Sie dürfen: Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten. Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Hinweise:
Sie müssen sich nicht an diese Lizenz halten hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind.
Es werden keine Garantien gegeben und auch keine Gewähr geleistet. Die Lizenz verschafft Ihnen möglicherweise nicht alle Erlaubnisse, die Sie für die jeweilige Nutzung brauchen. Es können beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeits- undDatenschutzrechte zu beachten sein, die Ihre Nutzung des Materials entsprechend beschränken.
Maschinenlesbares Transkript der Kritiken von Eduard Hanslick.
Wenn man den Hof des „Schönbrunnerhauses“ unter
den
so lange hinansteigt, bis man zehnmal den Athem verliert,
erreicht man, ich weiß nicht wie viel Fuß über der Meeres
fläche, eine Thür, welche die Aufschrift: „Archiv und Kanzlei
des Haydn“ trägt. Hier befinden sich in einem freund
und Bedeutung wir jüngeren Besucher der Burgtheater-Aka
demien uns schwer eine Vorstellung machen können.
Die Akademien der Tonkunstler-Societät fanden ursprünglich
(von Kärntnerthor-Theater statt. Ihre
Uebertragung in das musikalisch weit ungünstigere Burgtheater
geschah auf Wunsch der Societät. „Nachdem sich,“ so heißt es in
deren Sitzungsprotokoll vom 15. Februar
thor-Theater so verschiedene unausweichliche Unbequemlichkeiten, als
Rauch, Kälte, übler Geruch, für das Publicum äußern und zu be
fürchten ist, daß der Concours dahin immer mehr abnehme, so wäre
bei Sr. Majestät die Erlaubniß, die Societäts-Musiken im Natio
nal-Theater in Hinkunft allezeit abhalten zu können, bittlich
Salieri wurde mit Ueberreichung der Bittschrift beauftragt,
Es kann ebensowenig meine Absicht sein, hier die Ge
schichte der Tonkünstler-Societät zu skizziren, als überhaupt
in einem Feuilleton das Ergebniß historischer Forschungen
ausführlich und zusammenhängend mitzutheilen. Dies soll an
geeigneterem Ort und in anderer Form versucht werden.
Einzelne Wahrnehmungen und Thatsachen jedoch scheinen mir
interessant genug, um auch einen größeren musikfreundlichen
Leserkreis anzuziehen, umsomehr, als sie auf actenmäßiger
Grundlage hier zum erstenmale mitgetheilt werden.
Die „Tonkünstler-Societät“ ist diejenige Gestaltung in
unserem öffentlichen Musikleben, von welcher noch einige
Fäden zum Mittelalter zurückführen. Fürs erste durch ihre
directe Unterordnung und Verbindung mit dem uralten
Spiel- und Musikgrafenamt — der Protector und
erste Präses der Tonkünstler-Societät war stets der jeweilige
Hofmusikgraf — sodann durch einen gewissen Zusammenhang
mit der mittelalterlichen Institution der „geistlichen Bru
derschaften“.
Unter den vielen frommen Verbindungen, welche als
„Bruderschaften“ und „Erzbruderschaften“ auch die Andacht
zunftmäßig betrieben, befanden sich in musi
kalische: „Die Bruderschaft der Musiker unter dem Schutz
Die „ Cäcilien-Bruderschaft“ der Musiker,
dingnis, daß die Officianten allezeit von dem corpo der
Kaiserlichen Musik als die Fundamental-Personen der
Congregation genommen werden“. An der Spitze dieser Offi
cianten finden wir demnach als immerwährende Decane
den Hofcapellmeister Johann Joseph Fux
capellmeister Antonio Caldara
wie bei der „Tonkünstler-Societät“, deren Protector gleich
falls der jedesmalige Vorsteher der kaiserlichen Musik (Hof
musikgraf) und deren Präses oder Vice-Präses der erste Hof
capellmeister war. Neben diesen „beständigen Officianten“
hatte die Bruderschaft solche, die alle zwei Jahre neu zu
wählen waren; diese Functionäre entsprechen ungefähr den
„Assessoren“ der „Tonkünstler-Societät“, und wir begegnen
unter jenen, genau wie später unter diesen, den vornehmsten
Namen der Hofcapelle: Francesco ContiPorsile
P. CassatiMuffat
mäßig große Zahl italienischer Namen, sowie der Um
Mag man ihn nur stärker oder schwächer finden, sicht
bar scheint mir der historische Faden jedenfalls zu sein, der
sich aus jenen musikalischen Congregationen zu unserer ehr
würdigen „Tonkünstler-Societät“ herüberzieht. Niemandem wird
es beifallen, ein Institut wie die Tonkünstler-Societät mit
jenen Bruderschaften in Eine Kategorie zu werfen oder ein
unmittelbares Hervorgehen der ersteren aus den letzteren zu
behaupten. Allein so viel darf man, ohne der Geschichte Ge
walt anzuthun, wol aussprechen, daß in der Tonkünstler-
Societät Reminiscenzen an eine und die andere Seite jener
Corporation anfingen. Die musikalische Wirksamkeit der
beiden „Bruderschaften“ trat jedenfalls nicht in den Vorder
grund, sie stand unter dem frommen Zweck. Aber bemerkens
werth erscheint in beiden Bruderschaften die corporative
Vereinigung der Musiker als Stand; bei St. Niclas
Zunftzwang und Handwerks-Disciplin, bei St. Cäcilia
freiem Zusammentreten der
fällig musikalischen und nebenbei humanen Zwecken. Die
„Tonkünstler-Societät“ ist beiden dadurch verwandt, daß auch
in ihr die Musiker
der Organisation derselben sich an das Vorbild der frommen
Congregation halten.
Die „Tonkünstler-Societät“ ist übrigens nicht blos in
diesem allgemein culturhistorischen, sie ist auch thatsächlich im
civilrechtlichen Sinn Erbe der alten Musiker-Congregation
geworden. Als nämlich unter Kaiser
die in
schaften und Erz-Brüderschaften aufgehoben und verboten
wurden, richtete die „Tonkünstler-Societät“ ein Gesuch an den
gation“ bei St. Stephan, der ihr auch wirklich (im Betrage
von 7450 fl.) eingeantwortet wurde.
So sehen wir die Tonkünstler-Societät gleichsam noch
im letzten Nachglanze des älteren Zunft- und Privilegien
wesens stehend. In der That fühlte sie sich gern als Corpo
ration und hatte in ihrer ersten Zeit ein zunftmäßiges Ge
schmäckchen. Bei der Würdigung von Componisten pflegte
sie offen oder stillschweigend zu unterscheiden, ob dieselben
Mitglieder der Societät seien oder nicht, und nahm gegen
Außerhalbstehende oder um Aufnahme Ansuchende häufig eine
gönnerhafte exclusive Miene an. Patrotische Ereignisse oder
große musikalische Erscheinungen, die nicht unmittelbar mit
den Societäts-Interessen zusammenhingen, kümmerten sie
nichts. Die im Archiv dieser Gesellschaft aufbewahrten
Sitzungsprotokolle (das älteste noch vorfindliche ist vom Jahre
erzählen.
Gluck war gestorben.
Als im selben Jahre ( Bonno starb, welcher durch vierzehn Jahre Präses der So
Nicht blos die verstorbenen, auch die lebenden Meister
mußten mitunter den zünftigen Hochmuth der Societät erfah
ren. Joseph Haydn
um die Aufnahme angesucht, d. h. er wollte gegen den statu
tenmäßigen Geldbetrag, wie jedes andere Mitglied, für die
Zukunft seiner Frau sorgen. Ueberdies hatte er die Cantate
„
künstlerisches Einkaufsgeld — der Societät für ihre Akade
mien angetragen. Die Gesellschaft knüpfte aber die Aufnahme
Forderung,
Verlangen für die Akademien der Gesellschaft Cantaten und
Symphonien zu componiren. Auf den Wunsch des hierüber
aufgebrachten Fürsten
rück. Im Jahre
torium: „
den Componisten, Aenderungen und Kürzungen in der Par
titur vorzunehmen.
Societät Benefice-Billeten oder eine andere Bonification für
seine Mühe und Spesen versichern würde, er sowol die Sym
phonien als Chori abzukürzen und auch die Proben und Pro
ductionen selbst zu dirigiren übernehmen wollte, indem er sich
schmeichelt, daß die Societät seiner großen Bekanntschaften
und allgemeinen guten Rufes wegen schon um 100 Ducaten
mehr einnehmen könnte.“
Anstatt sich durch diesen Antrag geehrt zu fühlen, beschloß
die Societät in ihrer Sitzung vom 25. October die
sen Prätensionen wegen künftiger Folgen durch
die Auswahl eines anderen Oratorii auszu
weichen.“
Wirklich lehnte man
anstatt des projectirten „
von
Es verging ein Decennium. Die Societät machte mit
den Symphonien und Cantanten
saal, endlich kam der Meister selbst ruhmgekrönt von seinem
leute um noch einmal so groß. Er dirigirte bereitwillig seine
nachten
künstler-Societät als eine sich selbst angethane schwere Züch
tigung, daß sie
diesen Makel nach Möglichkeit und in demonstrativer Form
zu tilgen.
Ueber Antrag des Secretärs Paul Wranizky
die Societät die unentgeltliche Aufnahme
um einestheils (wie das Protokoll sagt) „die Insolenzen, die
ihm früher von der Instituts-Verwaltung angethan wurden,
wieder gutzumachen, anderseits ihm für die durch seine
Compositionen der Societät erwiesenen Wohlthaten zu danken“.
Es wurde am 11. December
veranstaltet, welcher ausnahmsweise der Protector Graf
stein
beiwohnte.
Vivatrufen begrüßt und nach einer vom Secretär gehaltenen
Anrede unter freudiger Acclamation zum „Assessor senior“
der Gesellschaft ausgerufen.
Wie großartig
und „
Assessorwürde lohnte, ist männiglich bekannt.
Leider war der kastenmäßige Dünkel der Societät damit
noch keineswegs erloschen. Wir wollen nicht bei der Eng
herzigkeit verweilen, mit welcher die Societät im Jahre
inmitten des allgemeinsten patriotischen Enthusiasmus den
Antrag, eine Akademie zum Besten der verwundeten
reichisch
nicht vergessen, daß ihr erster und einziger Versuch einer poli
tischen Aeußerung, nämlich die beabsichtigte Aufführung einer
„ Friedenssymphonie“ von
Aber zwei Facta aus neuerer Zeit müssen wir mit tie
fer Beschämung noch mittheilen. In der Sitzung vom
27. Mai Joseph Lanner die Aufnahme