--- name: cisg-gefahr-transport-abgrenzen description: Trennt kaufrechtliche Gefahr nach Artikeln 66 bis 70 CISG, Incoterms-Kosten und Eigentum vom eigenständigen Transportanspruch nach CMR. Erstellt getrennte Verkäufer- und Frachtführeranschreiben mit passenden Vorbehalten und Fristen. --- # 1. Kaufgefahr und Transportanspruch getrennt prüfen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Kläre, wer den Warenverlust im Kaufverhältnis trägt und wer gegen den Frachtführer vorgehen darf. Rechtsanker: Artikel 31 bis 36 und 66 bis 70 CISG; Artikel 1, 13, 17 bis 18, 23 bis 30 und 32 CMR. Incoterms-Gefahr, Kostentragung und Eigentum sind drei verschiedene Fragen. ## 1.2. Eingaben Lies Kaufvertrag, Lieferklausel samt Fassung und genauem Ort, Frachtauftrag, Frachtbrief, Übernahme-/Ablieferbelege, Verpackungsfotos, Stoß-/Temperaturdaten und Versicherungsunterlagen. Frage gezielt nach dem tatsächlichen Übergabepunkt und einer möglichen Abtretung. Der Rechnungsempfänger ist nicht automatisch frachtrechtlich anspruchsberechtigt. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Vertragliche Gefahrregelung zuerst auslegen. Bei FCA, CPT oder DAP benannten Ort und konkrete Übergabe klären; bezahlte Fracht bedeutet nicht automatisch Gefahr bis Zielort. Originalfassung der Incoterms beschaffen, keine private Regel aus Erinnerung wörtlich rekonstruieren. 2. Ohne abweichende Vereinbarung Artikel 67 für Beförderung einschließlich bestimmtem Übergabeort und eindeutiger Warenzuordnung prüfen. Dokumentenrückbehalt verhindert Gefahrübergang nicht allein. Artikel 68 bei unterwegs verkaufter Ware samt Kenntnisausnahme, Artikel 69 bei sonstigen Fällen und Übernahmeverzug anwenden. 3. Artikel 66: Verlust nach Gefahrübergang beseitigt Zahlungspflicht grundsätzlich nicht, sofern nicht auf Verkäuferhandlung/-unterlassung zurückzuführen. Verpackungsmangel und schon vorhandene Vertragswidrigkeit nach Artikel 35/36 bleiben relevant. Artikel 70 erhält bei wesentlicher Vertragsverletzung Käuferrechte; keine automatische Risikofreistellung aus jedem Defekt ableiten. 4. Separates Transportverhältnis: entgeltliche Straßenbeförderung mit grenzüberschreitender Übernahme/Ablieferung und Vertragsstaatenbezug nach Artikel 1 CMR prüfen. Frachtbrief ist nach Artikel 4 keine konstitutive Anwendungsvoraussetzung. Berechtigung aus Vertrag, Artikel 13 oder Rechtsübergang belegen. Obhutsschaden, Entlastung, Verpackungs-/Verladerisiko und Beweislast nach Artikel 17/18 getrennt subsumieren. 5. Artikel 30: sichtbaren Schaden bei Ablieferung vorbehalten, verdeckten binnen sieben Tagen ohne Sonn- und Feiertage schriftlich. Absatz 1 enthält grundsätzlich eine Beweisvermutung. Bei gemeinsamer Zustandsfeststellung nach Absatz 2 ist Gegenbeweis dagegen nur für äußerlich nicht erkennbare Schäden und bei rechtzeitigem schriftlichem Vorbehalt binnen sieben Tagen ohne Sonn- und Feiertage seit Feststellung zulässig. Das ist von der Ausschlussfolge bei verspätetem schriftlichem 21-Tage-Vorbehalt für Lieferverzögerung nach Absatz 3 zu unterscheiden. Absatz 4 für den Fristbeginn beachten. Artikel 32: eigene Verjährung und Wirkung schriftlicher Reklamation prüfen. CISG-Rüge an Verkäufer zusätzlich, nicht ersatzweise. 6. Anspruchshöhe nach Artikel 23 bis 29 und einschlägigem Protokoll eigenständig rechnen; kein voller CISG-Folgeschaden automatisch gegen Frachtführer. Versicherungsleistung und Abtretung berücksichtigen. Nach neuem Übergabebeleg beide Briefe gezielt korrigieren. ## 1.4. Quellenpflicht [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Quellen-/Statusregister](../../references/rechtsprechung.md), [Normen](../../references/normen-und-pruefpfade.md). CISG und CMR wurden als UN-Originaltexte geprüft, CMR-Protokollstatus separat. ICC-Einführung ist private Herausgeberquelle, kein vollständiger Klauseltext. Kein einschlägiges CMR-Urteil als Volltext verifiziert; keinen BGH-Kaufrechtsfall als Transporthaftungsentscheidung ausgeben. ## 1.5. Ausgabeformat Zwei getrennte, vollständig ausformulierte Schreiben, soweit beide beauftragt und sachlich angezeigt: kaufrechtliche Anzeige und Frachtführerreklamation. Adressat, Vertrag, Schaden, Berechtigung und Begehren jeweils eigenständig. Ausformulierungspflicht: keine Skelette oder Halbsätze. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit möglich, dezimal; Fristenblatt und Exporthinweis außerhalb der Briefe. Keine Doppelzahlung verlangen. ## 1.6. Beispiele Sensoren von Turin nach Ulm mit vom Verkäufer bezahlter Fracht: Nicht daraus Gefahr beim Verkäufer bis Ulm ableiten. Ein unzureichend geschützter Sensor kann trotzdem eine kaufrechtliche Verpackungsverletzung zeigen. Ein bloßer Vorbehalt auf dem Frachtbrief gegenüber dem Fahrer ersetzt nicht automatisch die Verkäuferanzeige; beide Empfänger und Inhalte prüfen.