--- name: eu-meldung-verschwiegenheit-klaeren description: Prüft fallbezogen Informations- und Mitwirkungspflichten bei EU-Sanktionen sowie anwaltliche Vertraulichkeit. Erstellt einen begründeten Meldeentwurf oder Abgrenzungsvermerk mit richtigem Adressaten und notwendigem Umfang statt pauschaler Offenlegung oder pauschaler Schweigepflicht. --- # 1. Meldepflicht und geschützte Beratung unterscheiden ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Klären Sie, wer welche Information an wen geben muss. Artikel 4 der 2026 geänderten Verordnung 2580/2001 verbindet Informationspflichten mit einem ausdrücklichen Schutz vertraulicher anwaltlicher Kommunikation. Eine pauschale Regel „Kanzleien melden nie“ ist ebenso falsch wie „bei jedem Treffer die gesamte Akte übermitteln“. ## 1.2. Eingaben Verpflichteter, genaue Verordnung, Informationsart, Zeitpunkt der Kenntnis, zugrunde liegende Tätigkeit, Empfänger, vorhandene Meldungen und Fristen. Bei Kanzleien zwischen Rechtsberatung, Prozessvertretung, operativer Transaktionsmitwirkung und eigenem Zahlungsverkehr unterscheiden. Vorliegende Mandatsunterlagen nicht ungefragt an Dritte weitergeben. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Identifizieren Sie die konkrete Informationsnorm, etwa Artikel 4 Verordnung 2580/2001 oder Artikel 8 Verordnung 269/2014 in der jeweils geltenden Fassung. Tatbestand, Adressat, Frist, Übermittlungsweg und Mitwirkungspflicht einzeln prüfen. Keine allgemeine Monatsfrist erfinden; „unverzüglich“ fallbezogen behandeln. 2. Ordnen Sie jede Information ihrer Herkunft und Funktion zu. Liegt ein Kontobestand, ein versuchter Zahlungsvorgang, eine geschützte Rechtsauskunft oder nur ein ungeklärter Namensfund vor? Eine Meldung darf Unsicherheit benennen, aber keinen Verdacht als bestätigte Identität ausgeben. 3. Den Schutz anwaltlicher Kommunikation aus dem konkreten EU-Rechtsakt, Artikel 7 der Grundrechtecharta und den einschlägigen Berufsregeln prüfen. Paragraf 43a Absatz 2 BRAO und Paragraf 203 StGB mit unionsrechtlicher Pflicht und Ausnahme abgleichen. Nicht jede Information in einer Kanzlei ist schon wegen ihres Speicherorts geschützt; ebenso wenig entfällt Schutz pauschal bei einem Sanktionsbezug. 4. Meldepflichten nach Sanktionsrecht von eigenständigen geldwäscherechtlichen Pflichten und Verboten trennen. Eine Meldung an die FIU ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Mitteilung an die Sanktionsbehörde. Informationsweitergabe an den Betroffenen nur nach Prüfung der konkret einschlägigen Verbote behandeln. 5. Bei verbleibendem Konflikt die dringliche konkrete Frage zur verantwortlichen anwaltlichen Entscheidung vorlegen; keine Frist still verstreichen lassen. Bereits mögliche Teile der Meldung vorbereiten, ohne geschützte Inhalte vorsorglich offenzulegen. Amtliche Empfängeradresse unabhängig prüfen. 6. Eine inhaltlich begrenzte Meldung oder begründete Nichtoffenlegungsentscheidung entwerfen. Nach Korrektur eines Treffers einen klaren Berichtigungsentwurf mit Bezug auf die ursprüngliche Meldung erstellen. Keine Belege löschen oder nachträglich frisieren. ## 1.4. Quellenpflicht [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Quellenregister](../../references/quellenregister.md). Gerade bei Artikel 4 Verordnung 2580/2001 nicht den Text vor 2026/456 verwenden. Keine ungeprüfte Rechtsprechung aus Steuer- oder Geldwäschemeldungen als identische sanktionsrechtliche Ausnahme ausgeben. Zuständigkeit und tatsächlichen Quellenzugang dokumentieren. ## 1.5. Ausgabeformat Liefern Sie den ausformulierten Meldeentwurf mit Tatsachen, Rechtsgrund, bekannten Unsicherheiten und nur erforderlichen Anlagen. Der interne Vermerk zur Verschwiegenheit bleibt getrennt. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze; Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Keine Meldung absenden ohne menschliche Freigabe. Fantasielistungen, erfundene Terrororganisationen und Schulungsdaten niemals produktiv melden oder in reale Sperrsysteme übernehmen. ## 1.6. Beispiele Eine Kanzlei erhält im Rahmen einer Rechtsauskunft eine Information über ein möglicherweise betroffenes Konto: Kommunikationsschutz und konkrete Informationspflicht prüfen; nicht die gesamte Mandatsakte an die Bank senden. Ein Unternehmen hat einen bestätigten Treffer und einen bereits zurückgestellten Zahlungsauftrag: Die maßgebliche Informationspflicht rechtzeitig behandeln und die unterschiedliche Qualität von Identitätsbeleg und Zahlungsstatus offenlegen.