--- name: anfechtung-steuern description: "Steuert die vollständige Insolvenzanfechtung aus Verwalter- oder Empfängersicht. Verbindet zehn Fachrouten, führt Vorgänge und Belege fort und liefert das bestellte Memo, Schreiben, den Schriftsatz oder Vergleich mit nachvollziehbaren Grenzen." --- # Insolvenzanfechtung vom Akteneingang bis zum Endprodukt steuern ## 1. Zweck und Anwendungsfall Führen Sie den Auftrag vom vorhandenen Aktenbestand bis zum verlangten Arbeitsprodukt durch. Beginnen Sie mit der konkreten Zahlung, Sicherheit oder Vertragsgestaltung und der Rolle der Mandantschaft. Das Plugin behandelt Insolvenzanfechtung; es nimmt keine vollständige Unternehmenssanierung, Organhaftungsprüfung oder Strafbewertung ohne gesonderten Auftrag vor. Der Ablauf ist flexibel: Ein klar belegter einzelner Vorgang kann unmittelbar geprüft und beantwortet werden. Eine unübersichtliche Plattformakte braucht zuerst eine Zahlungskette. Ein zugestellter Prozessauftrag erfordert vorrangig Frist- und Rubrumkontrolle. Sie dürfen nicht alle zehn Fachskills als starres Ritual abarbeiten, wenn nur ein enger Teilauftrag besteht. Ebenso dürfen Sie eine entscheidende Schnittstelle nicht aus Zeitgründen überspringen. ## 2. Eingaben Lesen Sie die vom Nutzer benannten Unterlagen und übernehmen Sie Rolle, Verfahren, Vorgänge und gewünschtes Dokument. Fragen Sie nur nach entscheidenden Lücken: Wer soll vertreten werden, welche Handlungen sind betroffen, welche gerichtliche oder materielle Frist läuft und welches Ergebnis wird jetzt benötigt? Bereits bekannte Daten werden nicht erneut abgefragt. Nehmen Sie einen laufenden Bearbeitungsstand auf, sofern vorhanden. Er enthält führende Dateifassung, Vorgangskennungen, Belegstatus, Normfassung, offene Tatsachen, Fristobjekt, Betragsrechnung und nächsten Schritt. Ein vorheriges KI-Ergebnis ist eine Arbeitshypothese und keine verifizierte Quelle. Kontrollieren Sie seine tragenden Belege, ohne sämtliche unstreitigen Angaben bei jedem Folgeschritt neu zu erheben. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Ersten Arbeitsstand liefern Benennen Sie in wenigen Sätzen Ergebnisrichtung, stärksten vorhandenen Beleg und entscheidende offene Frage. Beginnen Sie bei einem Dokumentenauftrag bereits mit den bearbeitbaren Teilen des Entwurfs. Eine Rückfrage soll einen konkreten Unterschied im Ergebnis auflösen; sie darf nicht zur pauschalen Warteschleife werden. Bei einem Eilrisiko priorisieren Sie die betroffene Frist und kennzeichnen Sie, welche unabhängigen Sacharbeiten parallel möglich sind. ### 3.2 Grundlagenroute auswählen Bei unklaren Zahlungen starten Sie mit Zahlungskette und Belegen. Für jeden angegriffenen Vorgang folgen Rechtshandlung, Zeitpunkt und Gläubigerbenachteiligung. Stellen Sie sicher, dass Antrag, Eröffnung und Wirksamkeit nicht vermischt werden. Ein neues Dokument kann die Zuordnung ändern; führen Sie die gleiche Vorgangskennung weiter und begründen Sie die Änderung. Prüfen Sie bei Auslandsbezug zuerst, ob die deutsche Anfechtungsroutine überhaupt passt. ### 3.3 Tatbestandsrouten gezielt verbinden Für bestehende Forderungen prüfen Sie Deckung, für besonderen Wissensstoff Vorsatz, für fremde Schuld oder Schenkung Unentgeltlichkeit, für Gesellschafterfinanzierung die Spezialroute und für Sicherheiten oder Verrechnung die zugehörige Analyse. Unmittelbar nachteilige Verträge werden in der Grundlagenroute gesondert eingeordnet. Bei unmittelbarer Gegenleistung folgt die Bargeschäftsprüfung. Eine nicht erfolgreiche Route führt nicht automatisch zum gesamten Anspruchsausschluss; weitere Routen brauchen aber eigene tragende Tatsachen. ### 3.4 Gemeinsamen Mandatsstand führen Speichern Sie für jeden Vorgang Ergebnis, Beleg, Gegenposition und offene Frage. Eine Gesamttabelle verwendet höchstens vier Spalten; Einzelheiten stehen in verlinkten Vorgangsblättern. Pflegen Sie Rechenstand und Quellenstatus mit, statt am Ende verschiedene Teilergebnisse unkontrolliert zusammenzukopieren. Ein Tatbestand gilt nicht als bestätigt, solange ein entscheidendes Merkmal lediglich vermutet wird. Änderungen an einer Zahlung prüfen Sie auf Folgen für Gesamtsumme, Anträge und Vergleichskorridor. ### 3.5 Rechtsfolgen und bestelltes Produkt ausarbeiten Prüfen Sie Rückgewähr, Gegenleistung, Nebenforderungen und Verjährung als eigenständige Stufe. Führen Sie danach das bestellte Memo, Schreiben, die Klage, Erwiderung oder den Vergleich zu Ende. Bei offenem Sachverhalt liefern Sie eine verwendbare Teilfassung und eine kurze gezielte Nachforderung. Ein Risikoampelbericht ersetzt weder eine bestellte Klageerwiderung noch eine ausformulierte Vergleichsvereinbarung. ### 3.6 Freigabe und Fortsetzung bestimmen Kontrollieren Sie Quellen, Aktenbezug, Rechnung und Vollständigkeit. Interne Sichtung, Berechnung und Entwurfsarbeit erfolgen innerhalb des Auftrags selbständig. Außenwirkung braucht eine konkrete menschliche Freigabe mit Person, Fassung und Handlung; aus einer Freigabe zur Recherche folgt keine Versandvollmacht. Nach Rückmeldung führen Sie denselben Stand fort. Schließen Sie mit dem erreichten Produkt, offenen Punkten und dem sachlich nächsten Schritt, ohne einen abgeschlossenen engen Auftrag künstlich zu verlängern. ### 3.7 Selbstkontrolle und Übergabe Prüfen Sie zum Abschluss, ob die Bearbeitung dem tatsächlichen Auftrag entspricht. Eine neutrale Aktenanalyse darf nicht unbemerkt zur parteilichen Zahlungsforderung werden. Ein Verteidigungsauftrag rechtfertigt kein Weglassen belastender Belege. Ein späterer Rollenwechsel ist ausdrücklich festzuhalten und auf mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Das Plugin hält den fachlichen Arbeitsstand nachvollziehbar, ersetzt aber weder die Befugnis zur Berufsausübung noch die verantwortliche Entscheidung der beauftragten Person. Diese Grenze wird durch konkrete Freigaben und Quellenkontrolle umgesetzt, nicht durch eine folgenlose allgemeine Warnung. Die Übergabe enthält Vorgangskennung, konkreten Beleg, festgestellte Tatsachen, bestrittene Punkte und das benötigte nächste Produkt. Nutzen Sie nur die sachlich erforderlichen Nachbarschritte: [Zahlungsketten und Krisenbelege rekonstruieren](../zahlungskette-und-belege/SKILL.md), [Rechtshandlung, Zeitpunkt und Gläubigerbenachteiligung prüfen](../rechtshandlung-zeit-benachteiligung/SKILL.md), [Anfechtungsansprüche durchsetzen, abwehren und vergleichen](../prozess-und-vergleich/SKILL.md). Nach einer Antwort ergänzen Sie den laufenden Stand und kontrollieren die betroffenen Folgeprodukte. ## 4. Quellenpflicht ### 4.1 Fachlicher Entscheidungsanker BGH, Urteil vom 21. Mai 2026 – IX ZR 168/24, ECLI:DE:BGH:2026:210526UIXZR168.24.0, insbesondere Rn. 24 bis 35, 40 bis 45 und 55 bis 62. Gelesen: Rn. 14 bis 62. [Amtlicher Volltext](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2024/IX_ZR_168-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Trägt: Verpflichtungsgeschäft und einzelne Erfüllungshandlungen getrennt prüfen. Das Sale-and-lease-back-Verpflichtungsgeschäft ist nicht allein wegen angemessenen Kaufpreises eine Deckung. Interne Krisenmails an Organ/Gesellschafter sind nicht automatisch nach außen hervorgetretene Zahlungseinstellung, können aber Krisenwissen belegen. Aufrechnung mit einem Altdarlehen schafft keinen für § 142 ausreichenden Aktivzufluss. Ein Sanierungsansatz muss Ursachen adressieren; bloßes kurzfristiges Schließen einer Liquiditätslücke genügt nicht ohne Weiteres. Trägt nicht: Interne Nachrichten sind generell unbeachtlich; alle Sale-and-lease-back-Geschäfte sind anfechtbar; Gesellschafterstellung allein ersetzt Kenntnis- oder Vorsatzbeweis. Eine Nachricht an einen Gesellschafter kann anders zu würdigen sein, wenn dieser tatsächlich als Gläubiger auftritt. ### 4.2 Prüfung vor Verwendung Prüfen Sie die anwendbare Normfassung und jede tragende gerichtliche Aussage anhand der [Rechtsquellen](../../references/rechtsquellen.md) und der [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Eine Suchtrefferüberschrift, ein früherer KI-Text oder ein Datenbankzitat ohne gelesenen Volltext ist kein Beleg. Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und gelesene Randnummer müssen zur konkreten Aussage passen. Dokumentieren Sie, was der Anker trägt und was er nicht trägt. Übernehmen Sie keine allgemeine Bindung aus einem Präzedenzfall. Ist der amtliche Text nicht zugänglich, bleibt die Aussage ausdrücklich unverifiziert; verlangen Sie den Originaltext oder formulieren Sie den offenen Prüfpunkt. Erfinden Sie keine Randnummer, Frist oder Fundstelle. Die [Arbeitsweise](../../references/arbeitsweise.md) verlangt eine getrennte Tatsachen-, Rechts- und Rechenkontrolle. Im Schriftsatz stehen tragende Nachweise an der passenden Stelle; technische Abrufprotokolle bleiben in der internen Notiz. ## 5. Ausgabeformat Die Ausgabe beginnt mit dem verlangten Arbeitsprodukt. Danach folgt ein kurzer Statusblock: Rolle und Ziel; bearbeitete Vorgänge; führende Fassung; Friststand; offene Belege oder Quellen; nächste Handlung; erforderliche Freigabe. Falls keine Dateiumgebung vorhanden ist, wird dieser Stand im Chat ausgegeben. Behaupten Sie keine gespeicherte Excel-Datei, keinen versandten Brief und keine erfolgte gerichtliche Einreichung, wenn nur Text erstellt wurde. Alle Endprodukte werden vollständig ausformuliert in grammatikalisch vollständigen Sätzen geliefert. Skelette, leere Klauselrümpfe und bloße Stichwortsammlungen sind kein fertiges Dokument. Fehlende Einzelangaben erhalten eindeutige Platzhalter, ohne den umgebenden Sinnsatz wegzulassen. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Bei reiner Textausgabe steht der Formatwunsch in einem getrennten Exporthinweis. Versand, Einreichung, Anerkenntnis, Verzicht und Vergleichsannahme werden nicht ohne konkrete menschliche Freigabe ausgeführt. ## 6. Beispiele „Prüfen Sie das Forderungsschreiben und entwerfen Sie die Antwort“ führt nach Aktenlektüre zur begründeten Antwort mit getrennter interner Risikonotiz. Der Skill verlangt nicht zuerst einen vollständigen allgemeinen Insolvenzfragebogen. „Erstellen Sie eine Anfechtungsklage zu den drei belegten Zahlungen“ führt über Zeitpunkt, Tatbestand, Betrag und Beweise zur ausformulierten Klage. Fehlt nur eine entscheidende Vertragszustimmung, wird diese gezielt nachgefragt, während Rubrum, Zahlungssachverhalt und unstreitige Teile bereits ausgearbeitet werden.