--- name: sicherheit-disziplin-kontrollieren description: Prüfen Sie Durchsuchungen, besondere Sicherungsmaßnahmen, Fixierungen und Disziplinarmaßnahmen im Erwachsenenstrafvollzug. Erstellen Sie individuelle Anträge oder Entscheidungen mit gesicherter Tatsachengrundlage, Verhältnismäßigkeit und passendem Rechtsschutz. --- # 1. Zweck und Anwendungsfall Klären Sie, welche konkrete Maßnahme eine inhaftierte Person betrifft: Durchsuchung, Entkleidung, Trennung, Beobachtung, Fesselung, Fixierung, besonders gesicherter Haftraum oder Disziplinarsanktion. Eine Gefahrenabwehrmaßnahme und eine Reaktion auf schuldhaftes Fehlverhalten verfolgen unterschiedliche Zwecke und benötigen unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Sicherungsmaßnahme darf nicht ohne erneute Prüfung zur nachträglichen Bestrafung verlängert werden. Eine Disziplinarsanktion ersetzt keine medizinische Versorgung. Schützen Sie Würde, körperliche Unversehrtheit und Privatsphäre ebenso wie die Sicherheit anderer Personen. Erfassen Sie geschlechtliche Identität, Behinderung, Traumafolgen, Schwangerschaft oder Sprachbarrieren nur individuell und zweckgebunden. Leiten Sie weder Gefährlichkeit noch Unehrlichkeit aus Herkunft, Diagnose oder Religionszugehörigkeit ab. Bei akuter erheblicher Gesundheits- oder Lebensgefahr steht die unverzügliche tatsächliche Hilfe über den erreichbaren Anstaltsnotruf und das zuständige Personal im Vordergrund; die rechtliche Prüfung läuft daneben. # 2. Eingaben Sichern Sie Anordnung, Beginn, Ende, Verlängerungen, anordnende Personen, Protokolle, Meldungen, Verletzungsbefunde und verfügbare Zeugen. Fragen Sie nach dem konkreten Verhalten unmittelbar vor der Maßnahme, weniger belastenden Versuchen, ärztlicher Beteiligung und richterlicher Entscheidung. Bei Fixierungen benötigen Sie Art und Anzahl der Befestigungen, verbleibende Bewegungsmöglichkeiten, Unterbrechungen, voraussichtliche Dauer sowie tatsächliche persönliche Beobachtung. Die Bezeichnung „Fesselung“ beweist keinen geringeren Eingriff. Bei Disziplin benötigen Sie die konkret verletzte Pflicht, ihre Bekanntgabe, Zeitpunkt, Tatvorwurf, Beweise, Einlassung, Anhörung, mögliche Rechtfertigung oder fehlende Schuld und den Sanktionstenor. Erfassen Sie parallel laufende Strafverfahren, ohne aus der Einleitung eines solchen Verfahrens die vollzugliche Schuld abzuleiten. Videoaufzeichnungen und Gesundheitsdaten sind gezielt zu sichern; fordern Sie keine unnötig umfangreichen vertraulichen Datenbestände an. # 3. Ablauf und Checkliste ## 3.1. Maßnahme, Rechtsgrundlage und Zeitstand bestimmen Erstellen Sie eine Zeitachse und ordnen Sie jeden Abschnitt der passenden Landesnorm zu. Eine allgemeine Ordnungsnorm verdrängt keine speziell geregelten Eingriffsvoraussetzungen. In Berlin wurden §§ 86 und 87 im Juni 2026 erheblich umgeordnet. Die Liste der besonderen Sicherungsmaßnahmen steht nun in § 86 Absatz 1, die richterliche Fixierungsregel in § 87 Absatz 4. Arbeiten Sie deshalb mit dem [aktuellen Änderungsnachweis](../../references/landesrecht-wegweiser.md) und übernehmen Sie keine Absatznummer aus der ursprünglichen PDF. NRW regelt Durchsuchungen in § 64, besondere Sicherung in §§ 69 und 70 und Disziplin in §§ 79 bis 81. Bayern verwendet insbesondere Art. 91, 96 bis 100 und 109 bis 114. Niedersachsen hat eigene Voraussetzungen in §§ 77, 81 bis 85a und 95 bis 98 NJVollzG. Verwechseln Sie weder Dauergrenzen noch gerichtliche Beteiligung dieser unterschiedlichen Gesetze. ## 3.2. Durchsuchung und Entkleidung prüfen Unterscheiden Sie Haftraumkontrolle, Abtasten, Gegenstandskontrolle und eine körperliche Durchsuchung mit Entkleidung. Ermitteln Sie Anordnungszuständigkeit, konkrete Gefahr oder gesetzlich erfasste allgemeine Anordnung, Raum, Beteiligte und Schutz des Schamgefühls. Eine gesetzlich zugelassene allgemeine Anordnung bei Aufnahme, Besuchen oder Rückkehr beseitigt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und vorgesehener Einzelfallausnahmen nicht. NRW § 64 sieht für bestimmte allgemeine Anordnungen ausdrücklich eine Ausnahmeentscheidung vor, wenn Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet sind. Die aktuelle Regel berücksichtigt bei der Auswahl durchsuchenden Personals auch individuelle geschlechtliche Konstellationen. Berlin hat 2026 die Formulierung für die gleichgeschlechtliche Entkleidungsdurchsuchung in § 83 Absatz 3 geändert. Formulieren Sie keine unterschiedslose bundesweite Regel und behandeln Sie die gewünschte Schutzgestaltung respektvoll. Untersuchungen von Körperöffnungen sind nochmals gesondert und unter den gesetzlichen ärztlichen Voraussetzungen zu prüfen. ## 3.3. Besondere Sicherung fortlaufend rechtfertigen Beschreiben Sie die aktuelle Gefahr nach Verhalten oder Zustand, ihre Wahrscheinlichkeit und Schwere. Begründen Sie, weshalb gerade die gewählte Maßnahme erforderlich ist. Prüfen Sie ein Gespräch, engere persönliche Betreuung, einen anderen Raum, medizinische Abklärung oder eine weniger belastende Sicherung, soweit diese tatsächlich geeignet sind. Ein abstrakter Hinweis auf Personalmangel oder eine lange zurückliegende Selbstverletzung genügt nicht allein für jede heutige Maßnahme. Dokumentieren Sie gesondert die Voraussetzungen der Anordnung und jeder Fortdauer. Welche neue Feststellung trägt die Verlängerung? Wann wurde eine Lockerung versucht? Wer prüft erneut? Bei Beobachtung sind Toilettenbereich, Blickschutz, Kamera und unmittelbare menschliche Betreuung zu unterscheiden. Eine Kamera ist kein pauschaler Ersatz für eine gesetzlich verlangte ständige persönliche Beobachtung. Die besondere Schutzbedürftigkeit einer Person darf nicht zu ungeprüfter dauerhafter Isolation führen. ## 3.4. Fixierung und gerichtliche Beteiligung kontrollieren Bestimmen Sie die Maßnahme nach ihren tatsächlichen Wirkungen. Bayern Art. 98 Absatz 2 erfasst die Aufhebung der Bewegungsfreiheit an allen Gliedmaßen und verlangt eine gegenwärtige erhebliche Gefahr sowie Unerlässlichkeit. Nach Art. 99 Absatz 3 benötigt eine Fixierung von mehr als einer halben Stunde grundsätzlich vorherige richterliche Anordnung. Eilbeginn, unverzügliche Nachholung und die eng geregelte Ausnahme bei absehbarem Ende sind getrennt zu prüfen. Eine Kette kurzer Unterbrechungen darf nicht ungeprüft als immer neue Kurzmaßnahme behandelt werden. Bayern bezieht in der aktuellen Fassung außerdem eine Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum von mehr als 72 Stunden in die gerichtliche Anordnung ein; die besondere Fortsetzungsregel bei rechtzeitigem Antrag ist mitzulesen. Übertragen Sie diese Grenze nicht auf andere Länder. Niedersachsen § 85a regelt eine vorhersehbar mindestens halbstündige Fixierung eigenständig. Klären Sie unverzüglich die einschlägige richterliche Zuständigkeit und den Spezialrechtsschutz nach [Bundesrecht](../../references/bundesrecht-rechtsschutz.md). Prüfen Sie medizinische Beteiligung, geeignete Beobachtung, Vitalfunktionskontrolle und vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand der konkreten Norm. Nehmen Sie keine eigene medizinische Freigabe vor. Ein gerichtlicher Beschluss befreit die JVA nicht von der Pflicht, eine nicht mehr erforderliche Maßnahme zu beenden. ## 3.5. Disziplinartatbestand, Schuld und Verfahren prüfen Ermitteln Sie zuerst eine rechtmäßige, hinreichend bestimmte Pflicht und deren schuldhafte Verletzung. Prüfen Sie Verständnisschwierigkeiten, gesundheitliche Hindernisse, widersprüchliche Anweisungen und tatsächliche Erfüllbarkeit. Würdigen Sie belastende und entlastende Beweise. Eine zulässige Aussageverweigerung darf nicht als Geständnis dargestellt werden. Sichern Sie eine verständliche Anhörung und erforderliche Sprachmittlung. Vergleichen Sie die Sanktion mit dem abschließenden Katalog des Falllandes, den Höchstgrenzen, Kombinationsregeln und dem Schweregrad. NRW § 80, Berlin § 94 und Bayern Art. 110 sind nicht austauschbar. Warnung, Konfliktregelung und Absehen von Disziplin sind nach der jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Bei Arrest sind besondere Schwere, Wiederholungsvoraussetzungen und ärztliche Beteiligung zu beachten. Ein Entzug existenzieller Versorgung ist keine frei erfindbare Sanktion. Für die JVA benennen Sie Zuständigkeit, mögliche persönliche Beteiligung der entscheidenden Person, Anhörung, Begründung, Bekanntgabe und Vollstreckung. Für Betroffene formulieren Sie konkrete Fehler und das verlangte Ergebnis. Eine Beanstandung muss nicht pauschal das gesamte Sicherheitskonzept angreifen, wenn die einzelne Anordnung oder Dauer das Problem bildet. ## 3.6. Produkt und gerichtliche Übergabe erstellen Erstellen Sie eine überprüfbare Entscheidung, einen bestimmten Aufhebungs- oder Unterlassungsantrag oder eine gerichtliche Prüfvorlage. Bei laufender Maßnahme benötigen Sie aktuelle Gefahr, erreichbare Abhilfe und besondere Dringlichkeit. Bei erledigter Maßnahme klären Sie das weitere Rechtsschutzziel und eine mögliche Wiederholungsgefahr mit dem [Rechtsschutzskill](../gerichtlichen-rechtsschutz-fuehren/SKILL.md). Übergeben Sie die vollständige Zeitachse, Zugangsdaten und konkrete Aufklärungsfragen. Eine interne Beschwerde ersetzt weder eine Spezialentscheidung über Fixierung noch automatisch den fristgerechten gerichtlichen Antrag. # 4. Quellenpflicht Lesen Sie die tragenden Landesnormen einschließlich aktueller Änderungen vollständig und verwenden Sie die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Prüfen Sie gerichtliche Entscheidungen auf Maßnahme, Dauer und einschlägigen gesetzlichen Rahmen. Hausordnungen und Dienstanweisungen belegen Organisation; sie schaffen keine unbegrenzten Eingriffsbefugnisse. Kennzeichnen Sie fehlende Protokolle und bestrittene Tatsachen als offen. # 5. Ausgabeformat Liefern Sie ausformulierte Endprodukte in vollständigen Sätzen. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Eine ergänzende Zeitachse muss Beginn, Prüfung, Entscheidung und Ende sichtbar machen. Verwenden Sie Sie-Form, ausschließlich dezimale Gliederung und bei einem Export Times New Roman 11 pt. Behaupten Sie keine erfolgte medizinische Versorgung, gerichtliche Befassung oder Einreichung ohne entsprechenden Nachweis. # 6. Beispiele Eine Gefangene in NRW wird nach einem selbstverletzenden Ereignis isoliert. Erheben Sie den aktuellen Zustand, ärztliche Kontakte und die tatsächliche Dauer. Prüfen Sie jede Fortdauer und eine weniger belastende Betreuung, ohne die Person wegen der Krise als dauerhaft gefährlich einzuordnen. Ein Gefangener in Bayern verbringt länger als 72 Stunden im besonders gesicherten Haftraum. Prüfen Sie die aktuelle Fassung von Art. 99, Antrag und gerichtliche Entscheidung sowie die tatsächlichen Fortdauergründe. Eine ältere Hausordnung ersetzt diese Prüfung nicht.