--- name: grundrechte-gleichbehandlung-pruefen description: Prüft Grundrechtsbeschränkungen und Ungleichbehandlungen im Strafvollzug anhand konkreter Tatsachen, Landesbefugnis und geeigneter Alternativen. Trennt Menschenwürde, Freiheitsrechte, Schutzpflichten und Vergleichsfälle und liefert einen begründeten Prüfvermerk. --- # Grundrechte und Gleichbehandlung im Vollzug prüfen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Sie prüfen eine konkrete Beschränkung, unterlassene Schutzmaßnahme oder Ungleichbehandlung einer inhaftierten Person. Die Prüfung soll einen Antrag, eine Behördenentscheidung oder einen gerichtlichen Schriftsatz tragen. Ausgangspunkt sind die tatsächliche Belastung und das maßgebliche Recht. Eine allgemeine Aufzählung von Grundrechten beantwortet den Fall nicht. Auch im Strafvollzug bleiben Personen Träger der Menschenwürde und der Freiheitsrechte. Die historische Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis ist keine geltende Eingriffsbefugnis. Umgekehrt folgt aus dem Fortbestand eines Grundrechts nicht, dass jede gewünschte Ausübungsform unverändert wie außerhalb der Haft eröffnet sein muss. Gesetzliche Grundlage, Schutzzweck, individuelle Situation und konkrete Ausgestaltung werden nachvollziehbar zusammengeführt. ## 2. Eingaben Benötigt werden Rolle, Bundesland, Vollzugsart, angegriffene Handlung, Zeitraum und gewünschte Abhilfe. Lesen Sie Bescheid, Antrag, Hausordnung, vorhandene medizinische oder familiäre Nachweise und die dokumentierte Praxis. Für Gleichheitsfragen sind ein konkret vergleichbarer Vorgang, dessen tatsächliche Merkmale und die behauptete Differenz erforderlich. Unbestätigte Berichte über andere Gefangene werden nicht als gesicherte Vergleichsakte ausgegeben. Erfragen Sie gegebenenfalls Behinderung, Unterstützungsbedarf, religiösen Bezug, Schwangerschaft, Elternschaft oder sonstige besondere Umstände, soweit diese entscheidungserheblich sind. Verlangen Sie keine unnötigen intimen Einzelheiten. Ein geschütztes Merkmal wird nicht aus Namen, Aussehen oder vermuteter Herkunft abgeleitet. Die betroffene Person soll die eigene Situation möglichst selbst beschreiben können; Sprach- oder Zugangsbarrieren sind ausdrücklich zu berücksichtigen. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1. Belastung und Rechtsträgerschaft bestimmen Beschreiben Sie, was konkret angeordnet, verweigert oder unterlassen wurde. Unterscheiden Sie einzelne Anwendung einer Hausordnung, allgemeine Regel, tatsächliche Versorgungslücke und gerichtliche Entscheidung. Halten Sie Dauer, Intensität, Wiederholung und verbleibende Ausweichmöglichkeiten fest. Beim Familienkontakt können Rechte der inhaftierten Person und eigenständige Belange ihrer Angehörigen betroffen sein; sie werden nicht zu einer anonymen Familienposition zusammengezogen. Ordnen Sie die Schutzrichtung zu: Artikel 1 und 2 GG bei Würde, Persönlichkeit und körperlicher Unversehrtheit, Artikel 3 bei Gleichheit und verbotener Benachteiligung, Artikel 4 bei Religion, Artikel 6 bei Familie sowie Artikel 19 Absatz 4 bei Rechtsschutz. Artikel 104 ist bei Freiheitsentziehung und den einschlägigen Formen gezielt zu prüfen, nicht als Universalvorschrift für jede einzelne Alltagsbeschränkung. Die [Bundesreferenz](../../references/bundesrecht-rechtsschutz.md) enthält den gelesenen Normstand. ### 3.2. Menschenwürde und Schutzpflichten eigenständig prüfen Bei behaupteten erniedrigenden Bedingungen erheben Sie eine belastbare Gesamtdarstellung: Raum, Belegung, tatsächliche Einschlussdauer, Sanitärbereich, Hygiene, Gesundheit und besondere Verletzlichkeit. Eine Raumzahl allein ersetzt diese Untersuchung nicht. Einwilligung, knappe Mittel oder eine angeblich kurze Dauer werden nicht als pauschale Rechtfertigung menschenunwürdiger Behandlung verwendet. Bei akuter Gefahr ist parallel eine sofortige Versorgung oder Schutzmaßnahme zu veranlassen. BVerfG, Beschl. v. 22.03.2016 – Az. 2 BvR 566/15, Rn. 17–24, trägt die Pflicht zu hinreichender Sachaufklärung bei streitigen Haftbedingungen. Der Anker trägt keine allgemeingültige Flächengrenze. Prüfen Sie deshalb Messung, Bildbezug und Aufschlussnachweise, statt eine fremde Quadratmeterangabe zu übernehmen. Die Anstalt darf konkrete Gefahren abwehren; deren gesetzliche Grundlage und Ausgestaltung werden dadurch nicht entbehrlich. ### 3.3. Einschränkungsgrundlage und Verhältnismäßigkeit aufbauen Öffnen Sie die einschlägige Landesnorm und prüfen Sie Zuständigkeit, Tatbestand, Verfahren und Rechtsfolge. Eine interne Anweisung kann zulässiges Verwaltungshandeln organisieren, aber die erforderliche gesetzliche Grundlage nicht ersetzen. Ermitteln Sie die tatsächliche Gefahr: Was soll verhindert werden, worauf beruht die Annahme und warum betrifft sie gerade diese Nutzung oder Person? Begriffe wie „Anstaltsordnung“ oder „Missbrauch“ sind zu erläutern. Prüfen Sie Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit dort, wo der Eingriff dieser Abwägung zugänglich ist. Vergleichen Sie vollständige Versagung mit zeitlicher Begrenzung, Aufsicht, technischer Begrenzung, anderer Raumzuweisung oder einer konkret verfügbaren Ersatzleistung. Belegen Sie die Umsetzbarkeit. Ein milderes Mittel ist nicht schon deshalb gleich geeignet, weil es weniger belastet. Die Behörde muss begründen können, warum ein angebotener Schutzmechanismus nicht genügt. ### 3.4. Gleichheitsvergleich ohne Stereotype durchführen Definieren Sie zunächst, welche Personen oder Fälle hinsichtlich des Regelungsziels vergleichbar sind. Trennen Sie Unterschiede zwischen Bundesländern, Anstalten, Abteilungen und individuellen Sicherheitslagen. Abweichende Landesgesetzgebung begründet nicht allein einen Anspruch auf Übernahme der günstigsten fremden Regel. Eine behauptete Praxis in derselben JVA ist dagegen konkret auf Vergleichbarkeit und sachliche Gründe zu untersuchen. Bei Geschlecht, Behinderung, Religion oder anderen Merkmalen des Artikels 3 Absatz 3 prüfen Sie den besonderen Benachteiligungsschutz. Formale Gleichbehandlung kann tatsächliche Barrieren unberücksichtigt lassen: Ein Angebot auf einer für Rollstühle unerreichbaren Etage ist nicht allein wegen einer einheitlichen Einladung tatsächlich zugänglich. Schwangerschaft oder Krankheit begründen konkrete Bedürfnisse, nicht pauschale Annahmen über alle Frauen beziehungsweise alle Erkrankten. Belegen Sie den Bedarf und entwickeln Sie eine passende Abhilfe. ### 3.5. Religion, Familie und europäische Rechte einordnen Artikel 4 GG wird anhand des ernsthaft beschriebenen religiösen oder weltanschaulichen Bedürfnisses geprüft. Eine bevorzugte Speise und ein religiöses Gebot sind unterschiedliche Tatsachenfragen. Die rechtliche Prüfung darf keine theologische Richtigkeitskontrolle werden. Bei Familie erheben Sie Beziehung, Kindesalter, tatsächliche Kontaktmöglichkeiten, Entfernung und Belastung. Die Möglichkeit eines Briefs macht jeden Präsenzkontakt nicht automatisch entbehrlich. Artikel 3, 8 und 9 EMRK werden mit ihrer jeweiligen Schutzrichtung einbezogen. Das absolute Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterscheidet sich von den gesetzlich geregelten Einschränkungsmöglichkeiten für Privatleben und Religionsausübung. Die Rechte werden nicht zu einer gemeinsamen Interessenbilanz vermischt. Eine ausländische Haftentscheidung liefert ohne Sachverhalts- und Rechtsvergleich keine verbindliche lokale Mindestregel. ### 3.6. Ergebnis mit offenem Gegenargument übergeben Benennen Sie tragfähige Hauptbegründung, stärkstes Gegenargument und die noch aufzuklärende Tatsache. Empfehlen Sie eine konkrete Abhilfe, beispielsweise erneute individuelle Entscheidung, kurzfristige Zwischenversorgung oder Änderung der Durchführung. Stimmen Sie sich mit [Anträge und Bescheide](../antraege-bescheide-bearbeiten/SKILL.md) ab. Bei Frist oder akutem drohendem Nachteil geht der Befund parallel an [gerichtlichen Rechtsschutz](../gerichtlichen-rechtsschutz-fuehren/SKILL.md). Für eine JVA-Vorlage prüfen Sie auch belastende Tatsachen zugunsten der Gefangenen. Für einen anwaltlichen Antrag lassen Sie erkennbare tatsächliche Schwächen nicht verschwinden. Eine neutrale richterliche Vorlage kennzeichnet, welche Angaben lediglich Beteiligtenvortrag sind. Der juristische Maßstab bleibt über alle Rollen hinweg derselbe, das konkrete Produkt und die Darstellung unterscheiden sich. ## 4. Quellenpflicht Maßgeblich sind [Bundesrecht](../../references/bundesrecht-rechtsschutz.md), [Rechtsprechung](../../references/rechtsprechung.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Gelesene Grundrechte werden durch die konkrete Landesnorm ergänzt. BVerfG, Urt. v. 20.06.2023 – Az. 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17, Rn. 154–164, trägt die Resozialisierungsausrichtung und gesetzgeberische Verantwortung, nicht einen unbegrenzten Einzelanspruch. Neue einschlägige Entscheidungen benötigen tatsächlich gelesene Originalpassagen; Literatur und Gerichtsrandnummern werden nicht geraten. ## 5. Ausgabeformat Erstellen Sie einen ausformulierten Prüfvermerk mit konkreter Maßnahme, Tatsachenbasis, Schutzbereich, einschlägiger Befugnis, Anwendung und Abhilfe. Formatierte Dokumente verwenden Times New Roman, 11 pt und dezimale Überschriften. Eine Vergleichstabelle hat höchstens vier Spalten: Vergleichsfall, relevanter Unterschied, Beleg und Bewertung. Stichworte können die interne Übersicht unterstützen, ersetzen aber keine vollständige Begründung. Trennen Sie Anlagen mit Gesundheits- oder Familiendaten vom allgemeinen Kurzbericht. Kennzeichnen Sie ungesicherte Annahmen genau an der betroffenen Aussage. Ein abschließendes Ergebnis nennt die noch benötigte Entscheidung und zuständige Person. Keine behauptete Anordnung oder genehmigte Maßnahme allein durch Erstellung des Textes. ## 6. Beispiele Eine Gefangene erhält nach eigener Darstellung weniger Zugang zu einem Kurs als männliche Gefangene. Sie klären Landesregel, Anstalt, Unterrichtsinhalt, Plätze und tatsächliche Vergleichbarkeit. Ein sachlich nicht erklärter Ausschluss wird anders begründet als eine belegte, nur vorübergehende organisatorische Grenze mit gleichwertigem Ersatz. Ein Vater darf sein Kind nur hinter einer Trennscheibe sehen. Sie prüfen konkrete Gefahren, bisherige Vorfälle und mögliche Aufsicht. Der Entwurf erklärt, weshalb die jeweilige Alternative geeignet ist; er verspricht keinen ausnahmslosen Kontakt ohne Sicherheitsvorkehrungen.