--- name: fundstellen-inventarisieren description: Erfasst sämtliche Fundstellen eines juristischen Dokuments mit ihrer konkreten Aussage und Textposition. Trennt wiederkehrende Quellen von einzelnen Zitatvorkommen und weist unlesbare Teile, verkürzte Nachweise und ungeprüfte Aussagen aus. --- # Fundstellen inventarisieren ## 1. Zweck und Anwendungsfall Dieser Skill erstellt ein vollständiges Arbeitsinventar für die Quellenprüfung eines Schriftsatzes, Gutachtens, Vertragsvermerks oder sonstigen juristischen Textes. Er untersucht nicht, ob ein Mensch oder eine KI den Text geschrieben hat. Ein sprachlich überzeugender Absatz kann falsche Nachweise enthalten; ein ungewöhnlicher Stil beweist keinen Quellenfehler. Maßgeblich sind die Fundstellen und die Aussagen, die damit belegt werden sollen. Das Ergebnis ist ein Fundstellenregister mit nachvollziehbarem Prüfungsumfang. Die Erfassung bestätigt noch keine Quelle. Sie unterscheidet ausdrücklich Existenz, bibliographische Identität, Fundpunkt und Inhalt, Aussagentragfähigkeit sowie Fallübertragbarkeit. Jede Dimension beginnt offen und wird erst durch den zuständigen Prüfschritt mit Belegen ausgefüllt. Eine scheinbar vollständige Fundstellenangabe ist kein Anlass, einen Prüfstatus vorzubelegen. ## 2. Eingaben Lesen Sie zunächst die vorhandene Dokumentfassung einschließlich Fußnoten, Endnoten, Tabellen, Anlagenverweisen und erkennbarer Nachträge. Erfassen Sie Dateiname, Fassung, Umfang und Auftrag. Fragen Sie nur nach entscheidenden Lücken: Welche Fassung soll geprüft werden? Gehören Anlagen zum Prüfungsumfang? Ist ein bestimmter Rechtsstand maßgeblich? Die Herkunft des Textes muss nicht offengelegt werden. Benennen Sie technische Grenzen konkret. Ein bildbasierter Anhang, eine abgeschnittene Fußnote, ein nicht zugängliches Kommentarfeld oder eine verschlüsselte Datei bleibt ein ungelesener Bereich. Benötigte Texterkennung ist ein Hilfsmittel; ihre Unsicherheit gehört zum Inventar. Den Auftrag schon für die lesbaren Bereiche ausführen und die fehlenden Bereiche gesondert nachfordern. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1. Ausgangsfassung sichern und Lesebereich bestimmen Verändern Sie die Ausgangsfassung nicht. Legen Sie eine Arbeitskopie oder ein getrenntes Register an. Notieren Sie den Umfang tatsächlich gelesener Seiten und Bestandteile, beispielsweise „Haupttext und Fußnoten gelesen; Bildanlage noch nicht auswertbar“. Unterscheiden Sie sichtbare Seitenzahlen, PDF-Seiten und Dokumentabschnitte. Ein angeblicher Vollabgleich darf keine stillschweigend übersprungenen Teile enthalten. ### 3.2. Einzelne Vorkommen erfassen Vergeben Sie für jedes Zitatvorkommen eine Kennung wie F-001. Übernehmen Sie die Originalschreibweise einschließlich erkennbarer Fehler und die genaue Textposition. Erfassen Sie auch Normzitate, Zeitschriftenfundstellen, ECLI, Links, wörtliche Zitate ohne Nachweis und Wendungen wie „ständige Rechtsprechung“, „allgemeine Meinung“ oder „das Gericht hat klargestellt“. Eine unbelegte Rechtsbehauptung erhält einen eigenen Prüfpunkt, ohne dass hierfür eine Quelle erfunden wird. Eine Fundstelle kann mehrere Aussagen stützen sollen. Zerlegen Sie diese in A-001, A-002 und weitere Aussagekennungen. Halten Sie den vollständigen Satz und den für sein Verständnis nötigen Kontext fest. Ob eine Einschränkung nur einen Halbsatz oder die ganze Aussage betrifft, muss später erkennbar bleiben. Erfassen Sie insbesondere „immer“, „nur“, „jedenfalls“, „unverzüglich“, Ausnahmen und Verneinungen. ### 3.3. Quellen zusammenführen, Bewertungen getrennt halten Ordnen Sie möglicherweise identischen Quellen eine Kennung wie Q-001 zu. Mehrfaches Auftreten derselben Entscheidung kann einen gemeinsamen Abruf nutzen; jedes F-Vorkommen behält jedoch seine eigene Aussageprüfung. Eine Quelle kann einen Absatz tragen und einen anderen nicht. Gleiche Aktenzeichen sind zunächst nur ein Zusammenführungshinweis, keine Identitätsbestätigung. Lösen Sie „a.a.O.“, „ebenda“, „hierzu“ und Rückverweise nur auf, wenn die Bezugskette eindeutig ist. Bei mehreren möglichen Vorzitaten bleiben die Kandidaten sichtbar. Eine Zitatkette aus drei Entscheidungen wird in drei Quellen und ihre jeweiligen Aussagebezüge zerlegt. Die erste erreichbare Quelle bestätigt nicht automatisch die beiden anderen. ### 3.4. Suchdaten und Risiken vorbereiten Extrahieren Sie Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, ECLI, Veröffentlichungsort, Jahr, Seite und Randnummer als getrennte Felder. Unterscheiden Sie fehlende Angaben von widersprüchlichen Angaben. Korrigieren Sie vermutete Zahlendreher nicht im Original; ergänzen Sie allenfalls eine ausdrücklich unbestätigte Suchvariante. Bei Normen notieren Sie die behauptete Fassung und den Sachverhaltszeitpunkt. Priorisieren Sie tragende Nachweise, Fristen, Anspruchsvoraussetzungen, Zuständigkeitsbehauptungen und scheinbar wörtliche Zitate. Die Priorisierung ändert den Umfang des Auftrags nicht: Zurückgestellte Fundstellen bleiben im Register und im offenen Restbestand. Personenbezogene Sachverhaltsangaben gehören nicht ungeprüft in öffentliche Suchanfragen; für die Quellensuche reichen meist die bibliographischen Daten. ### 3.5. Vollständigkeit abstimmen und übergeben Gleichen Sie die Anzahl erfasster Vorkommen mit dem gelesenen Dokument ab. Zählen Sie Quellen, Vorkommen und Aussagen getrennt. Prüfen Sie Stichproben in Fußnoten, Tabellen und im letzten Dokumentabschnitt, ohne diese Stichproben als vollständige Inhaltsverifikation auszugeben. Übergeben Sie das Register an [Amtliche Quellen erschließen](../amtliche-quellen-erschliessen/SKILL.md). Mehrdeutige Identitäten gehen zusätzlich an [Entscheidungsidentität abgleichen](../entscheidungsidentitaet-abgleichen/SKILL.md). Beide geben ihre Ergebnisse unter denselben Kennungen zurück. ### 3.6. Verfahrensbehauptungen zusätzlich erfassen Bei einem Schriftsatz erfassen Sie auch unbelegte Behauptungen zum Verfahrensgeschehen: angeblich gestellte Anträge, gerichtliche Hinweise, übergangene Beweisantritte und behauptete tragende Gründe. Ordnen Sie ihnen die bezeichnete Aktenstelle zu; fehlt sie, bleibt der Aktenabgleich offen. Das Quellenregister wird nicht zum Beweis dafür, dass die behauptete Prozesshandlung stattgefunden hat. Geben Sie die Verfahrensbehauptungen an die [Schriftsatzprüfung](../../references/schriftsatzpruefung.md) weiter. [Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/), Rn. 18–22: **Trägt:** Eine Gehörsrüge muss den konkret übergangenen Vortrag und die erforderliche Entscheidungserheblichkeit erkennen lassen. **Trägt nicht:** Ein Register echter Zitate genügt als Begründung jeder Gehörsrüge; fehlende ausdrückliche Erwähnung beweist schon das Übergehen des Vortrags. ### 3.7. Fallfremde Bausteine sichtbar machen [KG, Beschluss vom 25.08.2025 – 3 ORbs 164/25](https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001625355), Rn. 3–4: **Trägt:** Die Beanstandung von Geschwindigkeitsbausteinen in einem Verfahren wegen Nutzung eines elektronischen Geräts zeigt, warum der konkrete Tatvorwurf in das Inventar gehört. **Trägt nicht:** Generative KI sei als Ursache festgestellt oder jeder automatisierte Schriftsatz insgesamt unbeachtlich. Erfassen Sie Vorwurf, betroffene Textbausteine und widersprechende Aktenstellen; markieren Sie das Fehlen eines Aktenbelegs getrennt von einem nachgewiesenen Widerspruch. ## 4. Quellenpflicht Es gelten die strenge [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), der [Prüfvertrag](../../references/pruefvertrag.md) und das [Quellenprotokoll](../../references/quellenprotokoll.md). Das eingereichte Dokument belegt, dass eine Aussage darin steht; es belegt nicht deren Richtigkeit oder die Existenz der angegebenen Quelle. Für Gerichtsentscheidungen sind tatsächlich zugängliche amtliche Originalvolltexte erforderlich. Suchtreffer, Pressemitteilungen und Nutzerdokumente allein erfüllen diesen Nachweis nicht. Literatur und technische Standards werden ausschließlich beim zugänglichen Originalherausgeber gesondert geprüft; sie werden dadurch nicht zu amtlicher Rechtsprechung. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie eine kurze, vollständig ausformulierte Beschreibung des erfassten Umfangs und ein Register mit höchstens vier Spalten: Vorkommen und Textposition, Originalfundstelle und Quelle, zugeordnete Aussage, Prüfbedarf. Ergänzen Sie eine gesonderte Liste der ungelesenen Bereiche und mehrdeutigen Rückverweise. Jede offene Stelle erhält einen konkreten nächsten Schritt. Reine Satzskelette ersetzen keinen Befund. Der Status lautet zunächst beispielsweise: „F-001 wurde erfasst. Existenz, Identität, Fundpunkt und Inhalt, Aussagentragfähigkeit sowie Fallübertragbarkeit sind noch nicht geprüft.“ Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. Bei reiner Chat- oder Markdown-Ausgabe steht dies in einem getrennten Exporthinweis; eine nicht erzeugte Datei wird nicht behauptet. ## 6. Beispiele **Abstrakte Übungsannahme:** Zwei Absätze verweisen auf dieselbe Entscheidung. Der erste behauptet eine Ausnahme, der zweite ein ausnahmsloses Verbot. Legen Sie Q-001, F-001 und F-002 sowie zwei Aussagekennungen an. Ein späterer positiver Befund zu F-001 darf F-002 nicht freigeben. **Abstrakte Übungsannahme:** Eine Fußnote lautet „ebenda, Rn. 18“, unmittelbar zuvor stehen zwei Werke. Das Register lautet: „Der Bezug ist mehrdeutig. Ich weiß noch nicht, welche Quelle mit dieser Fundstelle gemeint ist. Beide Vorzitate bleiben Suchkandidaten.“ Eine Randnummer wird keinem Werk allein nach Plausibilität zugeschrieben.