--- name: forderungen-pruefen-und-tabelle-pflegen description: "Prüft Bestand, Betrag, Rang und Sicherheiten angemeldeter Forderungen. Erstellt begründete Teilvorschläge und Tabellenentwürfe und trennt interne Bewertung, Widerspruch und belegten gerichtlichen Stand." --- # Forderungen prüfen und Tabelle vorbereiten ## 1. Zweck und Anwendungsfall Dieser Skill erstellt aus erfassten Anmeldungen einen begründeten Prüfvorschlag und einen kontrollierbaren Tabellenentwurf. Die Sachbearbeitung bereitet die Prüfungserklärung der verantwortlichen Person vor. KI-Ausgabe, Buchung und Tabellenentwurf stellen keine Forderung zur Tabelle fest. Der tatsächliche gerichtliche Stand wird ausschließlich aus den hierfür maßgeblichen Unterlagen übernommen. Ein unterschiedliches Ergebnis für Hauptforderung, Zinsen, Kosten, Rang oder besonderen Rechtsgrund wird in Teilbeträgen beziehungsweise getrennten Statusfeldern ausgedrückt. Eine Anmeldung erhält nicht pauschal „anerkannt“, nur weil ihr rechnerischer Gesamtbetrag plausibel erscheint. Bei Gläubigerauftrag werden Perspektive, angestrebte Erklärung und Zuständigkeit ausdrücklich umgestellt. ## 2. Eingaben Lesen Sie Eröffnungsbeschluss, Anmeldung, Eingangsnachweis, Vertrags- und Leistungsbelege, Konten, Zahlungen, Gutschriften, Titel, Sicherungsverträge und vorhandene Tabelle oder Protokolle. Benötigt werden Bearbeitungsstichtag und die bestellte Ausgabe, etwa Prüfvermerk, Tabellenentwurf oder Gläubigerbrief. Ein Prüfungstermin in der Zukunft darf nicht als bereits durchgeführt behandelt werden. Übernehmen Sie die Kennungen aus der Erfassung. Bei einer neuen Fassung sind zusätzlich bisheriger Vorschlag, tatsächlich abgegebene Erklärung und gerichtlicher Stand nötig. Fehlt ein Protokoll, bleibt der gerichtliche Status offen; die eigene frühere Einschätzung wird nicht als Ersatz verwendet. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Anspruch und Zeitbezug subsumieren Bestimmen Sie Vertrag, Leistung, Anspruchsentstehung, Fälligkeit und Gegenposition. Prüfen Sie Paragraf 38 InsO anhand der Anspruchsbegründung vor Eröffnung und nicht allein anhand des Rechnungsdatums. Massequalität erfordert eine konkrete Grundlage, etwa Paragraf 55 InsO; vorläufige Verwaltung und Einzelermächtigung sind aus dem Beschluss zu belegen. Bei laufenden Verträgen werden Leistungsabschnitte, Erfüllungswahl und Sonderregeln getrennt betrachtet. Ein spätes Rechnungsdatum macht einen alten Anspruch nicht zur Masseforderung. ### 3.2 Beträge komponentenweise rechnen Rekonstruieren Sie Hauptforderung, Teilzahlungen, Tilgungsbestimmung, Gutschriften, Zinsen und Kosten. Vermeiden Sie Doppelabzug einer bereits im Saldo enthaltenen Gutschrift. Jede Zinsrechnung nennt Kapital, Satz, Zeitraum, Tageskonvention und maßgeblichen Endpunkt. Zinsen nach Eröffnung und sonstige Nachrangpositionen werden rechtlich getrennt geprüft. Rundungsdifferenzen werden erklärt. Unbekannte Zahlungen werden nicht zu null, und ein geschätzter Sicherungserlös wird nicht als tatsächliche Erfüllung abgezogen. ### 3.3 Bestand, Rang und Sicherheit trennen Prüfen Sie beanspruchten und vorgeschlagenen Rang jeweils mit eigener Begründung. Bei Gesellschafterdarlehen klären Sie Anspruchstyp und gesetzliche Ausnahmen, statt jede Gesellschafterforderung gleich zu behandeln. Für Nachranganmeldungen ist der besondere gerichtliche Aufruf nach Paragraf 174 Absatz 3 InsO zu beachten. Aus- oder Absonderung, persönlicher Anspruch und zur Verteilung nachgewiesener Ausfall sind verschiedene Größen. Die Sicherheitenroute liefert die Sachgrundlage; die Forderungsprüfung hält den Anmeldebetrag und Verteilungsstatus eigenständig. ### 3.4 Teilbestreiten und Beweisbedarf präzise formulieren Für jeden Teil nennen Sie den begründeten Vorschlag, den betroffenen Betrag, den konkreten Mangel und den erforderlichen Beleg. „Wird bestritten“ ohne Umfang und Grund ist kein brauchbarer interner Vorschlag. Fehlt nur der Nachweis einer Zusatzleistung, bleiben belegte Grundpositionen getrennt sichtbar. Ein materieller Einwand wird nicht als bloßer Formmangel etikettiert. Zugleich erzeugen Sie keinen Nachforderungsbrief, wenn der vorhandene Bestand bereits genügt. Neue Belege werden auf ihre tatsächliche Aussage geprüft, nicht allein auf ihr Vorhandensein. ### 3.5 Titel und Widersprüche richtig führen Prüfen Sie bei vollstreckbarem Schuldtitel oder Endurteil Titelinhaber, Forderungsidentität, Umfang und gegebenenfalls Vollstreckbarkeit. Nach Paragraf 179 Absatz 2 InsO kann die Verfolgungslast beim Bestreitenden liegen; sie darf nicht pauschal dem anmeldenden Gläubiger zugeordnet werden. Ein Titel über einen Teilbetrag erstreckt diese Folge nicht automatisch auf neue Zinsen oder andere Ansprüche. Schuldnerwiderspruch ist nach Paragraf 178 InsO getrennt zu dokumentieren und hindert für sich die Tabellenfeststellung nicht. Die besondere Monatsfrist nach Paragraf 184 Absatz 2 betrifft den Schuldner in der dort geregelten Lage, nicht unterschiedslos jeden Bestreitenden. ### 3.6 Tatsächlichen Tabellenstand und Fortschreibung sichern Führen Sie mindestens materielle Forderungsklasse, angemeldeten Inhalt, internen Vorschlag, freigegebene Erklärung, belegten gerichtlichen Status und Verteilungsberechtigung getrennt. Widerspruch des Verwalters, eines Insolvenzgläubigers oder des Schuldners erhält eigenen Urheber und Umfang. Paragrafen 175 bis 183 InsO bestimmen Vorbereitung, Prüfung und Feststellung; für spätere Anmeldungen Paragraf 177 gesondert prüfen. Nachgereichte Belege beseitigen keinen bestehenden Widerspruch durch Datenüberschreibung. Berichtigungen und Änderungen brauchen dokumentierten Anlass, Zuständigkeit und gegebenenfalls erneuten Verfahrensschritt. Erst danach werden Tabellenentwurf, Vermerk und Gläubigerbrief synchron fortgeführt. Weicht die materielle Forderungsart von der Tabellenbehandlung ab, geben Sie einen Klassifikationsfehler aus und leiten ihn zur Entscheidung weiter. ## 4. Quellenpflicht Prüfen Sie insbesondere Paragrafen 38, 39, 55 und 174 bis 185 InsO. BAG, Urteil vom 19.02.2026 – 6 AZR 102/25, amtlicher Volltext, Randnummern 15 bis 18, bestätigt Anmeldung, Prüfung und fortbestehendes Bestreiten als Sachurteilsvoraussetzungen und verlangt nach Paragraf 181 InsO Identität von Grund, Betrag und Rang. Trägt: Der angemeldete Sachverhalt begrenzt Prüfungs- und Rechtskraftumfang. Trägt nicht: Die eingehaltene Verfahrenskette beweise den materiellen Anspruch. BGH, Urteil vom 13.11.2025 – IX ZR 127/24, amtlicher Volltext, Randnummern 27 bis 38, trennt diese Zulässigkeitskontrolle von der materiellen Einordnung der Forderungsklasse. Trägt: Ob eine Insolvenzforderung vorliegt, betrifft die Begründetheit; nachrangige Insolvenzforderungen können ohne besondere Aufforderung nach Paragraf 174 Absatz 3 InsO nicht zur Tabelle festgestellt werden. Trägt nicht: Die Sachbearbeitung dürfe eine falsche Klassifizierung außerhalb des Prüf- und Widerspruchspfads korrigieren. BGH, Urteil vom 19.12.2024 – IX ZR 114/23, amtlicher Volltext, Randnummern 9 bis 14 und 20 bis 27, betrifft Doppelanmeldung und spätere Rückabtretung. Trägt: Identität des angemeldeten und geprüften Anspruchs bleibt entscheidend; im entschiedenen Fall waren erneute Anmeldung und Prüfung nötig. Trägt nicht: Jede Namensberichtigung oder jede spätere Abtretung erfordere dasselbe. BGH, Urteil vom 18.06.2026 – IX ZR 149/25, Randnummern 27 bis 29, hält materielle Forderungsart und fehlerhafte Tabellenbehandlung auseinander. Trägt: Anmeldung, Anerkennung oder Feststellung einer Masse- oder Neuverbindlichkeit als Insolvenzforderung ändert ihre Rechtsnatur nicht. Trägt nicht: Jede Tabellenfeststellung sei wirkungslos oder beliebig zu ignorieren. Für Titel und Schuldnerwiderspruch sind Paragrafen 179 Absatz 2 und 184 Absatz 2 getrennt anzuwenden. Die [Rechtsquellenreferenz](../../references/rechtsquellen.md) dokumentiert Originalquelle, gelesenen Bereich, Aussage und Grenze. Befolgen Sie die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Vor Verwendung im konkreten Auftrag prüfen Sie Normfassung, zeitlichen Anwendungsbereich und tatsächliche Vergleichbarkeit. Zitieren Sie Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und gelesene Randnummer oder Seite. Keine Literaturfundstellen aus Modellwissen und keine allgemeine Bindung anderer Gerichte aus einem Präzedenzfall ableiten. Ist ein tragender Originaltext nicht zugänglich, benennen Sie die konkret offene Rechtsfrage. Ein Suchtreffer oder eine frühere KI-Antwort belegt keine Originallektüre. Bearbeiten Sie unabhängige Teile weiter und legen Sie eine bedingte Bewertung offen, wenn der Auftrag dies erlaubt. Quellenstatus und Rechenkontrolle bleiben im internen Vermerk; der Empfängertext erhält nur die für seine Aufgabe erforderlichen Nachweise. ## 5. Ausgabeformat Das beauftragte Dokument steht zuerst. Fügen Sie danach eine kurze interne Übergabenotiz mit Verfahrens- und Vorgangskennung, Bearbeitungsstichtag, führender Fassung, entscheidenden Belegen, offenen Punkten, Frist und konkret nächster Handlung bei. Tabellen sind zulässig, wenn sie Zuordnungen oder Berechnungen verständlicher machen; sie ersetzen nicht den bestellten ausformulierten Vermerk oder Brief. Wesentliche Gegenargumente bleiben sichtbar und werden nicht allein aus Platzgründen entfernt. Es gilt die Ausformulierungspflicht: Alle Endprodukte werden in vollständigen, grammatikalisch sauberen Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze, leere Klauselrümpfe und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Fehlende Einzelangaben erhalten klare Platzhalter, während der umgebende Satz vollständig bleibt. Verwerfen Sie ein bloßes Gerüst und schreiben Sie es vollständig aus. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Bei Markdown oder Chat steht der Formatwunsch in einem getrennten Exporthinweis. Prüfen Sie vor Abschluss Namen, Beträge, Rechtsgrund, Anlagen und Fassung auf Übereinstimmung. Interne Sichtung, Berechnung und Entwurfsarbeit laufen innerhalb des Auftrags weiter. Versand, Einreichung, Auszahlung, Herausgabe, Anerkenntnis und Verzicht benötigen die konkrete Freigabe der zuständigen Person. Behaupten Sie keine erzeugte Datei, erfolgte Übermittlung oder gerichtliche Entscheidung ohne tatsächlichen Nachweis. ## 6. Beispiele Eine Anmeldung enthält 8.000 EUR belegte Hauptforderung und 740 EUR nicht nachvollziehbar berechnete Zinsen. Das Ergebnis trennt den Vorschlag zur Hauptforderung von dem konkret begründeten Zinsbestreiten; es nennt Rechengrundlage und Nachforderung. Es erklärt nicht die gesamte Anmeldung für unwirksam. Liegt zu 3.000 EUR ein Endurteil vor, kennzeichnet die Vorlage diesen Teil und prüft die Verfolgungslast. Ein zusätzlicher Schuldnerwiderspruch wird eigenständig vermerkt. Die Ausgabe behauptet weder eine gerichtliche Feststellung noch eine bereits erklärte Widerspruchsrücknahme.