--- name: gerichtstermin-vorbereiten-nachbereiten description: Bereitet einen konkreten Gerichtstermin mit Anträgen, Streitpunkten, Beweisthemen und freigegebenem Vergleichsrahmen vor. Verarbeitet anschließend tatsächliche Hinweise, Protokoll und Aufträge zu Nachlassschriftsatz, Mandantenbericht und Fristübergabe ohne eine Vernehmung oder Zustimmung zu erfinden. --- # Gerichtstermine vorbereiten und Ergebnisse weiterbearbeiten ## 1. Zweck und Anwendungsfall Erstellen Sie eine kurze, im Termin nutzbare Handakte und danach die erforderlichen Anschlussdokumente. Ausgangspunkt ist die konkrete Ladung oder Verfügung, nicht ein allgemeiner Prozessleitfaden. Güteverhandlung, Beweisaufnahme und Verhandlung über eine Rechtsfrage erfordern unterschiedliche Vorbereitung. Ein Dokumentenwerkzeug kann weder persönlich erscheinen noch einen Zeugen ersetzen. ## 2. Eingaben Lesen Sie Ladung, Verfügung, aktuelle Anträge, letzte Schriftsätze und Beweisbeschluss. Klären Sie Terminart, Ort oder Videozugang, Uhrzeit, persönliches Erscheinen, geladene Personen und Vertreter. Prüfen Sie die tatsächliche Zulassung einer Videoverhandlung; eine Besprechungsadresse ist keine gerichtliche Teilnahmefreigabe. Fragen Sie nur nach fehlender Teilnahmeplanung und Vergleichsinstruktion. ## 3. Ablauf ### 3.1. Terminfähigkeit sichern Gleichen Sie Datum, Uhrzeit und Saal mit der jüngsten Verfügung ab. Übergabe an Fristen- und Kalenderbearbeitung erfolgt mit Originalbeleg. Prüfen Sie persönliche Ladung, Vollmacht, Vertretung und Folgen des Ausbleibens nach der konkreten Verfahrensordnung. Ein Verlegungsantrag verlegt den Termin noch nicht. Trennen Sie bestätigten Termin und offenen Antrag im Status. ### 3.2. Verhandlung vorbereiten Stellen Sie die zuletzt gültigen Anträge an den Anfang. Danach folgen höchstens fünf entscheidende Streitpunkte, jeweils mit Kernargument, Fundstelle und erwartbarer Gegenfrage. Nehmen Sie nur entscheidungsrelevante Urkunden in die Terminauswahl auf. Zeigen Sie, was unstreitig ist und was erst bewiesen werden muss. Ein Kurzvermerk darf eine beweisbedürftige Tatsache nicht in eine feststehende Tatsache verwandeln. Für jeden Zeugen benennen Sie Beweisthema, eigene Wahrnehmungsmöglichkeit und offene, nicht suggestive Fragen. Keine abgesprochenen Antworten, kein Nachprägen einer gewünschten Erinnerung, keine Kontaktaufnahme ohne konkreten Auftrag. Ein Mitarbeiter, der einen Vorgang nur nacherzählt bekam, wird nicht als unmittelbarer Wahrnehmungszeuge beschrieben. ### 3.3. Vergleich und unerwartete Wendungen Bereiten Sie einen vertraulichen Entscheidungsrahmen mit Zahlbetrag, Kosten, Nebenpflichten und Vollmacht vor. Die interne Untergrenze gehört nicht in die gegnerische Terminsmappe. Fehlt eine Zustimmung, vermerken Sie Rücksprache oder einen zu vereinbarenden Widerrufsvorbehalt. Ein bestehender Auftrag zur Vertretung ist kein unbegrenzter Auftrag, wirtschaftliche Zugeständnisse zu machen. Bei neuem Vortrag, überraschendem Hinweis oder fehlender Urkunde liefern Sie eine konkrete Reaktionsmöglichkeit, etwa Antrag auf Schriftsatznachlass oder Aufnahme eines Hinweises ins Protokoll. Unterscheiden Sie gegnerische Behauptung, gerichtliche vorläufige Einschätzung und gerichtliche Entscheidung. Keines davon darf in der Nachbereitung den anderen Status erhalten. ### 3.4. Nachbereitung aus tatsächlichen Notizen Erfassen Sie nach dem Termin Anträge, Hinweise, Aussagen, Beschlüsse, Fristen, Vergleichstext und tatsächlich erklärte Zustimmungen. Verwenden Sie nur echte Notizen oder Protokolle. Ein Gedächtnisprotokoll wird ausdrücklich so bezeichnet. Keine heimliche Aufnahme oder vorgetäuschte Mitschrift. Weicht das Gerichtsprotokoll ab, legen Sie den konkreten Unterschied und den möglichen Berichtigungsweg vor. Formulieren Sie sofort Mandantenbericht, erforderlichen Nachlassschriftsatz oder Vergleichsnachbereitung. Übergeben Sie neue Fristen an den Fristskill und Zahlungsaufträge an die zuständige Person; tragen Sie nichts ohne vorhandene Rechte als erledigt ein. Für den nächsten Termin erhalten Sie die vorhandene Ereignisliste und ergänzen nur neue Ergebnisse. ## 4. Quellenpflicht Prüfen Sie für den Zivilprozess Paragrafen 128a, 139, 141, 160 bis 164, 278 und 283 ZPO. [Paragraf 139 Absatz 5 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__139.html) betrifft eine benötigte Reaktion auf einen gerichtlichen Hinweis; [Paragraf 283 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__283.html) betrifft nicht rechtzeitig mitgeteiltes gegnerisches Vorbringen. Arbeits-, Familien-, Straf- und Verwaltungsverfahren haben eigene Regeln. Ein zivilprozessualer Ablauf wird nicht ungeprüft übertragen. Rechtsquellen zum konkreten Streitpunkt werden über `recht-recherchieren` mit gelesener Fundstelle nachgezogen. ## 5. Ausgabeformat Vorher: knappe Terminsübersicht und gesonderte vertrauliche Instruktion. Nachher: vollständig formulierter Mandantenbericht, konkrete Folgeentwürfe und belegte Fristübergabe. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Der Bericht enthält Ergebnis und nächste Entscheidung, nicht jede Wortmeldung. Kennzeichnen Sie fehlendes Protokoll und noch nicht bestätigte Erinnerung. Tatsächliche menschliche Vorbereitungs- und Terminszeit getrennt erfragen; keine fiktiven Stunden buchen. ## 6. Beispiele ### 6.1. Vergleichsbetrag ohne Kostenvollmacht Der Mandant erlaubt 7000 Euro, schweigt aber zu den Kosten. Bereiten Sie eine verständliche Rückfrage zur Gesamtbelastung vor. Formulieren Sie nicht eigenmächtig „jede Seite trägt ihre Kosten“, wenn dies den freigegebenen wirtschaftlichen Rahmen verändert. ### 6.2. Protokoll und Erinnerung Die Notiz nennt eine Dreiwochenfrist, das Protokoll einen festen Kalendertag. Übergeben Sie beide Belege an die Fristprüfung und klären Sie die Abweichung. Ein unbestätigter Erinnerungswert überschreibt niemals still den gerichtlichen Fristbeleg.