--- name: normfassungen-und-zeitbezug-pruefen description: Gleicht Normzitate mit zugänglichen amtlichen Originaltexten und dem maßgeblichen Zeitpunkt ab. Prüft Absatz, Nummer, Verweisung, Änderung und Übergangsrecht und liefert einen nachvollziehbaren Fassungs- und Anwendbarkeitsvermerk. --- # Normfassungen und Zeitbezug prüfen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Prüfen Sie, ob eine angeführte Norm existiert, richtig bezeichnet ist, den behaupteten Inhalt hat und im untersuchten Fall zeitlich anwendbar ist. Eine heute abrufbare Vorschrift kann für einen früheren Sachverhalt die falsche Fassung sein. Umgekehrt wird ein historisches Zitat nicht allein deshalb falsch, weil der aktuelle Gesetzestext anders lautet. Dieser Skill liefert einen Fassungsvergleich und eine begründete Aussage zur zeitlichen Anwendbarkeit. Prüfen Sie jedes Vorkommen F-001 mit zugehöriger Quelle Q-001 und Aussage A-001. Lassen Sie Existenz, Identität, Fundpunkt-Inhalt, Aussagentragfähigkeit und Fallübertragbarkeit getrennt stehen. Ein bestätigter Gesetzestitel ersetzt weder die Prüfung des richtigen Absatzes noch die der Übergangsvorschrift. ## 2. Eingaben Benötigt werden der Originalsatz einschließlich seiner Verweisungen, die vorhandene Fundstellenliste, das Quellenprotokoll und die entscheidenden Zeitangaben des Falls. Je nach Fragestellung können Vertragsschluss, Zugang einer Erklärung, Antragstellung, Erlass einer Entscheidung, Beginn eines Verfahrens oder ein anderer gesetzlich maßgeblicher Vorgang erheblich sein. Erfinden Sie keinen Stichtag aus dem Dokumentdatum. Lesen Sie zuerst die vorhandenen Unterlagen. Fragen Sie nur nach einem Datum oder einem Tatbestand, dessen Fehlen die Zuordnung tatsächlich verhindert. Bei mehreren möglichen Anknüpfungspunkten erstellen Sie eine ausdrücklich bedingte Gegenüberstellung. Fehlende Angaben verhindern nicht die Prüfung anderer, davon unabhängiger Normzitate. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Norm eindeutig bestimmen Erfassen Sie Rechtsordnung, Gesetzesbezeichnung, amtliche Abkürzung, Paragraph oder Artikel sowie Absatz, Satz, Nummer und gegebenenfalls Buchstabe. Bewahren Sie die Originalschreibweise im Befund auf. Eine missverständliche Abkürzung oder eine unaufgelöste Verweisung erhält einen offenen Identitätsbefund. Bei Landesrecht gehören das Bundesland und die konkrete Rechtsquelle dazu. Unterscheiden Sie Normtext, amtliche Begründung, Verwaltungsvorschrift, Entwurf und bloße Ankündigung einer Gesetzesänderung. Ein verkündetes Änderungsgesetz muss noch nicht für den geprüften Zeitpunkt gelten. Eine konsolidierte Darstellung kann für die Orientierung hilfreich sein, macht eine unklare historische Fassung aber nicht automatisch verifiziert. ### 3.2 Amtlichen Text und Fassung lesen Öffnen Sie die zugängliche amtliche Normfassung. Lesen Sie die angeführte Stelle vollständig mit dem Kontext, der Einschränkungen, Ausnahmen und Verweisungen verständlich macht. Protokollieren Sie URL, Abrufdatum, ausgewiesenen Fassungsstand und den gelesenen Abschnitt. Ein Portalhinweis zur letzten Änderung ist kein Beleg dafür, dass jeder Absatz gerade durch diese Änderung geändert wurde. Wenn die historische Fassung entscheidend ist, lesen Sie die amtliche Verkündung beziehungsweise eine tatsächlich zugängliche amtliche historische Fassung. Bei einer Rekonstruktion aus Grundtext und Änderungsgesetzen dokumentieren Sie jeden erforderlichen Änderungsschritt. Fehlt ein notwendiges Glied, bleibt die Rekonstruktion unvollständig. Ergänzen Sie den fehlenden Wortlaut nicht aus Erinnerung oder einer inoffiziellen Zusammenfassung. ### 3.3 Inhalt und Zahlen prüfen Vergleichen Sie den behaupteten Inhalt wortnah mit der einschlägigen Vorschrift. Kontrollieren Sie insbesondere Voraussetzungen, Ausnahmen, Rechtsfolgen, Fristen, Beträge, Schwellen, Zuständigkeiten und Formen. Ein korrekt wiedergegebener Zahlenwert kann dennoch für einen anderen Falltyp gelten. Prüfen Sie auch, ob „kann“, „soll“ oder „muss“ im Ausgangstext unzulässig gleichgesetzt werden. Verfolgen Sie entscheidende Verweisungen bis zur tatsächlich maßgeblichen Stelle. Kennzeichnen Sie, wenn eine Antwort zusätzlich eine Auslegung erfordert: Der gelesene Normwortlaut ist dann bestätigt, die behauptete Auslegung jedoch noch nicht. Die bloße Nennung einer Vorschrift belegt keinen uneingeschränkten Anspruch und kein vollständiges Prüfschema. ### 3.4 Inkrafttreten und Übergang gesondert untersuchen Lesen Sie die einschlägige Inkrafttretens- und Übergangsregelung im amtlichen Originaltext. Prüfen Sie, ob die Änderung insgesamt oder gestuft gilt und welcher konkrete Umstand über die Anwendbarkeit entscheidet. Trennen Sie Verkündung, Inkrafttreten und Anwendung auf Altverhältnisse. Eine allgemeine Aussage „seit diesem Jahr gilt“ genügt bei abweichenden Übergängen nicht. Ordnen Sie danach den belegten Sachverhalt zu. Bei unbekanntem Vertragsdatum können etwa zwei Fassungen in Betracht kommen; das Ergebnis lautet dann bedingt und nicht endgültig. Behalten Sie historische Fassungen in einer Entscheidung bei, wenn sie den damaligen Streit betreffen, und prüfen Sie eine Übertragung auf heutige Fälle gesondert. ### 3.5 Widerspruch und Korrektur dokumentieren Bei abweichender Nummerierung oder inhaltlicher Änderung legen Sie Originalbehauptung, amtlich gelesenen Befund und vorgeschlagene Änderung nebeneinander. Markieren Sie ausdrücklich, ob nur die Bezeichnung falsch ist oder sich auch das rechtliche Ergebnis ändert. Eine inzwischen verschobene Vorschrift darf nicht stillschweigend unter dem heutigen Absatz als schon immer gleichlautend erscheinen. Übergeben Sie den Fassungsbefund an [Übertragbarkeit und Gegenargumente](../uebertragbarkeit-und-gegenargumente-pruefen/SKILL.md), wenn eine Entscheidung auf altem Recht beruht. Die [Korrekturfassung](../pruefbericht-und-korrekturfassung-erstellen/SKILL.md) erhält nur belegte Ersatzformulierungen. Eine offene Auslegungsfrage bleibt als solche erkennbar und wird nicht durch einen technisch korrekten Link verdeckt. ### 3.6 Verfahrenszeit und Korrekturmöglichkeit auseinanderhalten Bei einem fehlerhaften Gerichtsschriftsatz unterscheiden Sie die für den Inhalt maßgebliche Normfassung, den Beginn einer konkreten Verfahrensfrist, den Zeitpunkt der Einreichung und eine spätere Korrektur. Lesen Sie den einschlägigen Fristtatbestand am amtlichen Text. Das Schreiben eines Datums in den Entwurf beweist weder die Zustellung noch die fristgerechte Einreichung. Sichern Sie dafür die vorhandenen Akten- und Eingangsbelege; fehlen sie, bleibt der konkrete Fristlauf ungeprüft. Für eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG bestimmt [Paragraf 72a Absatz 3 Satz 1 ArbGG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__72a.html) eine Begründungsnotfrist von zwei Monaten nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Der amtliche Text wurde am 19.10.2026 vollständig gelesen. Diese Normangabe ersetzt keine individuelle Fristberechnung. Vertretungsfragen sind zusätzlich nach [Paragraf 11 Absatz 4 ArbGG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__11.html), ebenfalls am 19.10.2026 amtlich gelesen, im passenden Verfahrenskontext zu prüfen. Behauptet ein Entwurf, die spätere Übernahme der Verantwortung mache die frühere Begründung ohne Weiteres wirksam, geben Sie diese Aussage zur gesonderten Prüfung zurück. Dokumentieren Sie, was vor Fristablauf tatsächlich eingereicht und eigenverantwortlich geprüft wurde, soweit die Akte und Rückmeldung das belegen. Das nachträgliche Anlegen eines Journals beweist keine damalige Prüfung. Die [Schriftsatzprüfung](../../references/schriftsatzpruefung.md) führt offene Verfahrensfragen weiter; dieses Plugin verspricht keine Heilung und erfindet keine Nachbesserungsfrist. ## 4. Quellenpflicht Es gelten [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Prüfvertrag](../../references/pruefvertrag.md) und [Quellenprotokoll](../../references/quellenprotokoll.md). Für Normen sind tatsächlich geöffnete amtliche Texte maßgeblich, insbesondere amtliche Verkündungsorgane und zuständige amtliche Normportale. Ein Suchtrefferauszug, ein privater Spiegel oder ein vom Nutzer eingereichter Ausdruck ersetzt den amtlichen Zugriff nicht. Ist nur die heutige Fassung lesbar, bestätigen Sie nur diese. Ist eine amtliche historische Fundstelle nicht erreichbar, schreiben Sie: „Ich weiß es nicht: Die für diesen Zeitraum behauptete Fassung konnte am amtlichen Originaltext nicht verifiziert werden.“ Nicht gefunden bedeutet nicht nicht existent. Ein Entwurf wird nicht zum geltenden Gesetz, weil sein Titel und eine amtliche URL nachgewiesen sind. [BAG, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/), Rn. 9, amtlicher Volltext gelesen am 19.10.2026: **Trägt:** Ein erst nach Ablauf der Begründungsfrist erfolgtes Zueigenmachen blieb im konkreten Verfahren unbeachtlich. **Trägt nicht:** Eine allgemeine Aussage, jeder Zitierfehler sei unheilbar, oder dass eine beliebige Korrektur stets auf die erste Einreichung zurückwirke. Die [Ankerübersicht](../../references/rechtsprechung-ki-schriftsaetze.md) hält diese Beschränkung fest. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie einen ausformulierten Fassungs- und Anwendbarkeitsvermerk. Er enthält die Originalaussage, die geprüfte Normstelle, den maßgeblichen Zeitraum, die gelesenen Änderungs- und Übergangstexte, die fünf getrennten Prüfdimensionen und die konkrete Auswirkung auf den Entwurf. Führen Sie offene Daten und Quellen mit ihrer jeweiligen Bedeutung auf. Ein reiner Normenkatalog ist kein Endprodukt. Verwenden Sie für formatierte Dokumente soweit möglich Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. Bei Chat oder Markdown genügt ein getrennter Exporthinweis. Eine Tabelle hat höchstens vier Spalten; die zeitliche Subsumtion und ihre Grenzen werden in vollständigen Sätzen darunter erklärt. ## 6. Beispiele **Übungsannahme ohne reale Norm:** Ein älterer Vertragsfall wird mit einem Absatz begründet, der erst nach Vertragsschluss eingeführt wurde. Die amtliche aktuelle Fassung bestätigt Existenz und Inhalt. Ohne gelesene Übergangsregelung ist die Anwendung auf den Vertrag trotzdem offen. Fordern Sie die entscheidende Datumsangabe nach und kennzeichnen Sie die bisherige Aussage als nicht abschließend belegt. **Übungsannahme ohne reale Norm:** Ein Gutachten behauptet eine zwingende Genehmigungspflicht. Der vollständig gelesene amtliche Absatz enthält eine Ausnahme, deren Voraussetzungen nach der Akte erfüllt sein könnten. Halten Sie nicht nur den richtigen Link fest, sondern prüfen Sie die Ausnahme und formulieren Sie eine bedingte Korrektur, bis die fehlende Tatsache geklärt ist. **Übungsfall zum BAG-Anker:** Ein Beschwerdeentwurf wurde über beA übermittelt; nach einem gerichtlichen Hinweis erklärt der Anwalt erstmals ausdrücklich, er habe die Begründung sachlich übernommen. Die Zustellungsunterlagen fehlen. Bestätigen Sie nur die dokumentierten Übermittlungs- und Erklärungsdaten. Fordern Sie die Zustellungsunterlagen und den vorhandenen Fristvermerk an. Der Bericht lautet: „Ob die spätere Erklärung innerhalb der maßgeblichen Frist liegt und den festgestellten Mangel überhaupt beheben kann, ist offen. Der unveränderte Quellenlink und die heutige Erklärung belegen keine frühere eigene Prüfung.“