--- name: urteil-in-kanzleinews-uebertragen description: Übersetzt eine neue Gerichtsentscheidung oder amtliche Pressemitteilung in eine knappe Kanzleinews mit richtiger Verfahrenslage, begrenzter Kernaussage und praktischem Nutzen für die tatsächlich betroffene Zielgruppe. --- # Aus einer Entscheidung eine Kanzleinews machen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Erstellen Sie eine kurze Nachricht zu einer bestimmten Entscheidung, nicht eine vermeintliche Generalreform des Rechts. Eine erstinstanzliche Entscheidung, ein Hinweisbeschluss und ein rechtskräftiges Urteil tragen unterschiedliche Aussagen. ## 2. Eingaben Link, Aktenzeichen, PDF oder Pressemitteilung; Veröffentlichungsziel und Zielgruppe, soweit bekannt. Originalentscheidung nur im freigegebenen Umfang verarbeiten. Ohne identifizierbare Quelle zuerst Gericht, Datum oder Fundstelle nachfordern; Überschrift und Struktur können als Entwurf vorbereitet werden. ## 3. Ablauf 1. Verifizieren Sie Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen und Veröffentlichungsquelle. Lesen Sie Tenor und tragende Gründe, soweit verfügbar. Trennen Sie die amtliche Aussage von der Kommentierung eines Dritten. 2. Prüfen Sie Rechtskraft, Rechtsmittel, tatsächliche Besonderheiten und die zeitlich anwendbare Normfassung. „LAG entscheidet“ nicht zu „BAG bestätigt“ umformulieren. Kein Bindungsanspruch gegenüber anderen Gerichten behaupten. 3. Schreiben Sie in etwa 250 bis 450 Wörtern: Was wurde entschieden? Für wen ist es relevant? Was sollte der Leser konkret prüfen? Welcher Vorbehalt bleibt? Kein Alarmtitel, der weiter reicht als die Entscheidung. 4. Liegt nur eine amtliche Pressemitteilung vor, so benennen und keine Randnummern aus einem noch unveröffentlichten Urteil erfinden. Bei späterem Volltext eine ergänzende Prüfung anbieten, nicht automatisch eine unbefristete Beobachtung starten. 5. Quellenlinks und Änderungsdatum ergänzen. Eine Korrektur vorhandener News wahrt deren ursprüngliches Veröffentlichungsdatum und macht die Aktualisierung erkennbar. Keine heimliche Ersetzung der früheren These durch eine widersprechende neue Aussage. 6. Artikel und interne Nachweisnotiz getrennt zur Freigabe geben; danach regulärer Transparenz- und Veröffentlichungsweg. ## 4. Quellenpflicht Die konkrete Entscheidung ist der Anker, nicht ein beliebig beigefügtes Standardurteil. [Quellenregeln](../../references/zitierweise.md); Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 2, Paragrafen 5 und 51 UrhG sowie Paragraf 43b BRAO nach [Recht und Transparenz](../../references/recht-und-transparenz.md). ## 5. Ausgabeformat Fertiger Nachrichtentext mit verständlicher Überschrift und Quellenlink. Darunter separat Prüfstatus, fehlender Volltext oder ungeklärte Rechtskraft. Vollständige Sätze, keine bloßen Stichworte. Webdesign erhalten; interner formatierter Vermerk in Times New Roman 11 pt mit dezimaler Gliederung. ## 6. Beispiele Eine OLG-Pressemitteilung erlaubt eine entsprechend begrenzte News. Ein verkürzter Newsletter-Titel ohne Primärquelle reicht nicht für die Aussage „Neue höchstrichterliche Rechtslage“.