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6920/
St. M. I.
Seine k. k. apostolische
Allerhöchster Entschließung vom 22. Oktober
l. J. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß
der Ministerialkonzipist D.or Eduard
über sein Ansuchen, der bisherigen ämtlichen
Stellung in diesem Ministerium enthoben
werde und daß derselbe von nun an die ihm
mit Allerhöchster Entschließung vom 8. Feber
l. J. allergnädigst verliehene Stelle eines
ausserordentlichen Professors der Geschichte
und Aesthetik der Musik an der
Universität ausschließlich bekleide und zwar
mit dem allergnädigsten Zugeständnisse, daß
ihm das bisher in der Eigenschaft eines Mini
sterial-Konzipisten zugestandene Gesammtaus
maß an Dienstbezügen nunmehr in der Eigen
schaft eines ausserordentlichen Professors
belassen werde.
Demgemäß wird D.or
der Dienstverwendung in diesem Ministeri
um enthoben und angewiesen, in der nunmehr
ausschließlich zu bekleidenden Stellung eines
ausserordentlichen Universitäts-Professors
die Vorträge in einer dem Bedürfnisse ent
sprechenden Stundenzahl abzuhalten.
Da derselbe den Diensteid als Professor
bereits geleistet und den Dienst angetreten
hat, so wird die k. k. Statthalterei von
die ihm nunmehr in der Eigenschaft eines
ausserordentlichen Universitäts-Professors
gebührenden Bezüge, namentlich den Jah
resgehalt von Eintausend fünfzig Gulden
und das Quartiergeld jährlicher Einhun
dert fünf Gulden
vom 1. November l. J., Letzteres vom Ge
orgstermine
reichisch
Das Universal-Kameral-Zahlamt wird
gleichzeitig beauftragt, die von D.or
lik
sterialkonzipisten bezogenen Dienstgenüsse
sofort einzustellen. Wovon das Dekanat
zur Kenntnißname verständiget wird.
An das Dekanat des philosofischen Professoren-Kol
legiums der
No 46699.
Von der k. k.
Seine kk. apostolische
Erlasses des hohen Staatsministeriums vom 31ten
Oktober l Jr. Z. 6920 / St. M. I. mit allerhöchster Entschlie
ßung vom 22. Oktober
nehmigen geruht, daß der Ministerialkonzipist
D.or Eduard
bisherigen ämtlichen Stellung im kk. Staatsmi
nisterium enthoben werde, und daß derselbe
von nun an die ihm mit allerhöchster Ent
schließung vom 8. Februar
liehene Stelle eines ausserordentlichen Professors
der Geschichte und Aesthetik der Musik an der
zwar mit dem allergnädigsten Zugestandniss,
daß ihm das bisher in der Eigenschaft eines
Ministerial-Konzipisten zugestandenen Gesamt
ausmaß an Dienstbezügen nunmehr in
der Eigenschaft eines ausserordentlichen Profes
sors belassen werde.
Da derselbe den Diensteid als Professor be
reits geleistet, und den Dienst angetreten
hat, so wird unter Einem die kk.
deshauptkasse angewiesen die ihm nun
mehr in der Eigenschaft eines außerordent
lichen Universitäts-Professors gebührenden
Bezüge, namentlich den Jahresgehalt von
Eintausend fünfzig Gulden und das Quartier
geld jährlicher Einhundert fünf Gulden
Ersteren vom 1. November l. J., Letzteres vom
Georgstermine
reichisch
flüssig zu machen.
Uibrigens wurde das kk. Univ. Kammeralzahl
amt bereits beauftragt den von Dr
bisher in der Eigenschaft eines Ministerialkon
zipisten bezogenen Dienstgenuß einzustellen.
Hievon wird das Dekanat zur Wissen
schaft in Kenntniß gesetzt.
Wien am 8ten November
An das Dekanat philosophischen Professoren-Colle
giums.