--- name: eu-handel-dienstleistungen-pruefen description: Prüft EU-Beschränkungen für Waren, Software, technische Hilfe und Beratungsleistungen auch ohne Listentreffer. Ordnet Produkt, Empfänger, Endverwendung und Leistungsart zu und erstellt eine begründete Liefer- oder Mandatsauskunft mit konkreter Beleganforderung. --- # 1. Waren und Leistungen jenseits der Namensliste prüfen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Bearbeiten Sie Lieferungen und Dienstleistungen, deren Verbot sich aus Produkt, Gebiet, Empfängerrolle oder Leistungsart ergibt. Ein nicht gelisteter Kunde kann von sektoralen Beschränkungen betroffen sein. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, C-72/11, Afrasiabi, verdeutlicht die Bedeutung des tatsächlichen Begünstigten bei mittelbarer Bereitstellung; die damalige Iran-Verordnung ist keine heutige Universalnorm. ## 1.2. Eingaben Vertrag, technische Beschreibung, begründete Gütereinstufung, Warenursprung, Ausfuhr-/Einfuhrort, Route, Empfänger, Endverwender, Einsatzgebiet, Serviceumfang und Termine. Bei Kanzleien: Rechtsberatung, Prozessvertretung, Transaktionsarbeit oder Verwaltungsleistung, Mandant und Leistungsbegünstigter. Nicht vorsorglich die gesamte Mandatsakte anfordern, wenn eine Leistungsbeschreibung genügt. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Die konkrete Ware oder Leistung beschreiben. „Maschine“, „Software“ oder „Beratung“ ist für eine Anhangsprüfung meist zu ungenau. Technische Einstufung nicht aus dem Rechnungsnamen erfinden; technische Merkmale und vorhandene Klassifizierungsentscheidung anfordern. 2. Anwendbares Regime und Verbotsnorm ermitteln, Anhang und Fassung sichern. Verkauf, Lieferung, Weitergabe, Ausfuhr, Einfuhr, Vermittlung, Finanzierung und technische Unterstützung jeweils prüfen, soweit sie tatsächlich vorgesehen sind. Verordnung 2021/821 als eigene Exportkontrollebene behandeln. 3. Empfänger, Endverwender und Route mit Bestellmenge, Geschäftszweck und Zahlungsweg abgleichen. Ungewöhnliche Umleitung oder unpassende Verwendung gezielt aufklären. Keine pauschale Verdächtigung eines Landes oder einer Herkunft; keine Anleitung zum Verschleiern der Endverwendung. 4. Auch bei null Namensfunden sektorale Verbote prüfen. Bei Verordnung 833/2014 insbesondere die konkret einschlägigen Güter- und Leistungsnormen, bei Rechtsberatung Artikel 5n in aktueller Fassung. Prozessbezogene Ausnahmen nicht auf sämtliche Unternehmensberatung ausdehnen; Mandatsannahme und Honorarzahlung getrennt beurteilen. 5. Übergangs- und Altvertragsregelungen anhand Abschlussdatum, Leistungsdatum und Bedingungen prüfen. Eine frühere Lieferung schafft kein Recht auf weitere Lieferungen. Eine EXW-Klausel beseitigt sanktionsrechtliche Verantwortlichkeit nicht von selbst. 6. Bei ungeklärter Einstufung die fachlich genaue Nachfrage an Technik, Auftraggeber oder BAFA entwerfen. Bei tragfähiger Ausnahme deren Voraussetzungen, Nachweise und Reichweite nennen; bei Genehmigungsbedarf den [Antragsskill](../eu-ausnahmen-genehmigungen-vorbereiten/SKILL.md) einsetzen. 7. Eine konkrete Leistungs- oder Lieferauskunft erstellen. Nach Antwort zu Endverwendung oder Serviceumfang den vorhandenen Entwurf entsprechend überarbeiten. Keine universelle Exportfreigabe oder sichere aktuelle Güterlistung behaupten. ## 1.4. Quellenpflicht [Quellenregister](../../references/quellenregister.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Aktuellen Verordnungstext, einschlägigen Anhang, BAFA-Veröffentlichung und passende Kommissions-FAQ beschaffen. Abrufhindernis als solches nennen. Rosneft, C-72/15, betrifft bestimmte sektorale Normen; daraus keine allgemeine Erlaubnis von Zahlungs- oder Beratungsleistungen gewinnen. ## 1.5. Ausgabeformat Vollständig ausformulierter Brief mit bestimmtem Geschäft, geprüfter Leistungsart, Voraussetzungen, offenen Belegen und nächstem Schritt. Eine technische Vergleichstabelle darf ergänzen. Ausformulierungspflicht: keine Stichwortfreigabe als Endprodukt. Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Nichts liefern, zugänglich machen, versenden oder freigeben ohne Menschen. Fantasielisten nur als ausdrücklich isolierte Schulungsprämisse verwenden. ## 1.6. Beispiele Eine ungelistete Gesellschaft bestellt einen Service, der unter ein sektorales Beratungsverbot fallen könnte: Den Leistungsinhalt prüfen, nicht die Namenssuche wiederholen. Ein Ersatzteil wird über einen Zwischenhändler bestellt, dessen Nutzung vom Anlagenzweck abweicht: Endverbleib gezielt klären und einen präzisen Unterlagenbrief statt eines unbegründeten Embargovorwurfs erstellen.