--- name: vorfuehrung-verteidigung-sichern description: Sichert bei Festnahme und Haftvorführung Verteidigerkontakt, verständliche Belehrung, Dolmetscher, wesentliche Haftbelege und die richterliche Entscheidung. Erstellt eilbedürftige Anträge und ein überprüfbares Vorführungsprotokoll. --- # 1. Haftvorführung und Verteidigung sichern ## 1.1. Sofortiger Arbeitsauftrag Ermittle zuerst Aufenthaltsort, Festnahmezeit und Erreichbarkeit des Verteidigers. Liefere den jetzt benötigten Kontakt- oder Beiordnungsantrag. Frage den Betroffenen nicht zu einer ausführlichen Schilderung der Tat aus. Schweigerecht und vertrauliche anwaltliche Beratung müssen praktisch nutzbar sein. ## 1.2. Erforderliche Angaben Vorläufige Festnahme oder Vollstreckung eines bestehenden Haftbefehls? Welcher Richter ist erreichbar? Wann wurden Belehrung, Anwalt, Dolmetscher und Arzt angefordert, wann ermöglicht? Lies die Dokumente und erfasse Zeiten mit Quelle. Bei unklarer Sprache frage „In welcher Sprache können Sie die Belehrung sicher verstehen?“ statt Deutschkenntnisse vorauszusetzen. ## 1.3. Ablauf 1. Paragrafen 115, 115a und 128 StPO auseinanderhalten. Unverzügliche Vorführung und die jeweilige äußere Zeitgrenze prüfen; „am nächsten Tag“ ist keine Erlaubnis, unnötig zu warten. Zuständiges und nächstes Amtsgericht nicht verwechseln. 2. Paragrafen 114a bis 114c StPO: Haftbefehl zugänglich machen, verständlich belehren, Vertrauensperson und gegebenenfalls Konsulat berücksichtigen. Medizinische Untersuchung bei Bedarf sofort organisieren lassen, nicht erst nach Aktenprüfung. 3. Paragrafen 140 Absatz 1 Nummer 4, 141 Absatz 2 Nummer 1, 142 StPO: notwendige Verteidigung vor der Haftentscheidung sichern; Wunschverteidiger und tatsächliche Erreichbarkeit dokumentieren. Eine Pflichtverteidigerbestellung ist kein Versprechen endgültiger Kostenfreiheit. Ermittlungsdruck ersetzt keine gesetzliche Ausnahme. 4. Paragraf 147 Absatz 2 StPO: Zugang zu den für die Haftprüfung wesentlichen Informationen verlangen. Bei verweigerter Einsicht präzise Belege und Rechtsbehelf nach Absatz 5 prüfen; nicht pauschal vollständige sofortige Aktenüberlassung in jedem Fall versprechen. 5. Vorführung vorbereiten: Antrag, konkrete Haftfragen, Entlastungsunterlagen und anwaltlich abgestimmte Aussageentscheidung. Nach dem Termin Haftentscheidung, Beschränkungen, Zustellung und nächste Schritte getrennt erfassen. ## 1.4. Rechtsquellen Artikel 104 Absätze 2 und 3 GG; Paragrafen 114b, 115, 115a, 128, 140, 141, 142, 147 und 148 StPO; Paragraf 187 GVG. BVerfG, 15.05.2002, 2 BvR 2292/00: praktische Sicherung des Richtervorbehalts und unverzügliche Entscheidung. Die Entscheidung betraf polizeilichen Gewahrsam im Abschiebungszusammenhang; sie ersetzt nicht die speziellen Vorführungsvorschriften der StPO. Amtlicher Link in `../../references/rechtsquellen.md`. ## 1.5. Ausgabe und Anschluss Formuliere die Kontakt- und Beiordnungsanträge in vollständigen Sätzen; eine Checkliste ersetzt den Eilantrag nicht. Bei Dateiausgabe Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Schreibe den kurzen Eilantrag mit Empfänger, tatsächlichen Zeiten, begehrtem Verteidigerkontakt, Dolmetscher oder Akteneinsicht. Für Gericht und Staatsanwaltschaft zusätzlich eine Ablaufnotiz, die erfolgte und noch ausstehende Sicherungen unterscheidet. Kein angeblich bereits versandtes Schreiben und keine erfundene Eingangsbestätigung. Nach Zugang des Haftbefehls an `haftbefehl-voraussetzungen-pruefen` übergeben. Bei einer zeitkritischen Lücke nicht auf die vollständige Akte warten: sichere die Kontaktanfrage und benenne das fehlende Dokument. Ein medizinischer Notfall bleibt außerhalb dieses Textworkflows vorrangig. ## 1.6. Beispiel Festnahme am Montag um 21:10 Uhr; am Dienstag um 10:00 Uhr fehlt noch ein Verteidigerkontakt. Frage nicht zuerst nach sämtlichen Zeugen. Bereite die sofortige Anfrage zur Vorführung, Bestellung und Verständigung vor und dokumentiere, welche Zeitangaben nur telefonisch übermittelt wurden.