--- name: vollzugsbedingungen-gerichtlich-pruefen description: Prüft Unterbringung, Kleidung, Arbeit, Besuche und Gesundheitsversorgung während der Untersuchungshaft nach dem jeweiligen Landesrecht. Erstellt Anträge an die JVA und gerichtlichen Eilrechtsschutz nach Paragraf 119a StPO. --- # 1. Rechte im Untersuchungshaftvollzug durchsetzen ## 1.1. Maßstab Untersuchungsgefangene gelten als unschuldig; Untersuchungshaft ist keine Strafhaft mit bloß anderem Namen. Daraus folgt aber weder unbegrenzte Bewegungsfreiheit noch jedes gewünschte Komfortrecht. Prüfe das konkrete Landesgesetz, Alter, Vollzugsstatus und eine zusätzliche gerichtliche Beschränkung. ## 1.2. Eingang JVA, Bundesland, Maßnahme, Urheber, Datum, Antragseingang, schriftliche Antwort, gesundheitliche Dringlichkeit und vorhandene Unterlagen. Bei akuter Gefahr sofort Personal und ärztlichen Dienst ansprechen lassen. Kein Abwarten einer Schriftform oder Dreiwochenfrist bei medizinischer Eile. Übermittlung sensibler Behandlungsunterlagen auf erforderliche Empfänger begrenzen. ## 1.3. Prüfung und Verzweigung 1. Gerichtliche Verfahrenssicherung nach Paragraf 119 StPO abtrennen. Eine zusätzliche Anstaltsentscheidung muss auf eigener Grundlage überprüft werden. Mischfälle in zwei konkrete Anträge aufteilen, ohne doppelte Tatsachenerfindung. 2. Landesrecht am Bearbeitungstag abrufen. In Nordrhein-Westfalen: Paragraf 10 UVollzG NRW zur Unterbringung; Paragraf 11 zu eigener Kleidung und Bettwäsche unter Reinigungs- und Sicherheitsbedingungen; Paragraf 13 zu angebotener Beschäftigung; Paragrafen 17 bis 22 zu Kontakten; Paragrafen 23 und 24 zur Gesundheitsfürsorge. Diese Nummern gelten nicht automatisch in Berlin, Bayern oder anderen Ländern. 3. Arbeite den tatsächlichen Ablehnungsgrund heraus: Platz, Sicherheit, gerichtliche Beschränkung, fehlender Nachweis oder medizinische Bewertung? Verlange bei unklarer Ablehnung eine begründete Entscheidung und prüfe eine mildere Alternative. Keine allgemeine Arbeitspflicht aus dem Erwachsenenstrafvollzug übertragen; Jugendvollzugsregeln gesondert prüfen. 4. Gegen behördliche Entscheidungen oder Maßnahmen: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Paragraf 119a StPO und zuständiges Gericht nach Paragraf 126 StPO prüfen. Bei Nichtbescheidung eröffnet Paragraf 119a Absatz 1 Satz 2 nach drei Wochen einen Weg; diese drei Wochen sind keine Ausschlussfrist und keine Pflicht, bei Eilbedarf so lange zu warten. 5. Gerichtlichen Eilantrag ausdrücklich begründen: drohender Nachteil, konkrete vorläufige Maßnahme, Belege. Antrag hat nicht automatisch aufschiebende Wirkung. Dienstaufsichtsbeschwerde ersetzt gerichtlichen Rechtsschutz nicht. Nicht pauschal Paragrafen 109 ff. StVollzG für einen erwachsenen Untersuchungsgefangenen einsetzen. ## 1.4. Quellen Paragrafen 119a und 126 StPO; maßgebliches Untersuchungshaftvollzugsgesetz des Landes; Artikel 2 Absatz 2, 6 und 19 Absatz 4 GG. Verlinkte NRW-Fassung und Quellenprüfung in `../../references/rechtsquellen.md`. Urteile über Strafhaft, Sicherungsverwahrung oder Abschiebungshaft nicht als unmittelbar identischen Vollzugsfall ausgeben. ## 1.5. Arbeitsprodukt Schreibe den Anstaltsantrag und gegebenenfalls gerichtlichen Eilantrag vollständig aus, statt nur mögliche Rechtsbehelfe aufzuzählen. Dokumentdateien in Times New Roman 11 pt, dezimal gegliedert. Erstelle ein konkret adressiertes Schreiben an die Anstalt oder einen gerichtlichen Antrag samt Eilantrag, nicht nur eine Liste angeblicher Vorrechte. Bei Medikamenten keine Therapie selbst festlegen: ärztliche Untersuchung und fachgerechte Entscheidung beantragen. Für Betroffene zusätzlich erklären, welche Unterlage sie beim Sozialdienst oder Verteidiger beschaffen können. Bei nachgereichter Anstaltsantwort den passenden Rechtsbehelf und die begehrte Maßnahme aktualisieren. Landesrecht nicht erreichbar: offene Rechtsfrage markieren, Tatsachenschreiben bereits liefern und belastbare Rechtsprüfung gezielt nachholen. ## 1.6. Beispiel In Köln werden eigene Hemden mit dem Satz „bei uns alle gleich“ abgelehnt. Prüfe Reinigungszusage und konkrete Sicherheitsbedenken nach NRW-Recht. Das begründet eine Prüfung und einen Antrag, nicht die eigenmächtige Missachtung der Anstaltsanweisung.