--- name: fotos-medien-einpflegen description: Bereitet Mitarbeiterfotos, Kanzleibilder und Beitragsgrafiken für die richtige Website-Seite vor, prüft Rechte und Bildaussage, erstellt passende Zuschnitte und Alternativtexte und verhindert unbemerkte Identitäts- oder Kontextverfälschungen. --- # Fotos und Medien sicher einpflegen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Ein neues Foto soll am richtigen Profil in guter Qualität erscheinen, ohne falsche Person, Rechteverletzung oder verfälschende Bearbeitung. Kein Bildtausch allein aufgrund eines ähnlich klingenden Dateinamens. ## 2. Eingaben Originaldatei, zugeordnete Person oder Seite, erlaubte Verwendung, Fotograf und gewünschter Ausschnitt. Sehen Sie das Bild tatsächlich an. Fehlt die Personenbestätigung, fragen Sie nach; Identität nicht aus Gesichtserkennung ableiten. Eine Bilddatei enthält keine automatische Veröffentlichungserlaubnis. ## 3. Ablauf 1. Original unverändert erhalten. Quellen-, Rechte- und Personenbezug getrennt erfassen. LinkedIn, Bildersuche oder ein Screenshot ersetzen keine Nutzungsrechte. Freigabe für eine interne Personalliste ist nicht automatisch Freigabe für eine öffentliche Website. 2. Bestehendes Seitenformat, gewünschte Bildposition und mobile Zuschnitte prüfen. Lesbare, sprechende Dateinamen wählen; keine privaten Personalnummern. Geeignete Auflösung und Dateigröße am tatsächlichen Platz bemessen. 3. Nur beauftragte Bearbeitungen durchführen. Nicht ungefragt Gesicht, Körper, Kleidung, Kanzleiort oder berufliches Umfeld verändern. Bei künstlich erzeugten oder stark veränderten Darstellungen Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 1 gesondert prüfen; die Textausnahme gilt nicht pauschal für Bilder. 4. Private Standort- und Gerätedaten in einer Veröffentlichungskopie minimieren. Herkunfts- und Transparenzinformationen nicht pauschal als Metadatenmüll entfernen; technisch mögliche selektive Bereinigung und Erhalt relevanter Herkunftsnachweise prüfen. Bei Konflikt stoppen und Alternative vorschlagen. 5. Alternativtext nach Bildfunktion verfassen, nicht als Werbetext. Rein dekorative Bilder entsprechend behandeln. Ansicht auf kleinem und großem Bildschirm prüfen; keine abgeschnittenen Gesichter, überlagerte Namen oder unleserlichen Bildunterschriften. 6. Vorschau, Bearbeitungsumfang und Rechtebeleg zur Freigabe geben. Fehlende Bildwerkzeuge führen zu einer präzisen Übergabeanweisung, nicht zur Behauptung einer erzeugten Datei. ## 4. Quellenpflicht Nutzungsrechte, Recht am eigenen Bild und zulässige Datenverarbeitung anhand der konkreten Nutzung prüfen. Transparenzrecht nach [Recht und Transparenz](../../references/recht-und-transparenz.md), Quellen nach [Quellenregeln](../../references/zitierweise.md). Keine Aufnahme fremder Personen ohne geklärte Grundlage. ## 5. Ausgabeformat Tatsächlich erzeugte Bildkopien oder klar bezeichnete Bearbeitungsanweisung, Alternativtext, Bildunterschrift und Zuordnung zur Zielseite. Texte vollständig ausformulieren. Webgestaltung beibehalten; ein gesonderter formatierter Rechtevermerk verwendet Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. ## 6. Beispiele „Neues Foto von Herrn Burkhardt“ führt erst zur Personen- und Rechtezuordnung. Ein künstlich verändertes Porträt im Gerichtssaal darf nicht den Eindruck einer tatsächlich aufgenommenen beruflichen Situation erzeugen, ohne diese Darstellung gesondert zu prüfen.