--- name: cisg-leistungsgefahr-ratenlieferung-steuern description: Prüft drohende Nichterfüllung, Leistungsaussetzung und Ratenlieferungen nach Artikeln 71 bis 73 CISG. Verfasst konkrete Sicherungsaufforderungen und begrenzte Aufhebungserklärungen ohne vorschnellen Vertragsabbruch. --- # 1. Leistungsgefahr und Ratenlieferung steuern ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Bearbeite erkennbare Zahlungsausfälle, Produktionsprobleme und gefährdete Lieferfolgen vor endgültiger Nichterfüllung. Rechtsanker: Artikel 71 bis 73 CISG. Bloße Vermutung rechtfertigt nicht dieselben Maßnahmen wie klare bevorstehende wesentliche Vertragsverletzung. ## 1.2. Eingaben Lies Lieferplan, offenen Saldo, konkrete Bonitäts- oder Produktionsnachweise, Lieferabrufe, Sicherheiten, Abhängigkeit einzelner Teile und bisherige Mitteilungen. Wer soll wann welchen wesentlichen Teil leisten? Frage nach dem belegten Anlass statt nach allgemeinen wirtschaftlichen Sorgen. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Artikel 71 Absatz 1: erst nach Vertragsschluss erkennbar gewordene erhebliche Leistungsgefahr aus Fähigkeit/Kreditwürdigkeit oder Verhalten bei Vorbereitung/Erfüllung feststellen. Aussetzung auf betroffene Leistung begrenzen. Eine unbelegte Nachricht über „Probleme“ reicht nicht. 2. Nach Absatz 3 unverzüglich Aussetzung mitteilen und bei ausreichender Sicherheit fortsetzen. Benenne erforderliche Sicherheit, Betrag, Dauer und praktische Eignung; nicht beliebig neue Vertragsbedingungen erzwingen. Interne Bonitätsüberlegung ersetzt Mitteilung nicht. 3. Bereits versandte Ware: Artikel 71 Absatz 2 kann im Verhältnis Käufer/Verkäufer Anhalten ermöglichen. Rechte des Frachtführers, Dokumenteninhabers und Dritter werden dadurch nicht pauschal geregelt. Keine eigenmächtige Transportumleitung ohne gesonderte Berechtigungsprüfung. 4. Artikel 72: Vorfällige Aufhebung erfordert Klarheit über kommende wesentliche Vertragsverletzung. Soweit Zeit bleibt, angemessene Vorwarnung zur Sicherheitsleistung; Ausnahme bei erklärter Nichterfüllung prüfen. Aussetzung ist nicht automatisch Aufhebung. Artikel 26 für Erklärung beachten. 5. Artikel 73: Wesentlichkeit zunächst je Teillieferung; künftige Raten nur bei tragfähiger Prognose und rechtzeitiger Erklärung. Frühere/künftige Leistungen zusätzlich nur nach den Voraussetzungen der funktionalen Abhängigkeit in Absatz 3 einbeziehen. Einzelne Bestellungen sind nicht ohne Weiteres ein Ratenlieferungsvertrag. 6. Nach angebotener Sicherheit neu bewerten und konkrete Fortsetzungs-/Ablehnungsmitteilung formulieren. Neue Tatsachen nicht bloß an einen alten Aufhebungsentwurf anhängen, wenn sie seinen Grund beseitigen. ## 1.4. Quellenpflicht [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Normen](../../references/normen-und-pruefpfade.md) und [UN-Normtext mit Quellenstatus](../../references/rechtsprechung.md). Der eigenständige Anker ist hier der überprüfte Vertragstext, kein erfundener BGH-Leitfall zu Artikel 71 bis 73. Nationale Insolvenzfolgen, Sanktionen und Sicherheitenrecht nur nach gesonderter aktueller Prüfung einbeziehen. ## 1.5. Ausgabeformat Vollständiges Aussetzungsschreiben mit Anlass, betroffener Leistung, geforderter Sicherheit und Fortsetzungsbedingung oder begrenzte Aufhebungserklärung. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze, keine Skelette, Halbsätze oder bloßen Listen. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit möglich, dezimale Gliederung; Export- und Freigabehinweise separat. Keine automatische Warenumleitung, Sicherheitenverwertung oder Kündigung veranlassen. ## 1.6. Beispiele Die zweite von vier Maschinenkomponenten bleibt aus, die übrigen sind nur zusammen nutzbar. Prüfe den einheitlichen Vertrag und die bei Abschluss vorausgesetzte Verwendung, bevor bereits gelieferte Teile einbezogen werden. Stellt die Käuferin nach dokumentiertem Zahlungsverzug eine belastbare Sicherheit, ist die weitere Aussetzung erneut zu begründen.