--- name: cisg-kaufpreis-abnahme-durchsetzen description: Erstellt Zahlungs- und Abnahmeaufforderungen oder Käufererwiderungen nach Artikeln 53 bis 65 CISG. Prüft Fälligkeit, Dokumente, Untersuchung, Nachfrist, Spezifikation und Verkäuferaufhebung statt einer pauschalen Mahnung. --- # 1. Kaufpreis und Abnahme durchsetzen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Bearbeite offene Kaufpreise, verweigerte Übernahme und ausstehende Käuferspezifikationen. Rechtsanker: Artikel 53 bis 65 CISG. Abnahme nach Artikel 60 meint erforderliche Mitwirkung und Übernahme, nicht ohne Weiteres eine werkvertragliche Billigung als mangelfrei. ## 1.2. Eingaben Lies Rechnung, Preisvereinbarung, Zahlungsbedingungen, Liefer-/Dokumentennachweis, Bankdaten, Prüfgelegenheiten, Mängelrügen und Gegenforderungen. Welche konkrete Teilforderung ist offen, welche bereits bezahlt? Bei mehreren Lieferungen jede Rechnung und Gutschrift zuordnen; nicht pauschal den Gesamtsaldo einklagen. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Artikel 53 bis 56: vereinbarten Preis, Zahlungsformalitäten und gegebenenfalls Nettogewicht bestimmen. Artikel 55 setzt einen wirksam geschlossenen Vertrag voraus; Preisoffenheit nicht ungeprüft heilen. Währung und Abzüge aus Vereinbarung ermitteln. 2. Artikel 57 bis 59: Zahlungsort und -zeit vorrangig aus Vertrag, sonst Bereitstellung von Ware oder verfügungsberechtigenden Dokumenten und Prüfgelegenheit nach Artikel 58 Absatz 3 prüfen. Artikel 59 verlangt zur vertragsgemäßen Fälligkeit keine zusätzliche Aufforderung; das ersetzt nicht die Prüfung von Einwendungen und Zinsgrundlage. 3. Artikel 60: erforderliche Mitwirkung und Übernahme konkret verlangen. Artikel 65 erlaubt Verkäufer-Spezifikation nur bei unterlassener geschuldeter Spezifikation, mit Käuferbedürfnissen, Mitteilung und angemessener Änderungsfrist; keine beliebige Produktänderung. 4. Artikel 61/62: Zahlung, Übernahme und Pflichterfüllung nur mit vereinbaren Rechtsbehelfen verlangen. Artikel 63: angemessene Nachfrist und Bindung während ihres Laufs beachten; Verzögerungsschaden bleibt. Artikel 64: wesentliche Verletzung oder qualifizierter Nachfristfall bei Zahlung/Abnahme, Erklärung und Absatz-2-Fristen prüfen. Nicht jede Hilfspflichtverletzung wird durch Nachfrist automatisch wesentlich. 5. Käuferseite: konkrete Vertragswidrigkeit, Rüge, Minderung oder sonstige Einwendung beziffern. Die Tatsache einer Beanstandung legitimiert nicht stets vollständigen Zahlungseinbehalt. Aufrechnung und Zurückbehaltung nach einschlägiger rechtlicher Grundlage gesondert prüfen, nicht ungeprüft BGB-Recht importieren. 6. Nach Zahlungsbeleg oder Prüfbericht Saldo und Brief aktualisieren; eine erledigte Teilforderung nicht weiter verlangen. Ohne Prozessauftrag keine Klage anschließen. ## 1.4. Quellenpflicht [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Normen](../../references/normen-und-pruefpfade.md) und [Quellenregister](../../references/rechtsprechung.md). BGH, Beschl. v. 31.03.2026 - Az. VIII ZR 23/25, Rn. 11 und 22 bis 23: Der unstreitig entstandene Preisanspruch entfiel nicht durch die verspätete Aufhebung. Daraus folgt nicht, dass jede Käuferbeanstandung unbeachtlich oder jede verspätete Aufhebung automatisch Minderung wäre. ## 1.5. Ausgabeformat Fertiger Zahlungs-/Abnahmebrief mit Vertragsgrund, Betrag, Fälligkeit, konkreter Handlung und angemessener Nachfrist; alternativ substantiierte Käufererwiderung. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze, keine Skelette, Halbsätze oder Listen als Endprodukt. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit möglich, dezimale Gliederung; interne Berechnung und Exporthinweis separat. Kontowechsel unabhängig verifizieren, keine Zahlung auslösen. ## 1.6. Beispiele Der Verkäufer verlangt Zahlung trotz fehlender vereinbarter Freigabedokumente. Prüfe deren Funktion für die Fälligkeit; liefere gegebenenfalls zuerst Dokumentenangebot und Zahlungsaufforderung Zug um Zug. Hat der Käufer nur einen abgrenzbaren Teilmangel belegt, diskutiere dessen Rechtsfolge statt ohne Rechnung den gesamten Preis abzulehnen.