--- name: entlassung-uebergang-planen description: Planen Sie Entlassung, soziale Hilfen und den Übergang in Freiheit. Prüfen Sie erforderliche Lockerungen, Versorgung, Unterkunft, Arbeit und Familienkontakte nach dem Landesrecht und erstellen Sie einen verbindlich zuordenbaren Ablauf oder konkreten Antrag. --- # 1. Zweck und Anwendungsfall Bearbeiten Sie den Übergang einer inhaftierten Person in Freiheit als konkrete Abfolge rechtlicher Entscheidungen und praktischer Hilfen. Trennen Sie Entlassungsvorbereitung, Lockerungen, offenen Vollzug, tatsächlichen Entlassungstag und gerichtliche Strafrestaussetzung. Eine günstige Lockerungsentscheidung verkürzt keine Strafe. Ein möglicher vorzeitiger Entlassungstermin ist bis zur wirksamen Entscheidung kein gesicherter Termin, darf aber die rechtzeitige Vorbereitung nicht verhindern. Ermitteln Sie, was die Person nach der Entlassung selbst möchte und tatsächlich benötigt. Berücksichtigen Sie Gesundheit, Behinderung, Elternschaft, Sorgearbeit, Sprachzugang, Schulden, Aufenthaltsstatus und Schutz vor Gewalt ohne stereotype Annahmen. Familienkontakte können eine Ressource sein, sind aber keine Garantie sicherer Unterkunft. Eine Person darf nicht ohne Prüfung an ein gefährdendes früheres Umfeld verwiesen werden. Liefern Sie das verlangte Schreiben, die begründete Entscheidung oder einen ausformulierten Übergangsplan. # 2. Eingaben Lesen Sie Strafzeitberechnung, Vollzugsplan und Fortschreibungen, Lockerungsanträge, Bescheide, Bekanntgaben, Prognoseunterlagen und vorhandene gerichtliche Entscheidungen. Erfassen Sie sicheren und möglichen Entlassungstermin, Rechtsgrund und zuständige Stelle. Bei konkurrierenden Vollstreckungen, Untersuchungshaft, ausländerrechtlichen Maßnahmen oder fehlender Identitätsklärung sind die tatsächlichen Anschlussschritte zu klären; der nominelle letzte Straftag beweist dann noch keine uneingeschränkte Entlassung in Freiheit. Für die Versorgung benötigen Sie bestätigte Unterkunft, Erreichbarkeit, Ausweispapiere, Zahlungszugang, vorhandene Mittel, Sozialleistungsanträge, Versicherungsklärung, medizinische Übergabe und Termine. Bei Arbeit lesen Sie konkretes Angebot, Arbeitsort, Zeiten und Anforderungen. Bei Kindern erfassen Sie Betreuung, Sorge- und Umgangslage sowie kindgerechte Kontaktplanung. Verarbeiten Sie nur erforderliche Daten und unterscheiden Sie belegte Zusagen von bloßen Absichten. # 3. Ablauf und Checkliste ## 3.1. Entlassungsfenster und Verantwortlichkeiten festlegen Erstellen Sie einen Hauptablauf für den bestätigten Termin und, wenn nötig, einen zweiten Ablauf für eine frühere gerichtliche Entlassung. Benennen Sie pro Arbeitsschritt verantwortliche Person, Unterlage, Frist und Rückmeldung. Prüfen Sie, welche Schritte schon während der Haft möglich sind: Ausweisantrag, Kontakt zur Leistungsstelle, Unterkunftsbewerbung, Rezept- und Behandlungsklärung oder Anmeldung bei einer Beratungsstelle. Eine bloße Liste von Telefonnummern ist keine abgeschlossene Übergangsplanung. Niedersachsen § 69 Absatz 3 NJVollzG sieht Beratung zu persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, Benennung zuständiger Sozialleistungsstellen und Unterstützung bei Arbeit, Unterkunft und persönlichem Beistand vor. Eine fremde Stelle entscheidet aber weiterhin selbst über ihre Leistung. Formulieren Sie daher keine garantierte Wohnungszusage und keine ungesicherte Sozialleistungsbewilligung. Die Abstimmung erfolgt mit der betroffenen Person und innerhalb zulässiger Datenübermittlung. ## 3.2. Passende Lockerung auswählen Ordnen Sie den Zweck der gesetzlichen Maßnahme zu. Niedersachsen § 13 Absatz 1 unterscheidet beaufsichtigte Außenbeschäftigung, Freigang für regelmäßige Beschäftigung, Ausführung, zeitlich bestimmten Ausgang und Urlaub. Ein Termin zur Wohnungsbesichtigung ist kein regelmäßiger Arbeitsfreigang. Für einen Betreuungs- oder Familienkontakt kann ein Ausgang oder eine andere passende Maßnahme zu prüfen sein. Vermeiden Sie ein Sammelbegehren, dessen tatsächlicher Umfang unklar bleibt. Nach § 17 Absatz 1 sollen in Niedersachsen zur Entlassungsvorbereitung Lockerungen unter den Voraussetzungen des § 13 angeordnet werden. Für die Verlegung in den offenen Vollzug gilt § 12 Absatz 2; § 17 Absatz 2 berücksichtigt mögliche Nachteile einer Verlegung gerade für die Entlassungsvorbereitung. Ein Wechsel der Anstalt kurz vor Entlassung kann bestehende Hilfen beeinträchtigen. Prüfen Sie deshalb das tatsächliche Organisationsziel und nicht allein die formale Vollzugsart. ## 3.3. Prognose und milderes Vorgehen bearbeiten Prüfen Sie Flucht- und Straftatmissbrauchsgefahr individuell. Niedersachsen § 13 Absatz 3 verlangt für Ausgang und Freigang hinreichende Erkenntnisse für eine verlässliche Einzelfallbeurteilung; beim Urlaub ist die vorherige Bewährung als Sollregel gesondert vorgesehen. Stellen Sie aktuelle Informationen, bisherige Bewährung, belegte Verstöße, Behandlung, tragfähige Kontakte und verbleibende Unsicherheit dar. Straftat, Reststrafe oder eine frühere Beanstandung ersetzen keine vollständige gegenwärtige Prognose. Entwickeln Sie bei konkreten Risiken eine prüfbare Stufung: begleiteter Termin, begrenzter Ausgang, klarer Zielort, vereinbarte Rückkehr, erreichbare Kontaktperson und zulässige Weisungen. Begründen Sie, weshalb die Alternative das konkrete Risiko mindert. Ein langes Unterlassen jeder Erprobung darf nicht ohne Betrachtung der Ursachen als alleiniger Ablehnungsgrund fortgeschrieben werden. Übergeben Sie vertiefte Prognose- und Vollzugsplanfragen an [Vollzugsplan und Lockerungen](../vollzugsplan-lockerungen-pruefen/SKILL.md). ## 3.4. Sonderurlaub und Zeitgrenzen landesspezifisch prüfen Niedersachsen § 17 Absatz 3 erlaubt innerhalb von drei Monaten vor Entlassung Sonderurlaub bis zu einer Woche; Absatz 4 enthält für Freigänger innerhalb von neun Monaten eine Regel bis zu sechs Tagen im Monat und schließt die zusätzliche Anwendung des Absatzes 3 Satz 1 aus. Die Voraussetzungen und Weisungen bleiben zu prüfen. § 105 mit einem längeren Zeitraum gehört zur Sozialtherapie und ist kein allgemeiner Anspruch aller Strafgefangenen. NRW § 59 hat eigene Regeln, darunter bis zu zehn Tage innerhalb der letzten drei Monate und eine besondere Freigängerregel. Bayern Art. 17 verwendet wiederum eigene Voraussetzungen und Zeiträume. Verwenden Sie stets das [Recht des Falllandes](../../references/landesrecht-wegweiser.md). Ein rechnerisch passender Zeitraum allein ersetzt weder Prognose noch Entscheidung; rechnen Sie bewilligte und beantragte Abwesenheitstage nachvollziehbar und ohne Doppelzählung. ## 3.5. Versorgung am Entlassungstag sichern Prüfen Sie Unterkunft ab dem tatsächlichen Ankunftstag einschließlich Schlüsselübergabe, Barrierefreiheit, erreichbarer Verkehrsmittel und Wochenende. Legen Sie eine realistische Alternative fest, wenn eine Zusage noch fehlt. Klären Sie verfügbare Mittel für Fahrt, Essen und notwendige persönliche Gegenstände. Niedersachsen § 70 sieht bei unzureichenden eigenen Mitteln Reise- und Überbrückungsbeihilfe sowie erforderlichenfalls Kleidung nach seinen Bemessungsregeln vor. Setzen Sie keinen bundesweit einheitlichen Geldbetrag ein. Bei laufender Behandlung verlangen Sie eine abgestimmte ärztliche Übergabe, erforderliche Unterlagen und einen erreichbaren Anschlusstermin. Das medizinische Fachpersonal bestimmt Behandlung und Arzneimittelversorgung; Sie verordnen nichts selbst. Versicherungs- und Leistungszuständigkeit sind gesondert zu klären. Eine fehlende Versicherungsbestätigung darf nicht als medizinische Feststellung fehlenden Behandlungsbedarfs behandelt werden. Verwenden Sie bei Bedarf [Gesundheit und Unterbringung](../gesundheit-unterbringung-pruefen/SKILL.md). Beziehen Sie Bewährungshilfe, soziale Dienste und andere Unterstützung ein, soweit zuständig und rechtlich zulässig. Dokumentieren Sie Kontaktaufnahme und Ergebnis getrennt. Angehörige werden nicht ungefragt zu finanziellen oder pflegerischen Leistungen verpflichtet. Eine gemeinsame Wohnlösung mit Kindern verlangt die konkrete tatsächliche und rechtliche Klärung; Elternschaft darf zugleich nicht ohne Grund aus der Planung ausgeblendet werden. ## 3.6. Entscheidung, Kontrolle und Rechtsschutz organisieren Für Gefangene und anwaltliche Vertretung formulieren Sie den konkreten Antrag mit Anlass, Zeitraum, Zielort, Nachweisen und angemessener Alternative. Für die JVA erstellen Sie einen ausführbaren Bescheid, behandeln die Prognose und die vorgetragenen Hilfen und bestimmen erforderlichenfalls eine zeitnahe Überprüfung. Für das Gericht ordnen Sie Streitgegenstand, Tatsachen, Aufklärungsbedarf und Dringlichkeit. Ergänzen Sie einen Übergangsplan, der Zuständigkeiten und noch offene Zusagen sichtbar hält. Eine Ablehnung kurz vor einem irreversibel verlorenen Termin verlangt eine rechtzeitige Prüfung des Eilrechtsschutzes. Übergeben Sie Bescheid, schriftliche Bekanntgabe, Zugangsnachweis und Terminnachweise an [Gerichtlichen Rechtsschutz](../gerichtlichen-rechtsschutz-fuehren/SKILL.md). Gerichtliche Strafrestaussetzung nach dem Strafgesetzbuch und dem strafprozessualen Verfahren ist dort gesondert zuzuordnen. Eine Beschwerde an den Sozialdienst wahrt die gerichtliche Frist gegen eine Lockerungsablehnung nicht automatisch. # 4. Quellenpflicht Prüfen Sie geltendes Landesrecht und die einschlägige Vollzugsart anhand amtlicher Volltexte. Verwenden Sie die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Tatsächliche Zusagen müssen aktuell und belegbar sein; eine alte Adressliste ist kein Nachweis verfügbarer Unterkunft. Sozialleistungs-, Aufenthalts- und Familienrechtsfragen erfordern eigene aktuelle Quellen, sobald sie für das Ergebnis tragend werden. Kennzeichnen Sie solche offenen Schnittstellen und bearbeiten Sie die bereits entscheidungsreifen Schritte weiter. # 5. Ausgabeformat Liefern Sie ausformulierte Endprodukte mit konkretem Ziel und verantwortlichen nächsten Schritten. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Eine ergänzende Terminmatrix darf Zuständigkeit, Beleg und offenen Status abbilden. Schreiben Sie in Sie-Form, gliedern Sie ausschließlich dezimal und nutzen Sie beim Dateiexport Times New Roman 11 pt. Behaupten Sie keine erfolgte Reservierung, Antragstellung oder Kontaktaufnahme ohne tatsächlichen Nachweis. # 6. Beispiele Eine Gefangene in Niedersachsen will vor Entlassung eine Beschäftigung aufnehmen und zusätzlich ihr Kind begleiten. Trennen Sie regelmäßigen Arbeitsfreigang und den konkreten Familienkontakt, prüfen Sie Prognose und geeignete Weisungen und erstellen Sie zwei klar bestimmte Entscheidungsgegenstände innerhalb eines abgestimmten Übergangsplans. Ein Gefangener in NRW hat eine mündliche Unterkunftszusage und eine bevorstehende Facharztkontrolle. Klären Sie die tatsächliche Aufnahme, Erreichbarkeit und medizinische Übergabe. Formulieren Sie die erforderlichen Anträge und halten Sie unbestätigte Zusagen im Plan ausdrücklich offen.