Hanslick Edition: Hanslick in Neue Freie Presse No. 10. Wien, Samstag den 10. September 1864 Hanslick, Eduard Wilfing, Alexander FWF Der Wissenschaftsfond.
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Hanslick Edition: Hanslick in Neue Freie Presse Herausgegeben von Wilfing, Alexander Projektmitarbeiterinnen Bamer, Katharina Pfiel, Anna-Maria Elsner, Daniel Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage Wien 2023

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Maschinenlesbares Transkript der Kritiken von Eduard Hanslick.

No. 10. Wien, Samstag den 10. September 1864 Hanslick, Eduard Neue Freie Presse Morgenblatt Herausgegeben von Etienne, Michael Friedländer, Max Wien 10.09.1864
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Musikalische Briefe. II. (Neue Errungenschaften: Die Normalstimmung; Die Künstlerstipendien; Musikalische Prüfungs-Commissionen.)

Ed. H. Der Gefertigte sieht sich veranlaßt, zu erklären, daß nur die mit der Chiffre „Ed. H.“ bezeichneten Aufsätze von ihm herrühren. Dr. Ed. Hanslick. Eine zweite Errungenschaft unseres musikalischen Haushaltes und Weltverkehrs ist die französische Normal stimmung. Sie erinnern sich, daß ich seinerzeit für diese Maßregel nicht wenig in’s Feuer ging und Werth und Bedeutung derselben vielleicht bis zur Ermüdung der Leser besprach. Sie haben deshalb nicht zu besorgen, daß ich so oft Gesagtes Ihnen hier abermals auf tische. Nur möchte ich nicht, daß man diese Neuerung für geringfü gig ansehe, weil sie ohne Lärm in Scene gesetzt wurde und jetzt nie mand mehr von ihr spricht. Die neue Orchesterstimmung, obwol sie nicht den geistigen, sondern nur den technischen Theil der Kunst angeht, bleibt immerhin ein Capitel der musikalischen Culturgeschichte. Nach rechts und links, von Paris bis Petersburg hat sie ihre Fäden ausgebreitet und wird bald als musikalisches Eisenbahnnetz alle Cul turstädte verbinden. Durch sie ist dem modernen Orchester der doppelte Vortheil der Unveränderlichkeit und der Gemeinsamkeit der Tonhöhe gegeben. Der zweite Punkt ist allerdings noch nicht allseitig gewürdigt und benützt. Nach außen hin hat das österreichische Staatsministerium, welchem wir die Einführung dieser Maßregel ver danken, es an thätiger und erfolgreicher Verwendung nicht fehlen lassen. Die meisten deutschen Hauptstädte, Berlin und Dresden an der Spitze, haben nach Oesterreichs Vorgang die Normalstimmung entweder schon eingeführt oder in nahe Aussicht gestellt. Deutschland dürfte einen einheitlichen Münzfuß früher in der Musik besitzen, als

im Handel und Verkehr. Die modernen Zugvögel von Europa, die italienischen Sänger, werden mit der Zeit die neue Stimmgabel über den Ocean tragen. Nur im Innern der österreichischen Monarchie scheint der Vorgang Wiens noch keine Nachahmung, ja kaum Beachtung zu finden. Offenbar wollte unsere Regierung sich von dem centralisiren den Despotismus Frankreichs ferne halten, der im Verordnungswege das ganze Reich, Theater, Concerte, Schulen und Fabriken binnen Jahresfrist unter Eine Stimmgabel gebracht haben. Sehr despotisch, wie gesagt, aber wirksam. Aus Dankbarkeit für die vollständige Ab stinenz unserer Regierung in diesem Punkte, hätten die wichtigsten Musikinstitute Oesterreichs immerhin die neue Stimmungseinheit aus freien Stücken adoptiren können. Jetzt noch ließe sich auf dem güt lichen Wege der Belehrung und Anempfehlung für die Einheit der neuen Stimmung Vieles thun.

Es würde schon unleugbar wirken, wenn die Provinzen über haupt officiell erführen, daß der Staatsverwaltung die Stimmungs frage nicht schlechthin gleichgiltig sei. Für die künftige Herrschaft der Normalstimmung ist uns nicht bange. In ihrer Zweckmäßigkeit und ihrer Unfehlbarkeit besitzt sie eine unwiderstehliche Kraft, die, un terstützt von dem Einverständniß der musikalischen Weltstädte, zur siegreichsten Propaganda wird. Die kleineren Städte und Institute werden langsam und zögernd, mitunter wohl unwillig, aber sie wer den doch folgen. Daß Oesterreich unter den ersten Staaten war, welche diesen neuen Fortschritt der musikalischen Cultur sich angeeig net, wird die Geschichtschreibung unserer Kunst einst rückhaltlos zu würdigen haben.

Uebergehen wir von der Kunst zu den Künstlern. Für diese ist in jüngster Zeit ein Schritt geschehen, der schon durch sein Princip werthvoll, sich in der praktischen Durchführung vollends erfreulich zu bewähren beginnt. Sie errathen, daß ich die jährliche Vertheilung von Stipendien an hoffnungsvolle, mittellose Künstler meine. Wir verdanken diese Maßregel der Initiative des Reichsrathes; die Durchführung derselben leitet der Staatsminister persönlich an der

Spitze eines aus Fachmännern gebildeten Comité’s. Der ursprüng lich bewilligte Betrag von 10,000 Gulden wurde seither um die Hälfte erhöht, um zu den Stipendien für hoffnungsvolle Kunstjünger auch noch Pensionen für bereits selbstständige, verdiente Künstler hinzufügen zu können, für welche eine Unterstützung wün schenswerth erscheint. Mag die Summe für das große Oesterreich immerhin etwas gering erscheinen, die Wohlthat der Maßregel des halb zu leugnen vermöchte nur Undank oder Unverstand. Zum ersten male ist in Oesterreich ein eigenes bleibendes Budget gegründet, wel ches der Staat zur Ausbildung und Unterstützung einzelner Künstler bestimmt. Der junge Künstler hat zum erstenmale das Bewußtsein, daß der Staat sich um ihn kümmere, nicht blos um das fertige Kunst werk, sondern um ihn, den Künstler persönlich. Die Stipendien sind nicht blos eine Hilfe, wie jede andere, sie sind eine öffentliche Anerkennung der Befähigung des Künstlers; die Pensionen tragen den Charakter einer Ehrengabe, die selbst den berühmten Künstler nicht beschämt, sondern auszeichnet. Unter den „schaffenden Künstlern,“ für welche die Stipendien bestimmt sind, spielen Maler, Bildhauer und Architekten naturgemäß die erste Rolle. Ihre Kunst beruht auf einer speciellen, nicht in jedem Orte zu erwerbenden Technik, welche schließlich des anschauenden Studiums classischer Kunstwerke im Aus land bedarf. Eine Reise nach Italien ist für den bildenden Künstler eine Lebensfrage; sie ist es nicht für den Poeten und den Musiker. Eigentliche Reisestipendien erhielten bisher nur bildende Künstler. Was die angehenden Componisten betrifft, so ist man mit Recht gegen die Anschauung der französischen Regierung aufgetreten, welche einen längeren Aufenthalt in Italien noch immer als wesentliches Bildungsmittel des Componisten festhält. Der „grand prix de Rome,“ welchen die talentvollsten Zöglinge der Compositionsclasse des Pariser Conservatoriums bei ihrem Austritte erhalten, ist ein Reisestipendium, das den Betheilten verpflichtet 3 Jahre in Rom zuzubringen. Diese Bestimmung fußt auf einer längst veralteten Voraussetzung: dem musikalischen Primate Italiens.

Gegenwärtig kann der junge Componist in Italien nichts hören als eine verkommene Kirchen- und die schlechteste Opernmusik. Ein 2 bis 3jähriger Aufenthalt in Rom schließt einem jungen Componi sten für diese ihm unschätzbare Zeit von guter Musik geradezu ab. Er würde in einem Monat in jeder deutschen Hauptstadt durch bloßes Zuhören mehr profitiren. Für den französischen Componisten ist über dies die lange Entfernung von Paris gerade in dem Zeitpunkt, wo er die Flügel zu regen beginnt, von manigfachem Nachtheil. In Frankreich selbst haben die einsichtsvollsten Männer sich bereits gegen die Bestimmungen des „Prix de Rome“ ausgesprochen und die Er folge haben ihnen Recht gegeben. Seit der Stiftung dieses Reisesti pendiums sind über sechzig junge Musiker in Paris gekrönt und nach Rom geschickt worden; nur fünf von ihnen haben sich ausgezeichnet und eine Carriere gemacht: Herold, Halevy, A. Thomas, Berlioz, Gounod. Für Ad. Adam war es ein Glück, daß er keinen Preis erhielt und in Paris blieb.

Die seit 25 Jahren in Frankfurt bestehende „Mozartstif tung,“ welche eine jährliche Unterstützung von 400 Gulden auf 4 Jahre ertheilt, wird nicht als Reisestipendium, sondern dazu verwendet, den betheilten Kunstjünger einem berühmten deutschen Meister zur vollständigen Ausbildung zu übergeben.

Das kostspielige Bedürfniß der Studienreisen ist zunächst Ursache, weshalb auf die bildenden Künstler der weitaus größte, auf die Mu siker in Oesterreich nur ein verhältnißmäßig geringer Theil der ganzen Stipendiensumme entfiel. Ein zweiter Grund dieser scheinbaren Zu rücksetzung liegt in den gegenwärtigen Verhältnissen der musikalischen Production überhaupt. Es ist betrübend, aber unbestreitbar, daß Oesterreich derzeit sehr wenige hervorragende Compositionstalente be sitzt. Dies Brachliegen erstreckt sich allerdings mehr oder minder auch auf die übrige musikalische Welt.

Es ist, als ob einerseits die bewunderungswürdig gesteigerte Kunst der musikalischen Ausführung, anderseits der plötzliche Auf

schwung der historischen und theoretischen Studien in der Musik die schöpferische Kraft vorläufig zurückgedrängt hätte.

Die musikalische Commission im Staatsministerium soll über die eingelangten Gesuche und Compositionsproben des ersten und zweiten Stipendienjahrs ein betrübtes Gesicht gemacht haben. Ein großer Theil der Gesuche mußte gleich anfangs als gänzlich unzulässig aus geschieden werden Die gesetzliche Bestimmung, daß mit diesen Stipendien nur schaffende, nicht auch blos reproducirende Künstler betheilt werden, und daß Jene überdies „Leistungen von tieferem künstlerischen Ge halt“ aufzuweisen haben, mag vielfach übersehen oder mißverstanden worden sein. Unter den Competenten befanden sich siebenjährige Wunderkinder, kleine Violinspielerinnen, reisende Virtuosen, Schul lehrergehilfen, die um ein Clavier bitten, unter anderen auch ein blinder Geiger, der nach dem Zeugniß des Ortsvorstandes zwanzig Stücke „ohne Vorlage von Noten“ spielt etc. etc. , und was übrig blieb, machte einen überwiegend dürftigen Total-Eindruck. Die Compositionen, welche von Gesuch stellern vorgelegt worden, bestanden fast durchaus aus Liedern, Vocal quartetten, kleinen kirchlichen Einlagstücken, Clavierbagatellen u. dgl., ohne einen Zug von ursprünglicher, intensiver Begabung. „Es ist gar keine leichte Sache, zu entscheiden, ob jemand Talent habe oder nicht“, pflegte Hebbel zu sagen und er verhielt sich auch thatsäch lich sehr zurückhaltend, wenn etwa auf seinen Ausspruch hin ein junger Dichter sich der Muse widmen wollte. Aehnliches konnte man oft aus Schumann’s Mund vernehmen, wenngleich seine weichere Natur vorkommenden Falls sich milder äußerte als Hebbel. Nun, Talent in gewissem Sinne gehört immerhin auch dazu, solche jeder Originalität baare Kleinigkeiten anständig zu bilden, und in freund schaftlichen Kreisen mag denn auch ein leidlich klingendes Lied oder Männerquartett mit relativem Recht als Product schöpferischen „Talentes“ begrüßt werden. Das sind Seitenstücke zu den kleinen Gelegenheitsgedichten, wie sie Hunderte von jungen Leuten ohne eigentliche poetische Begabung, blos von allgemeiner Bildung und einiger metrischer Fertigkeit getragen, produciren. Auf musikalischem

Feld ist nun allerdings die allgemeine Bildung nicht in dem Grade flüssig, wie auf poetischem. Die Musik, als eine Sonderkunst, welche auf einer speciellen Technik fußt und eine eigene Zeichensprache ver wendet, bringt es mit sich, daß selbst der bescheidenste Dilettant in der Composition das Wesentliche dieser Zeichensprache und das Leichteste jener Technik erlernt habe. Trotzdem kann nicht stark genug betont werden, daß bei der gegenwärtig außerordentlichen Ver breitung der Musik, bei der seit Jahrzehenten unglaublich vermehrten Gelegenheit, Musik zu hören und zu üben, auch in der Tonkunst ein gewisses Geschick in der Erfindung und Formung kleiner Sätze immer mehr Gemeingut und immer weniger ein Zeichen wahrhaft schöpferi schen Talentes geworden ist. Es hieße sich zum Mitschuldigen an den künftig scheiternden Hoffnungen solch’ unselbstständiger vermeint licher Talente machen, wollte die Regierung sie durch ein Stipendium officiell für „hoffnungsvoll“ erklären und damit zum Verharren auf einer Laufbahn bestimmen, die sie am besten mit einer sichereren und anspruchsloseren vertauschten. Indem das Staatsministerium bisher nur drei Componisten mit einem Stipendium betheilte, hat es einen strengeren Begriff von „Talent“ festgehalten, welcher der Zustimmung jedes Einsichtsvollen gewiß sein kann.

Wie oft mag bei den Berathungen der Ausruf gehört worden sein: Wenn Mozart oder Schubert noch lebte! Oder richtiger: Wenn doch das Institut der Künstlerpensionen zu ihrer Zeit schon bestanden hätte! Mit einer jährlichen Dotation von 1000 fl. hätte Mozart, hätte Schubert sorgenfrei geschaffen. Damals hatten wir die Genies und keine Unterstützung für dieselben, jetzt geben wir die Unterstützung und haben keine Genies. „Wenn sie den Stein der Weisen hätten, der Weise mangelte dem Stein“, lautet ein beißendes Wort Mephisto’s im zweiten Theil des Faust. Wir müssen uns da mit trösten, unsere Schuldigkeit gethan zu haben und fernerhin zu thun. Hoffentlich thut auch wieder einmal die Natur „ein Uebriges“ und läßt in Oesterreich eine neue Formation von Haydn’s, Mozart’s und Schubert’s entstehen. —

Eine neue, die Hebung des Musikunterrichts bezweckende Maßregel soll in nächster Aussicht stehen. Nachdem die „General- Correspondenz“ officiell mitgetheilt hat, daß der Unterrichtsrath sich unter anderem auch mit der Organisation „musikalischer Prüfungs commissionen“ beschäftige, kann es keine Indiscretion sein, wenn wir — alle Details bei Seite lassend — dem musikalischen Publicum sagen, was mit jenem Ausdruck gemeint sei. Es bestand bisher keinerlei Norm für den Nachweis der nöthigen Qualitäten eines öffentlichen Musiklehrers. Wenn die Regierung die Concession zur Errichtung einer öffentlichen Musikschule ertheilte oder Musiklehrer an einer Staatslehranstalt ernannte, pflegte sie sich auf das Privatzeugniß irgend einer musikalischen Autorität oder eines bereits accreditirten Musikvereins zu stützen. Bei der wachsenden Ausbreitung des Musik unterrichts und der erhöhten Bedeutung, welche die Tonkunst als all gemeines Bildungsmittel heutzutage besitzt, wurde eine Garantie immer wünschenswerther, daß diejenigen Lehrer, welche die musikalische Bil dung der nächsten Generationen in der Hand haben, ihrer Auf gabe auch vollkommen gewachsen seien. Der Privatunterricht bleibt hier natürlich ganz aus dem Spiel, da ja unsere Gesetze den häuslichen Unterricht selbst in den obligaten Gymnasial-Gegenständen völlig unbeschränkt lassen. Anders verhält es sich aber mit den In habern größerer Musikschulen und mit den Musiklehrern an Staats anstalten. Diesen gegenüber hat sowol die Regierung als das Publi cum ein gutes Recht auf eine gewisse Gewähr ihrer ausreichenden Tüchtigkeit. Die Erprobung dieser Tüchtigkeit wird am besten durch eine gleichmäßig zusammengesetzte, nach festen Normen vorgehende Prüfungscommission geschehen, ähnlich derjenigen, welche bei uns bereits für Gymnasiallehrer oder (um einen technischen Zweig zu nennen) für Stenographen besteht. In den meisten deutschen Staaten bestehen analoge Bestim mungen. Wir erinnern an den schönen „Vorschlag zur Organisation der Musik im ganzen Lande,“ welchen Wilhelm v. Humboldt als preuß. Minister (1809) dem König überreichte. Er nennt die Musik „ein natürliches Band zwischen den unteren und höheren Clas sen der Nation“ und schlägt die Errichtung einer ordentlichen musi kalischen Behörde vor. „Unleugbar ist,“ sagt er, „daß die öffent liche Erziehung der Musik nicht entbehren kann, theils um der so leicht einreißenden Roheit entgegenzuarbeiten, noch mehr aber um das Gemüth früh an Wohlklang und Rhytmus zu gewöhnen.“ Eine vom Staate bestellte, aus

den gebildetsten theoretischen und praktischen Musikern zusammenge setzte Commission dürfte, — zunächst in Wien, dann in drei bis vier der größten Provinzhauptstädte — ein oder zwei mal des Jahres zu sammentreten und diejenigen Candidaten prüfen, welche entweder ge setzlich dazu verhalten oder sie freiwillig abzulegen gesonnen sind. Die Zahl der Letzteren dürfte nicht gering sein und ich möchte auf diesen facultativen Einfluß der bevorstehenden neuen Einrichtung fast ebenso großes Gewicht legen, als auf den zwingenden. Es ist, wie Sie wissen, in den letzten Jahren wiederholt vorgekommen, daß Musiker, Organisten, Lehrer, welche nicht am Wiener oder Prager Conservatorium gebildet waren, doch an diesen Instituten geprüft und mit einem Zeugniß ihrer Fähigkeiten ausgerüstet werden wollten. Diese Zeugnisse konnten jedoch immer nur den Charakter von Privat zeugnissen, nicht von sogenannten „staatsgiltigen“ haben. Oeffentliche Musiklehrer oder Institutsleiter, welche sich für den ganzen Umfang der Monarchie durch ein staatsgiltiges Zeugniß legitimiren wollen, Privatlehrer, welche im Bewußtsein ihrer gründlicheren musikalischen Bildung auch durch ein äußeres Beweismittel darzuthun wünschen, daß sie über den großen Troß ihrer Collegen hervorragen, werden die sich ihnen eröffnende Gelegenheit ohne Zweifel gerne nützen. Daß die Prüfungscommissionen nicht allzu drakonisch verfahren und etwa von Musiklehrern die Qualitäten eines Gelehrten verlangen werden, dafür bürgt der einsichtsvoll praktische Gesichtspunkt, aus welchem die ganze Frage aufgefaßt wurde. Unzweifelhaft würden mit den größeren, oder doch genauer präcisirten Anforderungen der Regierung auch die Anforderungen steigen, welche die Musiklehrer an sich selbst stellen, und so wird der Strom der allgemeinen Bildung sich energischer in ein Gebiet ergießen, das sich mitunter durch allzu einseitige Technik dagegen abzugrenzen liebte.