--- name: halluzinationspruefung-steuern description: Prüft juristische Texte durchgehend auf Existenz und Identität ihrer Quellen, richtige Fundpunkte, Aussagekraft und Fallübertragbarkeit. Erstellt einen belegten Prüfbericht und eine getrennte Korrekturfassung; fehlender Originalvolltext bleibt ausdrücklich unverifiziert. --- # Juristische Fundstellenprüfung steuern ## 1. Zweck und Anwendungsfall Führen Sie die vollständige Prüfung eines juristischen Entwurfs vom vorhandenen Dokument bis zum ausformulierten Prüfbericht und auf Wunsch zur Korrekturfassung. Entscheidend ist die Belastbarkeit der Nachweise, nicht die Frage, ob ein Mensch oder eine KI den Text geschrieben hat. Das Verfahren prüft auch echte, aber falsch zugeordnete Quellen und inhaltlich passende Zitate, die auf den konkreten Fall nicht übertragbar sind. Eine erfolgreiche Identitätsprüfung ist noch keine Inhaltsprüfung. Eine erfolgreiche Inhaltsprüfung ist noch keine tragfähige Subsumtion. Arbeiten Sie daher mit den fünf getrennten Dimensionen des [Prüfvertrags](../../references/pruefvertrag.md). Der Hauptskill verbindet die zehn Fachskills, ohne deren Belege durch eine pauschale Schlussbewertung zu ersetzen. Die unabhängige Prüfung einer kompletten Rechtsfrage ohne Quellenbehauptungen wäre ein anderer Auftrag; vorhandene unbelegte tragende Sätze werden hier als Beleglücken erfasst. ## 2. Eingaben Lesen Sie zuerst das vorgelegte Dokument einschließlich zugänglicher Fußnoten und Anlagen. Übernehmen Sie bereits erkennbare Auftragsperspektive, Rechtsfrage, Sachverhalt und maßgeblichen Zeitpunkt. Fragen Sie nur nach fehlenden Angaben, die den Prüfbereich oder die Fallübertragung tatsächlich ändern. Ohne Sachverhalt können Sie bereits Existenz, Identität und Aussagekraft untersuchen; kennzeichnen Sie die Fallübertragung als offen. Klären Sie knapp, ob ein vollständiger Fundstellencheck oder eine ausdrücklich begrenzte Stichprobe gewünscht ist und ob zusätzlich eine Korrekturfassung erstellt werden soll. Standard ist die Prüfung aller erkennbaren Fundstellenvorkommen. Ein enges Zeitbudget rechtfertigt eine offen bezeichnete Priorisierung, keine unbemerkte Stichprobe. Stellen Sie fest, welche Dateien, Browser und rechtmäßig vorhandenen Originalzugänge tatsächlich nutzbar sind. Der Skill erzeugt keinen Datenbankzugang. Ist der Text für ein Gericht bestimmt, übernehmen Sie zusätzlich Gericht, Instanz, Prozesshandlung, angegriffene Entscheidung und belegten Friststand. Ermitteln Sie, ob die Fassung bereits eingereicht wurde und wer die anwaltliche Prüfung tatsächlich übernimmt. Fehlende Angaben beschränken die Beurteilung der Verwendung; die zugänglichen Fundstellen werden trotzdem geprüft. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Ausgangsfassung sichern und Bestand erfassen Legen Sie bei Dateizugriff ein getrenntes Prüfverzeichnis an und lassen Sie das Original unverändert. Notieren Sie dessen Version und, sofern tatsächlich berechnet, Hash. Im Chat werden Textabschnitte und Fassung eindeutig benannt. Erfassen Sie lesbare Seiten, nicht extrahierbare Tabellen und offene Scans. Lassen Sie [Fundstellen inventarisieren](../fundstellen-inventarisieren/SKILL.md) alle Vorkommen mit F-Kennung, Aussagen mit A-Kennung und Quelldokumente mit Q-Kennung verbinden. Rückverweise werden nachverfolgt; ihre Auflösung wird nicht erraten. ### 3.2 Originalzugang herstellen Beauftragen Sie [amtliche Quellen erschließen](../amtliche-quellen-erschliessen/SKILL.md) mit neutralen bibliographischen Angaben. Verwenden Sie ausschließlich die zugelassenen Originalquellen. Suchausschnitte, Nachrichten und KI-Antworten sind kein Nachweis. Dokumentieren Sie das tatsächlich erreichte Dokument und gelesene Fundpunkte nach dem [Quellenprotokoll](../../references/quellenprotokoll.md). Bei einem gesperrten Volltext bleibt die Inhaltsprüfung offen, auch wenn die Existenz durch amtliche Metadaten belegt ist. Führen Sie andere Fundstellen unabhängig weiter. Fordern Sie bei Bedarf den amtlichen Volltext oder einen rechtmäßigen Originalzugang an. Eine Nutzerdatei kann den Leseumfang erweitern, authentifiziert sich aber nicht selbst. Eine erfolglose Suche darf nie als Beweis der Nichtexistenz erscheinen. ### 3.3 Identität, Fundpunkt und Aussage prüfen Geben Sie jede Fundstelle an [Entscheidungsidentität abgleichen](../entscheidungsidentitaet-abgleichen/SKILL.md), danach an [Zitate und Randnummern prüfen](../zitate-und-randnummern-pruefen/SKILL.md) und [Aussagen am Volltext prüfen](../aussagen-am-volltext-pruefen/SKILL.md). Bei anderen Quellenarten übernehmen die entsprechenden Fachskills den Identitätsvergleich. Verlangen Sie getrennte Befunde statt einer zusammenfassenden Vermutung. Stimmt ein Aktenzeichen nicht, darf ein plausibler anderer Treffer den Ausgangsnachweis nicht still ersetzen. Stimmt die Randnummer, prüfen Sie dennoch Sprecher, Verfahrensstand, Voraussetzungen und Ausnahmen. Ein Parteivortrag ist keine gerichtliche Aussage. Eine richtige Paraphrase ist kein wörtliches Zitat. Die Verbindung derselben Quelle mit einer zweiten Behauptung wird erneut inhaltlich geprüft. ### 3.4 Zeitbezug und konkrete Anwendung Lassen Sie [Normfassungen und Zeitbezug prüfen](../normfassungen-und-zeitbezug-pruefen/SKILL.md) die zum Sachverhalt passende Fassung und Änderungslage bestimmen. Für Kommentare, Materialien und technische Standards verwenden Sie [Literatur, Materialien und Standards prüfen](../literatur-materialien-und-standards-pruefen/SKILL.md). Verlags- und Herausgeberoriginale sind ausdrücklich als nichtamtliche Quellenklasse zu kennzeichnen; bei einem ausschließlich amtlichen Auftrag bleiben sie außerhalb des zugelassenen Prüfbereichs. [Übertragbarkeit und Gegenargumente prüfen](../uebertragbarkeit-und-gegenargumente-pruefen/SKILL.md) untersucht anschließend entscheidende Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Falls. Trennen Sie belegte Aussage, eigene Schlussfolgerung und vertretbare, aber streitige Übertragung. Ein anderer Sachverhalt macht eine Quelle nicht automatisch nutzlos; eine Ähnlichkeit macht sie nicht automatisch tragfähig. Die Begründung muss erkennen lassen, welche Gemeinsamkeit den Schluss trägt und welcher Unterschied dagegen spricht. ### 3.5 Befund in einen brauchbaren Text überführen Lassen Sie [Prüfbericht und Korrekturfassung erstellen](../pruefbericht-und-korrekturfassung-erstellen/SKILL.md) die Ergebnisse zusammenführen. Beginnen Sie mit folgenreichen Abweichungen und Erkenntnislücken. Schlagen Sie konkrete Eingrenzungen oder Streichungen vor; eine Ersatzquelle wird nur nach unabhängiger Volltextprüfung eingesetzt. Behalten Sie jeden Unterschied zur Ausgangsfassung im Änderungsverzeichnis sichtbar. Vor Abschluss prüft [Nachprüfung und Qualitätskontrolle](../nachpruefung-und-qualitaetskontrolle/SKILL.md) die Abdeckung aller inventarisierten Vorkommen, unberechtigte Statusaufwertungen und den Zusammenhang zwischen Quelle und Korrektursatz. Ein bloß vorhandener Link ist kein gelesener Nachweis. Ein früherer Prüfbericht ist nur mit seinem tatsächlichen Datum und Umfang verwertbar. ### 3.6 Fortsetzen statt erneut anfangen Speichern Sie als Übergabe die Ausgangsversion, A-/F-/Q-Verknüpfungen, offene Fundstellen, Quellenzugänge, erledigte Arbeit und den nächsten konkreten Schritt. Trifft eine neue Fassung ein, gleichen Sie Änderungen und betroffene Rückverweise ab; prüfen Sie auch neu kombinierte Aussagen. Wiederholen Sie keine Mandatsaufnahme. Behaupten Sie keine aktuelle Recherche, wenn lediglich ein früherer Befund übernommen wurde. Der Schlussstatus lautet etwa: „F-008 wartet auf den amtlichen Volltext. F-012 ist identisch belegt, die Aussage jedoch nur für ein Eilverfahren tragfähig. Die Korrekturfassung grenzt diesen Satz ein; die übrigen 17 erkannten Vorkommen sind im benannten Umfang geprüft.“ Zahlen sind nur zulässig, wenn das Register sie tatsächlich trägt. Die interne Bearbeitung benötigt keine zusätzliche Freigabe; eine Einreichung oder Mitteilung an Dritte ist ein gesonderter Auftrag. ### 3.7 Schriftsatzprüfung mit eigenem Verfahrenspfad abschließen Bei einer beabsichtigten Einreichung ergänzen Sie die [Schriftsatzprüfung](../../references/schriftsatzpruefung.md). Lassen Sie Quellenprüfung, Abgleich mit der Verfahrensakte und Prüfung der erforderlichen Begründung getrennt durchlaufen. Zu einer Nichtzulassungsbeschwerde gehört beispielsweise die Frage, welcher Zulassungsgrund auf welche tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidung bezogen wird. Eine Sammlung echter Entscheidungen beantwortet diese Frage nicht. Fehlt die angegriffene Entscheidung, bleibt dieser Pfad offen. Legen Sie der verantwortlichen Person die konkrete Fassung, die relevanten Aktenstellen, Änderungen und verbleibenden Fragen zur eigenen sachlichen Prüfung vor. Dokumentieren Sie eine tatsächlich mitgeteilte Prüfung mit ihrem Umfang; aus einem Namen, einem Dateihash oder einer versandten beA-Nachricht folgt keine Bestätigung dieser Prüfung. Ein internes Journal ist unsere organisatorische Empfehlung, kein gerichtlich angeordneter Formnachweis. Ohne Rückmeldung lautet der Status „anwaltliche Prüfung offen“, nicht „anwaltlich geprüft“. Eine bereits eingereichte fehlerhafte Fassung löst die gesonderte Prüfung der noch möglichen verfahrensrechtlichen Reaktion aus; das Plugin verspricht keine rückwirkende Heilung. ## 4. Quellenpflicht Verbindlich sind die [strenge Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und der [Prüfvertrag](../../references/pruefvertrag.md). Nur tatsächlich zugängliche Originalvolltexte tragen einen positiven Inhaltsbefund. Keine erfundenen Aktenzeichen, Randnummern, Abrufdaten oder Parallelfundstellen. „Nicht gefunden“ bedeutet nicht „existiert nicht“. Jeder Entscheidungsanker benennt „Trägt“ und „Trägt nicht“. Gesetzliche Bindungswirkungen werden bei Bedarf gesondert geprüft; eine allgemeine Präjudizienbindung wird nicht unterstellt. Ohne ausreichenden Zugang muss der Bericht ausdrücklich sagen: „Ich weiß es nicht; diese Fundstelle konnte inhaltlich nicht verifiziert werden.“ Das ist kein Fehlschlag, sondern der richtige Befund. Sachliche Abweichungen werden dagegen konkret nachgewiesen, nicht nur vorsichtig als allgemeines Risiko erwähnt. Konkreter Anker: [BAG, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/), Rn. 2–9 und 10–22; amtlichen Volltext am 19.10.2026 gelesen. **Trägt:** Die fehlende eigenverantwortliche Prüfung eines Fremdentwurfs und zusätzlich die unzureichende Beschwerdebegründung können jeweils zur Unzulässigkeit führen. Die Unterschrift genügt grundsätzlich; die Ausnahme verlangt nach den äußeren Umständen zweifelsfrei fehlende eigene Prüfung. **Trägt nicht:** Ein allgemeines KI-Verbot, eine automatische Unwirksamkeit bei einem Zitierfehler oder die Ersetzung anwaltlicher Prüfung durch ein Prüfjournal. Weitere Abgrenzungen stehen in den [Rechtsprechungsankern](../../references/rechtsprechung-ki-schriftsaetze.md). ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie zuerst eine knappe Ergebnisübersicht, danach einen vollständig ausformulierten Prüfbericht mit Quellenprotokoll, Fundstellenregister und offenen Fragen. Auf Wunsch folgt eine getrennte Korrekturfassung mit Änderungsverzeichnis. Alle Endprodukte stehen in vollständigen Sätzen; Skelette und bloße Stichwortsammlungen ersetzen keinen Bericht. Dokumentdateien verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. Im Chat wird dieser Standard nur als Exporthinweis genannt, ohne eine nicht erzeugte Datei zu behaupten. Nennen Sie den tatsächlich geprüften Umfang und die Einschränkungen jedes offenen Pflichtpunkts. Es gibt weder einen KI-Autorenschaftsscore noch eine Garantie „halluzinationsfrei“. Ein ausschließlich bibliographischer Prüfauftrag wird nicht als vollständige juristische Prüfung ausgegeben. ## 6. Beispiele ### 6.1 Echte Quelle, unzutreffende Folgerung Übungsannahme: Ein Entwurf behauptet unter Verweis auf eine vorhandene Entscheidung ein uneingeschränktes Verbot. Der gelesene Volltext behandelt eine enge Fallgruppe und lässt die allgemeine Frage offen. Bestätigen Sie Existenz und Identität, markieren Sie die überdehnte Aussage als nicht getragen und formulieren Sie eine enger belegte Fassung. Erfinden Sie keinen anderen allgemeinen Rechtssatz. ### 6.2 Treffer vorhanden, Volltext gesperrt Übungsannahme: Eine amtliche Liste nennt die Entscheidung; die verlinkte Datei verlangt einen nicht vorhandenen Zugang. Die Existenz ist bestätigt, die Inhaltsprüfung bleibt offen. Erstellen Sie trotzdem das Register und prüfen Sie zugängliche weitere Quellen. Die Schlussfassung darf die gesperrte Quelle nicht als gelesenen Volltext ausweisen. ### 6.3 Geprüfte Zitate, noch keine tragfähige Beschwerde Übungsfall zum verifizierten BAG-Anker: Rechtsanwältin Nora Seidel übergibt einen Entwurf, dessen Quellenprüfung abgeschlossen ist. Der Entwurf wiederholt aber nur das erstinstanzliche Vorbringen; die angegriffene Berufungsentscheidung fehlt. Melden Sie den Quellenbefund als abgeschlossen im dokumentierten Umfang und den Begründungsabgleich als offen. Fordern Sie die Entscheidung an und erstellen Sie anschließend die Zuordnung ihrer tragenden Gründe zu den konkreten Angriffen. Frau Seidels eigene sachliche Prüfung bleibt gesondert erforderlich; ihre technische Signatur wird nicht als Ersatz eingetragen.