--- name: rechtshandlung-zeit-benachteiligung description: "Prüft die konkrete Rechtshandlung, ihre zeitliche Einordnung und die Gläubigerbenachteiligung. Trennt Antrag, Eröffnung und Wirksamkeit; liefert einen belegten Ausgangsvermerk und die passende Anfechtungsroute." --- # Rechtshandlung, Zeitpunkt und Gläubigerbenachteiligung prüfen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Bestimmen Sie zuerst, welcher rechtliche Vorgang angegriffen werden soll. Eine Kontobewegung kann die Erfüllung einer Forderung, Bestellung einer Sicherheit, Weiterleitung fremden Geldes oder bloße Berichtigung sein. Ohne diese Unterscheidung ist die Auswahl eines Anfechtungstatbestands nicht belastbar. Arbeiten Sie aus Sicht des Insolvenzverwalters oder des Empfängers mit derselben vollständigen Tatsachenbasis. Die gemeinsame Grundlage wird für jeden Vorgang gesondert geprüft. Auch eine insgesamt verdächtige Geschäftsbeziehung lässt einzelne Zahlungen unauffällig, anders abgesichert oder zeitlich außerhalb der einschlägigen Route sein. Liegen mehrere rechtlich selbständige Schritte vor, bilden Sie eine Handlungskette und benennen für jeden Schritt den eigenen Prüfgegenstand. ## 2. Eingaben Lesen Sie Eröffnungsbeschluss, Eingangsbelege der Insolvenzanträge, etwaige Rücknahmen oder Erledigungen, Zahlungsbelege, Verträge, Sicherungsabreden und Registerunterlagen. Datum und Wirksamkeit sind getrennte Felder. Ein vom Mandanten genanntes „Insolvenzdatum“ muss anhand des Beschlusses und der Antragsunterlagen aufgelöst werden. Für die wirtschaftliche Gegenüberstellung benötigen Sie den betroffenen Vermögensgegenstand, dessen Wert, bestehende vorrangige Rechte, Verbindlichkeiten und Gegenleistungen. Ein nomineller Forderungsbetrag ist nicht automatisch der realisierbare Wert einer Sicherheit. Bei Auslandskontakt werden Sitz, Verfahrensart und anwendbares Insolvenzrecht als eigene Schnittstelle erfasst; deutsche Vorschriften nicht ungeprüft exportieren. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Zeitachse verbindlich aufsetzen Erstellen Sie eine Achse aus Antragseingängen, rechtlichen Wirksamkeitsereignissen und Eröffnung. Prüfen Sie die für den konkreten Sachverhalt geltende Fassung und das Übergangsrecht. Berechnen Sie Rückschauzeiträume erst nach Bestimmung des maßgeblichen Antrags und der jeweiligen Handlung. Ein Abschlussdatum, ein Registerantrag, die Eintragung, eine Gutschrift und die endgültige Verfügbarkeit können auseinanderfallen. Begründen Sie, welcher Zeitpunkt nach der einschlägigen Vorschrift trägt. Beachten Sie die Sonderregeln des § 140 Abs. 2 und 3 InsO: Registerbezug, Vormerkung, Bedingungen und Befristungen dürfen nicht mechanisch nach dem letzten tatsächlichen Ereignis datiert werden. ### 3.2 Handlung und Unterlassen abgrenzen Beschreiben Sie den Angriff in einem vollständigen Satz: „Geprüft wird die mit Z-004 dokumentierte Befriedigung der Darlehensforderung der Empfängerin.“ Bei Sicherheiten benennen Sie Bestellung, Entstehen und Verwertung gesondert. Bei Unterlassen bestimmen Sie das unterbliebene Verhalten, seine rechtliche Wirkung und den Zeitpunkt, an dem die Vermögenslage beeinflusst wurde. Eine allgemeine Pflichtverletzung der Geschäftsführung ist noch keine konkret bezeichnete anfechtbare Handlung. ### 3.3 Vermögensvergleich herstellen Vergleichen Sie die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger mit und ohne den angegriffenen Vorgang. Benennen Sie den konkreten Masseabfluss oder die Belastung. Nehmen Sie Gegenleistungen und werthaltige Rückgriffsansprüche nicht nur mit ihrem Nominalbetrag auf. Prüfen Sie Durchsetzbarkeit, Einwendungen, Rang und wirtschaftlichen Wert. Bei behaupteter vollständig gesicherter Forderung sind Sicherheit, Deckungsumfang und freie Masse nachvollziehbar zu belegen. „Die Bank war ohnehin gesichert“ reicht nicht. ### 3.4 Drittleistungen und Fremdmittel prüfen Bei Zahlung aus fremdem Vermögen klären Sie Eigentum, Verfügungsbefugnis, Weisungsrechte und etwaige Ansprüche des Schuldners gegen den Zahlenden. Die Aussage, das Geld habe das Schuldnerkonto nie berührt, beantwortet den Vermögensvergleich nicht allein. Ebenso wenig genügt umgekehrt der technische Durchlauf über dieses Konto, um wirtschaftlich eigenes Vermögen zu behaupten. Erfassen Sie zugrunde liegende Forderungen und die vom Vorgang ausgelösten Erlöschenswirkungen. ### 3.5 Tatbestandskandidaten begründet auswählen Deckung einer bestehenden Forderung führt zur Prüfung kongruenter oder inkongruenter Befriedigung. Ein unmittelbar nachteiliger Vertrag, eine unentgeltliche Leistung oder ein Gesellschafterdarlehen erhält eine eigene Route. Vorsatz wird nur mit gesonderten subjektiven Feststellungen geprüft. Die allgemeine Benachteiligung ersetzt keine Merkmale des besonderen Tatbestands. Ist die Handlung erst nach Verfahrenseröffnung vorgenommen, stoppen Sie die automatische Vor-Eröffnungsroutine und prüfen Sie die einschlägige Sonderregelung und andere Wirksamkeitsfragen. ### 3.6 Rechen- und Belegkontrolle abschließen Dokumentieren Sie Ausgangstag, Berechnungsmethode und Ergebnis jedes relevanten Zeitraums. Eine Fristübersicht muss angeben, auf welche konkrete Handlung sie sich bezieht. Kontrollieren Sie Datumsformat und Kalendergrenzen. Unsichere Wirksamkeitsdaten führen zu Alternativberechnungen, nicht zu einem scheinbar exakten Ergebnis. Übergeben Sie nur die nachgewiesenen Grundtatsachen; subjektive Merkmale werden im nächsten Skill gesondert beurteilt. ### 3.7 Selbstkontrolle und Übergabe Der Ausgangsvermerk ist nur dann abgeschlossen, wenn ein Dritter den angegriffenen Vorgang aus den Belegen wiederfinden kann. Formulieren Sie keine pauschale Benachteiligung „sämtlicher Gläubiger“, ohne den wirtschaftlichen Nachteil zu erklären. Eine spätere Insolvenzquote ist eine Rechengröße, kein Ersatz für den Vergleich. Trennen Sie einen materiellen Anspruch von der Prozessfrage, wer welche Tatsache darlegen und beweisen muss. Eine ungeklärte Voraussetzung bleibt offen, auch wenn andere Anfechtungstatbestände besonders plausibel erscheinen. Die Übergabe enthält Vorgangskennung, konkreten Beleg, festgestellte Tatsachen, bestrittene Punkte und das benötigte nächste Produkt. Nutzen Sie nur die sachlich erforderlichen Nachbarschritte: [Kongruente und inkongruente Deckung unterscheiden](../deckung-pruefen/SKILL.md), [Unentgeltlichkeit und Dreiecksverhältnisse auflösen](../unentgeltlichkeit-dreieck/SKILL.md), [Sicherheiten, Verrechnung und Aufrechnung untersuchen](../sicherheiten-aufrechnung/SKILL.md). Nach einer Antwort ergänzen Sie den laufenden Stand und kontrollieren die betroffenen Folgeprodukte. ## 4. Quellenpflicht ### 4.1 Fachlicher Entscheidungsanker BGH, Urteil vom 21. Mai 2026 – IX ZR 168/24, ECLI:DE:BGH:2026:210526UIXZR168.24.0, insbesondere Rn. 24 bis 35, 40 bis 45 und 55 bis 62. Gelesen: Rn. 14 bis 62. [Amtlicher Volltext](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2024/IX_ZR_168-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Trägt: Verpflichtungsgeschäft und einzelne Erfüllungshandlungen getrennt prüfen. Das Sale-and-lease-back-Verpflichtungsgeschäft ist nicht allein wegen angemessenen Kaufpreises eine Deckung. Interne Krisenmails an Organ/Gesellschafter sind nicht automatisch nach außen hervorgetretene Zahlungseinstellung, können aber Krisenwissen belegen. Aufrechnung mit einem Altdarlehen schafft keinen für § 142 ausreichenden Aktivzufluss. Ein Sanierungsansatz muss Ursachen adressieren; bloßes kurzfristiges Schließen einer Liquiditätslücke genügt nicht ohne Weiteres. Trägt nicht: Interne Nachrichten sind generell unbeachtlich; alle Sale-and-lease-back-Geschäfte sind anfechtbar; Gesellschafterstellung allein ersetzt Kenntnis- oder Vorsatzbeweis. Eine Nachricht an einen Gesellschafter kann anders zu würdigen sein, wenn dieser tatsächlich als Gläubiger auftritt. ### 4.2 Prüfung vor Verwendung Prüfen Sie die anwendbare Normfassung und jede tragende gerichtliche Aussage anhand der [Rechtsquellen](../../references/rechtsquellen.md) und der [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Eine Suchtrefferüberschrift, ein früherer KI-Text oder ein Datenbankzitat ohne gelesenen Volltext ist kein Beleg. Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und gelesene Randnummer müssen zur konkreten Aussage passen. Dokumentieren Sie, was der Anker trägt und was er nicht trägt. Übernehmen Sie keine allgemeine Bindung aus einem Präzedenzfall. Ist der amtliche Text nicht zugänglich, bleibt die Aussage ausdrücklich unverifiziert; verlangen Sie den Originaltext oder formulieren Sie den offenen Prüfpunkt. Erfinden Sie keine Randnummer, Frist oder Fundstelle. Die [Arbeitsweise](../../references/arbeitsweise.md) verlangt eine getrennte Tatsachen-, Rechts- und Rechenkontrolle. Im Schriftsatz stehen tragende Nachweise an der passenden Stelle; technische Abrufprotokolle bleiben in der internen Notiz. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie einen Ausgangsvermerk mit Handlung, Vermögensvergleich, Zeitpunkt, Normfassung und ausgewählten Tatbeständen. Für mehrere Vorgänge eignet sich eine Tabelle aus „Vorgang“, „Zeit und Beleg“, „Benachteiligung“ und „Prüfroute“. Streitige Wertansätze werden in einer Sensitivitätsrechnung erläutert. Der Vermerk beantwortet ausdrücklich, welche Tatsachen eine Klage tragen könnten und welche Einwendung die Gegenseite gegen die gemeinsame Grundlage hat. Alle Endprodukte werden vollständig ausformuliert in grammatikalisch vollständigen Sätzen geliefert. Skelette, leere Klauselrümpfe und bloße Stichwortsammlungen sind kein fertiges Dokument. Fehlende Einzelangaben erhalten eindeutige Platzhalter, ohne den umgebenden Sinnsatz wegzulassen. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Bei reiner Textausgabe steht der Formatwunsch in einem getrennten Exporthinweis. Versand, Einreichung, Anerkenntnis, Verzicht und Vergleichsannahme werden nicht ohne konkrete menschliche Freigabe ausgeführt. ## 6. Beispiele Eine Sicherheit wurde im Sommer vereinbart, der Rechtsübergang hängt aber von späteren Voraussetzungen ab. Der Skill berechnet nicht schlicht ab dem Unterschriftsdatum, sondern legt Vereinbarung und Wirksamkeitsbeleg nebeneinander. Erst anschließend wird der einschlägige Zeitraum geprüft. Bei einer Zahlung an eine Bank steht ein vermeintlich werthaltiges Pfandrecht im Raum. Fehlt die Sicherheitenliste, wird eine vollständige Besicherung weder unterstellt noch ausgeschlossen. Es entstehen eine vorläufige Bewertung und eine konkrete Beleganforderung.