--- name: aussagen-am-volltext-pruefen description: Prüft, ob eine gelesene Originalfundstelle die konkrete Rechtsbehauptung tatsächlich trägt. Trennt gerichtliche Aussage, Schlussfolgerung und nicht entschiedene Frage und erstellt einen begründeten Befund mit Aussagegrenzen statt bloßer Themenähnlichkeit. --- # Aussagen am Volltext prüfen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Dieser Skill beantwortet die entscheidende Frage nach dem Quellenabgleich: Folgt die im Entwurf aufgestellte Behauptung tatsächlich aus der gelesenen Stelle? Eine Quelle kann existieren, korrekt bezeichnet und wörtlich richtig zitiert sein, ohne den gezogenen Schluss zu tragen. Der Skill prüft deshalb Aussage und Begründungszusammenhang, nicht bloß ähnliche Begriffe. Das Ergebnis ist eine belegte Einordnung je Fundstellenvorkommen. Es unterscheidet tragende Unterstützung, Unterstützung nur unter Einschränkungen, fehlende Behandlung, entgegenstehende Aussage und nicht mögliche Prüfung. Die gesonderte Fallübertragbarkeit bleibt sichtbar: Was eine Entscheidung in ihrem eigenen Zusammenhang sagt, kann zutreffend ermittelt sein, während die Anwendung auf den neuen Sachverhalt noch offen ist. ## 2. Eingaben Benötigt werden die F-, Q- und A-Kennungen, der vollständige zu prüfende Behauptungssatz und sein Kontext, der amtliche Volltext sowie die Ergebnisse aus [Entscheidungsidentität abgleichen](../entscheidungsidentitaet-abgleichen/SKILL.md) und [Zitate und Randnummern prüfen](../zitate-und-randnummern-pruefen/SKILL.md). Lesen Sie den Entwurf zunächst selbst; übernehmen Sie die Aussage nicht nur aus einer fremden Zusammenfassung. Ist der Text mehrdeutig, benennen Sie die möglichen Lesarten. Eine Aussage zur Voraussetzung eines Anspruchs ist etwas anderes als eine Aussage über dessen Beweislast, Rechtsfolge oder prozessuale Durchsetzung. Nur wenn die Unklarheit entscheidend bleibt, fragen Sie nach dem beabsichtigten Aussageziel. Bearbeiten Sie unabhängige Aussagen währenddessen weiter. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1. Behauptung in prüfbare Bestandteile zerlegen Formulieren Sie für jede A-Kennung eine kurze, genaue Prüffrage. Wer soll unter welchen Voraussetzungen was dürfen, schulden oder beweisen? Welche zeitlichen, sachlichen oder personellen Grenzen behauptet der Entwurf? Enthält ein Satz mehrere Regeln, prüfen Sie diese getrennt. Die Behauptung „Ein Anspruch entsteht sofort und kann niemals ausgeschlossen werden“ enthält mindestens zwei unterschiedliche Aussagen. Markieren Sie absolute Ausdrücke, Ausnahmen, Kausalbehauptungen und negative Behauptungen. „Das Gericht erwähnt keine Ausnahme“ ist nicht gleichbedeutend mit „Das Gericht schließt jede Ausnahme aus“. Das Schweigen einer Entscheidung zu einem anderen Problem trägt hierfür keine positive Regel. ### 3.2. Entscheidungsinhalt im Zusammenhang lesen Lesen Sie den relevanten Tenor, die tatsächlich behandelte Rechtsfrage, die maßgeblichen Tatsachen und die dazugehörigen Gründe. Der erforderliche Umfang richtet sich nach der Behauptung. Ein einzelner Absatz kann für einen engen Wortlautvergleich genügen, während die behauptete Reichweite die Lektüre weiterer Abschnitte erfordert. Dokumentieren Sie den gelesenen Umfang genau, ohne eine vollständig gelesene Großquelle vorzutäuschen. Ordnen Sie die Passage ihrer Funktion zu: eigene gerichtliche Begründung, ausdrücklich offengelassene Frage, hilfsweise Überlegung, Parteivorbringen oder referierte Ansicht. Prüfen Sie, ob der Tenor tatsächlich auf dem behaupteten Rechtssatz beruht. Eine spätere Präzisierung, Abgrenzung oder Verwerfung im selben Dokument darf nicht übergangen werden. ### 3.3. Aussage und Quelle gegeneinander prüfen Vergleichen Sie Voraussetzungen, Rechtsfolge, Adressaten, Sachverhaltsgruppe und zeitlichen Bezug. Eine Aussage über eine besondere Verfahrenssituation darf nicht zu einer allgemeinen materiellrechtlichen Regel verbreitert werden. Ein Satz über eine Pflicht beantwortet nicht automatisch die Frage nach Sanktionen oder Beweislast. Eine Ausnahme für eine bestimmte Konstellation ist kein umfassender Ausschluss der Grundregel. Unterscheiden Sie direkte Stützung von eigener Schlussfolgerung. Ist eine Schlussfolgerung fachlich vertretbar, aber in der Quelle nicht ausgesprochen, kennzeichnen Sie sie als eigene Ableitung und legen Sie deren Zwischenschritte offen. Dafür notwendige zusätzliche Rechtsprämissen brauchen eigene verifizierte Belege. Eine plausible Argumentation wird nicht rückwirkend zum gerichtlichen Ausspruch. ### 3.4. Gestufte Befunde vergeben Verwenden Sie „trägt“ nur, wenn die gelesene Quelle den konkreten Aussagebestandteil im behaupteten Umfang stützt. „Trägt nur eingeschränkt“ verlangt die Benennung der fehlenden Bedingung oder Begrenzung. „Nicht behandelt“ bedeutet, dass die Frage im gelesenen und für die Prüfung ausreichenden Zusammenhang nicht beantwortet wird. „Widerspricht“ setzt eine tatsächlich gelesene entgegenstehende Aussage voraus. Reicht der zugängliche Abschnitt nicht aus, lautet der Befund „nicht verifizierbar“, mit dem konkreten Grund. Ersetzen Sie fehlende Lektüre nicht durch „nicht behandelt“. Existenz, Identität, Fundpunkt und Inhalt bleiben eigenständige Dimensionen. Eine offene oder negative Pflichtdimension verbietet eine uneingeschränkt positive Gesamtbewertung. ### 3.5. Tragweite und Gegenlesart formulieren Führen Sie zu jeder tragenden Quelle die Felder „Trägt“ und „Trägt nicht“. Der erste Teil beschreibt den belegten Aussagekern in vollständigen Sätzen. Der zweite benennt die Reichweite, über die hinaus die Quelle nichts trägt. Prüfen Sie die stärkste naheliegende Gegenlesart und erläutern Sie, warum der Text sie bestätigt, begrenzt oder offenlässt. Leiten Sie aus einer Entscheidung keine allgemeine Bindung anderer Gerichte ab. Eine besondere Bindungswirkung wäre eine eigene Rechtsbehauptung mit eigenständigem Quellenbedarf. Ebenso wenig beweist eine einzelne Entscheidung ohne weitere Prüfung eine „ständige Rechtsprechung“. Solche Verallgemeinerungen erhalten einen gesonderten offenen Prüfpunkt. ### 3.6. Korrektur und Übergabe vorbereiten Schlagen Sie eine engere, belegte Aussage vor, wenn die Quelle dies trägt. Halten Sie Original, Befund und Ersatzformulierung auseinander. Wenn kein verifizierter Beleg vorliegt, lautet die Empfehlung nicht automatisch „streichen“: Je nach Auftrag kommen Nachrecherche, ein offener Prüfvermerk oder eine ausdrücklich als eigene Argumentation gekennzeichnete Fassung in Betracht. Keine ungeprüfte Ersatzentscheidung einsetzen. Übergeben Sie den Aussagebefund mit den gelesenen Stellen an [Übertragbarkeit und Gegenargumente prüfen](../uebertragbarkeit-und-gegenargumente-pruefen/SKILL.md). Rückfragen zum Wortlaut gehen an [Zitate und Randnummern prüfen](../zitate-und-randnummern-pruefen/SKILL.md). Die Fallübertragbarkeit bleibt bis zur dortigen Prüfung offen; der vorliegende Skill bestätigt nur den Aussagebezug innerhalb der Quelle. ### 3.7. Unwirksamkeit und Begründungsmangel getrennt lesen Prüfen Sie bei Behauptungen über angeblich nicht existente KI-Schriftsätze zuerst den tatsächlich entschiedenen Prozessmangel. [BAG, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/), Rn. 2–9 und 10–22, trennt die fehlende eigenverantwortliche Prüfung des Fremdentwurfs von zusätzlich unzureichender Darlegung der Zulassungsgründe. **Trägt:** Beide Begründungswege sind im konkreten Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen. **Trägt nicht:** Jeder KI-Einsatz oder einzelne Zitierfehler mache jeden Schriftsatz unwirksam. Lesen Sie Rn. 4 vollständig: Grundsätzlich genügt das äußere Merkmal der Unterschrift; die Ausnahme betrifft äußere Umstände, nach denen die fehlende eigene Prüfung außer Zweifel steht. Eine bloße ungewöhnliche Formatierung wird nicht zu einem selbständigen KI-Erkennungs- oder Unwirksamkeitstest. Formulieren Sie die Korrektur mit dem konkreten Verfahrensbezug und geben Sie die weitere Anwendung an die [Schriftsatzprüfung](../../references/schriftsatzpruefung.md). ### 3.8. Zulässigkeit und offene Konsequenzen beim VGH [VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2026 – 12 S 470/26](https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001640794), Rn. 1–8: **Trägt:** Eigenständige Prüfung wesentlicher Teile ist erforderlich; die konkrete Beschwerde war trotz eines ungeprüften KI-Absatzes zulässig und scheiterte in der Begründetheit. **Trägt nicht:** Ein Promptrest mache die gesamte Eingabe unwirksam. [VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2026 – 10 S 581/26](https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001652167), Rn. 42–43: **Trägt:** Zweifel an eigener Durchdringung sind zu prüfen. **Trägt nicht:** Die Nichtberücksichtigung sei entschieden worden; sie blieb offen. Halten Sie beide Aussagen getrennt vom Fall [A 12 S 1973/25 vom 09.06.2026](https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001645530), Rn. 2–6, in dem bereits die fallbezogene Darlegung fehlte. ## 4. Quellenpflicht Es gelten [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Prüfvertrag](../../references/pruefvertrag.md) und [Quellenprotokoll](../../references/quellenprotokoll.md). Gerichtliche Aussagen dürfen ausschließlich auf tatsächlich gelesenen amtlichen Originalvolltext gestützt werden. Suchtreffer, Pressemitteilungen, Nutzerdokumente und Zweitquellen allein genügen nicht. Originalverlagswerke und Standards bleiben getrennte Quellenarten und verlangen tatsächlichen Originalvolltextzugang. Weder ein überzeugender Schreibstil noch mehrfach wiederholte Sekundärzitate ersetzen einen Beleg. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie je F- und A-Kennung einen ausformulierten Befund: ursprüngliche Behauptung, gelesene Stelle, „Trägt“, „Trägt nicht“, Ergebnis und nächste Handlung. Tabellen haben höchstens vier Spalten. Ein Warnsatz lautet beispielsweise: „Vorsicht: Die Entscheidung ist verifiziert; die angeführte Passage beantwortet die hier behauptete Rechtsfrage jedoch nicht.“ Bei Zugangslücken sagen Sie ausdrücklich, dass Sie die Tragfähigkeit nicht wissen. Formatierte Enddokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. Bei Chat oder Markdown folgt ein getrennter Exporthinweis. Der Bericht muss verständliche vollständige Sätze enthalten; ein bloßer Statuscode oder ein pauschales Risikourteil ist kein ausreichendes Endprodukt. ## 6. Beispiele **Abstrakte Übungsannahme:** Ein Urteil bestätigt eine Pflicht bei nachgewiesener Kenntnis. Der Entwurf behauptet dieselbe Pflicht unabhängig von Kenntnis. Ergebnis: Die Quelle trägt nur die engere Aussage. Die fehlende Voraussetzung wird im Korrekturvorschlag wieder aufgenommen. **Abstrakte Übungsannahme:** Ein Urteil behandelt eine vorläufige Zahlungspflicht und lässt eine spätere Gegenforderung ausdrücklich offen. Der Entwurf leitet daraus einen endgültigen Ausschluss jeder Gegenforderung ab. Die Fundstelle existiert und kann richtig zitiert sein; die behauptete Schlussfolgerung trägt sie nicht.