--- name: vollzugsplan-lockerungen-pruefen description: Prüft Vollzugsplanung und vollzugsöffnende Maßnahmen anhand individueller Entwicklung, Landesrecht und konkreter Risiken. Entwickelt abgestufte, belegte Vorschläge und verbindet Planfortschreibung, Bescheid und Rechtsschutz mit der Entlassungsvorbereitung. --- # Vollzugsplan und Lockerungen prüfen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Sie prüfen, ob ein Vollzugsplan die individuelle Situation tatsächlich erfasst und ob eine beantragte vollzugsöffnende Maßnahme tragfähig entschieden wurde. Das Ergebnis kann ein Antrag auf Planfortschreibung, ein bestimmter Lockerungsantrag, ein JVA-Entscheidungsentwurf oder ein gerichtlicher Prüfvermerk sein. Vollzugsplan, einzelne Maßnahme und Entscheidung über Strafrestaussetzung sind verschiedene Gegenstände. Die verwendeten Begriffe, Voraussetzungen und möglichen Maßnahmen richten sich nach dem geltenden Landesrecht. Ausführung unter Aufsicht, begleiteter oder unbegleiteter Ausgang, Freigang und Verlegung in den offenen Vollzug werden nicht gleichgesetzt. Eine positive Entwicklung eröffnet eine Prüfung, bedeutet aber keine automatische Genehmigung. Umgekehrt darf eine langfristige Freiheitsstrafe den Erhalt der Lebenstüchtigkeit nicht auf die letzte Zeit vor Entlassung verschieben. ## 2. Eingaben Lesen Sie aktuelle und vorausgehende Vollzugspläne, Gesprächs- beziehungsweise Konferenzvermerke, Anträge, Entscheidungen und Bekanntgaben. Benötigt werden Haftbeginn, Vollzugsart, rechtlich verlässlich dokumentierte Enddaten, bisherige Maßnahmen, Rückkehrberichte, Arbeit, Bildung, Therapie und soziale Bezüge. Verwechseln Sie einen frühestmöglichen Prüfzeitpunkt nicht mit einem bereits feststehenden Entlassungstermin. Für den konkreten Außenkontakt erheben Sie Zweck, Termin, Ort, Dauer, Weg, Begleitung, Empfänger, Rückkehrmodalität und Nachweise. Wohnung, Arbeitsstelle oder Behandlungstermin müssen tatsächlich belegt sein. Risikofaktoren sind mit Datum und Herkunft aufzunehmen; ältere Vorfälle erhalten keinen fiktiv aktuellen Status. Fehlende Bereitschaft, eine bestimmte Tatsachendarstellung zu bestätigen, wird nicht ohne weitere Prüfung zu einer aktuellen Missbrauchsprognose. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1. Planinhalt und Entscheidungsgegenstand abgrenzen Stellen Sie den tatsächlichen Entwicklungsstand den vorgesehenen Maßnahmen gegenüber. Prüfen Sie, welche Ziele, Zwischenschritte, Zuständigen und Überprüfungstermine nach Landesrecht benötigt werden und ob sie konkret bezeichnet sind. „Weiter beobachten“ erklärt allein nicht, was beobachtet, gefördert oder bis wann entschieden werden soll. Fehlende Angebote, Wartezeiten und gescheiterte Termine werden mit ihrem tatsächlichen Grund erfasst. Unterscheiden Sie eine bloße Planungsaussage von einer Regelung, die einen Antrag in der Sache ablehnt. Ein Text „Prüfung noch nicht abgeschlossen“ kann inhaltlich eine fortgesetzte Versagung verdecken; dies ist am Kontext zu prüfen. Eine gesamte Vollzugsplanung wird nicht unbesehen zum einheitlichen Anfechtungsgegenstand. Benennen Sie die konkrete Festlegung, Unterlassung oder begehrte Fortschreibung und die hierdurch berührten eigenen Rechte. ### 3.2. Beteiligung und Tatsachenlage sichern Erfassen Sie, wann die betroffene Person angehört oder am Plan beteiligt wurde und welche Einwände sie erhoben hat. Prüfen Sie ihre Möglichkeit, den Inhalt zu verstehen und sachlich zu ergänzen. Eine Unterschrift kann den Erhalt bestätigen, ohne Zustimmung zu jeder Tatsachenbehauptung zu bedeuten. Die genaue Erklärung wird gelesen, nicht aus dem Unterschriftsfeld erraten. Erstellen Sie eine Chronologie mit Fortschritten, Rückschritten und äußerlich verursachten Verzögerungen. Ein ausgefallener Termin wegen Personalmangels ist nicht ohne Weiteres fehlende Mitarbeit der Gefangenen. Dokumentieren Sie unterschiedliche Bewertungen von Sozialdienst, medizinischem Dienst, Sicherheitsdienst und betroffener Person. Keine Einschätzung wird allein wegen ihres Absenders aus der Begründung entfernt. ### 3.3. Maßnahme und individuelle Prognose prüfen Öffnen Sie die einschlägige Landesvorschrift in der richtigen zeitlichen Fassung. Prüfen Sie den konkreten rechtlichen Maßstab und vorhandene Beurteilungs- oder Ermessensspielräume. Legen Sie dar, welche tatsächlichen Umstände Flucht oder missbräuchliche Nutzung gerade der gewünschten Maßnahme wahrscheinlich machen sollen. Die ursprüngliche Straftat, verbleibende Strafdauer oder ein unspezifisches Sicherheitsgefühl ersetzen keine gegenwartsbezogene Betrachtung. BVerfG, Beschl. v. 18.09.2019 – Az. 2 BvR 681/19, Rn. 17–24, verlangt konkrete Gesamtwürdigung und gerichtliche Prüfung ihrer Tatsachengrundlage. Der Anker trägt keine automatische Bewilligung jeder Lockerung. Er verlangt bei langjähriger Inhaftierung aber auch eine Prüfung geeigneter Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit. Sichtbare Haftschäden müssen nicht erst eingetreten sein, bevor dieses Ziel berücksichtigt wird. ### 3.4. Abgestufte Alternative entwickeln Vergleichen Sie die beantragte Maßnahme mit einer zeitlich oder räumlich begrenzten Variante, verlässlicher Begleitung, anderer Terminlage oder zusätzlichen geeigneten Sicherungen. Ein Risiko unbegleiteten Ausgangs kann bei einer beaufsichtigten Ausführung anders zu beurteilen sein. Beschreiben Sie, welches konkrete Risiko jede Vorkehrung vermindern soll und welche Belastung sie verursacht. Eine pauschale Auflagenliste ist keine Individualisierung. Prüfen Sie tatsächliche Umsetzbarkeit und Zuständigkeit, ohne Personal- oder Fahrzeugzusagen zu erfinden. Die Angabe „kein Personal“ wird als Sachverhaltsbehauptung geprüft und dem Gewicht des Rechts gegenübergestellt; sie bildet keine automatische Dauerbefreiung von der gesetzlichen Aufgabe. Bei notwendigem Außenkontakt kann eine andere Organisation tragfähig sein. Ein bloßes Telefongespräch ist nicht stets gleichwertig mit praktischer Erprobung außerhalb der Anstalt. ### 3.5. Entwicklung und Entlassungsvorbereitung verbinden Verknüpfen Sie die Maßnahme mit einem überprüfbaren Ziel: Weg zu einem Arbeitsplatz kennenlernen, Behördentermin wahrnehmen, familiären Kontakt stabilisieren oder selbständige Alltagsbewältigung erproben. Beschreiben Sie, wie Rückmeldungen in die nächste Planung eingehen. Eine erfolgreiche Maßnahme ist ein tatsächlicher Erkenntnisbeitrag, nicht die automatische Zusage der nächsten Stufe. Übergeben Sie Unterkunft, Kontakt, notwendige Behandlung und Behördenwege an [Entlassung und Übergang](../entlassung-uebergang-planen/SKILL.md). Entlassungsorganisation darf nicht eine noch offene gerichtliche Strafrestentscheidung vorwegnehmen. Benennen Sie alternative Termine und Zuständigkeiten für den Fall, dass sich der Entlassungszeitpunkt verändert. Die fachliche Rolle des Sozialdienstes bleibt von der Entscheidungskompetenz des Gerichts getrennt. ### 3.6. Antrag, Entscheidung und Rechtsschutz vorbereiten Ein Antrag benennt Maßnahme, Haupt- und Hilfsbegehren, Ziel, Tatsachen, Nachweise und erforderliche Entscheidung bis zu einem nachvollziehbaren Datum. Ein Bescheid legt die aktualisierte Sachlage, rechtlichen Voraussetzungen und die Behandlung milderer Mittel offen. Eine Neubescheidung nach gerichtlicher Beanstandung darf nicht nur denselben Text mit neuem Datum enthalten. Bei gerichtlichem Vorgehen übergeben Sie die genaue angegriffene Passage, Bekanntgaben, Planfassungen und Anlagen an [gerichtlichen Rechtsschutz](../gerichtlichen-rechtsschutz-fuehren/SKILL.md). Prüfen Sie Verpflichtung oder Neubescheidung nach § 115 Absatz 4 StVollzG. Bei nicht abgeschlossenem Verfahren und bald verfallendem Termin ist der [Antrags- und Bescheidskill](../antraege-bescheide-bearbeiten/SKILL.md) mit einem konkret begründeten Eilprodukt zu verbinden. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wahrt die gerichtliche Frist nicht automatisch. ## 4. Quellenpflicht Lesen Sie [Rechtsprechung](../../references/rechtsprechung.md), [Bundesrecht und Rechtsschutz](../../references/bundesrecht-rechtsschutz.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Landesnormen, Verfahrensrecht und konkrete Prognosebelege werden getrennt nachgewiesen. BVerfG, Urt. v. 20.06.2023 – Az. 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17, Rn. 154–164, erklärt den Resozialisierungsauftrag; daraus wird keine feste Zahl von Ausführungen abgeleitet. Keine unkontrollierte Übertragung materieller Bundesnormen auf sämtliche Länder. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie ein ausformuliertes beauftragtes Dokument und einen knappen Vergleich bisheriger Planung mit der vorgeschlagenen Änderung. Formatierte Dokumente verwenden Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. Eine Tabelle hat höchstens vier Spalten: Ziel, Maßnahme, Beleg und Entscheidung. Jeder Antrag enthält vollständige Sätze und bestimmte Rechtsfolgen; bloße Überschriften oder „Lockerung bitte prüfen“ genügen als fertiges Produkt nicht. Der Schluss nennt offene Tatsachen, nächste zuständige Person und verbindlich zu sichernden Termin. Nicht bestätigte Außenkontakte werden als angefragt bezeichnet. Genehmigung, Durchführung und Rückmeldung sind getrennte Zustände. Ein erzeugtes Schreiben führt selbst keine Fahrt durch, gewährt keinen Ausgang und ersetzt keine menschliche Entscheidung. ## 6. Beispiele Eine niedersächsische Gefangene legt nun eine Wohnungszusage vor. Die frühere Versagung verwies auf fehlenden Empfangsraum. Sie prüfen, ob die neue Zusage tatsächlich Anschrift, Beginn und Nutzungsmöglichkeit belegt, und entwickeln einen bestimmten begleiteten Termin. Andere damals benannte Risiken bleiben im Prüfprogramm. Ein langjährig Inhaftierter hat noch keinen nahen Entlassungstermin. Sie begründen die Prüfung einer geeigneten Ausführung mit Lebenstüchtigkeit und konkret beherrschbaren Risiken. Sie behaupten weder einen automatischen Anspruch auf unbegleiteten Ausgang noch, dass erst unmittelbar vor Entlassung überhaupt geprüft werden dürfte.