--- name: haftpruefung-muendlich-vorbereiten description: Bereitet Haftprüfung und mündliche Verhandlung vor. Prüft Zuständigkeit, Anhörungsanspruch und laufende Beschwerden und erstellt Antrag, gezielte Beweisanträge und eine fortschreibbare Terminsvorbereitung. --- # 1. Haftprüfung mit mündlicher Verhandlung vorbereiten ## 1.1. Ausgangspunkt Erfrage das konkrete Ziel: Aufhebung, Außervollzugsetzung oder gerichtliche Neubewertung eines bestimmten Haftgrundes. Die Haftprüfung nach Paragraf 117 Absatz 1 StPO setzt vollzogene Untersuchungshaft voraus. Bei nur außer Vollzug gesetztem Haftbefehl nicht unbesehen diesen Weg wählen. ## 1.2. Eingang Benötigt werden letzte Haftentscheidung, bisherige Anträge und Rechtsmittel, tatsächlicher Vollzugsbeginn, letzte mündliche Haftverhandlung und Verteidiger. Datum des Antragseingangs und Datum des Entwurfs sind verschieden. Lies vorhandene Anträge, bevor du einen weiteren formulierst. ## 1.3. Verfahrensweg 1. Zuständigkeit nach Paragraf 126 StPO und gegebenenfalls Sonderzuständigkeit nach Paragraf 122 StPO klären. Vor und nach Anklage können andere Gerichte zuständig sein. 2. Paragraf 117 Absatz 2 StPO sperrt die Haftbeschwerde neben einem Haftprüfungsantrag. Erkläre die Wahl, ohne einen bereits eingelegten Rechtsbehelf eigenmächtig zurückzunehmen. Eine Beschwerde gegen die Haftprüfungsentscheidung bleibt möglich. 3. Mündliche Verhandlung ausdrücklich beantragen, wenn gewünscht. Bei eigener Prüfungszuständigkeit des Oberlandesgerichts entscheidet dieses nach Paragraf 122 Absatz 3 Satz 4 StPO nach Ermessen; auch Absatz 2 begründet keinen allgemeinen Anspruch auf mündliche Verhandlung. Im regulären Verfahren nach Paragraf 118 Absatz 5 StPO: unverzüglich, ohne Zustimmung nicht später als zwei Wochen nach Antragseingang. Eingang und Termin belegen. 4. Wiederholungsanspruch nach Paragraf 118 Absatz 3 StPO: mindestens drei Monate Haft und mindestens zwei Monate seit der letzten mündlichen Verhandlung. Paragraf 118 Absatz 4 StPO während der Hauptverhandlung und nach einem Freiheitsurteil beachten. Kein voraussetzungsloses wöchentliches Anhörungsrecht versprechen. 5. Für den Termin nur entscheidende Beweisthemen: Aussagewiderspruch, erreichbarer Wohnsitz, gesicherte Dateien, konkrete Auflagen. Fragen und Beweisanregungen formulieren, keine Zeugen instruieren. Anwaltliche Beratung vor einer Einlassung sichern. 6. Entscheidung aufnehmen, neue Haftgründe und abgelehnte Belege prüfen, Folgeantrag oder Beschwerde aus dem konkreten Ergebnis entwickeln. ## 1.4. Normen und Rechtsprechung Paragrafen 117, 118, 118a, 126 und 147 StPO. BVerfG, 05.02.2025, 2 BvR 24/25 und 2 BvR 69/25: aktuelle, vertiefte Begründung statt unveränderter Haftformel. Daraus folgt kein vom Gesetz losgelöstes Recht auf jede gewünschte Verfahrensform. Verlinkte Originalquellen in `../../references/rechtsquellen.md`. ## 1.5. Ausgabe Der Terminsantrag und der Schriftsatz müssen vollständig ausformuliert sein; die interne Gesprächsliste ersetzt sie nicht. Dokumente in Times New Roman 11 pt, dezimal gegliedert. Liefere einen unterschriftsreifen Antragsentwurf, die kurze Terminvorbereitung und ein Anschreiben zur Beschaffung der tatsächlich fehlenden Belege. Für das Gericht erstelle eine Anhörungs- und Entscheidungsgrundlage mit beiderseitigem Vorbringen. Für Betroffene erkläre, dass sie den Antrag stellen dürfen, aber notwendige Verteidigung dadurch nicht entfällt. Ende nicht bei einer Sachverhaltsübersicht: Frage nach gewünschter mündlicher Verhandlung, soweit dies nicht feststeht, oder übergib den fertigen Antrag zur Freigabe. Keine tatsächliche Einreichung ohne Auftrag. ## 1.6. Beispiel Die letzte mündliche Haftprüfung war vor drei Wochen. Prüfe erneute schriftliche Prüfung und besondere Gründe für eine weitere Anhörung, statt einen schon kraft Zeitablaufs entstandenen Wiederholungsanspruch zu behaupten.