Die Oper in Pacht.
Ed. H. Seit einiger Zeit mehren sich die Gerüchte von
einer bevorstehenden Reform in der Leitung des Hofopern
theaters. Sie werden im Publicum um so williger geglaubt,
als die Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen Direction eine
allgemeine ist. Noch wechseln diese Reform-Symptome chamäleon
artig; bald hört man von der Ernennung eines neuen, wie
bisher dem Oberstkämmerer untergeordneten Directors, bald
wieder von der Zuweisung der Oberleitung an das Staats
ministerium, endlich auch von einer Verpachtung des ganzen
Instituts. Das Wort „Verpachtung“ scheint bei einem großen
Theil des Publicums, mitunter auch in der Journalistik, einen
Schrecken hervorzurufen, den wir nicht ganz begreifen. Neue
sten Nachrichten zufolge soll die über die Reform des Hof
operntheaters berathende Hofcommission eine Verpachtung für
den „verwerflichsten Modus“, ja für etwas „Unmögliches“
erklärt haben. Wir möchten durch einige Daten, zunächst histo
rische, einen kleinen Beitrag zur Beurtheilung dieser Direc
tionsform geben, natürlich ohne die Anmaßung, damit den
Gegenstand zu erschöpfen und die für Wien ziemlich compli
cirte Frage spruchreif zu machen.
Von allen Opern-Instituten hat in der Frage nach der
besten Directionsweise keines so bedeutende Erfahrungen ge
macht, wie die Große Oper in Paris und das Hofopern
theater in Wien. Die Geschichte beider ist ein fortwährender
Wechsel zwischen den zwei Systemen: Staatsverwaltung und
Privat-Unternehmung. Im ersteren Falle administrirt der
Staat oder der Hof (wir fassen hier Beides in den Begriff
„Staatsverwaltung“) das Theater auf eigene Rechnung durch
einen angestellten, vom Hofamt oder Ministerium abhängigen
Director, im zweiten führt es gegen einen bestimmten Zu
schuß (Subvention), aber auf eigene Rechnung und Gefahr
ein unabhängiger Privatmann, der Pächter. Unter beiden For
men gab es in Wien wie in Paris günstige und ungünstige
Epochen, da nimmermehr das System allein entscheidet, son
dern mit ihm stets auch die Persönlichkeit, welche, und die
Bedingungen, unter welchen sie dirigirt. Allein im Großen
und Ganzen bietet die Geschichte doch das Resultat, daß die
Wiener wie die Pariser Oper ihre glänzendsten Zeiten unter
der Leitung von Privat-Unternehmern, also in der Form der
Verpachtung erlebt hat. Aus den ersten Zeiten der von
Louis XIV. gestifteten Académie royale erwähnen wir
nur, daß die alte Monarchie die Glanz-Epoche ihrer Oper
den Privat-Unternehmern Lully, dann Francoeur und
Rebel verdankte. Der berühmte Schöpfer der französischen
Musik, Lully, war ganz eigentlich Pächter ohne Subvention,
aber mit den unerhörtesten Privilegien, dabei nur der Person
des Königs verantwortlich. Rebel und Francoeur über
nahmen die Oper (1757) auf eigene Gefahr und Rechnung
unter Oberaufsicht der Stadt Paris, und führten sie, obgleich
ohne Subvention, durch vierzehn Jahre zu ihrem und des
Publicums Vortheil. Nachher sank das Glück der folgenden
Pächter immer mehr, hauptsächlich in Folge des großen, stets
wachsenden Pensionsstandes, den jeder Unternehmer von
seinen Vorgängern übernehmen mußte, und durch die zuneh
mende Abhängigkeit des Directors von der Hof- oder Staats
bureaukratie.
Im Jahre 1777 erhielt die Oper zum erstenmale eine
Subvention, und zwar jährlich 80,000 Livres von der Com
mune. Zwei Jahre später verwaltete die Stadt Paris das
Theater auf eigene Rechnung, dann folgten „Directoren“ un
ter der Oberleitung des Staatssecretariats u. s. w. Das Re
sultat war eine schlechte Opernleitung und ein alljährlich
mächtig steigendes Deficit. Napoleon bewilligte für die Oper
eine Subvention von 750,000 Francs und ernannte Direc
toren mit vollkommener administrativer Freiheit. Hauptsäch
lich durch letzteren Umstand und das in vieler Hinsicht treff
liche Gesetz über die „Surintendance des grands théâtres“
(1807) hob sich die Oper als kaiserliches Institut unter Na
poleon. Unter der Restauration waren die Directoren (Cho
ron und Persuis, Viotti, Habeneck, Dupantys, Lubbert) nichts
als willenlose Instrumente in den Händen der vorgesetzten
Regierungs-Behörden, die Oper sank rasch und der Staat
erntete aus seiner Verwaltung ein enormes Deficit. Der Mi
nister Graf d’Argout erklärte 1832 in der Deputirten-
Kammer die Administrirung der Oper durch den
Staat für ein „gänzlich fehlerhaftes System“. „Es
versteht sich von selbst,“ fügte er bei, „daß, wenn die Staats
verwaltung sich in ein solches Unternehmen mischt, nothwen
dig eine Menge Mißbräuche sich einschleichen. Und wirklich
war die Regierung damit so unglücklich, daß die Einnahmen
sich merklich verminderten und die Oper aufgehört hat, das
Publicum anzuziehen.“ Diese trüben Erfahrungen veranlaßten
die französische Regierung, die Große Oper im Jahre 1830
an einen Privat-Unternehmer, Louis Véron, zu verpachten.
Dieser geschickte und thätige Mann übernahm gegen eine
Subvention von 700,000 bis 810,000 Francs die Oper auf
eigene Rechnung und Gefahr und erzielte nicht nur glänzende
Erfolge, sondern auch sehr namhaften Gewinn, was seit Rebel
und Francoeur nicht vorgekommen war. Véron’s Pacht gilt
jetzt noch in Paris für die Glanzzeit der Großen Oper, und
das Urtheil des Publicums erhielt seine officielle Sanction in
dem Bericht des Ministers Achille Fould an Kaiser Na
poleon (1854), worin ausgesprochen wird, daß dieser Versuch,
die Oper wieder der Privat-Unternehmung zu über
lassen, „von dem vollständigsten Erfolg gekrönt
war“. Die folgenden Pächter waren nicht so glücklich wie
Véron; theils verstanden sie ihr Geschäft nicht und ruinir
ten sich durch allzu großen Ausstattungs-Luxus, theils litten sie
(im Jahre 1848 und den folgenden) schwer unter den Folgen
der Revolution. Trotzdem muß man gestehen, daß die Direc
tion der Pächter Duponchel, Roqueplan, Léon Pil
let nicht sowol unangenehm für das Publicum als für die
Pächter selbst war, die stets das Deficit ihrer Vorgänger zu
zahlen hatten. Im Jahre 1854 übernahm die Regierung die
Oper abermals in eigene Regie und leitete sie durch ange
stellte, dem Staatsministerium untergeordnete Directoren.
Und abermals machte man die trübe Erfahrung, daß unter
diesen angestellten Directoren (Roqueplan, Crosnier, Royer,
Perrin) die Leistungen der Oper herabsanken, das Deficit hin
gegen sich zu enormer Höhe aufschwang.
Nach zehn Jahren war die Regierung dieses oft erlebten
Resultates satt, und Louis Napoleon verfügte neuerdings die
Verpachtung des Operntheaters. So steht dieses berühmte
Institut seit 15. April 1866 wieder unter der Leitung eines
Privat-Unternehmers (des ehemaligen Directors Roqueplan),
der es auf eigene Gefahr und Rechnung führt. Um zu zeigen,
daß diese Maßregel nicht aus Ersparungsrücksichten geschehe,
sondern um eine bessere Oper zu erhalten, hat Kaiser
Napoleon dem neuen Pächter die bisherige Staatssubvention
belassen und obendrein 100,000 Francs aus der Civil
liste hinzugefügt. Es bleibt eine bedeutsame Thatsache, daß
das praktische und theaterkundigste Volk der Franzosen in
neuester Zeit abermals zur Verpachtung der Oper zurück
gekehrt ist.
Auch in Wien war die Administration der Hofoper ein
fortwährendes Hinüber — Herüber von Privat- und Hofregie.
Unter Maria Theresia und Kaiser Joseph herrschte die Ver
pachtung vor, und zwar waren es hohe Adelige, welche gegen
eine Subvention die Theater zu führen übernahmen. Der Er
folg erwies sich meistens als unglücklich; sind doch unter
Maria Theresia binnen zehn Jahren sieben verschiedene Päch
ter zu Grunde gegangen. Diese Mißerfolge beweisen unseres
Erachtens nicht sowol, daß die Verpachtung ein falsches Sy
stem, als vielmehr, daß Cavaliere selten gute Theater-Direc
toren sind. Es verlangt eben dieses Geschäft, wie jedes andere,
Männer von Fach. Nunmehr (nach der verunglückten Pachtung
des Grafen Kohary, 1776) nahm der Hof das Theater wieder
in eigene Regie und begann mit Maßregeln äußerster Sparsam
keit, wie man sie sonst gerade Pächtern zuzuschreiben pflegt.
Trotzdem zeigten sich die Resultate so ungünstig, daß Kaiser
Franz gleich bei seinem Regierungsantritte (1792) die Ver
pachtung ausschreiben ließ. Auf Bitten der Künstler stand er
wieder davon ab, jedoch nicht für lange; denn schon zwei
Jahre nachher wurden die beiden Hoftheater dem Baron
Braun überlassen, der sie gegen einen Zuschuß von 40.000
Gulden auf eigene Rechnung verwaltete. Er muthete sich zu
viel zu, indem er auch noch das Theater an der Wien über
nahm. Als in Folge der Kriegsereignisse die dreifache
Theaterkrone den freiherrlichen Pächter zu erdrücken drohte,
kauften neun der ersten österreichischen Cavaliere ihm das
Pachtrecht ab. Fünf von ihnen übernahmen zugleich die Ver
waltung mit Anfang des Jahres 1807, und zwar leitete
Fürst Eszterhazy das Gesammt-Unternehmen, Graf
Palffy das Schauspiel, Fürst Lobkowitz die Oper, Graf
Zichy das Ballet und die ganze Oekonomie, Graf Lodron
die Baulichkeiten. Es war der vornehmste Pächterclub, den
man sich denken kann, und gewiß dürfen wir das überwiegend
aus Kunstliebe ergriffene Unternehmen als einen Ausfluß
jenes rühmlichen Musik- und Theater-Enthusiasmus ansehen,
welcher den damaligen hohen Adel Wiens auszeichnete. An
gutem Willen fehlte es nicht, und Lobkowitz namentlich hat
für die Oper Anerkennenswerthes geleistet; aber die theater
feindlichen Verhältnisse vor und während des Befreiungs
krieges brachten es dahin, daß der Hof ein immer größeres
Deficit zu zahlen hatte, d. h. es aus Billigkeit zahlte, und
endlich die Regie der Hoftheater wieder selbst über
nahm. Von 1817 bis Ende 1821 verwaltete der
Hof die Oper auf eigene Rechnung und mit dem
betrübendsten Erfolge. Man gab die Oper abermals
in Pacht, und zwar an den Neapolitaner Barbaja.
Diesmal hatte man endlich einen Pächter gewählt, der kein
fürstlicher Dilettant, sondern ein erfahrener Impresario war,
und ihm verdankt das Hofoperntheater seine glänzendste Pe
riode. Unter dem Pächter Barbaja nahm unsere Oper die
selbe plötzliche Wendung zum Besseren, wie unter dem Päch
ter Véron in Paris. Daß Barbaja’s Sorgfalt hauptsächlich
der italienischen Oper zugute kam, war damals sehr natür
lich: Rossini’s neue Musik, ausgeführt von einer Gesellschaft
unübertrefflicher italienischer Sänger, übte zu jener Zeit eine
unwiderstehliche Gewalt, der sich keine einzige deutsche Bühne,
weder unter Privat- noch unter Staatsverwaltung, entziehen
konnte. Trotzdem hat Barbaja, obwol Pächter und Italiener,
die deutsche Oper nicht vernachlässigt, seine deutsche Gesell
schaft war vortrefflich, und zur Bereicherung des deutschen
Opern-Repertoires traf er eine Maßregel, die jeder obersten Hof
theater-Direction Ehre gemacht hätte, einer solchen aber nie
mals einfiel. Barbaja hatte den Plan gefaßt, die besten
deutschen Opern-Componisten zur Production für das Kärnt
nerthor-Theater unter den günstigsten Bedingungen anzueifern.
Zuerst wurden Beethoven, C. M. Weber, Spohr, C. Kreutzer
und Winter mit neuen Opernbüchern bedacht. Daß Beetho
ven von dem ihm angebotenen Libretto (nach Schiller’s
„Bürgschaft“) nur den ersten und dritten Act componiren
wollte und endlich abfiel, war nicht Barbaja’s Schuld; Bar
baja’s Verdienst bleibt es hingegen, daß C. M. Weber seine
„Euryanthe“ eigens für Wien schrieb und daselbst dirigirte.
Barbaja’s Pacht dauerte von Ende December 1821 bis
April 1828. Nach dem ganz kurzen unglücklichen Intermezzo
eines neuen Pächter-Cavaliers, des Grafen Gallenberg
(1829), übernahm der Hof die Oper abermals in eigene Verwal
tung, um sie jedoch schleunigst wieder in Pacht zu geben.
Diesmal war der Pächter Louis Duport (1830—1836) und nach
ihm Balocchino mit Merelli (1821—1848). Ohne Zwei
fel haben diese Pächter dem Geschmack ihrer Zeit Rechnung
getragen (die vielen einactigen Operetten unter Duport,
das Vorherrschen französischer und italienischer Componisten
unter Balocchino), auch wären bei gleicher Tüchtigkeit
deutsche Unternehmer italienischen entschieden vorzuziehen
gewesen; trotzdem wurden in den 27 Jahren dieser letzten
Pachtperiode (1821—1848) bessere Sänger, ein reicheres Re
pertoire und gerundetere Vorstellungen in der deutschen wie in
der wälschen Saison vorgeführt, als in irgend einem gleich
langen Zeitraum der Hofregie. Etwas von dem Eifer und
der Rührigkeit, die jeder Pächter entwickelt, ging auch
noch auf die Nachfolger Balocchino’s über: auf Holbein
(1848—1853) und auf Cornet (1853—1857), welcher von
allen angestellten Directoren jedenfalls der tüchtigste Fach
mann war. Demungeachtet sank die Opernleitung unter der
eigenen Regie des Hofes allmälig herab, stand beträchtlich tief
unter Eckert (1857—1860) und ist schließlich unter Salvi
(1861) auf einer Stufe von Trägheit, Unsicherheit und rath
loser Bedrängniß angelangt, über welche die Kritik und das
Publicum einhellig abgeurtheilt haben. Die Geschichte ist
es somit nicht, welche die Verpachtung der Hofoper als den
„verwerflichsten Modus“ dargestellt. Im Gegentheil lehrt sie,
daß in Wien wie in Paris die Oper sich am besten nicht
unter der Hof- und Staatsregie, sondern unter Privatpäch
tern befand, falls diese nur tüchtige Fachmänner und im
Genuß voller administrativer Freiheit waren.