--- name: sicherheiten-und-absonderung description: "Prüft Sicherungsrechte, Verwertungszuständigkeit, Erlös und Ausfall getrennt. Erstellt einen belegten Sicherheitenvermerk, eine Abrechnungsvorlage und eine konkrete Entscheidungsvorlage." --- # Sicherheiten und Absonderung vorbereiten ## 1. Zweck und Anwendungsfall Dieser Skill bereitet die Bearbeitung dinglich gesicherter Forderungen vor. Er klärt Sicherheit, Gegenstand, gesicherte Forderung, Rang, Verwertungsbefugnis, Kosten und tatsächlichen Ausfall. Die Ausgabe besteht aus einem begründeten Sicherheitenvermerk und der konkret bestellten Korrespondenz oder Abrechnung. Ein Sicherheitenverzeichnis allein genügt nicht, wenn eine belastbare Entscheidungsvorlage bestellt ist. Die volle persönliche Forderung, der Sicherungswert, ein tatsächlich erzielter Erlös und der für eine Verteilung berücksichtigungsfähige Ausfall werden eigenständig geführt. Eine bloße Schätzung reduziert nicht automatisch den Anmeldebetrag. Sachbearbeitung bereitet Freigabe oder Verwertung vor; sie vereinbart keine Sicherheitenfreigabe und erkennt keinen Rang eigenmächtig an. ## 2. Eingaben Lesen Sie Sicherungsvertrag, Hauptvertrag, Eigentums- oder Registerbelege, Forderungsaufstellungen, Verwertungsabreden, Kontoauszüge, Gutachten, Verkaufsunterlagen und bisherigen Schriftwechsel. Für Sicherungsabtretungen werden Drittschuldner, Entstehungszeitraum, konkrete Forderungen und konkurrierende Abtretungen benötigt. Für bewegliche Sachen sind Gegenstand, Besitz und Identifizierbarkeit entscheidend. Übernehmen Sie Verfahrens- und Forderungskennungen. Eine Sicherheitenliste der Bank ist eine Behauptung mit Prüfbedarf. Prüfen Sie Vertragsfassungen und Nachträge, bevor Sie daraus eine durchgehende Besicherung folgern. Fragen Sie nach dem entscheidenden Vertrag oder Registerstand, statt beliebige weitere Bankunterlagen zu verlangen. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Sicherheit und gesicherte Forderung zuordnen Bestimmen Sie Sicherungsgeber, Sicherungsnehmer, Rechtsart, Entstehung, Umfang und Sicherungszweck. Trennen Sie Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung. Lesen Sie die Zweckbestimmung; sie kann enger als der Gesamtgeschäftssaldo sein. Klären Sie bei Drittsicherheiten, wessen Vermögen betroffen ist. Eine von der Ehefrau gestellte Sicherheit wird nicht schon deshalb zum Gegenstand der Schuldnermasse. Dokumentieren Sie Ablösungen, Freigaben, Teilzahlungen und Rechtsnachfolge. ### 3.2 Bestand, Rang und Gegenrechte prüfen Ordnen Sie konkurrierende Rechte nach ihrer konkreten Entstehung und rechtlichen Grundlage. Für Abtretungen untersuchen Sie Forderungsidentität, Bestimmbarkeit, Abtretungsverbote und konkurrierende Sicherungen. Für Warenlager prüfen Sie Identifizierbarkeit und Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. Ein Rang ergibt sich nicht zuverlässig aus der Reihenfolge der Dateien. Bestehen Anfechtungs- oder Wirksamkeitsfragen, führen Sie diese als gesonderte Fachentscheidung mit Belegen und Gegenposition, ohne die Sicherheit bis dahin als endgültig unwirksam auszugeben. ### 3.3 Verwertungszuständigkeit bestimmen Prüfen Sie Paragrafen 49 bis 52 und 165 bis 173 InsO jeweils nach Gegenstand und Besitzlage. Ein Absonderungsrecht erlaubt nicht automatisch dem Gläubiger jede Selbstverwertung; umgekehrt darf die Verwaltung nicht jede Sache allein wegen ihres Standorts verkaufen. Bei vorläufigem Verfahren lesen Sie die konkrete gerichtliche Anordnung. Klären Sie Benachrichtigungs-, Auskunfts- und Verwertungsabläufe sowie besondere Rechte des Gläubigers vor dem Entwurf einer Verkaufszusage. Grundstücke und bewegliche Sachen werden nicht mit derselben Standardberechnung bearbeitet. ### 3.4 Erlös und Kosten nachvollziehbar abrechnen Erfassen Sie Bruttoerlös, tatsächlich vereinnahmten Betrag, Umsatzsteuerbezug, Feststellungs- und Verwertungskosten sowie sonstige konkret vereinbarte oder gesetzliche Abzüge. Wenden Sie Paragrafen 170 und 171 InsO nur im passenden Anwendungsbereich an. Prüfen Sie tatsächliche erhebliche Abweichungen und Sonderlagen, statt Prozentsätze blind zu übernehmen. Jede Zahl erhält Beleg und Rechenschritt. Eine hypothetische Erlösrechnung bleibt als Prognose erkennbar; erst ein nachgewiesener Eingang wird als Zahlung verbucht. ### 3.5 Persönliche Forderung und Ausfall fortführen Gleichen Sie Zahlungen aus Sicherheiten mit der angemeldeten Forderung und deren Komponenten ab. Prüfen Sie Paragrafen 52 und 190 InsO für die Teilnahme an einer Verteilung; insbesondere ist die tatsächliche Verwertung durch den Verwalter gesondert zu würdigen. Unterscheiden Sie nachgewiesenen Ausfall, Verzicht und noch offene Verwertung. Eine falsch abgezogene Schätzung darf die Tabellen- und Verteilungsrechnung nicht verdeckt verändern. Bei Mehrfachhaftung und Rückgriff prüfen Sie zusätzlich Paragrafen 43 und 44 InsO, bevor derselbe wirtschaftliche Anspruch mehrfach berücksichtigt wird. ### 3.6 Ergebnis zur Entscheidung und Kommunikation liefern Der Vermerk nennt für jedes Recht Bestand, Beleg, Gegenargument, Verwertungszuständigkeit, Rechenstand und benötigte Entscheidung. Schreiben an Gläubiger erläutern konkret fehlende Sicherungsunterlagen oder den belegten Abrechnungsstand. Eine Freigabevorlage bezeichnet genau Sache, Recht, Empfänger, Gegenleistung und Fassung. Nach der verantwortlichen Entscheidung werden Inventar, Abrechnung, Forderungsvorschlag und Bericht gemeinsam aktualisiert. Die bloße Erstellung einer Rechnung wird nicht als Auszahlung und die Freigabe eines Entwurfs nicht als vollzogene Sicherheitenfreigabe behandelt. ## 4. Quellenpflicht Prüfen Sie Paragrafen 49 bis 52, 165 bis 173 und 190 InsO. BGH, Urteil vom 27.03.2008 – IX ZR 220/05, amtlicher Volltext, Randnummern 23 bis 31, unterscheidet einfachen Eigentumsvorbehalt und die bei Eintritt des jeweiligen Verlängerungs- oder Erweiterungsfalls eintretende Absonderung. Trägt nicht: Das Etikett „verlängert“ mache jede vorhandene Ware stets zu einem bloßen Absonderungsgegenstand. BGH, Urteil vom 24.01.2019 – IX ZR 110/17, Randnummern 25 bis 40, verlangt die Prüfung konkreter Verwertungsbefugnisse und angemessener Sicherung der Gläubigerinteressen. BGH, Urteil vom 09.03.2017 – IX ZR 177/15, amtlicher Volltext, Randnummern 15 bis 17, trennt persönlichen Anspruch, Sicherheit und Ausfall. Trägt: Der absonderungsberechtigte Gläubiger kann zunächst den vollen persönlichen Forderungsbetrag anmelden und feststellen lassen; die Ausfallbeschränkung wird erst bei der Verteilung nach Paragraf 190 InsO praktisch. Eine vorbehaltlose Anmeldung ist kein stillschweigender Sicherungsverzicht. Trägt nicht: Der Gläubiger dürfe doppelt befriedigt werden oder die Anmeldung beweise Bestand und Umfang der Sicherheit. Gegenstand, Sicherungsvertrag, Erlös, Ausfall und ausdrücklicher Verzicht bleiben eigenständige Prüffelder. Die [Rechtsquellenreferenz](../../references/rechtsquellen.md) dokumentiert Originalquelle, gelesenen Bereich, Aussage und Grenze. Befolgen Sie die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Vor Verwendung im konkreten Auftrag prüfen Sie Normfassung, zeitlichen Anwendungsbereich und tatsächliche Vergleichbarkeit. Zitieren Sie Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und gelesene Randnummer oder Seite. Keine Literaturfundstellen aus Modellwissen und keine allgemeine Bindung anderer Gerichte aus einem Präzedenzfall ableiten. Ist ein tragender Originaltext nicht zugänglich, benennen Sie die konkret offene Rechtsfrage. Ein Suchtreffer oder eine frühere KI-Antwort belegt keine Originallektüre. Bearbeiten Sie unabhängige Teile weiter und legen Sie eine bedingte Bewertung offen, wenn der Auftrag dies erlaubt. Quellenstatus und Rechenkontrolle bleiben im internen Vermerk; der Empfängertext erhält nur die für seine Aufgabe erforderlichen Nachweise. ## 5. Ausgabeformat Das beauftragte Dokument steht zuerst. Fügen Sie danach eine kurze interne Übergabenotiz mit Verfahrens- und Vorgangskennung, Bearbeitungsstichtag, führender Fassung, entscheidenden Belegen, offenen Punkten, Frist und konkret nächster Handlung bei. Tabellen sind zulässig, wenn sie Zuordnungen oder Berechnungen verständlicher machen; sie ersetzen nicht den bestellten ausformulierten Vermerk oder Brief. Wesentliche Gegenargumente bleiben sichtbar und werden nicht allein aus Platzgründen entfernt. Es gilt die Ausformulierungspflicht: Alle Endprodukte werden in vollständigen, grammatikalisch sauberen Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze, leere Klauselrümpfe und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Fehlende Einzelangaben erhalten klare Platzhalter, während der umgebende Satz vollständig bleibt. Verwerfen Sie ein bloßes Gerüst und schreiben Sie es vollständig aus. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Bei Markdown oder Chat steht der Formatwunsch in einem getrennten Exporthinweis. Prüfen Sie vor Abschluss Namen, Beträge, Rechtsgrund, Anlagen und Fassung auf Übereinstimmung. Interne Sichtung, Berechnung und Entwurfsarbeit laufen innerhalb des Auftrags weiter. Versand, Einreichung, Auszahlung, Herausgabe, Anerkenntnis und Verzicht benötigen die konkrete Freigabe der zuständigen Person. Behaupten Sie keine erzeugte Datei, erfolgte Übermittlung oder gerichtliche Entscheidung ohne tatsächlichen Nachweis. ## 6. Beispiele Im Werkzeugkistenfall beansprucht eine Bank eine Sicherungsübereignung am Maschinenpark. Ein Lieferant beruft sich bei einer einzelnen Maschine auf Eigentumsvorbehalt. Der Skill ordnet beide Verträge der identischen Seriennummer zu, untersucht die Erwerbsfolge und erstellt eine Entscheidungsvorlage vor der Verwertung. Ein erwarteter Erlös von 20.000 EUR wird als Szenario geführt. Er erscheint weder als erhaltene Zahlung noch als schon feststehender Ausfall der persönlichen Forderung.