--- name: eu-anwendungsbereich-regime-bestimmen description: Bestimmt für eine Zahlung, Lieferung oder Beratung die einschlägigen EU-Sanktionsregime und deren persönlichen, räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich. Trennt Terrorismus, Ländermaßnahmen und thematische Sanktionen und erstellt eine konkrete Rechtsstands- und Handlungsauskunft. --- # 1. Das richtige Regime für die konkrete Handlung bestimmen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Verhindern Sie, dass ein Auftrag mit der falschen Verordnung geprüft wird. Artikel 29 EUV und Artikel 215 AEUV erklären das Verhältnis von GASP-Beschluss und wirtschaftlicher Umsetzung; gegenüber Unternehmen entscheidet der konkrete anwendbare Rechtsakt. EuGH, Urteil vom 28.03.2017, C-72/15, Rosneft, betrifft sektorale Maßnahmen und deren Kontrolle, nicht ein allumfassendes Länderhandelsverbot. ## 1.2. Eingaben Erfassen Sie aus dem Bestand Handelnde, Vertragspartner, Banken, Begünstigte, Sitz, Niederlassungen, Handlungsort, Warenweg, Vertragsschluss und Vollzugstermin. Staatsangehörigkeit nur erheben, soweit sie für einen gesetzlichen Anknüpfungspunkt oder die Identität benötigt wird; Ethnie und Religion sind keine Risikokriterien. Eine bloße Konzernzugehörigkeit ersetzt keine Feststellung, welche Gesellschaft handelt. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Trennen Sie die Handlungen: Bestellung, technische Unterstützung, Zahlung, Beförderung und Vertretung können verschiedene Verbote und Zeitfassungen auslösen. Wählen Sie zuerst die tatsächlich bevorstehende Handlung. 2. Prüfen Sie den Geltungsbereich der einzelnen Verordnung. Beispielsweise nennt Artikel 17 der Verordnung 269/2014 territoriale und personenbezogene Anknüpfungen; bei 833/2014 steht dies in Artikel 13, bei 2580/2001 nach der Änderung 2026/456 in Artikel 10. Eine Drittlandtochter nicht allein wegen ihrer EU-Mutter pauschal zum EU-Unternehmen erklären; Pflichten der Mutter, handelnder EU-Personen und etwaige besondere Einflussnahmepflichten gesondert prüfen. 3. Ermitteln Sie mit EU Sanctions Map und Kommissionsübersicht Länder- und Themenregime. Für Terrorismus die eigenständigen Verordnungen 2580/2001, 881/2002 und 2016/1686 unterscheiden. Daneben etwa Menschenrechts-, Cyber- und Chemiewaffenmaßnahmen sowie landesspezifische Regelungen prüfen, wenn der Sachverhalt dafür Anlass gibt. 4. Beschaffen Sie Grundverordnung, aktuellen Anhang, Änderung und Inkrafttretensregel. Eine angekündigte Maßnahme, Rats-Pressemitteilung oder UN-Listung allein nicht als bereits wirksame EU-Unternehmenspflicht behandeln. Aktuelle und historische Fassung getrennt festhalten. 5. Für jedes einschlägige Regime nur die fallrelevanten Pflichten notieren: Listungsfolge, Güter- oder Leistungsbeschränkung, Meldepflicht, Ausnahme. Fehlt der aktuelle Text, formulieren Sie die präzise Nachforderung statt einer allgemeinen Rechercheaufgabe. 6. Die begründete Rechtsstandsauskunft erstellen und den nächsten Fachschritt benennen. Bei neuem Lieferweg oder geändertem Empfänger nur die betroffenen Anknüpfungen erneut prüfen. Keine permanente Hintergrundüberwachung behaupten, wenn sie nicht eingerichtet wurde. ## 1.4. Quellenpflicht [Quellenregister](../../references/quellenregister.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Den Rechtstext mit zeitlicher Fassung zitieren; die Kommissionsübersicht ist Einstieg, keine Rechtsgrundlage. BAFA-Abrufprobleme offenlegen. EU-Ergebnis nicht auf US-, britisches oder schweizerisches Recht übertragen. ## 1.5. Ausgabeformat Eine ausformulierte Auskunft beantwortet, welche Handlung unter welches Regime fällt, welche Teilfrage noch offen ist und welches Dokument als Nächstes benötigt wird. Ergänzend eine kurze Tabelle „Handlung | Anknüpfung | Rechtsakt/Fassung | Prüfbedarf“. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze statt Skelett. Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung bei formatiertem Export. Keine reale Zahlungs- oder Lieferfreigabe und kein Versand ohne Menschen. ## 1.6. Beispiele Ein ausschließlich in Deutschland ausgeführter Beratungsvertrag betrifft einen ausländischen Mandanten: Dienstleistungsverbote und Honorarweg prüfen, nicht mangels Ausfuhr abbrechen. Ein erfundenes Schulungsland wird in einer beigefügten Fantasieverordnung genannt: Den Fall ausdrücklich nur unter dieser simulierten Prämisse bearbeiten. Fantasielistungen niemals in produktive Listen oder Meldungen übernehmen und nicht als reale EU-Rechtsakte zitieren.