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Maschinenlesbares Transkript der Kritiken von Eduard Hanslick.
Ed. H. In der älteren Musikgeschichte
den die Privatcapellen der reichen Aristokraten einen ungemein
wichtigen, bisher kaum nach Gebühr gewürdigten Factor.
Obwol die aristokratischen Musik-Productionen ihrer Natur
nach die Oeffentlichkeit ausschlossen, wirkten sie dennoch mit
telbar auf das Allgemeine, weil sie gewissermaßen das noch
fehlende öffentliche Concertleben vertraten und das sich ent
wickelnde stark beeinflußten.
Die reichsten, angesehensten Cavaliere
Schwarzenberg, Lichtenstein, Thun, Lobkowitz, Kinsky, Gras
salkowitz, Eszterhazy u. s. w., hielten ehedem Privatkapellen,
d. h. Musiker, die vollständig in ihren Diensten standen,
fürstliche Angestellte oder Hausbeamten waren. Den Winter
meist in
waren diese Edelleute hier wie dort von ihren Musikkapellen
gefolgt.
Der Besitz einer vorzüglichen Privatcapelle war ein Ge
genstand aristokratischen Ehrgeizes, und jedenfalls nicht der
schlechteste. Wer sich desselben rühmen konnte, producirte ihn
gern in
sellschaft. Es waren Privat-Aufführungen, Genüsse der
Privilegirten, trotzdem drang ihr Ruhm mitunter weit
ins Land.
Eine der berühmtesten Privatcapellen war die des Feldmar
schalls Joseph Friedrich Prinz von Sachsen-Hildburghau
sen
Die Vorzüglichkeit der Fürst Eszterhazy’schen Capelle
gesetzt, nachdem er früher im Dienste des Morzin, also ebenfalls für eine Privatcapelle, seine erste
Die Blüthezeit dieser fürstlichen Capellen breitete sich
um die Mitte des vorigen Jahrhunderts aus, gegen Ende dessel
ben verstummten sie allmälig. Das „
vom Jahre Schwarzenberg’schen Capelle fast keine mehr existirt“. Fürst
Grassalkowitz hatte seine Capelle auf Harmoniemusik reducirt,
bis sie das Waldhorn vollkommen blasen konnten.
Ein Spork, brachte zu Anfang
In der Sitte der Privatcapelle lag ein musikalisches
Culturmoment von großer Tragweite. Wer ein solches Haus
orchester besaß, wünschte natürlich auch möglichst viel neue
und effectvolle Compositionen für dasselbe. Sie muß
ten von dem Componisten geliefert werden, der als solcher
„in Diensten“ stand, oder wurden bei einem anderen be
liebten Tonsetzer bestellt. Die Folge war eine große Anre
gung zum musikalischen Schaffen. Dem sich immer erneuern
den Verbrauch und Begehr entsprach eine sich immer er
neuernde Production. Ein Haydn,
mental- und Gesangskräfte, die sie genau kannten, jeden Mo
ment zur Verfügung hatten, gewannen sie spielend die Tech
nik ihrer Kunst, sie lernten praktisch setzen und mit kleinen
Mitteln effectuiren.
Hingegen führte das Verhältniß auch manche Nachtheile
mit sich. Fürs erste das Schnell- und Vielschreiben der
Componisten. Sie mußten einem enormen Hör- und Spiel
bedürfnisse begegnen, das mehr auf angenehme Abwechslung
und unterhaltende Beschäftigung, als auf Tiefe und Größe
des Gebotenen ausging. Die Componisten folgten in der
Regel nicht ihrer Inspiration, sondern dem Befehle des eige
nen, der Bestellung des fremden „Herrn“. Da sie nicht
für ein großes, selbstständiges Publicum, sondern stets nur
für einige kleine Kreise schrieben, so durften sie sich’s leicht
machen, sich ungestraft wiederholen. Man schrieb und be
stellte immer gleich sechs Symphonien, zwölf Trios, zwölf
Quartette u. s. w. Diese massenhafte Production hin
derte die Vertiefung des einzelnen Werkes und ist schuld,
daß zahllose Instrumental-Compositionen Haydn’s und
Die persönliche Stellung des Componisten oder Kammer
musicus zu seinem hochgeborenen Herrn hatte ferner etwas
nach unsern Begriffen Unangemessenes, mitunter Unwürdiges.
Das „Patriarchalische“ hat stets zwei Seiten: die gemüthliche
einer väterlichen Fürsorge und die unwürdige einer hoch
müthigen Bevormundung. Ohne Zweifel lag in jenem sub
ordinirten Verhältniß der Künstler zu ihrem Dienstherrn und
Beschützer manches gemüthliche Element, ganz so wie auch die
Regierung
Würtemberg nicht ohne patriarchalischen Reiz war. Die künst
lerischen, insbesondere die musikalischen Zustände des 18. Jahr
hunderts bis in den Anfang des 19. waren dicht verflochten
mit den politischen und socialen Lebensformen jener Zeit;
wir vermögen für unser Theil weder das Eine noch das
Andere zurückzuwünschen. Der fürstliche Herr pflegte nicht
blos die Kunst, sondern auch die Person des Künstlers zu
bevormunden. Mozart mußte die Erlaubnis seines
Aber auch noch viel später sehen wir die Künstler frei
willig die Livree ihrer Herrschaft vor dem großen Publicum
tragen. Sie ließen als reisende Virtuosen, auf öffentlichen
Anschlagzetteln den Titel: „Kammermusicus des Herrn Grafen
N. N.“ oder „in Diensten Sr. bischöflichen Gnaden X. Y.“
um keinen Preis weg. Durch dieses vornehme Halsband
fühlten sie sich hoch über ihre frei einhergehenden Collegen
erhoben. Noch in den Zwanziger-Jahren schrieben sich
Schuppanzigh,
Excellenz des Herrn Grafen v.
concertirte als „fürstlich
ja selbst der Componist Tomaschek in
Die Sitte der Großen des vorigen Jahrhunderts, be
rühmte Componisten oder Virtuosen in ihren Diensten zu
haben, trug am meisten dazu bei, die unterthänige Stellung
des Künstlers auch noch länger hinaus festzuhalten. Noch
Spohr wurde es
der
den Adel. Als man Gyrowetz, der des musikalischen
Noch mehr als über die Person des Kammermusicus
übten jene fürstlichen Beschützer auf die Werke desselben
gerne ein anmaßendes Privilegium aus. Wer zum Gebrauch
seiner Capelle für sein Geld Compositionen bestellt hatte,
wollte sie in der Regel auch für sich allein besitzen. Die Ton
kunst, die frei wie Luft und Wasser alle Menschen erquicken
sollte, wurde gräfliches oder fürstliches Privateigenthum. Es
bedurfte einer besonderen Großherzigkeit oder Gleichgiltigkeit
des hohen Bestellers, oder eines günstigen Zufalls, damit die
von ihm erworbenen Tondichtungen auch der ganzen Welt
zu statten kommen durften. Die Geschichte der Musik hat uns
viele merkwürdige Verhältnisse dieser Art aufgezeichnet, und
die meisten ohne Zweifel hat sie nicht aufgezeichnet. So war
einer der größten Verehrer Gaßmann’scher Musik Graf
wünschte der
lassen, dieser that es aber durchaus nicht. Eine Menge Com
positionen von Haydn,