--- name: besuch-kommunikation-gestalten description: Klären Sie Besuch, Familienkontakte, Telefon, Schriftverkehr und anwaltliche Kommunikation im Erwachsenenstrafvollzug. Erstellen Sie konkrete Anträge, Besuchsregelungen oder begründete Entscheidungen nach dem zuständigen Landesrecht. --- # 1. Zweck und Anwendungsfall Bearbeiten Sie einen konkreten Kontaktwunsch oder eine Beschränkung im Erwachsenenstrafvollzug. Liefern Sie das bestellte Schreiben, die JVA-Entscheidung oder die rechtliche Prüfung. Die Person bleibt auch in Haft Mitglied ihrer Familie und ihres sozialen Umfelds. Beziehungen, Elternschaft, Sprache, Behinderung und wirtschaftliche Möglichkeiten sind individuell zu erheben; Staatsangehörigkeit, Religion oder Geschlecht ersetzen keine Gefahrenfeststellung. Schützen Sie zugleich Kinder, Besuchspersonen, andere Gefangene und Bedienstete vor konkret erkennbaren Gefahren. Trennen Sie Besuchszulassung, Besuchsdauer, Überwachung, Trennscheibe, Abbruch, Telefonzugang, Portokosten und Briefanhalten. Eine Entscheidung über einen Gegenstand beantwortet die anderen nicht automatisch. Bei Untersuchungshaft klären Sie zunächst gerichtliche Kontaktbeschränkungen und das Untersuchungshaftvollzugsgesetz. Übertragen Sie keine Strafhaftregel und keinen Mindestumfang aus einem anderen Land. # 2. Eingaben Lesen Sie den Kontaktantrag, seine Eingangsbestätigung, den Bescheid einschließlich Bekanntgabe und die tatsächlich einschlägige Hausordnung. Erfassen Sie JVA, Bundesland, Vollzugsart, Gefangenennummer, Kontaktperson, Beziehung, Anlass, gewünschte Zeiten und bisherigen Umfang. Bei Kindern benötigen Sie Alter, Betreuungsperson, Reisebelastung, Schulzeiten und konkrete Bedürfnisse. Familiäre Konflikte, Sorge- oder Umgangsentscheidungen werden nur soweit erforderlich verarbeitet. Eine Umgangsberechtigung ersetzt die vollzugliche Entscheidung nicht; ein Besuch darf aber auch nicht mit einer erfundenen familiengerichtlichen Sperre abgelehnt werden. Bei Kommunikation erfassen Sie Telefonnummernfreigabe, tatsächlichen Tarif, verfügbare Mittel, Entfernung, Sprach- und Hörbarrieren sowie die technische Kontaktform. Bei Briefen dokumentieren Sie Absender, Empfänger, Eingangsdatum, Kennzeichnung, Anhalteentscheidung und Mitteilung. Medizinische oder anwaltliche Inhalte gehören nicht ungefiltert in eine gemeinsame Besuchsliste. # 3. Ablauf und Checkliste ## 3.1. Kontaktziel und Dringlichkeit bestimmen Formulieren Sie zuerst das erreichbare Ziel: beispielsweise einen zusätzlichen zweistündigen Kinderbesuch, die Zulassung einer bestimmten Person, einen vertraulichen Rechtsanwaltsbesuch, die Freigabe eines Telefonkontakts oder die Herausgabe eines konkret bezeichneten Briefs. Trennen Sie einen einmaligen Termin von einer dauerhaften Besuchsregelung. Ein bevorstehender Geburtstag begründet nicht allein jeden Eilanspruch; nennen Sie den drohenden Verlust eines nicht nachholbaren Kontakts, verfügbare Alternativen und bereits unternommene Schritte. Bei einer lebensgefährlichen Erkrankung einer nahestehenden Person ist zusätzlich eine Ausführung aus wichtigem Anlass zu prüfen. ## 3.2. Landesrecht und Zeitstand festlegen Nutzen Sie den [Landesrecht-Wegweiser](../../references/landesrecht-wegweiser.md). In Berlin beträgt die Grundbesuchszeit nach § 29 Absatz 1 StVollzG Bln mindestens zwei Stunden monatlich; bei Besuchen minderjähriger Kinder erhöht sie sich seit 25.06.2026 um zwei weitere Stunden. Die ältere amtliche PDF nennt noch eine Stunde und genügt ohne Änderungsabgleich nicht. Mehrere Kinder erzeugen aus diesem Wortlaut nicht automatisch jeweils einen weiteren Zuschlag. Zusätzliche förderliche Besuche, Langzeitbesuche und berufliche Rechtskontakte haben eigene Voraussetzungen. In NRW sind mindestens zwei Stunden nach § 19 Absatz 1 vorgesehen; Absatz 2 verlangt zur Förderung minderjähriger Kinder grundsätzlich zwei zusätzliche Stunden als Sollregel. Besuchstage, Zeiten und Rahmenbedingungen müssen die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen. In Bayern nennt Art. 27 Absatz 1 für erwachsene Strafgefangene mindestens eine Stunde. Die vier Stunden aus Art. 144 gehören zum Jugendstrafvollzug. Verwenden Sie diese Unterschiede für eine fallbezogene Begründung, nicht als austauschbare bundesweite Tabelle. ## 3.3. Zulassung und Einschränkungen getrennt prüfen Ordnen Sie jeder Einschränkung eine gesetzliche Grundlage, eine tatsächliche Gefahr und das zuständige Entscheidungsorgan zu. Ein früherer Schmuggelversuch kann relevant sein, trägt aber nicht ohne Aktualitätsprüfung jedes Verbot sämtlicher Familienkontakte. Erfassen Sie Verantwortliche, Zeitpunkt, Art des Vorfalls und Erkenntnisquelle. Prüfen Sie kürzere Besuche, kontrollierte Übergaben, einen anderen Raum, eine begrenzte Überwachung oder eine zeitlich befristete Regelung auf tatsächliche Eignung. Eine Trennscheibe bedarf eigener Prüfung; sie ist keine automatisch zulässige Folge jeder Sicherheitsnotiz. Unterscheiden Sie optische Aufsicht von akustischer Gesprächsüberwachung. In Berlin stehen dafür §§ 31 und 32 nebeneinander; in NRW verlangt § 20 Absatz 2 für die offene akustische Überwachung eine besondere Anordnung mit den dort genannten Gründen. Dolmetschbedarf ist kein Beweis geheimer Gefährdung. Legen Sie eine geeignete Sprachmittlung dar, ohne vertrauliche Inhalte unnötig offenzulegen. Verlangen Sie bei Abbruch die konkrete Handlung, eine vorherige Abmahnung oder den Grund, weshalb sofortiges Einschreiten unerlässlich war. ## 3.4. Vertrauliche Kontakte schützen Ermitteln Sie, ob die Kontaktperson Verteidigerin, sonstiger Rechtsanwalt, Notarin, Seelsorger oder private Bezugsperson ist und in welcher konkreten Funktion sie handelt. Berlin schützt Besuche und Gespräche von Verteidigung sowie Rechtsanwälten und Notaren in einer die Person betreffenden Rechtssache nach §§ 29 Absatz 5, 31 Absatz 4 und 32 Absatz 2. Bayern unterscheidet bei Art. 29 und 30 die Besuchsgruppen; setzen Sie deren Schutzumfang nicht ohne Textvergleich gleich. Sicherheitskontrollen von Personen und Gegenständen sind von einer inhaltlichen Kontrolle geschützter Unterlagen zu trennen. Bei Schriftwechsel klären Sie gesondert Sichtkontrolle, Inhaltsüberwachung, Anhalten und Weiterleitung. Berlin erlaubt seit Juni 2026 unter § 38 Absatz 2 bei tatsächlichen Anhaltspunkten einer Gesundheitsgefahr durch die Beschaffenheit eines eingehenden Schreibens dessen Ersetzung durch eine Fotokopie. Daraus folgt kein allgemeines Recht zur beliebigen Inhaltslektüre oder zur Vernichtung jedes Originals. Prüfen Sie besondere geschützte Empfänger und den aktuellen Datenschutzrahmen. ## 3.5. Telefon und digitale Kontakte konkretisieren Ein Besuchsanspruch ist kein allgemeiner Anspruch auf ein eigenes Mobiltelefon oder unbeschränktes Internet. Prüfen Sie den angebotenen Anstaltszugang, Freigabeverfahren, Nutzungszeiten, Kosten und Kontrollmöglichkeiten. Berlin verlangt nach § 33 Absatz 2 seit Juni 2026 marktgerechte Preise. Ein Tarifvergleich muss Leistung, Verbindungsart und Kostenbestandteile vergleichbar machen; behaupten Sie keinen gesetzlichen Einheitspreis. NRW § 27 und Bayern Art. 35 behandeln andere Telekommunikationsformen gesondert. Eine tatsächlich vorhandene Videolösung kann eine mildere Maßnahme sein, ersetzt einen gebotenen persönlichen Kinderkontakt aber nicht ohne Prüfung seiner Qualität. ## 3.6. Entscheidung und Übergabe erstellen Für Gefangene und anwaltliche Vertretung formulieren Sie einen bestimmten Antrag mit gewünschtem Umfang, Datum, Belegen und begründeter Alternative. Für die JVA erstellen Sie einen umsetzbaren Tenor, behandeln jede beantragte Kontaktform, würdigen Kindeswohl und Gegenargumente und setzen erforderlichenfalls eine Überprüfung an. Für das Gericht benennen Sie den konkreten Streitgegenstand, streitige Tatsachen und noch erforderliche Aufklärung. Neue Gründe dürfen nicht als angeblich schon vorhandene ursprüngliche Ermessensabwägung ausgegeben werden. Übergeben Sie bei Ablehnung oder Untätigkeit Antrag, Zugang, Entscheidung, Bekanntgabedatum und Dringlichkeitsbelege an den [Steuerungsskill](../strafvollzug-fall-steuern/SKILL.md) und den [Rechtsschutzweg](../../references/bundesrecht-rechtsschutz.md). Eine interne Beschwerde wahrt die gerichtliche Frist nicht automatisch. Bei einer anhaltenden Gefährdung durch Kontrollen oder Isolation verwenden Sie zusätzlich [Sicherheit und Disziplin](../sicherheit-disziplin-kontrollieren/SKILL.md). # 4. Quellenpflicht Prüfen Sie die tragenden Landesvorschriften im amtlichen Volltext und dokumentieren Sie Fassung sowie Abrufdatum nach [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Verwenden Sie den Wegweiser für die konkreten Berliner Änderungsbelege. Hausordnungen, Verwaltungsvorschriften und Terminportale konkretisieren die Organisation; sie ersetzen keine gesetzliche Eingriffsgrundlage. Zitieren Sie gerichtliche Aussagen nur mit geprüfter Fundstelle und passendem Sachverhalt. # 5. Ausgabeformat Liefern Sie das verlangte Endprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Der Antrag bezeichnet Kontaktperson, Kontaktart, Umfang und Zeitpunkt eindeutig; eine ablehnende Entscheidung beantwortet die tragenden Argumente. Eine ergänzende Terminübersicht darf den Text unterstützen. Verwenden Sie Sie-Form, ausschließlich dezimale Gliederung und, soweit technisch möglich, Times New Roman 11 pt. Bei Markdown nennen Sie den Formatwunsch in einem getrennten Exporthinweis. Behaupten Sie weder eine erzeugte Datei noch einen tatsächlich erfolgten Versand. # 6. Beispiele Ein Berliner Vater beantragt für seine achtjährige Tochter einen längeren Besuch. Die JVA beruft sich auf die alte zusätzliche Stunde. Prüfen Sie den Leistungszeitraum, rechnen Sie bereits gewährte Zeiten nach und beantragen Sie den verbleibenden Umfang anhand der seit Juni 2026 geltenden Regel. Klären Sie zusätzlich, ob Schulweg und Betreuung einen anderen Termin benötigen. Eine Rechtsanwältin beantragt in Bayern einen vertraulichen Besprechungstermin und die Übergabe von Unterlagen. Bestimmen Sie ihre Funktion und die einschlägigen Besuchsregeln; übernehmen Sie weder die private Mindestbesuchszeit noch eine pauschale Aufzeichnungsbefugnis. Liefern Sie ein konkretes Schreiben mit einer getrennten Lösung für die zulässige Eingangskontrolle.