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Maschinenlesbares Transkript der Kritiken von Eduard Hanslick.
Ed. H.
Der Gefertigte sieht sich veranlaßt, zu erklären, daß nur die
mit der Chiffre „Ed. H.“ bezeichneten Aufsätze von ihm herrühren.
Dr. Ed.
Haushaltes und Weltverkehrs ist die französische Normal
stimmung. Sie erinnern sich, daß ich seinerzeit für diese Maßregel
im Handel und Verkehr. Die modernen Zugvögel von
den Ocean tragen. Nur im Innern der
der Vorgang
finden. Offenbar wollte unsere Regierung sich von dem centralisiren
den Despotismus
das ganze Reich, Theater, Concerte, Schulen und Fabriken binnen
Jahresfrist unter Eine Stimmgabel gebracht haben. Sehr despotisch,
wie gesagt, aber wirksam. Aus Dankbarkeit für die vollständige Ab
stinenz unserer Regierung in diesem Punkte, hätten die wichtigsten
Musikinstitute
freien Stücken adoptiren können. Jetzt noch ließe sich auf dem güt
lichen Wege der Belehrung und Anempfehlung für die Einheit der
neuen Stimmung Vieles thun.
Es würde schon unleugbar wirken, wenn die Provinzen über
haupt officiell erführen, daß der Staatsverwaltung die Stimmungs
frage nicht schlechthin gleichgiltig sei. Für die künftige Herrschaft
der Normalstimmung ist uns nicht bange. In ihrer Zweckmäßigkeit
und ihrer Unfehlbarkeit besitzt sie eine unwiderstehliche Kraft, die, un
terstützt von dem Einverständniß der musikalischen Weltstädte, zur
siegreichsten Propaganda wird. Die kleineren Städte und Institute
werden langsam und zögernd, mitunter wohl unwillig, aber sie wer
den doch folgen. Daß
welche diesen neuen Fortschritt der musikalischen Cultur sich angeeig
net, wird die Geschichtschreibung unserer Kunst einst rückhaltlos zu
würdigen haben.
Uebergehen wir von der Kunst zu den Künstlern. Für diese
ist in jüngster Zeit ein Schritt geschehen, der schon durch sein Princip
werthvoll, sich in der praktischen Durchführung vollends erfreulich zu
bewähren beginnt. Sie errathen, daß ich die jährliche Vertheilung
von Stipendien an hoffnungsvolle, mittellose Künstler meine.
Wir verdanken diese Maßregel der Initiative des Reichsrathes; die
Durchführung derselben leitet der Staatsminister persönlich an der
Spitze eines aus Fachmännern gebildeten Comité’s. Der ursprüng
lich bewilligte Betrag von 10,000 Gulden wurde seither um
die Hälfte erhöht, um zu den Stipendien für hoffnungsvolle
Kunstjünger auch noch Pensionen für bereits selbstständige, verdiente
Künstler hinzufügen zu können, für welche eine Unterstützung wün
schenswerth erscheint. Mag die Summe für das große
immerhin etwas gering erscheinen, die Wohlthat der Maßregel des
halb zu leugnen vermöchte nur Undank oder Unverstand. Zum ersten
male ist in
ches der Staat zur Ausbildung und Unterstützung einzelner Künstler
bestimmt. Der junge Künstler hat zum erstenmale das Bewußtsein,
daß der Staat sich um ihn kümmere, nicht blos um das fertige Kunst
werk, sondern um ihn, den Künstler persönlich. Die Stipendien
sind nicht blos eine Hilfe, wie jede andere, sie sind eine öffentliche
Anerkennung der Befähigung des Künstlers; die Pensionen tragen
den Charakter einer Ehrengabe, die selbst den berühmten Künstler
nicht beschämt, sondern auszeichnet. Unter den „schaffenden Künstlern,“
für welche die Stipendien bestimmt sind, spielen Maler, Bildhauer
und Architekten naturgemäß die erste Rolle. Ihre Kunst beruht auf
einer speciellen, nicht in jedem Orte zu erwerbenden Technik, welche
schließlich des anschauenden Studiums classischer Kunstwerke im Aus
land bedarf. Eine Reise nach
eine Lebensfrage; sie ist es nicht für den Poeten und den Musiker.
Eigentliche Reisestipendien erhielten bisher nur bildende Künstler.
Was die angehenden Componisten betrifft, so ist man mit Recht
gegen die Anschauung der
einen längeren Aufenthalt in
Bildungsmittel des Componisten festhält. Der „grand prix de
welchen die talentvollsten Zöglinge der Compositionsclasse des
Conservatoriums bei ihrem Austritte erhalten, ist ein Reisestipendium,
das den Betheilten verpflichtet 3 Jahre in
Bestimmung fußt auf einer längst veralteten Voraussetzung: dem
musikalischen Primate
Gegenwärtig kann der junge Componist in
als eine verkommene Kirchen- und die schlechteste Opernmusik. Ein
2 bis 3jähriger Aufenthalt in
sten für diese ihm unschätzbare Zeit von guter Musik geradezu ab.
Er würde in einem Monat in jeder
Zuhören mehr profitiren. Für den
dies die lange Entfernung von
er die Flügel zu regen beginnt, von manigfachem Nachtheil. In
die Bestimmungen des „Prix de
folge haben ihnen Recht gegeben. Seit der Stiftung dieses Reisesti
pendiums sind über sechzig junge Musiker in
und eine Carriere gemacht: Herold,
Die seit 25 Jahren in Mozartstif
tung,“ welche eine jährliche Unterstützung von 400 Gulden auf 4
Das kostspielige Bedürfniß der Studienreisen ist zunächst Ursache,
weshalb auf die bildenden Künstler der weitaus größte, auf die Mu
siker in
Stipendiensumme entfiel. Ein zweiter Grund dieser scheinbaren Zu
rücksetzung liegt in den gegenwärtigen Verhältnissen der musikalischen
Production überhaupt. Es ist betrübend, aber unbestreitbar, daß
sitzt. Dies Brachliegen erstreckt sich allerdings mehr oder minder auch
auf die übrige musikalische Welt.
Es ist, als ob einerseits die bewunderungswürdig gesteigerte
Kunst der musikalischen Ausführung, anderseits der plötzliche Auf
schwung der historischen und theoretischen Studien in der Musik die
schöpferische Kraft vorläufig zurückgedrängt hätte.
Die musikalische Commission im Staatsministerium soll über die
eingelangten Gesuche und Compositionsproben des ersten und zweiten
Stipendienjahrs ein betrübtes Gesicht gemacht haben. Ein großer
Theil der Gesuche mußte gleich anfangs als gänzlich unzulässig aus
geschieden werden
Die gesetzliche Bestimmung, daß mit diesen Stipendien nur
schaffende, nicht auch blos reproducirende Künstler betheilt werden,
und daß Jene überdies „Leistungen von tieferem künstlerischen Ge
halt“ aufzuweisen haben, mag vielfach übersehen oder mißverstanden
worden sein. Unter den Competenten befanden sich siebenjährige
Wunderkinder, kleine Violinspielerinnen, reisende Virtuosen, Schul
lehrergehilfen, die um ein Clavier bitten, unter anderen auch ein
blinder Geiger, der nach dem Zeugniß des Ortsvorstandes zwanzig
Stücke „ohne Vorlage von Noten“ spielt etc. etc.
dürftigen Total-Eindruck. Die Compositionen, welche von Gesuch
stellern vorgelegt worden, bestanden fast durchaus aus Liedern, Vocal
quartetten, kleinen kirchlichen Einlagstücken, Clavierbagatellen u. dgl.,
ohne einen Zug von ursprünglicher, intensiver Begabung. „Es ist
gar keine leichte Sache, zu entscheiden, ob jemand Talent habe oder
nicht“, pflegte Hebbel zu sagen und er verhielt sich auch thatsäch
Feld ist nun allerdings die allgemeine Bildung nicht in dem Grade
flüssig, wie auf poetischem. Die Musik, als eine Sonderkunst, welche
auf einer speciellen Technik fußt und eine eigene Zeichensprache ver
wendet, bringt es mit sich, daß selbst der bescheidenste Dilettant
in der Composition das Wesentliche dieser Zeichensprache und das
Leichteste jener Technik erlernt habe. Trotzdem kann nicht stark
genug betont werden, daß bei der gegenwärtig außerordentlichen Ver
breitung der Musik, bei der seit Jahrzehenten unglaublich vermehrten
Gelegenheit, Musik zu hören und zu üben, auch in der Tonkunst ein
gewisses Geschick in der Erfindung und Formung kleiner Sätze immer
mehr Gemeingut und immer weniger ein Zeichen wahrhaft schöpferi
schen Talentes geworden ist. Es hieße sich zum Mitschuldigen an
den künftig scheiternden Hoffnungen solch’ unselbstständiger vermeint
licher Talente machen, wollte die Regierung sie durch ein Stipendium
officiell für „hoffnungsvoll“ erklären und damit zum Verharren auf
einer Laufbahn bestimmen, die sie am besten mit einer sichereren und
anspruchsloseren vertauschten. Indem das Staatsministerium bisher
nur drei Componisten mit einem Stipendium betheilte, hat es einen
strengeren Begriff von „Talent“ festgehalten, welcher der Zustimmung
jedes Einsichtsvollen gewiß sein kann.
Wie oft mag bei den Berathungen der Ausruf gehört worden
sein: Wenn Mozart oder
Eine neue, die Hebung des Musikunterrichts bezweckende
Maßregel soll in nächster Aussicht stehen. Nachdem die „General-
Correspondenz“ officiell mitgetheilt hat, daß der Unterrichtsrath sich
unter anderem auch mit der Organisation „musikalischer Prüfungs
commissionen“ beschäftige, kann es keine Indiscretion sein, wenn wir
— alle Details bei Seite lassend — dem musikalischen Publicum
sagen, was mit jenem Ausdruck gemeint sei. Es bestand bisher keinerlei
Norm für den Nachweis der nöthigen Qualitäten eines öffentlichen
Musiklehrers. Wenn die Regierung die Concession zur Errichtung
einer öffentlichen Musikschule ertheilte oder Musiklehrer an einer
Staatslehranstalt ernannte, pflegte sie sich auf das Privatzeugniß
irgend einer musikalischen Autorität oder eines bereits accreditirten
Musikvereins zu stützen. Bei der wachsenden Ausbreitung des Musik
unterrichts und der erhöhten Bedeutung, welche die Tonkunst als all
gemeines Bildungsmittel heutzutage besitzt, wurde eine Garantie immer
wünschenswerther, daß diejenigen Lehrer, welche die musikalische Bil
dung der nächsten Generationen in der Hand haben, ihrer Auf
gabe auch vollkommen gewachsen seien. Der Privatunterricht
bleibt hier natürlich ganz aus dem Spiel, da ja unsere Gesetze den
häuslichen Unterricht selbst in den obligaten Gymnasial-Gegenständen
völlig unbeschränkt lassen. Anders verhält es sich aber mit den In
habern größerer Musikschulen und mit den Musiklehrern an Staats
anstalten. Diesen gegenüber hat sowol die Regierung als das Publi
cum ein gutes Recht auf eine gewisse Gewähr ihrer ausreichenden
Tüchtigkeit. Die Erprobung dieser Tüchtigkeit wird am besten durch
eine gleichmäßig zusammengesetzte, nach festen Normen vorgehende
Prüfungscommission geschehen, ähnlich derjenigen, welche bei uns
bereits für Gymnasiallehrer oder (um einen technischen Zweig zu
nennen) für Stenographen besteht.
In den meisten
mungen. Wir erinnern an den schönen „Vorschlag zur Organisation
der Musik im ganzen Lande,“ welchen Wilhelm v.
als
Musik „ein natürliches Band zwischen den unteren und höheren Clas
sen der Nation“ und schlägt die Errichtung einer ordentlichen musi
kalischen Behörde vor. „Unleugbar ist,“ sagt er, „daß die öffent
den gebildetsten theoretischen und praktischen Musikern zusammenge
setzte Commission dürfte, — zunächst in
der größten Provinzhauptstädte — ein oder zwei mal des Jahres zu
sammentreten und diejenigen Candidaten prüfen, welche entweder ge
setzlich dazu verhalten oder sie freiwillig abzulegen gesonnen sind.
Die Zahl der Letzteren dürfte nicht gering sein und ich möchte auf
diesen facultativen Einfluß der bevorstehenden neuen Einrichtung fast
ebenso großes Gewicht legen, als auf den zwingenden. Es ist, wie
Sie wissen, in den letzten Jahren wiederholt vorgekommen, daß
Musiker, Organisten, Lehrer, welche nicht am
Conservatorium gebildet waren, doch an diesen Instituten geprüft
und mit einem Zeugniß ihrer Fähigkeiten ausgerüstet werden wollten.
Diese Zeugnisse konnten jedoch immer nur den Charakter von Privat
zeugnissen, nicht von sogenannten „staatsgiltigen“ haben. Oeffentliche
Musiklehrer oder Institutsleiter, welche sich für den ganzen Umfang
der Monarchie durch ein staatsgiltiges Zeugniß legitimiren wollen,
Privatlehrer, welche im Bewußtsein ihrer gründlicheren musikalischen
Bildung auch durch ein äußeres Beweismittel darzuthun wünschen,
daß sie über den großen Troß ihrer Collegen hervorragen, werden
die sich ihnen eröffnende Gelegenheit ohne Zweifel gerne nützen. Daß
die Prüfungscommissionen nicht allzu drakonisch verfahren und etwa
von Musiklehrern die Qualitäten eines Gelehrten verlangen werden,
dafür bürgt der einsichtsvoll praktische Gesichtspunkt, aus welchem die
ganze Frage aufgefaßt wurde. Unzweifelhaft würden mit den größeren,
oder doch genauer präcisirten Anforderungen der Regierung auch die
Anforderungen steigen, welche die Musiklehrer an sich selbst stellen,
und so wird der Strom der allgemeinen Bildung sich energischer in
ein Gebiet ergießen, das sich mitunter durch allzu einseitige Technik
dagegen abzugrenzen liebte.