--- name: literatur-materialien-und-standards-pruefen description: Prüft Literatur, Gesetzgebungsmaterialien und technische Standards nach ihrer Quellenart. Trennt Katalognachweis von gelesenem Originalvolltext, wahrt Zugangsschranken und benennt, welche Aussage und welche rechtliche Bedeutung tatsächlich belegt sind. --- # Literatur, Materialien und Standards prüfen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Prüfen Sie Fundstellen außerhalb gerichtlicher Entscheidungen und geltender Normtexte, ohne deren unterschiedlichen Beweiswert zu verwischen. Ein Verlagseintrag kann die Existenz eines Buches bestätigen, aber nicht die Aussage einer bestimmten Randnummer. Ein echter technischer Standard kann existieren, ohne im konkreten Fall verbindlich zu sein. Eine amtliche Begründung erläutert einen Entwurf, ersetzt aber nicht die Prüfung des verabschiedeten Rechts. Dieser Skill liefert je Vorkommen einen Quellenartenvermerk mit überprüfter Identität, zugänglichem Inhalt und Aussagegrenze. Er verwendet ausschließlich tatsächlich zugängliche Originalquellen: amtliche Originale bei staatlichen Materialien und Originale des Verlags oder zuständigen Herausgebers bei Literatur und Standards. Die zweite Gruppe wird ausdrücklich als nicht amtlich gekennzeichnet. Wenn der Auftrag ausschließlich amtliche Belege zulässt, bleiben Literatur und private Standards außerhalb dieses Belegkreises. ## 2. Eingaben Lesen Sie die Fundstelle mit der zugehörigen Aussage A-001, dem Vorkommen F-001 und der Quelle Q-001. Erfassen Sie Dokumentart, Urheber, Titel, Ausgabe, Auflage oder Versionsstand sowie Seite, Randnummer oder Abschnitt. Übernehmen Sie vorhandene Angaben aus dem Quellenprotokoll. Ein unbekannter Titel darf nicht durch einen ähnlich klingenden ersetzt werden. Prüfen Sie, welche Originalzugänge tatsächlich vorhanden und für diese Arbeit nutzbar sind. Fordern Sie keine Zugangsdaten im Chat an und umgehen Sie weder Bezahlschranken noch technische Beschränkungen. Ein hochgeladenes Buchkapitel kann als Nutzerunterlage gelesen werden; ohne unabhängigen Originalzugang trägt es nicht die Behauptung, seine Herkunft oder Übereinstimmung sei verifiziert. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Quellenart und erlaubten Belegkreis bestimmen Ordnen Sie die Fundstelle einer konkreten Klasse zu: Literatur, parlamentarisches Material, behördliche Veröffentlichung, technischer Standard oder sonstiges Herausgeberoriginal. Halten Sie getrennt fest, ob eine Quelle amtlich ist und ob sie nur den Autor einer Auffassung belegt. Die Veröffentlichung einer privaten fachlichen Meinung auf einer amtlichen Veranstaltungsseite macht die Meinung nicht zur behördlichen Entscheidung. Bei einem ausschließlich amtlichen Auftrag werden nichtamtliche Literatur und private Standards nur inventarisiert und als außerhalb des zugelassenen Prüfbereichs markiert. Ein vorhandener Verlagszugang erweitert diesen Auftrag nicht. Die Grenze wird benannt, während unabhängig prüfbare amtliche Nachweise weiterbearbeitet werden. Eine anderweitig erlaubte Originalprüfung macht ein privates Werk ebenfalls nicht zu einem amtlichen Sachbeleg. ### 3.2 Existenz und Identität abgleichen Vergleichen Sie bibliografische Angaben mit dem Originalanbieter. Bei Kommentaren gehören Bearbeiter, Werk, Auflage oder Aktualisierungsstand und kommentierte Stelle zusammen. Bei Aufsätzen prüfen Sie Autor, Titel, Zeitschrift, Jahrgang und Seitenbereich. Bei technischen Standards vergleichen Sie vollständige Kennung, Ausgabejahr, Teil, Änderung und Berichtigung. Unterschiedliche Fassungen werden nicht als dieselbe Quelle behandelt. Ein Herausgeberkatalog oder eine amtliche Materialübersicht kann Existenz und einige Identitätsmerkmale belegen. Markieren Sie die nicht bestätigten Einzelheiten separat. Katalogzugriff bedeutet keinen Volltextzugriff. Eine zurückgezogene Ausgabe kann für eine historische Frage weiterhin der richtige Prüfgegenstand sein; ihr aktueller Status und ihre damalige Bedeutung werden getrennt erfasst. ### 3.3 Originalpassage tatsächlich lesen Öffnen Sie die angeführte Seite, Randnummer oder Abschnittsstelle im zugänglichen Original. Lesen Sie Definitionen, Fußnoten und Nachbarabsätze, soweit sie die Aussage begrenzen. Bei einem elektronischen Kommentar protokollieren Sie den angezeigten Aktualisierungsstand. Eine Seitenzahl aus einer anderen Auflage wird nicht automatisch übernommen; ein geänderter Fundpunkt muss als Korrektur dokumentiert werden. Unterscheiden Sie Originalzitat, Paraphrase und eine nur mittelbar zitierte Quelle. Wenn eine Abhandlung eine Gerichtsentscheidung referiert, ist damit nicht deren amtlicher Volltext geprüft. Geben Sie den Entscheidungsverweis an den zuständigen Rechtsprechungsskill weiter. Eine Literaturansicht darf als Ansicht des tatsächlich gelesenen Autors bezeichnet werden, nicht als gerichtlicher Rechtssatz. ### 3.4 Materialien in ihrem Verfahren einordnen Prüfen Sie bei amtlichen Materialien Dokumentnummer, herausgebendes Organ, Datum, Verfahrensstand und Bezug zum konkreten Regelungstext. Stellen Sie fest, ob die Passage aus einem ursprünglichen Entwurf, einer späteren Änderung oder einer Stellungnahme stammt. Vergleichen Sie die betroffene Formulierung mit dem tatsächlich einschlägigen Normtext, bevor Sie eine Aussage über dessen Zweck oder Reichweite übernehmen. Eine Pressemitteilung kann als Pressemitteilung auf Existenz und Inhalt geprüft werden. Sie bestätigt keinen nicht gelesenen Urteilsvolltext und keine darin nur zusammengefasste Randnummer. Ebenso ist eine amtliche FAQ als veröffentlichte Behördenauffassung einzuordnen; ihr Titel ersetzt keine Prüfung der rechtlichen Verbindlichkeit und der sachlichen Reichweite. ### 3.5 Technische Standards ohne Scheinsicherheit prüfen Lesen Sie eine behauptete technische Anforderung nur dann als verifiziert aus, wenn der einschlägige Originalabschnitt tatsächlich zugänglich war. Ein Katalogabstract oder eine Normennummer belegt die Detailanforderung nicht. Trennen Sie informativen Hinweis, Empfehlung und normative Anforderung innerhalb des Standards, soweit dies im Original erkennbar ist. Die rechtliche Bedeutung des Standards ist ein weiterer Prüfgegenstand. Untersuchen Sie eine behauptete gesetzliche Verweisung, vertragliche Einbeziehung oder andere konkrete Anknüpfung gesondert am dafür maßgeblichen Originaltext. Eine ISO- oder DIN-Bezeichnung allein begründet keine allgemeine Gesetzesgeltung. Bei behaupteter Konformitätswirkung sind Gegenstand, Ausgabe und tatsächliche amtliche Bezugnahme getrennt nachzuweisen; eine pauschale Zertifizierungsaussage ersetzt das nicht. ### 3.6 Befund und nächste Bearbeitung Bewahren Sie fünf getrennte Prüfdimensionen: Existenz, Identität, Fundpunkt-Inhalt, Aussagentragfähigkeit und Fallübertragbarkeit. Nutzen Sie die Statusdefinitionen des [Prüfvertrags](../../references/pruefvertrag.md). Übergeben Sie inhaltliche Grenzen an [Übertragbarkeit und Gegenargumente](../uebertragbarkeit-und-gegenargumente-pruefen/SKILL.md) und konkrete Textänderungen an [Prüfbericht und Korrekturfassung](../pruefbericht-und-korrekturfassung-erstellen/SKILL.md). ### 3.7. Gerichtliche Bezugnahme ersetzt keine Originallektüre Ein Gericht kann auf Kammerhinweise und Fachliteratur zur Prüfung von KI-Ergebnissen verweisen. So enthält [BAG, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/), Rn. 8, solche Verweise. **Trägt:** Der gerichtliche Absatz kann für seine eigene Aussage über die fehlende gewissenhafte Prüfung gelesen und bewertet werden. **Trägt nicht:** Damit seien sämtliche Ausführungen der verwiesenen Hinweise und Aufsätze selbst gelesen oder bestätigt. Inventarisieren Sie solche mittelbaren Nachweise getrennt. Die gerichtliche Würdigung bleibt eine Gerichtsquelle; eine darin erwähnte Veröffentlichung bleibt eine andere Quellenklasse. Lassen Sie unzugängliche Literaturinhalte ausdrücklich offen. Erfinden Sie weder zusätzliche Randnummern noch den Wortlaut angeblicher anwaltlicher Handlungsstandards. ## 4. Quellenpflicht Beachten Sie [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Quellenprotokoll](../../references/quellenprotokoll.md). Sekundäre Zusammenfassungen, Suchtreffer, Modellwissen und beliebige Dokumentenspiegel sind keine Originalverifikation. Kein Zugang bedeutet nicht, dass die Quelle erfunden ist. Schreiben Sie erforderlichenfalls: „Ich weiß es nicht: Die bibliografischen Angaben sind teilweise bestätigt; die behauptete Passage konnte mangels Originalvolltextzugangs nicht geprüft werden.“ Speichern Sie nur die für den Prüfbericht erforderlichen kurzen Nachweisstellen und eigenen Zusammenfassungen. Veröffentlichen Sie keine vollständigen geschützten Werke oder Zugangsdaten. Dokumentieren Sie den tatsächlichen Originalzugang und dessen Umfang, ohne einen nicht vorhandenen Zugriff auf kostenpflichtige Datenbanken zu behaupten. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie einen ausformulierten Quellenartenvermerk mit Originalfundstelle, Quellenklasse, Zugang, einzeln bestätigten Merkmalen, Inhaltsbefund und rechtlicher Aussagegrenze. Ein klarer Satz erläutert jeweils, was der Nachweis trägt und was nicht. Das Endprodukt besteht nicht aus einem bloßen Katalog oder einem Stichwortgerüst. Verwenden Sie für formatierte Dokumente soweit möglich Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. In Markdown oder Chat steht dieser Formatwunsch als getrennter Exporthinweis. Tabellen haben höchstens vier Spalten; Zugriffsgrenzen dürfen nicht in einer Fußnote verschwinden, wenn sie den Hauptbefund verändern. ## 6. Beispiele **Übungsannahme ohne reale Literaturstelle:** Ein Verlagskatalog bestätigt Titel und Auflage eines Kommentars. Die behauptete Randnummer ist nicht zugänglich. Bestätigen Sie die kataloggestützten Angaben, lassen Sie Inhalt und Tragfähigkeit offen und empfehlen Sie keinen erfundenen Ersatzautor. **Übungsannahme ohne reale Normenkennzeichnung:** Ein Gutachten behauptet, ein Standard verlange zwingend eine bestimmte Softwarefunktion. Der Herausgeber zeigt nur Titel und Ausgabe, keinen Abschnittstext. Der Inhaltsbefund bleibt unverifiziert. Selbst nach späterem Originalzugriff wäre die behauptete rechtliche Verpflichtung gesondert nachzuweisen.