--- name: gerichtskosten-kostenerstattung description: Bereitet Kostenfestsetzung, Kostenausgleich und Einwendungen gegen gegnerische Kostenansätze vor. Prüft Kostengrundentscheidung, Quote, Wert, Gebührenfassung, Anrechnung, Auslagen und Vorsteuerabzug; trennt Mandantenrechnung von Erstattungsanspruch und liefert Antrag samt prüfbarer Berechnung. --- # Gerichtliche Kostenerstattung beziffern und beantragen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Erstellen Sie aus einer konkreten Kostengrundentscheidung den Kostenfestsetzungs- oder Ausgleichsantrag beziehungsweise eine begründete Einwendung. Dieser Skill betrifft die Erstattung zwischen Verfahrensbeteiligten, nicht die Honorarrechnung an den eigenen Mandanten. Ein hoher vereinbarter Stundensatz wird nicht automatisch zur gegnerischen Erstattungspflicht. ## 2. Eingaben Lesen Sie Urteil, Beschluss oder Vergleich vollständig, insbesondere Kostentenor, Rechtskraftstand, Streitwertentscheidungen und Verfahrensabschnitte. Benötigt werden Auftragsdatum, Instanz, Tätigkeiten, Gebührenansätze, Auslagenbelege, Vorschüsse, bereits erstattete Beträge und tatsächliche Vorsteuerberechtigung. Fragen Sie gezielt nach den Angaben, die einen konkreten Ansatz verändern. Ein fehlender Steuerstatus darf nicht unbemerkt als „kein Vorsteuerabzug“ behandelt werden. ## 3. Ablauf ### 3.1. Erstattungsgrund bestimmen Prüfen Sie, wer wem Kosten schuldet, für welche Instanz und in welcher Quote. Trennen Sie außergerichtliche, gerichtliche, Vergleichs- und Vollstreckungskosten. Ein noch nicht rechtskräftiger Kostentenor ist nicht allein deshalb immer unverwendbar; prüfen Sie die tatsächliche Verfahrenslage. Ohne tragfähige Kostengrundentscheidung erstellen Sie eine Unterlagenanforderung statt eines erfundenen Festsetzungsantrags. ### 3.2. Gebühren und Auslagen nachvollziehen Ordnen Sie jeden Ansatz einem tatsächlich erfüllten Gebührentatbestand und Gegenstandswert zu. Prüfen Sie die anwendbare RVG-Fassung nach Übergangsrecht und Auftragslage, nicht bloß nach Rechnungsdatum. Kontrollieren Sie Anrechnung, mehrere Auftraggeber, mehrere Angelegenheiten und Instanzen. Reisekosten und sonstige Auslagen benötigen konkreten Anlass und Erforderlichkeit. Eine Vollmacht allein belegt nicht die Durchführung eines Termins. Bei Quoten berechnen Sie beide Seiten und den Ausgleich nach dem vorgesehenen Verfahren. Brutto und netto werden nicht vermischt. Trennen Sie Gerichtskostenvorschüsse von anwaltlichen Auslagen; eine Gerichtskostenrechnung ist nicht ohne Weiteres endgültiger Kostenansatz. Bereits erstattete Beträge müssen im Antrag sichtbar berücksichtigt werden. ### 3.3. Steuer und Verzinsung Für Umsatzsteuer prüfen Sie den tatsächlichen Abzug beim jeweiligen Mandanten. Eine GmbH ist nicht allein wegen der Rechtsform für sämtliche Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die erforderliche Erklärung muss inhaltlich zutreffen. Erstattungszinsen nach Paragraf 104 ZPO beantragen Sie ausgehend vom maßgeblichen Antragseingang; der eigene Rechnungs- oder Versandtag ist nicht automatisch der Beginn. ### 3.4. Antrag oder Einwendungen formulieren Erstellen Sie einen prüfbaren Berechnungsanhang und einen vollständigen Antrag mit Gericht, Parteien, Aktenzeichen, Kostengrund, Positionen, Summe und Zinsantrag. Bei gegnerischen Kosten bestreiten Sie konkret den einzelnen Ansatz und begründen den richtigen Betrag; eine pauschale Ablehnung aller Positionen ist nicht hilfreich. Übergeben Sie Festsetzungsbeschluss und Zustellung an die Fristbearbeitung, wenn ein Rechtsbehelf in Betracht kommt. Erst nach tatsächlichem Vorliegen eines vollstreckbaren Titels geht die Sache an `titel-pruefen-vollstreckung-planen`. Eine Auszahlung wird nicht automatisch gebucht. Die Originalberechnung bleibt erhalten; Korrekturen bekommen neue Fassung und nachvollziehbaren Grund. ## 4. Quellenpflicht Prüfen Sie Paragrafen 91, 92, 98, 103 bis 107 ZPO sowie die einschlägigen RVG- und Vergütungsverzeichnispositionen einschließlich Paragraf 60 RVG. [Paragraf 104 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__104.html) regelt Antrag, Glaubhaftmachung, Verzinsung und Umsatzsteuererklärung. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz ist [Paragraf 12a ArbGG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__12a.html) mit seiner konkreten Ausnahme zu beachten; die zivilprozessuale Erstattungsroutine darf nicht ungeprüft übernommen werden. Eine Entscheidung zu Reisekosten trägt nur die vergleichbare Konstellation, keine pauschale Erstattung beliebiger Kanzleistandorte. ## 5. Ausgabeformat Ausformuliertes Schreiben und Berechnungsanlage in Times New Roman 11 pt, dezimal gegliedert. Zeigen Sie Gebührentatbestand, Wert, Rechenansatz, Beleg und geltend gemachten Betrag so, dass der Empfänger nachrechnen kann. Ein interner Prüfvermerk hält Alternativen und fehlende Belege getrennt. Kennzeichnen Sie nicht verifizierte Gebührentabellen deutlich und setzen Sie keine geschätzten Werte als endgültige Gebühren ein. Vor Einreichung ist die konkrete Fassung freizugeben. ## 6. Beispiele ### 6.1. Umsatzsteuer und Vorsteuer Der Mandant bestätigt vollen Vorsteuerabzug für den Rechtsstreit. Die Kostenaufstellung enthält dennoch die gesamte Umsatzsteuer. Korrigieren Sie den Erstattungsantrag, nicht die steuerlich richtige Rechnung der Kanzlei. Erläutern Sie die unterschiedlichen Zwecke beider Dokumente knapp. ### 6.2. Kostenquote Das Urteil verteilt Kosten zu drei Vierteln und einem Viertel. Der Gegner fordert seine Rechnung vollständig. Prüfen Sie Tenor, beiderseitige erstattungsfähige Kosten und bereits geleistete Beträge, bevor Sie einen Saldo bilden. Eine Quote wird nicht nur auf eine beliebig ausgewählte Seite angewendet.