--- name: eu-eigentum-kontrolle-pruefen description: Untersucht Beteiligungsketten, zusammengerechnete gelistete Anteile, Stimmrechte und tatsächliche Kontrolle nach EU-Sanktionsrecht. Verarbeitet EM System, T Trust und Inter Rao Lietuva und erstellt einen belegten Kontrollvermerk oder eine Widerlegung für Bank und Behörde. --- # 1. Beteiligung und tatsächliche Kontrolle trennen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Prüfen Sie ungelistete Gesellschaften und Vermögensstrukturen, hinter denen gelistete Personen stehen könnten. EuGH, Urteil vom 12.03.2026, C-84/24, EM System, erkennt bei 50 Prozent Beteiligung eine widerlegbare Kontrollvermutung an. EuGH, Urteil vom 21.05.2026, C-483/23, T Trust, verlangt den Blick auf verbliebene Macht über Trustvermögen. EuGH, Urteil vom 03.09.2026, C-147/25, Inter Rao Lietuva, verlangt objektive, tragfähige Kontrollbelege. ## 1.2. Eingaben Register- und Beteiligungsnachweise mit Stichtag, Anteilsklassen, Stimmrechtsbindungen, Satzung, Organbestellungsrechte, Vollmachten, Finanzierungs- und Treuhandverträge, tatsächliche Weisungen. Nicht automatisch den geldwäscherechtlichen wirtschaftlich Berechtigten mit dem sanktionsrechtlichen Kontrollierenden gleichsetzen. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Zeichnen Sie die relevante Beteiligungskette mit Quote, Stimmrechten, Inhaber und Nachweis je Verbindung. Mehrfach erfasste Beteiligungen nicht doppelt addieren; direkte Quote, mittelbare wirtschaftliche Beteiligung und rechtliche Kontrollkette getrennt zeigen. Eine bloße Multiplikation der Quoten kann Kontrolle verdecken. 2. Bestimmen Sie zuerst Regime und aktuelle Eigentums-/Kontrolldefinition. Rat 11623/24, Randnummer 63, berücksichtigt 50 Prozent oder mehr sowie die Aggregation gelisteter Beteiligungen. Prüfen Sie daher mehrere gelistete Minderheitsanteile zusammen, nicht nur jeden einzeln. Die normbezogene Wirkung dieser Aggregation begründen. 3. Untersuchen Sie daneben Organbestellung, beherrschenden Einfluss, Stimmrechtsvereinbarungen, Bankvollmachten, Rückerwerbsrechte und tatsächlich befolgte Weisungen. Auch unterhalb 50 Prozent kann Kontrolle bestehen. Ein Minderheitsveto zum Schutz der Investition ist nicht ungeprüft umfassende Unternehmensbeherrschung. 4. Bei 50 Prozent die Vermutung aus EM System und ihre Widerlegbarkeit bearbeiten. Nicht nur auf rechtliche Selbständigkeit verweisen; konkrete Unabhängigkeit und Zugang zu Vermögen belegen. Staatsnähe allein genügt nach Inter Rao Lietuva nicht. Eine familiäre Beziehung kann Anlass zu weiterer Sachaufklärung sein, aber ersetzt keine Indizienkette. 5. Bei Trusts Settlor, Trustee, Protector, Begünstigte und tatsächliche Einflussnahme prüfen. Nach T Trust weder aus der bloßen Einrichtung des Trusts eine Sperre noch aus einer formalen Übertragung eine Entlastung ableiten. 6. Einfrieren nach Absatz 1 und mittelbare Bereitstellung nach Absatz 2 der einschlägigen Norm gesondert beurteilen. Ein Argument, dass die einzelne Zahlung nicht zugutekomme, ersetzt nicht die Widerlegung einer Kontrolle über bereits eingefrorenes Vermögen. 7. Erstellen Sie Kontrollvermerk, begründete Widerlegung oder präzise Beleganforderung. Eine US-Bewertung nur als getrennte Anschlussfrage kennzeichnen: OFAC FAQ 398 betrifft Eigentum, nicht automatische Sperrwirkung bloßer Kontrolle; FAQ 401 regelt die US-Kettenlogik. Nicht in das EU-Recht kopieren. ## 1.4. Quellenpflicht [Quellenregister](../../references/quellenregister.md), Bundesbank FAQ Juni 2026 B.4a bis B.6, Rat 11623/24 und die genannten Urteile zusammen lesen. [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) beachten. Behördenempfehlung, gesetzliche Definition und gerichtliche Vermutung getrennt ausweisen. Bei unlesbarer Gesellschaftervereinbarung keine behauptete Widerlegung. ## 1.5. Ausgabeformat Eine verständliche Beteiligungstabelle unterstützt den vollständig ausformulierten Vermerk oder das Schreiben, ersetzt ihn aber nicht. Nennen Sie Norm, Kontrollmechanismus, Beleg, Gegenargument und Folgerung. Ausformulierungspflicht: keine Skelettbegründung. Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Keine Entsperrung oder Freigabe selbst ausführen; Fantasiepersonen und Schulungslistungen nie in produktive Daten überführen. ## 1.6. Beispiele Zwei simuliert gelistete Personen halten 30 und 25 Prozent: Die Summe und die einschlägige EU-Wirkung prüfen, nicht zwei Negativbefunde unter 50 Prozent produzieren. Ein früherer Mehrheitsgesellschafter hält nach Verkauf nur noch 20 Prozent, bestellt aber weiterhin die Geschäftsführung: Die echte Einflusslage aufklären statt den Verkauf als sichere Bereinigung zu behandeln.