Sie dürfen: Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten. Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Hinweise:
Sie müssen sich nicht an diese Lizenz halten hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind.
Es werden keine Garantien gegeben und auch keine Gewähr geleistet. Die Lizenz verschafft Ihnen möglicherweise nicht alle Erlaubnisse, die Sie für die jeweilige Nutzung brauchen. Es können beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeits- undDatenschutzrechte zu beachten sein, die Ihre Nutzung des Materials entsprechend beschränken.
1486/75
Seine kk. Apostolische
Allerhöchster Entschließung vom 8.t Februar l. J. den
Ministerial-Concipisten D.or Eduard
unter Belassung in seiner ämtlichen Stellung
zum unbesoldeten außerordentlichen Profes
sor der Geschichte und Aesthetik der Tonkunst
allergnädigst zu ernennen geruht.
In der Eigenschaft eines Universitäts-Profes
sors wird ihm obliegen, die Vorträge auf dem
gedachten Gebiete in angemessenen und dem
Bedarfe entsprechenden Zeitabschnitten und
Lehrstunden, so wie zu einer mit den ge
wöhnlichen Amtsstunden vereinbaren Ta
geszeit abzuhalten.
Wegen der Eidesleistung in der Eigenschaft
eines Professors wird derselbe gleichzeitig an
gewiesen, sich bei dem Präsidium der kk.
Statthalterei für
übrigens das Programm der Vorlesungen
dem philosophischen Professoren Dekanate
zu übergeben.
Hiedurch erledigt sich zugleich der Be
richt vom 6. August
Beilage im Anschluße zurückfolgt.
Für den Staatsminister
An das philosophische Professoren-Collegium der