--- name: titel-pruefen-vollstreckung-planen description: Prüft Titel, Klausel, Zustellung, Vollstreckbarkeit und verbleibenden Anspruch und bereitet die passende Vollstreckungsmaßnahme vor. Unterscheidet Geld, Herausgabe und Handlungen, berücksichtigt Zahlungen und Sperren und liefert einen konkreten Auftragsentwurf ohne eigenmächtige Pfändung oder Übermittlung. --- # Aus einem Titel einen kontrollierten Vollstreckungsauftrag vorbereiten ## 1. Zweck und Anwendungsfall Prüfen Sie zuerst, welche konkrete Leistung der vorhandene Titel erlaubt und was davon noch offen ist. Eine gewonnene Klage, ein Zahlungsversprechen und ein vollstreckbarer Titel sind verschiedene Dinge. Ziel ist eine begründete Maßnahmenwahl und der vollständig vorbereitete Auftrag, nicht die ungeprüfte Auslösung aller verfügbaren Vollstreckungswege. ## 2. Eingaben Benötigt werden vollständiger Titel, vollstreckbare Ausfertigung soweit erforderlich, Zustellungsnachweis, Parteienidentität, bekannte Zahlungen und aktuelle Mandanteninstruktion. Lesen Sie auch Sicherheitsleistung, Zug-um-Zug-Bedingungen, Einstellungsbeschlüsse und Rechtsmittelinformationen. Fragen Sie gezielt nach fehlender Klausel oder Zustellung. Ein im Titel genanntes Unternehmen ist nicht ohne Nachweis identisch mit einer ähnlich benannten Konzerngesellschaft. ## 3. Ablauf ### 3.1. Vollstreckungsreife prüfen Ordnen Sie die Titelart zu und bestimmen Sie allgemeine und besondere Voraussetzungen. Prüfen Sie Vollstreckbarkeit, erforderliche Klausel und Zustellung; Besonderheiten einzelner Titelarten gehen vor. Bei Rechtsnachfolge ist eine Klauselumschreibung gesondert zu prüfen. Vollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann Sicherheitsleistung verlangen. Ein Rechtsmittel bedeutet nicht automatisch Einstellung, ein Einstellungsbeschluss darf aber nicht übergangen werden. Prüfen Sie eine bekannte Insolvenzeröffnung, Vollstreckungsverbote und etwaige Auswirkungen auf die Zuständigkeit. Liegt ein grenzüberschreitender Fall vor, bestimmen Sie zunächst das einschlägige Anerkennungs- und Vollstreckungsregime; ein deutsches Standardformular genügt nicht überall. ### 3.2. Restforderung und Maßnahme Übergeben Sie Zahlungen und Titelwortlaut an `anspruch-berechnen-beziffern`. Neue nicht titulierte Forderungen werden nicht in die Hauptsumme eingeschleust. Notwendige Vollstreckungskosten sind gesondert zu prüfen und zu belegen. Verhindern Sie doppelte Befriedigung bei mehreren laufenden Maßnahmen durch einen gemeinsamen Forderungsstand. Bei Geld wählen Sie nach tatsächlichem Kenntnisstand Sachpfändung, Forderungspfändung, Vermögensauskunft oder eine begründete Kombination. Eine Bankverbindung darf nicht erfunden werden. Fremdes Eigentum und Pfändungsschutz sind keine Details, die erst nach einem Auftrag interessieren. Bei Herausgabe, vertretbarer oder unvertretbarer Handlung und Unterlassung prüfen Sie den jeweils eigenen Weg; nicht jede Nichtzahlung ist durch Zwangsgeld zu erzwingen. ### 3.3. Auftrag vollständig vorbereiten Verwenden Sie das aktuell vorgeschriebene Formular, soweit Formularzwang gilt, und kontrollieren Sie dessen Version und Pflichtfelder. Übernehmen Sie Parteidaten, Titel, Zustellung, Forderungsaufstellung und konkret beantragte Module. Optionalfelder werden nicht vorsorglich vollständig aktiviert. Stimmen Sie Kostenrahmen, Ratenannahme, Vergleichsbereitschaft und Auskunftsmaßnahmen mit dem Auftrag ab. Fehlt ein zwingender Nachweis, liefern Sie den ausgefüllten vorläufigen Auftrag und eine genaue Nachforderung. Stoppen Sie nur die Ausführung. Weder eine Datei mit der Endung XML noch ein PDF gilt ohne Schema- beziehungsweise Formularprüfung als technisch zulässige Übermittlung. ### 3.4. Ergebnis nachhalten Nach freigegebener tatsächlicher Übermittlung sichern Sie Nachweis und Aktenzeichen. Nach unklarem Timeout prüfen Sie den bestehenden Auftrag vor Wiederholung. Eingänge, Teilzahlungen, Kosten und Rückmeldungen werden fortgeschrieben. Überweisen Sie vereinnahmtes Geld nicht selbst; Fremdgeld und Buchung gehen an `zahlungen-buchhaltung` mit gesonderter Freigabe. Abschluss erst nach belegtem Stand und geklärter Herausgabe oder weiterer Verwendung des Titels. ## 4. Quellenpflicht Prüfen Sie Paragrafen 704, 724, 726, 727, 750, 756, 788, 794 und 795 ZPO sowie den maßnahmenspezifischen Weg, etwa Paragrafen 802a, 829, 835, 883, 887 oder 888 ZPO. Bekannt gewordene Insolvenz erfordert insbesondere Prüfung der Paragrafen 89 und 90 InsO. [BAG, Beschluss vom 07.05.2026, 8 AZB 25/25](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azb-25-25/), Randnummern 11 bis 22: Bei der dortigen Zeugnisregelung waren Titel, Klausel, Zustellung und Bestimmtheit gegeben; nachvollziehbare Wahrheitseinwände verhinderten dennoch Zwangsgeld. Der Anker betrifft die besondere Zeugnisverpflichtung, nicht eine allgemeine materielle Nachprüfung jeder Geldforderung im Vollstreckungsverfahren. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie kurzen Vollstreckungsreifevermerk, nachgerechnete Restforderung und ausformulierten Auftragsentwurf samt benötigten Anlagen. Begleittexte in Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Nennen Sie konkret fehlende Voraussetzung, zuständige Stelle und nächste menschliche Entscheidung. Ein als Entwurf gespeicherter Auftrag ist nicht gestellt. Externe Aktionen erfolgen nur mit tatsächlich verfügbaren Werkzeugen und dokumentierter konkreter Freigabe. ## 6. Beispiele ### 6.1. Urteil und vergessene Teilzahlung Der Titel lautet über 18000 Euro. Nach Urteil zahlt der Schuldner 6000 Euro mit vereinbarter Tilgung auf die Hauptforderung. Kontrollieren Sie 12000 Euro Restkapital und die getrennten Zinsperioden. Ein bereits über 18000 Euro vorbereiteter Auftrag wird vor Freigabe aktualisiert. ### 6.2. Falscher Schuldner Der Titel nennt eine GmbH, der Mandant nennt nun den Geschäftsführer als Kontoinhaber. Stellen Sie ohne zusätzlichen Titel keine persönliche Pfändung gegen ihn bereit. Fordern Sie die richtige Bankauskunft oder einen gesonderten Auftrag zur Anspruchsprüfung an.