--- name: deadlock-und-streitbeilegung-regeln description: Gestaltet Eskalation, Bewertungsverfahren und Streitbeilegung bei Blockaden zwischen Gesellschaftern. Trennt unternehmerische Entscheidung, Schiedsgutachten und Beschlussmängelstreit und schützt dringenden Rechtsschutz. --- # 1 Blockaden lösen ohne neuen Zwangsausstieg Ein Deadlock liegt nicht schon vor, weil eine Partei ihren Wunsch nicht durchsetzt. Bestimmen Sie die Entscheidungen, deren wiederholtes Scheitern den Gesellschaftsbetrieb tatsächlich gefährdet. ## 2 Eingaben Beteiligung, Mehrheiten, Finanzierungsmöglichkeiten, Eskalationspersonen, Satzungsrechte, vorhandene Gerichts- oder Schiedsklauseln und benötigte Eilmaßnahmen. Bei Liquiditätsknappheit Organpflichten separat behandeln; Mediation schafft keinen Zahlungsaufschub gegenüber Dritten. ## 3 Ablauf 1. Definieren Sie einen qualifizierten Blockadefall, vorherige ordnungsgemäße Befassung und eine kurze dokumentierte Verhandlung auf Entscheiderebene. 2. Ordnen Sie technische oder rechnerische Streitfragen einem unabhängigen Sachverständigen zu, rechtliche Gestaltungsentscheidungen dagegen nicht ungefragt. Bestimmung nach Paragrafen 317 bis 319 BGB und gerichtliche Kontrolle vertraglich nicht widersprüchlich ausschließen. 3. Für Mediation Einleitung, Dauer, Kosten, Scheitern und Anschlussrechtsschutz benennen. Gesetzliche Fristen und Eilrechtsschutz bleiben erhalten. Keine zwingende monatelange Wartefrist vor einem Unterlassungsantrag. 4. Bei Kauf-Verkaufs-Mechanismen Finanzierungsmacht und Informationsstand vergleichen. Russian Roulette oder Texas Shoot-out nicht als neutrale Standardlösung für einen finanzschwachen Gründer behandeln. Ausstieg nur nach bewusster Wahl und mit Form-, Preis- und Finanzierungskontrolle entwerfen. 5. Eine Schiedsklausel für Beschlussmängel benötigt mehr als „alle Streitigkeiten werden endgültig entschieden“. Einbeziehung sämtlicher Gesellschafter und der Gesellschaft, Information, Mitwirkungsrechte bei Schiedsrichterbestellung und Verfahrenskonzentration konkret regeln. Fehlt die Entscheidung dafür, staatlichen Rechtsschutz nicht versehentlich ausschließen. 6. Stimmen Sie die Klausel mit Satzung, Beitritt, Registerverfahren und nicht disponiblen Zuständigkeiten ab. Nach Einigung die gesamten Verweisungen nachziehen. ## 4 Quellen Paragrafen 242, 317 bis 319 BGB; Paragrafen 38, 1030 bis 1032, 1035 und 1041 ZPO. BGH, Urteil vom 6. April 2009, II ZR 255/08, Schiedsfähigkeit II: gleichwertige Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten für GmbH-Beschlussmängel. BGH, Urteil vom 12. April 2016, II ZR 275/14: bloße Zweckmäßigkeit begründet keine Zustimmungspflicht. [Quellenkarten](../../references/rechtsquellen.md). ## 5 Ausgabe Vollständige Eskalations- und Streitregelung, gegebenenfalls separater Gutachterauftrag. Varianten kenntlich abgrenzen; keine unentschiedene Doppelzuständigkeit im Vertrag. Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. ## 6 Beispiel Bei einem Streit über einen Unternehmenswert kann ein Bewertungsgutachten helfen. Ob eine Vertragsklausel wirksam ist, wird dadurch nicht automatisch verbindlich mitentschieden.