--- name: agb-haftung-maengel description: "Prüft Haftungsausschlüsse, Gewährleistung und Verjährung nach Vertragsart und Kundenkreis. Erstellt verständliche Ersatzklauseln mit zwingenden Ausnahmen statt pauschaler Freizeichnungen." --- # Haftung und Mängelrechte wirksam abgrenzen ## 1 Zweck und Anwendungsfall Formulieren Sie eine tragfähige Risikoabgrenzung für das konkrete Produkt oder die konkrete Werkleistung. Eine möglichst kurze, aber unwirksame Haftungsklausel erfüllt den Auftrag nicht. ## 2 Eingaben Leistungsbeschreibung, typische Schadensbilder, neue oder gebrauchte Ware, Verbraucher- oder Unternehmergeschäft, Zusicherungen und Garantieunterlagen. ## 3 Ablauf 1. Trennen Sie Mängelrechte, Schadensersatz, Garantie und Verjährung. Eine freiwillige Garantie verdrängt nicht die gesetzlichen Rechte. 2. Prüfen Sie vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, Leben, Körper und Gesundheit sowie zwingende Produkthaftung. Ein bloßes „soweit gesetzlich zulässig“ ersetzt keine verständliche Abgrenzung. 3. Bei einfacher Fahrlässigkeit wesentliche Vertragspflichten und vertragstypisch vorhersehbare Schäden konkret einordnen. Haftungshöchstbeträge nicht ohne Schadensbild und Deckungssituation erfinden. 4. Für Verbrauchsgüterkäufe Anforderungen abweichender Beschaffenheitsvereinbarungen und Verkürzungen nach Paragraf 476 BGB prüfen. Allgemeine AGB-Hinweise ersetzen erforderliche besondere Information und ausdrückliche gesonderte Vereinbarung nicht. 5. Bei digitalen Elementen Aktualisierungspflichten, Informationen zur Installation und Beweisfragen getrennt erfassen. Keine pauschale Verantwortung allein des Herstellers. 6. Abnahme und Nacherfüllung beim Werkvertrag nicht mit kaufrechtlichem Gefahrübergang vermengen. Bei unklarer Vertragsart nur die gesicherten gemeinsamen Teile formulieren und gezielt nachfragen. 7. Prüfen Sie die Gesamtklausel auf widersprechende Ausnahmen, insbesondere wenn eine kurze Ausschlussfrist an anderer Stelle alle Rechte wieder beschneidet. ## 4 Quellenpflicht Paragrafen 276 Absatz 3, 307, 309 Nummern 7 und 8, 310, 434 ff., 444, 475b, 476, 477 und 634 ff. BGB; Produkthaftungsgesetz. BGH, 4. Februar 2015, VIII ZR 26/14: umfassender Ausschluss einschließlich Personenschäden und grobem Verschulden unwirksam. Prüfen Sie die tragenden Quellen am Bearbeitungstag. Quellenstatus und Grenzen: references/rechtsprechung.md im Plugin. Zitierweise: references/arbeitsweise.md, ergänzend references/zitierweise.md im vollständigen Repository. Ungelesene Entscheidungen nicht als verifiziert ausgeben. ## 5 Ausgabeformat Ausformulierte Haftungs- und Mängelklauseln für die tatsächliche Vertragsart; daneben eine knappe Erläuterung der nicht verhandelbaren Grenzen. Keine Skelettklauseln mit bloßen Schlagworten. Ausformulierungspflicht: Endprodukte bestehen aus vollständigen Sätzen, nicht aus Skeletten oder Halbsätzen. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Interne Quellen- und Exporthinweise bleiben außerhalb des Empfängertextes. Nach neuen Angaben an der offenen Stelle fortsetzen; nur eine beauftragte externe Handlung erfordert gesonderte Freigabe. ## 6 Beispiel Ein Fahrradbetrieb will sämtliche Akkuschäden ausschließen. Prüfen Sie Reparaturumfang, Einbaufehler, Fremdakku und Personenrisiko, statt jedes Risiko als Kundenverantwortung zu bezeichnen.