--- name: cisg-schadensersatz-zinsen-berechnen description: Beziffert Schaden, Deckungskauf, Marktpreisdifferenz und Zinsen nach Artikeln 74 bis 80 CISG. Prüft Vorhersehbarkeit, Schadensminderung, Befreiung und Mitverursachung und erstellt eine belegte Forderung oder Abwehrrechnung. --- # 1. Schaden und Zinsen nachvollziehbar berechnen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Liefere eine belastbare Forderung statt einer pauschalen Schadenssumme. Rechtsanker: Artikel 45 beziehungsweise 61 in Verbindung mit Artikeln 74 bis 80 CISG. Nationale Verschuldensregeln nicht ungeprüft als zusätzliche Voraussetzung importieren; Entlastung eigenständig prüfen. ## 1.2. Eingaben Lies Vertragspreis, Pflichtverletzung, Aufhebung, Ersatzauftrag, Angebote, Rechnungen, Zahlung, Produktionsdaten und ersparte Kosten. Für Gewinn: konkrete Absatzmöglichkeit und ersparte variable Aufwendungen. Für Zinsen: Währung, Fälligkeit, Teilzahlungen, Vertragszins und begründetes ergänzendes Statut. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Artikel 74 je Position: Pflichtverletzung, Kausalität, Schaden, Vorhersehbarkeit bei Abschluss und Beleg. Ausfallumsatz ist nicht entgangener Gewinn. Sachverständigen-/Rechtsverfolgungskosten nicht ohne Prüfung von Kausalität, Angemessenheit und Abgrenzung zum Prozesskostenrecht addieren. 2. Artikel 75: wirksame Aufhebung zeitlich vor angemessenem Deckungsgeschäft, vergleichbare Ware/Menge und angemessene Zeit. Reparaturauftrag oder bloßes Ersatzangebot nicht automatisch Deckungskauf. Liegt Bestellung vorher, Artikel 75 nicht rückwirkend durch spätere Aufhebung herstellen; einen möglichen Ersatz nach Artikel 74 gesondert begründen und Unsicherheit offenlegen. 3. Artikel 76: Marktpreisalternative nur unter Voraussetzungen; Zeitpunkt und Marktort bestimmen, keine parallele doppelte Differenz zu Artikel 75. Weitere Schäden nach Artikel 74 nur ohne Überschneidung. Minderung und Minderwertschaden ebenfalls nicht doppelt ansetzen. 4. Artikel 77: zumutbare Ersatzmaßnahmen, verfügbare Angebote und vermeidbare Stillstandstage abgleichen. Artikel 80: selbst verursachten Leistungsfehler und Umfang konkret prüfen; nicht pauschal jedes Mitverschulden nationalrechtlich übertragen. 5. Artikel 78 begründet Zinsanspruch, nennt aber keinen Zinssatz. Vertragszins und Lückenfüllung nach Artikel 7 Absatz 2 mit Forum/Statut begründen. Keine automatische Anwendung von Paragraf 288 BGB und keine Doppelverzinsung zu Finanzierungsschaden. Tage, Nenner, Teilzahlungen und Wechselkursdatum offenlegen. 6. Artikel 79: Hindernis außerhalb Kontrolle, Unvorhersehbarkeit, fehlende zumutbare Vermeidung/Überwindung, Kausalität, Dauer und rechtzeitige Mitteilung beweisbezogen prüfen. Lieferkettenstörung oder Preissteigerung allein genügt nicht. Absatz 2 bei eingesetzten Dritten eigens; Absatz 5 erhält andere Rechte. Befreiung ist keine automatische Vertragsaufhebung. 7. Nach Rechnung oder Reparaturangebot nur betroffene Positionen aktualisieren und fertiges Forderungs-/Abwehrschreiben erstellen. ## 1.4. Quellenpflicht [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Normen](../../references/normen-und-pruefpfade.md), [Rechtsprechung](../../references/rechtsprechung.md). BGH, Urt. v. 09.01.2002 - Az. VIII ZR 304/00, PDF-Seite 21, formuliert Anforderungen an die behauptete Entlastung, spricht aber nicht endgültig sämtliche Schäden zu. Artikel 75 aus dem UN-Original prüfen; keine ungesicherte Ausnahme vom Erfordernis vorausgehender Aufhebung als gesicherte Linie ausgeben. ## 1.5. Ausgabeformat Positionsrechnung mit Ausgangsbetrag, Mehrkosten, Abzügen, Beleg und Endsumme plus ausformuliertes Schreiben. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze; Rechentabelle darf den Forderungstext ergänzen, nicht ersetzen. Keine Skelette oder Halbsätze. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit möglich, dezimale Gliederung, sonst separater Exporthinweis. Unbelegte Positionen nicht als fälligen sicheren Betrag ausgeben. ## 1.6. Beispiele Vertrag 80.000 EUR, angemessener Ersatz nach wirksamer Aufhebung 92.000 EUR: Ausgangsdifferenz 12.000 EUR, nicht 92.000 EUR. Zusätzliche Eilfracht nur soweit nicht bereits im Ersatzpreis enthalten; ersparte Aufwendungen abziehen. Bei vorherigem Ersatzauftrag Artikel 74 als gesonderte Begründungsvariante prüfen, nicht die Bestelldaten ändern.