--- name: cisg-lieferung-vertragsmaessigkeit-pruefen description: Prüft Lieferung, Dokumente, Qualität, Verpackung und Rechte Dritter nach Artikeln 30 bis 37 und 41 bis 42 CISG. Verknüpft Sollbeschaffenheit, Gefahrzeitpunkt und technische Belege und erstellt eine konkrete Leistungsaufforderung oder Einwendung. --- # 1. Geschuldete Lieferung und tatsächliche Qualität abgleichen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Ermittle die genaue Pflichtverletzung statt pauschal einen Mangel anzunehmen. Rechtsanker: Artikel 30 bis 37 und 41 bis 42 CISG. Lieferung, Dokumentenübergabe und Eigentumsverschaffungspflicht sind zu unterscheiden; der dingliche Eigentumsübergang selbst folgt nicht dem CISG. ## 1.2. Eingaben Lies Spezifikation, Musterfreigabe, Prüfplan, Mengenliste, Verpackungsanforderung, Lieferort/-zeit, Abnahme- oder Inbetriebnahmeprotokoll und Drittanspruch. Welche Verwendung war bei Vertragsschluss mitgeteilt? Welche Abweichung zeigt welcher Befund an welcher Charge? Eine unbekannte Ursache nicht als Produktionsfehler ausgeben. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Artikel 31 bis 34: vereinbarten Leistungsort und Termin vorrangig, sonst gesetzlichen Liefermodus bestimmen. Fehlende Zoll-/Qualitätsdokumente nach eigenem Vertragsinhalt beurteilen. Eine Warenlieferung ersetzt geschuldete Dokumente nicht. Eine Ankunftsprognose ist nicht ohne Auslegung ein Fixtermin. 2. Artikel 35 Absatz 1: Menge, Güte, Art und Verpackung am vereinbarten Soll prüfen. Absatz 2 nur soweit nicht anders vereinbart: gewöhnliche Verwendung, mitgeteilter besonderer Zweck und berechtigtes Vertrauen, Muster/Modell, Schutzverpackung. Ausländische Produktanforderungen nicht ohne vereinbarten Zweck oder weitere Anknüpfung als automatisch zugesichert behandeln. 3. Artikel 35 Absatz 3 betrifft Kenntnis für Absatz 2; daraus keinen pauschalen Ausschluss ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften machen. Nach Artikel 36 den Zustand bei Gefahrübergang und später wirksame Garantien auseinanderhalten. Montagefehler, Transportschaden und Bedienungsfehler als konkurrierende Ursachen prüfen. 4. Artikel 37 erlaubt vor Fälligkeit Abhilfe nur unter seinen Zumutbarkeitsgrenzen. Artikel 41 und 42 gesondert für Rechte Dritter und Schutzrechte prüfen: maßgeblicher Staat, erkennbare Verwendungsplanung, Verkäufer-/Käuferkenntnis und vom Käufer gelieferte Konstruktion. Anzeige anschließend nach Artikel 43, nicht pauschal nach Artikel 39. 5. Fehlenden Messbericht gezielt anfordern; bis dahin nur belegte Abweichung formulieren. Mit neuer Messung konkrete Pflicht, Beweisrisiko und verlangte Abhilfe aktualisieren und das Dokument abschließen. ## 1.4. Quellenpflicht [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Normen](../../references/normen-und-pruefpfade.md), [amtlicher CISG-Text](../../references/rechtsprechung.md). BGH, Urt. v. 09.01.2002 - Az. VIII ZR 304/00, PDF-Seiten 17 bis 20: Widerspruch von Gutachten ernsthaft aufklären. Keine Aussage, jeder Käufer habe damit einen feststehenden Mangel bewiesen; die Entscheidung wurde zurückverwiesen. ## 1.5. Ausgabeformat Fertige Leistungsaufforderung oder sachlich begründete Verkäuferantwort; ergänzend knappe interne Soll-Ist-Tabelle mit Belegen. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze, keine Skelette oder Halbsätze. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit möglich, dezimale Gliederung; Exporthinweis separat. Nicht ungeprüft Produktsicherheit, Verkehrsfähigkeit oder Entsorgung freigeben. ## 1.6. Beispiele Sensoren erfüllen den Messbereich, aber ihre Verpackung hält der vereinbarten Strecke nicht stand. Prüfe Artikel 35 und 36 auch dann, wenn die Gefahr früh überging. Bei einer Maschine ist eine zugesagte Taktzahl mit Prüfbedingungen abzugleichen; eine abweichende Werkseinstellung oder fehlerhafte Materialzufuhr bleibt als Gegenursache im Vermerk sichtbar.