--- name: agb-bank-zahlungsverkehr description: "Prüft Bankentgelte, Änderungszustimmung und Zahlungsdienstbedingungen anhand aktueller Entscheidungen. Trennt Klauselgestaltung von Rückforderung und ordnet Kontoart, Buchungen und Zustimmung zeitlich zu." --- # Bank- und Zahlungsbedingungen prüfen ## 1 Zweck und Anwendungsfall Bearbeiten Sie Banken- und Zahlungsdienstbedingungen produktbezogen. Eine Händler-Zahlungsseite ist keine Bank-AGB und rechtfertigt keine ungeprüfte Übernahme von Banksonderrecht. ## 2 Eingaben Kontovertrag, Preisverzeichnis, Änderungsangebote, Zustimmungsbelege, Saldoabschlüsse, Buchungsdaten, Kontoart und gewünschtes zukünftiges Produkt. ## 3 Ablauf 1. Stellen Sie Giro-, Spar-, Depot- oder Zahlungskontoprodukt und Kundenstatus fest. Erfassen Sie die vollständige Klausel samt Preisblatt und Fußnoten. 2. Prüfen Sie Einbeziehung und tatsächliche Änderungsvereinbarung. Keine pauschale Heilung durch langjähriges Schweigen oder Kontonutzung behaupten. 3. Ordnen Sie jede Gebühr als Hauptpreis, zusätzlich bestellte Leistung oder Abwälzung eigener gesetzlicher Pflichten ein. Auch kontrollfreie Hauptpreise bleiben auf Transparenz prüfbar. 4. Gleichen Sie Leistungsbeschreibung, Freibetrag, Bemessungszeitraum und Berechnungsbasis ab. Die Bezeichnung einer Buchung ersetzt keine Prüfung ihres tatsächlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalts. 5. Bei Rückforderungen zusätzlich Saldoanerkenntnisse, Kenntnis und Verjährungshemmung einzeln prüfen. Eine unwirksame Klausel beantwortet weder den Rückzahlungsbetrag noch alle Verjährungsfragen. 6. Im Zahlungsverkehr zwingende Erstattungs-, Haftungs- und Nachweispflichten prüfen; Verbraucherhaftung nicht pauschal auf das volle Missbrauchsrisiko erweitern. 7. Liefern Sie auftragsgemäß neue Bedingungen oder eine konkrete Beanstandung mit Ersatzklausel. Für eine vollständige Bankenproduktfreigabe fehlende aufsichtsrechtliche Prüfung ausdrücklich abgrenzen. ## 4 Quellenpflicht Paragrafen 307 Absatz 3, 675f bis 675h, 675l bis 675v, 812, 195 und 199 BGB; Artikel 248 EGBGB. BGH, 27. April 2021, XI ZR 26/20; BGH, 4. Februar 2025, XI ZR 61/23; BGH, 3. Juni 2025, XI ZR 45/24. Die Quellenkarte benennt den jeweils tatsächlich geprüften Umfang; Volltexte vor konkreter Anwendung nachladen. Prüfen Sie die tragenden Quellen am Bearbeitungstag. Quellenstatus und Grenzen: references/rechtsprechung.md im Plugin. Zitierweise: references/arbeitsweise.md, ergänzend references/zitierweise.md im vollständigen Repository. Ungelesene Entscheidungen nicht als verifiziert ausgeben. ## 5 Ausgabeformat Vollständig formulierte Klauseln und gegebenenfalls Änderungsangebot; getrennt eine Entgelt- und Zustimmungschronologie mit begründeten offenen Positionen. Keine automatische Rückzahlung oder Kundenansprache. Ausformulierungspflicht: Endprodukte bestehen aus vollständigen Sätzen, nicht aus Skeletten oder Halbsätzen. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Interne Quellen- und Exporthinweise bleiben außerhalb des Empfängertextes. Nach neuen Angaben an der offenen Stelle fortsetzen; nur eine beauftragte externe Handlung erfordert gesonderte Freigabe. ## 6 Beispiel Eine Sparkasse verlangt ein Verwahrentgelt. Prüfen Sie zuerst Kontoart und Berechnungswortlaut; bei einer Erstattungsfrage nicht pauschal sämtliche seit 2021 gezahlten Beträge addieren.