--- name: forderungen-erfassen description: "Erfasst Forderungsanmeldungen mit stabilen Kennungen, trennt Gläubiger, Vertreter und Forderungsteile und erstellt ein vollständiges Eingangsbuch mit Belegzuordnung und gezielten Nachforderungen." --- # Forderungsanmeldungen und Belege erfassen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Dieser Skill überführt eingehende Forderungsanmeldungen in einen nachvollziehbaren Bearbeitungsbestand. Er erzeugt Eingangsbuch, Dokumentenverzeichnis und bei Bedarf ein vollständig formuliertes Nachforderungsschreiben. Sein Ergebnis ist noch keine materielle Forderungsprüfung. Gerade bei fünf PDF-Anmeldungen mit unterschiedlichen Mängeln muss die Erfassung vollständig bleiben, auch wenn einzelne Beträge, Seiten oder Unterschriften unklar sind. Die wirksame Individualisierung einer Anmeldung und der Beweis ihres materiellen Bestands sind verschiedene Fragen. Ein fehlender Lieferschein kann eine Beweislücke sein, ohne jede Erfassung zu verhindern. Ein bloßer Saldo ohne erkennbaren Lebenssachverhalt kann dagegen eine andere Frage aufwerfen. Sachbearbeitung benennt den Unterschied und bereitet die Entscheidung vor. ## 2. Eingaben Verwenden Sie die Originalanmeldung, E-Mail oder Portalnachricht mit Eingangsbezug, beigefügte Rechnungen, Verträge, Titel, Abtretungsunterlagen und den Eröffnungsbeschluss. Erfragen Sie nur Unterlagen, die zur Zuordnung oder zur beauftragten Ausgabe fehlen. Bei eingescannten PDFs vergleichen Sie Texterkennung und Bild, insbesondere Dezimaltrennzeichen, Zinsen, Kontonummern und Gläubigernamen. Der Arbeitsstand enthält Dateiname, Eingangskanal, tatsächlich belegtes Eingangsdatum, Dokumentseiten, interne Kennung und Verbindung zum Verfahren. Eingang beim Gericht und Eingang beim Verwalter sind nicht beliebig austauschbar. Eine externe Gläubigernummer wird neben der internen Kennung geführt; beide erhalten ihre Bedeutung und Herkunft. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Vollständigkeit des Eingangs nachweisen Zählen Sie die tatsächlich vorhandenen Anmeldungen, nicht nur die Dateien. Eine PDF kann mehrere Forderungen oder Anlagen enthalten; fünf Dateien können eine Doppelfassung und eine fehlende Anmeldung verdecken. Führen Sie eine Eingangsliste mit eindeutiger Kennung und Dokumentumfang. Prüfen Sie leere, unlesbare, beschädigte und nur teilweise auslesbare Seiten. Behaupten Sie keine vollständige Prüfung, wenn eine Seite nicht gelesen werden konnte. Lassen Sie Originale unverändert und führen Sie erforderliche Arbeitskopien getrennt. ### 3.2 Gläubiger, Vertreter und Zahlstelle unterscheiden Erfassen Sie den materiell behaupteten Gläubiger, die anmeldende Person, Vertretungsgrundlage und Zustellanschrift. Eine Kanzlei oder ein Inkassodienst ist nicht allein wegen des Briefkopfs Forderungsinhaber. Bei Abtretung dokumentieren Sie alte und neue Inhaberschaft, Umfang, Datum und Nachweis. Bei gemeinschaftlichen Gläubigern, Rechtsnachfolge oder Firmenänderung erfragen Sie gezielt den entscheidenden Nachweis. Ähnliche Namen rechtfertigen weder Zusammenlegung noch Löschung. Eine neue Bankverbindung wird als prüfbedürftige Stammdatenänderung geführt und nicht unmittelbar für Auszahlungen verwendet. ### 3.3 Forderungsteile unverändert und nachvollziehbar erfassen Übernehmen Sie angemeldete Hauptforderung, Zinsen, Kosten, beanspruchten Rang und besonderen Rechtsgrund in gesonderte Felder. Halten Sie Originalbetrag und nachgerechneten Betrag auseinander. Bei unbekanntem Betrag steht „offen“, nicht null. Dokumentieren Sie Währung, Leistungszeitraum, Vertragsbezug, Rechnungen und Zahlungen. Die Summe der Bestandteile muss zum Anmeldegesamtbetrag passen; eine Abweichung wird als Rechendifferenz festgehalten. Ändern Sie die Erklärung des Gläubigers nicht stillschweigend zu einer vermeintlich richtigen Erklärung. ### 3.4 Individualisierung und Anlagenstatus prüfen Prüfen Sie nach Paragraf 174 InsO, ob Gegenstand, Betrag und Grund bestimmbar beschrieben sind. Führen Sie getrennte Statuswerte für lesbar, formal klärungsbedürftig, ausreichend individualisiert und materiell ungeprüft. Für eine unklare Sammelrechnung verlangen Sie die konkret fehlende Aufschlüsselung. Für fehlende Lieferbelege formulieren Sie den Beweisbedarf. Elektronische Anmeldung, zulässige Übermittlungswege und Formate sind anhand der aktuellen Norm und tatsächlich bekannt gegebenen Vorgaben zu prüfen; keine veraltete Zustimmungspflicht aus früheren Fassungen übernehmen. ### 3.5 Doppelungen und spätere Ergänzungen verbinden Vergleichen Sie Rechnung, Zeitraum, Vertrag und wirtschaftlichen Anspruch über alle Eingänge. Eine Doppelanmeldung von Zedent und Zessionar bleibt als zwei Eingänge dokumentiert, während die mögliche wirtschaftliche Doppelzählung gesperrt wird. Eine Ergänzung erhält Datum und Fassung und wird der Ursprungsanmeldung zugeordnet. Prüfen Sie, ob sie nur einen Nachweis ergänzt oder den angemeldeten Lebenssachverhalt beziehungsweise Gläubiger ändert. Nach Prüfung oder Termin darf eine Änderung nicht als bloße Datenpflege verborgen werden. Übergeben Sie die Frage nach erneuter Anmeldung oder Prüfung ausdrücklich. ### 3.6 Bearbeitungsfähige Übergabe erstellen Legen Sie für jede Anmeldung eine Belegliste an, in der jede wesentliche Zahl und Behauptung eine konkrete Seite oder Tabellenstelle erhält. Markieren Sie die für materielle Prüfung relevanten Hinweise zu Sicherheit, Titel, Nachrang, Schuldnerwiderspruch und besonderem Forderungsgrund. Erzeugen Sie die verlangte Eingangstabelle sofort mit klar getrennten offenen Feldern. Formulieren Sie erforderliche Rückfragen an den richtigen Empfänger und führen Sie eingehende Antworten in derselben Kennung fort. Die Fachprüfung erhält keine unkommentierte Datenwolke, sondern eine geordnete, widerspruchsfähige Akte. ## 4. Quellenpflicht BGH, Urteil vom 25.06.2020 – IX ZR 47/19, amtlicher Volltext, Randnummern 15 bis 23, trennt Individualisierung und Schlüssigkeit. Trägt: Fehlende Belege können Bestreiten und Kostenrisiken begründen, ohne stets die Anmeldung unwirksam zu machen. Trägt nicht: Die Anmeldung sei damit materiell bewiesen. BAG, Urteil vom 20.02.2025 – 6 AZR 32/24, Randnummern 22 bis 34, verlangt bei Sammelanmeldungen bestimmbare Einzelforderungen. Sonderwissen der Verwaltung ersetzt diesen Inhalt nicht. BGH, Urteil vom 23.07.2024 – II ZR 222/22, amtlicher Volltext, Randnummern 17 bis 29, bestätigt dies auch bei titulierten Forderungen. Trägt: Ein Titel ersetzt die wirksame Anmeldung nicht; bei einer Sammelanmeldung müssen Grund und Betrag jedes Anspruchs bestimmbar zugeordnet sein, und die Tabelleneintragung durch den Verwalter heilt den Anmeldemangel nicht. Trägt nicht: Jede Zusammenfassung mehrerer Ansprüche sei unzulässig. BGH, Urteil vom 23.07.2024 – II ZR 206/22, Randnummern 23 bis 40 und 43 bis 48, verlangt die getrennte Anmeldung von Hauptforderung, Kosten und bis zur Eröffnung aufgelaufenen Zinsen; für Zinsen sind Beginn und Satz anzugeben. Trägt nicht: Nebenforderungen seien automatisch von einer bezifferten Hauptforderung umfasst. Prüfen Sie daneben Paragrafen 174 bis 177 InsO in der aktuellen Fassung. Die [Rechtsquellenreferenz](../../references/rechtsquellen.md) dokumentiert Originalquelle, gelesenen Bereich, Aussage und Grenze. Befolgen Sie die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Vor Verwendung im konkreten Auftrag prüfen Sie Normfassung, zeitlichen Anwendungsbereich und tatsächliche Vergleichbarkeit. Zitieren Sie Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und gelesene Randnummer oder Seite. Keine Literaturfundstellen aus Modellwissen und keine allgemeine Bindung anderer Gerichte aus einem Präzedenzfall ableiten. Ist ein tragender Originaltext nicht zugänglich, benennen Sie die konkret offene Rechtsfrage. Ein Suchtreffer oder eine frühere KI-Antwort belegt keine Originallektüre. Bearbeiten Sie unabhängige Teile weiter und legen Sie eine bedingte Bewertung offen, wenn der Auftrag dies erlaubt. Quellenstatus und Rechenkontrolle bleiben im internen Vermerk; der Empfängertext erhält nur die für seine Aufgabe erforderlichen Nachweise. ## 5. Ausgabeformat Das beauftragte Dokument steht zuerst. Fügen Sie danach eine kurze interne Übergabenotiz mit Verfahrens- und Vorgangskennung, Bearbeitungsstichtag, führender Fassung, entscheidenden Belegen, offenen Punkten, Frist und konkret nächster Handlung bei. Tabellen sind zulässig, wenn sie Zuordnungen oder Berechnungen verständlicher machen; sie ersetzen nicht den bestellten ausformulierten Vermerk oder Brief. Wesentliche Gegenargumente bleiben sichtbar und werden nicht allein aus Platzgründen entfernt. Es gilt die Ausformulierungspflicht: Alle Endprodukte werden in vollständigen, grammatikalisch sauberen Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze, leere Klauselrümpfe und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Fehlende Einzelangaben erhalten klare Platzhalter, während der umgebende Satz vollständig bleibt. Verwerfen Sie ein bloßes Gerüst und schreiben Sie es vollständig aus. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Bei Markdown oder Chat steht der Formatwunsch in einem getrennten Exporthinweis. Prüfen Sie vor Abschluss Namen, Beträge, Rechtsgrund, Anlagen und Fassung auf Übereinstimmung. Interne Sichtung, Berechnung und Entwurfsarbeit laufen innerhalb des Auftrags weiter. Versand, Einreichung, Auszahlung, Herausgabe, Anerkenntnis und Verzicht benötigen die konkrete Freigabe der zuständigen Person. Behaupten Sie keine erzeugte Datei, erfolgte Übermittlung oder gerichtliche Entscheidung ohne tatsächlichen Nachweis. ## 6. Beispiele Im Kaufhausfall liegen fünf Forderungs-PDFs vor. Sie betreffen eine belegte Anmeldung, eine nachträglich ergänzte Lieferung mit Gutschrift, einen nicht individualisierten Saldo, einen Titel mit Zinskorrektur und eine Deliktsbehauptung mit Schuldnerwiderspruch. Der Skill führt alle fünf mit unverändertem Anmeldeinhalt und jeweils eigenem Nachweisstatus. Er macht aus diesen Merkmalen noch keine feststehenden Prüfergebnisse. Geht später eine sechste Datei ein, prüft er zunächst, ob es sich um eine neue Anmeldung, eine Dublette oder eine Ergänzung handelt. Der Eingang bleibt unabhängig davon nachweisbar.