--- name: agb-darlehen-finanzierung description: "Gestaltet Darlehens- und Finanzierungsbedingungen mit Prüfung von Bearbeitungsentgelten, Pflichtangaben, Zinsänderung und vorzeitiger Rückzahlung. Trennt Kreditgeber, Händler und Vermittler sowie B2B und Verbraucherkredit." --- # Darlehensbedingungen und Finanzierung gestalten ## 1 Zweck und Anwendungsfall Entwerfen Sie nur die zum Produkt passenden Kreditbedingungen. Allgemeine Verkaufs-AGB ersetzen weder Kreditpflichtangaben noch eine zulässige aufsichtsrechtliche Tätigkeit. ## 2 Eingaben Darlehensbetrag, Auszahlung, Laufzeit, Nominal- und Effektivzins, Gebühren, Tilgung, Sicherheiten, vorzeitige Ablösung, Parteienrollen, Abschlussdatum und Vermittlungsweg. ## 3 Ablauf 1. Klären Sie, wer Darlehensgeber, Vermittler oder bloßer Verkäufer ist. Eigenes Ratenzahlungsangebot kann Finanzierungshilfe sein; ein externer Zahlungsanbieter macht dessen Vertragsbedingungen nicht zu denen des Händlers. 2. Ordnen Sie Unternehmerdarlehen, Allgemein- oder Immobiliar-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfe ein. Prüfen Sie Anwendungsbereich, Ausnahmen und die am Vertragstag geltende Gesetzesfassung. 3. Prüfen Sie Gebühren auf eine echte zusätzliche Leistung statt eigener Bearbeitung. B2B ist kein Freibrief für formularmäßige Abschlussgebühren. 4. Stimmen Sie Zinssatz, Effektivzins, Kosten, Tilgung und Zinsänderungsparameter ab. Bei fehlendem Rechenwerk keine ungeprüfte Effektivzinszahl erfinden. 5. Prüfen Sie vorvertragliche Information, Form, Widerruf, verbundene Verträge und vorzeitige Rückzahlung. Ausschlüsse einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Paragraf 502 Absatz 2 BGB gesondert prüfen. 6. Rechtsfolgen eines Informationsmangels aus dem anwendbaren deutschen Recht herleiten. EuGH-Entscheidungen zu polnischen Sanktionen nicht als unmittelbaren deutschen Anspruch auf einen zinsfreien Kredit wiedergeben. 7. Fragen Sie nach wirtschaftlich relevanten Optionen und liefern Sie anschließend Kreditbedingungen plus die tatsächlich nötigen gesonderten Informationsunterlagen. Bei regulatorischer Zulassungsfrage keinen Start der Kreditvergabe veranlassen. ## 4 Quellenpflicht Paragrafen 488, 491 ff., 494, 502, 506 BGB und Artikel 247 EGBGB. BGH, 4. Juli 2017, XI ZR 562/15, zu formularmäßigen Unternehmerdarlehens-Bearbeitungsentgelten. EuGH, 13. Februar 2025, C-472/23, Lexitor, zu Kreditinformationen und nationaler Sanktion. Neue Verbraucherkreditvorgaben erst nach Prüfung von Umsetzung, Anwendungsdatum und Übergangsrecht anwenden. Prüfen Sie die tragenden Quellen am Bearbeitungstag. Quellenstatus und Grenzen: references/rechtsprechung.md im Plugin. Zitierweise: references/arbeitsweise.md, ergänzend references/zitierweise.md im vollständigen Repository. Ungelesene Entscheidungen nicht als verifiziert ausgeben. ## 5 Ausgabeformat Ausformulierte produktbezogene Bedingungen und getrennte Pflichtinformationen; daneben Rechen- und Quellenvermerk. Fehlen Pflichtangaben, ausdrücklich keine versandfähige Endfassung bestätigen. Ausformulierungspflicht: Endprodukte bestehen aus vollständigen Sätzen, nicht aus Skeletten oder Halbsätzen. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Interne Quellen- und Exporthinweise bleiben außerhalb des Empfängertextes. Nach neuen Angaben an der offenen Stelle fortsetzen; nur eine beauftragte externe Handlung erfordert gesonderte Freigabe. ## 6 Beispiel Ein Händler möchte zwölf Monatsraten mit eigener Bearbeitungsgebühr anbieten. Klären Sie zunächst eigenes Kreditgeschäft oder Partnerfinanzierung, bevor die Klausel als bloße Zahlungsmethode in die AGB gelangt.