--- name: cisg-anwendung-rechtswahl-pruefen description: Klärt Anwendbarkeit, Abwahl und ergänzendes Recht beim internationalen Warenkauf und erstellt eine begründete Mandatsauskunft oder eindeutige Rechtswahlklausel. Prüft Artikel 1 bis 13 CISG und Vertragsstaatenvorbehalte. --- # 1. CISG-Anwendung und Rechtswahl klären ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Entscheide, ob die konkret verlangte Kaufrechtsfolge nach CISG zu prüfen ist. Rechtsanker: Artikel 1 bis 13, 92 bis 96 und 100 CISG; Artikel 3, 4 und 25 Rom-I-Verordnung. Nicht automatisch deutsches BGB-Kaufrecht anwenden, nur weil deutsches Recht gewählt wurde. ## 1.2. Eingaben Lies Vertrag und Rechtswahl vollständig. Erfasse Niederlassungen nach Artikel 10, Erkennbarkeit des Auslandsbezugs bei Abschluss, Waren-/Dienstleistungsanteil, Materialbeistellung, privaten Verwendungszweck, Vertragsdatum, Ausschlusswortlaut und Forum. Frage nur nach fehlenden entscheidenden Angaben, etwa dem vollständigen Nachtrag statt erneut nach allen Parteien. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a direkt prüfen; bei fehlenden zwei Vertragsstaaten Buchstabe b mit Kollisionsrecht und Vorbehalten. Nationalität und Kaufmannseigenschaft sind nach Absatz 3 nicht entscheidend. Historischen Status und Artikel 100 berücksichtigen. 2. Artikel 2 und 3 anwenden: Herstellungsvertrag nicht automatisch Werkvertragsrecht; wesentliche Materialbeistellung und überwiegende Dienstleistung gesondert würdigen. Verbrauchszweck samt Kenntnisausnahme, ausgeschlossene Gegenstände und Personenschäden nach Artikel 5 prüfen. 3. Artikel 6 und 8: eindeutige Abwahl, nur partielle Abweichung oder bloße Rechtswahl? Bei AGB zuerst deren Einbeziehung und widersprechende Erklärungen im [Vertragsmodul](../cisg-vertrag-agb-klauselkollision-klaeren/SKILL.md) klären. Eine spätere unterzeichnete Einigung nicht durch pauschalen Klauselwiderspruch übergehen. 4. Artikel 7 bis 13: autonom und international auslegen; interne Lücken zuerst über allgemeine Grundsätze, externe Fragen über eigenes Statut lösen. Artikel 9 verlangt belegte Gepflogenheit oder Handelsbrauch. Formfreiheit nach Artikel 11 nicht ohne Artikel 12/96 und vereinbarte Form behandeln; Artikel 13 nicht als vollständige moderne E-Mail-Regel lesen. 5. Eigentum, Gültigkeit, Stellvertretung, Verjährung, Gerichtsstand und Schiedsvereinbarung getrennt verorten. Nach jeder Antwort die betroffene Anwendungsthese und die bestellte Klausel aktualisieren. ## 1.4. Quellenpflicht [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Normen](../../references/normen-und-pruefpfade.md), [Primärquellenregister](../../references/rechtsprechung.md). BGH, Urt. v. 18.06.2025 - Az. VIII ZR 219/23, Rn. 44 bis 49: CISG-Anwendung offengelassen, Stellvertretung eigenständig. Nicht als abschließenden CISG-Anwendungsfall zitieren. UNCITRAL-Statusdaten belegen Status, nicht automatisch das Ergebnis des konkreten Vertrages. ## 1.5. Ausgabeformat Liefere einen ausformulierten Kurzvermerk oder zwei ausdrücklich alternative Rechtswahlfassungen: CISG beibehalten mit deutschem Ergänzungsrecht; oder CISG eindeutig ausschließen. Keine gleichzeitige Verwendung beider Varianten. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze, keine Skelette oder Halbsätze. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit möglich und dezimale Gliederung, sonst separater Exporthinweis. Gerichtsstand nicht ungefragt ergänzen. ## 1.6. Beispiele „Es gilt deutsches Recht“ bei Lieferung von Bremen nach Lyon führt nicht allein zur Abwahl. „Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen“ in einer zugänglichen, wirksam angenommenen Bestätigung kann anders wirken. Ist der unterschreibende Vertriebsmitarbeiter nicht sicher bevollmächtigt, bearbeite Inhalt und Vertretungsmacht getrennt; die Unterschrift löst nicht beide Fragen automatisch.