Hanslick Edition: Dokumente zu „Vom Musikalisch-Schönen“ Enthebung Ministerium Schmerling, Anton von Riedl Ritter von Riedenau, Franz Wilfing, Alexander Wilfing-Albrecht, Meike FWF Der Wissenschaftsfond.
Georg-Coch-Platz 2 1010 Wien Österreich Wien
Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage Wien 2025

Sie dürfen: Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten

Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.

Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten. Unter folgenden Bedingungen:

Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.

Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Hinweise:

Sie müssen sich nicht an diese Lizenz halten hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind.

Es werden keine Garantien gegeben und auch keine Gewähr geleistet. Die Lizenz verschafft Ihnen möglicherweise nicht alle Erlaubnisse, die Sie für die jeweilige Nutzung brauchen. Es können beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeits- undDatenschutzrechte zu beachten sein, die Ihre Nutzung des Materials entsprechend beschränken.

1861_Enthebung_Ministerium Schmerling, Anton von Riedl Ritter von Riedenau, Franz 1861_Enthebung_Ministerium Wien 1861
font-style:italic; font-weight:bold; Deutsch Transkribus OCR und Lektorat. Transformierung der Daten des Transkribus TEI-Export mit "editions.xsl". Formatierung und Referenzen eingefügt. Letztkorrektur für Zwischenrelease.

6920/ St. M. I. Seine k. k. apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 22. Oktober l. J. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Ministerialkonzipist D.or Eduard Hanslik, über sein Ansuchen, der bisherigen ämtlichen Stellung in diesem Ministerium enthoben werde und daß derselbe von nun an die ihm mit Allerhöchster Entschließung vom 8. Feber l. J. allergnädigst verliehene Stelle eines ausserordentlichen Professors der Geschichte und Aesthetik der Musik an der Wiener Universität ausschließlich bekleide und zwar mit dem allergnädigsten Zugeständnisse, daß ihm das bisher in der Eigenschaft eines Mini sterial-Konzipisten zugestandene Gesammtaus maß an Dienstbezügen nunmehr in der Eigen schaft eines ausserordentlichen Professors belassen werde.

Demgemäß wird D.or Hanslik gleichzeitig der Dienstverwendung in diesem Ministeri um enthoben und angewiesen, in der nunmehr ausschließlich zu bekleidenden Stellung eines ausserordentlichen Universitäts-Professors

die Vorträge in einer dem Bedürfnisse ent sprechenden Stundenzahl abzuhalten.

Da derselbe den Diensteid als Professor bereits geleistet und den Dienst angetreten hat, so wird die k. k. Statthalterei von Niederösterreich unter Einem angewiesen, die ihm nunmehr in der Eigenschaft eines ausserordentlichen Universitäts-Professors gebührenden Bezüge, namentlich den Jah resgehalt von Eintausend fünfzig Gulden und das Quartiergeld jährlicher Einhun dert fünf Gulden ö.W. und zwar Ersteren vom 1. November l. J., Letzteres vom Ge orgstermine 1862 ab aus dem niederöster reichischen Studienfonde flüssig zu machen. Das Universal-Kameral-Zahlamt wird gleichzeitig beauftragt, die von D.or Hans lik bisher in der Eigenschaft eines Mini sterialkonzipisten bezogenen Dienstgenüsse sofort einzustellen. Wovon das Dekanat zur Kenntnißname verständiget wird. Wien am 31. Oktober 1861.

Schmerling

An das Dekanat des philosofischen Professoren-Kol legiums der Wiener Universität

No 46699.

Von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei.

Seine kk. apostolische Majestät haben laut Erlasses des hohen Staatsministeriums vom 31ten Oktober l Jr. Z. 6920 / St. M. I. mit allerhöchster Entschlie ßung vom 22. Oktober 1861 allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Ministerialkonzipist D.or Eduard Hanslik über sein Ansuchen der bisherigen ämtlichen Stellung im kk. Staatsmi nisterium enthoben werde, und daß derselbe von nun an die ihm mit allerhöchster Ent schließung vom 8. Februar 1861 allergnädigst ver liehene Stelle eines ausserordentlichen Professors der Geschichte und Aesthetik der Musik an der Wiener Universität ausschließlich bekleide und zwar mit dem allergnädigsten Zugestandniss, daß ihm das bisher in der Eigenschaft eines Ministerial-Konzipisten zugestandenen Gesamt ausmaß an Dienstbezügen nunmehr in der Eigenschaft eines ausserordentlichen Profes sors belassen werde.

Da derselbe den Diensteid als Professor be reits geleistet, und den Dienst angetreten hat, so wird unter Einem die kk. Lan deshauptkasse angewiesen die ihm nun mehr in der Eigenschaft eines außerordent lichen Universitäts-Professors gebührenden

Bezüge, namentlich den Jahresgehalt von Eintausend fünfzig Gulden und das Quartier geld jährlicher Einhundert fünf Gulden öW. u. z. Ersteren vom 1. November l. J., Letzteres vom Georgstermine 1862 ab aus dem niederöster reichischen Studienfonde in der üblichen Weise flüssig zu machen.

Uibrigens wurde das kk. Univ. Kammeralzahl amt bereits beauftragt den von Dr Hanslik bisher in der Eigenschaft eines Ministerialkon zipisten bezogenen Dienstgenuß einzustellen. Hievon wird das Dekanat zur Wissen schaft in Kenntniß gesetzt. Wien am 8ten November 1861.

Riedl

An das Dekanat philosophischen Professoren-Colle giums.