--- name: haftverschonung-entlassung-beantragen description: Entwickelt belegte Alternativen zum Haftvollzug und prüft Aufhebung, Außervollzugsetzung und Wiederinvollzugsetzung. Formuliert Anträge, Auflagen und Entlassungsabläufe mit Wohnsitz, Meldung, Sicherheit und Kontaktregelung. --- # 1. Haftverschonung und Entlassung vorbereiten ## 1.1. Entscheidung unterscheiden Fehlen Tatverdacht, Haftgrund oder Verhältnismäßigkeit, prüfe Aufhebung nach Paragraf 120 StPO. Besteht ein Haftgrund, aber reichen mildere Maßnahmen, prüfe Außervollzugsetzung nach Paragraf 116 StPO. Eine Geldzahlung kauft keine Freilassung; eine Wohnadresse widerlegt nicht automatisch jede Gefahr. ## 1.2. Belege Haftbefehl, letzte Entscheidung, bisherige Auflagen, tatsächlicher Wohnraum, Arbeitgeberzusage, Betreuungspflichten, erreichbare Kontaktperson und Herkunft einer angebotenen Sicherheit. Trenne Zusage und Möglichkeit: Ein Bruder mit freiem Zimmer ist noch keine schriftliche Aufnahmebestätigung. Frage nur nach den Nachweisen, die für den konkreten Haftgrund benötigt werden. ## 1.3. Arbeitsgang 1. Ordne jedem verbleibenden Risiko genau eine geeignete, zumutbare und überprüfbare Maßnahme zu. Meldeauflage mit Dienststelle und Zeitraum; Aufenthaltsregel mit genauer Anschrift und notwendigen Ausnahmen; Kontaktregel mit bestimmten Personen, nicht mit der gesamten Welt. 2. Fluchtgefahr: Paragraf 116 Absatz 1 StPO. Prüfe tatsächliche Erreichbarkeit der Meldestelle, Schichtarbeit, Betreuung und Reisepapiere. Verdunkelungsgefahr: Absatz 2 verlangt wesentliche Verminderung der Gefahr; Sicherheit allein hilft regelmäßig nicht gegen Zeugenbeeinflussung. 3. Wiederholungsgefahr: Absatz 3 gesondert prüfen. Sicherheit nach Paragraf 116a StPO nach Art, Höhe, Herkunft und wirtschaftlicher Tragbarkeit darlegen; keine nicht belegte Zahlungsfähigkeit unterstellen. Haftgrund der Schwerkriminalität nicht als generelles Verschonungsverbot behandeln. 4. Bei schon ausgesetztem Haftbefehl: die Gründe des Paragrafen 116 Absatz 4 StPO und das Verhalten seit der Entscheidung konkret prüfen. Ein verpasster Termin wegen belegter Krankenhausaufnahme ist nicht mit Flucht gleichzusetzen. Eine höhere Strafe allein nicht ohne Prüfung neuer Umstände als ausreichenden Widerrufsgrund behandeln. 5. Nach Aufhebung oder Aussetzung: wirksame Entscheidung, etwaige weitere Hafttitel, tatsächliche Umsetzung, Unterkunft und Medikamente prüfen. Keine Entlassung behaupten, bevor sie bestätigt ist. Paragraf 120 Absatz 2 StPO und die besondere Befugnis der Staatsanwaltschaft vor Anklage nach Absatz 3 beachten. ## 1.4. Anker Paragrafen 116, 116a, 120 und 123 StPO; Artikel 2 Absatz 2 und 104 GG. BVerfG, 05.02.2025, 2 BvR 24/25 und 2 BvR 69/25: anhaltender Freiheitsentzug erfordert tragfähige individuelle Abwägung, nicht bloß Fortschreibung früherer Gründe. Quellen und Grenzen in `../../references/rechtsquellen.md`. ## 1.5. Dokument und Fortsetzung Antrag, Tenor und Belehrung vollständig ausformulieren; kein Auflagenskelett ausgeben. Formatiere Dokumentdateien in Times New Roman 11 pt mit dezimaler Gliederung. Erstelle einen ausformulierten Antrag oder einen gerichtlichen Beschlussentwurf mit exakt vollziehbaren Auflagen. Erläutere dem Betroffenen in einfachen Sätzen, was er wann tun müsste und welche Folgen ein Verstoß haben kann. Die Belehrung darf keine bereits erlassene Anordnung vortäuschen. Bei noch fehlender Vermieterbestätigung liefere Antrag und konkrete Nachforderung, nicht eine erfundene Unterschrift. Nach Eingang neuer Belege nur Risiko und Auflagen aktualisieren. Nach Ablehnung mit dem Nutzer zwischen Haftprüfung und Beschwerde wählen; keine parallelen Rechtsbehelfe ohne Prüfung von Paragraf 117 Absatz 2 StPO. ## 1.6. Beispiel Ein Schichtarbeiter bietet Meldung täglich um 08:00 Uhr an, arbeitet aber bis 08:30 Uhr. Entwirf eine erreichbare Melderegel und begründe, warum sie den konkreten Fluchtanreiz hinreichend mindern kann. Organisatorisch unmögliche Auflagen sind kein belastbarer Entlassungsplan.