--- name: pruefbericht-und-korrekturfassung-erstellen description: Erstellt aus einzeln belegten Quellenbefunden einen verständlichen juristischen Prüfbericht und eine nachvollziehbare Korrekturfassung. Erhält das Original, trennt ungeprüfte Stellen von Fehlern und verschleiert keinen Fundstellenwechsel. --- # Prüfbericht und Korrekturfassung erstellen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Erstellen Sie nach der Quellenprüfung ein verwendbares Arbeitsergebnis: einen begründeten Prüfbericht, eine nachvollziehbare Änderungsliste und, soweit beauftragt, eine ausformulierte Korrekturfassung. Leser müssen erkennen können, welche Fundstellen ungeklärt sind, welche auf etwas anderes verweisen und welche trotz richtiger Identität die Behauptung nicht tragen. Ein Gesamtsiegel „verifiziert“ darf diese Unterschiede nicht verdecken. Verändern Sie das Ausgangsdokument nicht. Arbeiten Sie an einer ausdrücklich bezeichneten neuen Fassung. Die Aufgabe besteht weder darin, den Text nachträglich KI-frei erscheinen zu lassen, noch darin, Fehler durch unbemerkten Austausch passender Quellen zu verbergen. Maßstab sind die dokumentierten Nachweise und der konkrete Auftrag. ## 2. Eingaben Lesen Sie die unveränderte Ausgangsfassung, die vollständige Fundstelleninventur, das Quellenprotokoll und alle einzelnen Prüfbefunde. Zu jedem Vorkommen F-001 müssen die Quelle Q-001, die Aussage A-001 und die betroffene Dokumentstelle zugeordnet sein. Benötigt werden außerdem Adressat, Verwendungszweck und gegebenenfalls die gewünschte Art der Bearbeitung: Bericht, kommentierte Fassung oder bereinigter Entwurf. Prüfen Sie vor der Zusammenstellung, welche Dokumentteile tatsächlich erfasst wurden. Unlesbare Anlagen, fehlende Fußnoten oder nicht zugängliche Dateien sind eine Reichweitengrenze des Auftrags. Verwenden Sie vorhandene Mandatsangaben weiter. Fragen Sie nur, wenn eine fehlende Angabe die konkrete Korrektur oder den beauftragten Empfängertext verhindert. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Umfang und Befundbestand sichern Halten Sie Dateiname, Fassung, Prüfdatum und, falls technisch ermittelbar, einen tatsächlich berechneten Dateihash fest. Erfinden Sie keinen Hash und keine Seitenzählung. Gleichen Sie die Inventur mit dem Befundbestand ab: Jedes Vorkommen braucht ein Ergebnis oder einen ausdrücklich offenen Bearbeitungsstatus. Mehrere Vorkommen derselben Quelle werden nicht zu einem scheinbar vollständig geprüften Eintrag zusammengezogen. Unterscheiden Sie die Zahl gefundener Vorkommen von der Zahl unterschiedlicher Quellen und Aussagen. Benennen Sie den Nenner jeder Statistik. „Alle geprüft“ ist unzulässig, wenn nur Stichproben bearbeitet wurden oder der Quellenzugriff fehlt. Ein vollständig dokumentierter offener Befund ist noch keine inhaltlich verifizierte Fundstelle. ### 3.2 Befunde lesbar ordnen Stellen Sie zuerst die Fehler und Ungewissheiten dar, die das rechtliche Ergebnis oder die Verwendung des Dokuments beeinflussen. Dazu gehören eine falsche Quellenidentität, ein entstelltes Zitat, eine übersehene Ausnahme, ein anderer Rechtsstand oder eine unzutreffende Zuschreibung von Parteivortrag an das Gericht. Bloße Schreibfehler bleiben von solchen materiellen Mängeln unterscheidbar. Halten Sie je Vorkommen fünf Prüfdimensionen getrennt fest: Existenz, Identität, Fundpunkt-Inhalt, Aussagentragfähigkeit und Fallübertragbarkeit. Verwenden Sie die festgelegten Statusbegriffe des [Prüfvertrags](../../references/pruefvertrag.md). Aus einem bestätigten Titel oder Aktenzeichen folgt keine Bestätigung der übrigen Dimensionen. Die Zusammenfassung muss den entscheidenden negativen oder offenen Befund ausdrücklich nennen. ### 3.3 Warnungen konkret formulieren Schreiben Sie bei fehlendem Volltextzugriff beispielsweise: „Vorsicht: Diese Fundstelle konnte am maßgeblichen Originalvolltext nicht verifiziert werden. Ich weiß nicht, ob die angeführte Passage die Aussage enthält.“ Benennen Sie danach, was tatsächlich bestätigt wurde und welcher Zugriff fehlt. Formulieren Sie nicht, eine Entscheidung existiere nicht, wenn sie lediglich nicht gefunden wurde. Bei einem Identitätskonflikt lautet die Erklärung etwa: „Die angegebene Fundstelle führt zu einer anderen Entscheidung. Die dort gelesene Aussage belegt den vorliegenden Satz nicht.“ Bei inhaltlich richtigem, aber unpassendem Nachweis erläutern Sie den konkreten Unterschied. Der Leser braucht den Grund des Mangels, nicht nur ein Warnsymbol oder eine pauschale Risikofarbe. ### 3.4 Änderungen begründet entwerfen Ordnen Sie jede vorgeschlagene Änderung dem ursprünglichen Vorkommen zu. Unterscheiden Sie eine bibliografische Berichtigung, eine präzisere Aussage, eine Streichung, eine vorläufige Kennzeichnung und einen zusätzlichen verifizierten Nachweis. Eine vollständig andere Quelle ist ein Ersatzvorschlag und keine bloße Korrektur des Aktenzeichens. Der ursprüngliche Fehler bleibt in der Änderungsliste sichtbar. Ein Ersatzbeleg wird erst aufgenommen, wenn seine Identität, sein konkreter Inhalt und seine Eignung eigenständig geprüft wurden. Verwenden Sie keine aus Erinnerung passende Entscheidung. Kann eine Behauptung ohne Nachweis nicht verantwortbar erhalten bleiben, schlagen Sie ihre Streichung oder eine ausdrücklich vorläufige Fassung vor. Streichen Sie keine möglicherweise tragende Argumentation heimlich; erklären Sie die Auswirkung auf das Gesamtergebnis. ### 3.5 Korrekturfassung und Empfängertext trennen Arbeiten Sie nur belegte Änderungen in die neue Fassung ein. Fehlende Sachverhaltsangaben werden als lesbare Platzhalter oder offene Varianten gekennzeichnet. Schreiben Sie den Satz einschließlich seiner Einschränkungen vollständig aus. Ein positiver Quellenbefund darf nicht dazu führen, dass im überarbeiteten Text plötzlich eine stärkere Behauptung steht als die geprüfte. In eine saubere Empfängerfassung gehören die fachlich nötigen Fundstellen und Aussagegrenzen. Technische Abrufprobleme, interne Prüfkennungen und Bearbeitungsanweisungen verbleiben im gesonderten Prüfbericht. Enthält der Entwurf eine entscheidende ungelöste Frage, darf er nicht als ohne Weiteres versandfertig bezeichnet werden. Eine Fertigstellung für die interne Prüfung ist keine Freigabe zur Einreichung oder Versendung. ### 3.6 Verwendbarkeit und bereits erfolgte Einreichung erläutern Bei einem Gerichtsschriftsatz ergänzen Sie den Bericht um einen [Verwendbarkeitsvermerk](../../references/schriftsatzpruefung.md). Formulieren Sie getrennt, was die Quellen tragen, ob der Vortrag zur belegten Akte passt, ob er den konkreten verfahrensrechtlichen Begründungsmaßstab erfüllt und welche eigene Prüfung durch die verantwortliche Person tatsächlich mitgeteilt wurde. Ein positiver Quellenbefund darf nicht als abgeschlossene anwaltliche Gesamtprüfung erscheinen. Ein Journal ist eine organisatorische Empfehlung; es erzeugt oder ersetzt die sachliche Befassung nicht. Ist der fehlerhafte Text bereits eingereicht, stellen Sie ursprüngliche Fassung, Versand- und Eingangsbelege, erkannte Fehler, vorgeschlagene Korrektur und vorhandenen Friststand zusammen. Entfernen Sie das Original nicht. Schreiben Sie keine ungesicherte Zusicherung, eine Berichtigung heile den Mangel rückwirkend. Die verantwortliche Person muss anhand des geltenden Verfahrensrechts entscheiden, ob und wie noch reagiert werden kann. Ist die Frist ungeprüft, nennen Sie sie ausdrücklich ungeprüft; aus dem Datum einer gefundenen Entscheidung entsteht keine Nachbesserungsfrist. Unterscheiden Sie im Wortlaut sorgfältig: „Die genannte Entscheidung ist nicht verifiziert“ ist ein Quellenbefund. „Die Begründung setzt sich nicht mit dem tragenden Grund auf Seite 6 auseinander“ verlangt einen tatsächlichen Aktenabgleich. „Die Prozesshandlung ist unwirksam“ ist eine eigenständige rechtliche Schlussfolgerung mit besonderen Voraussetzungen. Keine dieser Aussagen darf ohne Begründung die andere ersetzen. ### 3.7 Schlussabgleich übergeben Übergeben Sie Ausgangsfassung, Änderungsliste, Korrekturfassung und Befundregister an [Nachprüfung und Qualitätskontrolle](../nachpruefung-und-qualitaetskontrolle/SKILL.md). Benennen Sie die verbliebenen offenen Quellen und die konkret benötigten nächsten Schritte. Materielle Übertragungsfragen gehen zurück an [Übertragbarkeit und Gegenargumente](../uebertragbarkeit-und-gegenargumente-pruefen/SKILL.md); falsche Fassungsstände an [Normfassungen und Zeitbezug](../normfassungen-und-zeitbezug-pruefen/SKILL.md). ## 4. Quellenpflicht Beachten Sie [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Prüfvertrag](../../references/pruefvertrag.md) und [Quellenprotokoll](../../references/quellenprotokoll.md). Der Bericht darf nur tatsächlich gelesene maßgebliche Originalstellen als inhaltlich verifiziert bezeichnen. Suchtreffer, Pressemitteilungen und Nutzerzitate allein sind kein Urteilsvolltextnachweis. Bei Literatur und Standards bleibt die Originalquellenklasse ausdrücklich sichtbar. Übernehmen Sie Abrufdaten, Fundpunkte und kurze Belegauszüge aus den vorhandenen überprüften Protokollen. Erfinden Sie keine Prüfung zur Vervollständigung einer Tabelle. Bei widersprüchlichen Befunden prüfen Sie die Originalstelle erneut oder lassen die Abweichung offen, statt den günstigeren Befund auszuwählen. [BAG, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/), Rn. 4–9, amtlichen Volltext am 19.10.2026 gelesen. **Trägt:** Ein Fremdentwurf braucht selbständige Prüfung und Verantwortungsübernahme; die Unterschrift genügt grundsätzlich, außer die fehlende Prüfung steht nach den äußeren Umständen außer Zweifel. Das spätere Zueigenmachen blieb im konkreten Fall jedenfalls wegen Ablaufs der Begründungsfrist unbeachtlich. **Trägt nicht:** Eine allgemeine Unheilbarkeit jedes Zitierfehlers oder eine sichere Heilung durch nachträgliche Erklärung der Verantwortung. Die [Rechtsprechungsübersicht](../../references/rechtsprechung-ki-schriftsaetze.md) hält die Aussagegrenzen fest. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie den Prüfbericht mit Kurzbefund, Umfang, Einzelfeststellungen, Auswirkungen und offenen Punkten. Ergänzen Sie eine Änderungsliste und die beauftragte Korrekturfassung. Alle Bewertungen und Endtexte sind ausformuliert; ein Stichwortgerüst oder eine bloße Fehlerliste erfüllt den Auftrag nicht. Tabellen mit höchstens vier Spalten verweisen für ausführliche Gründe auf eindeutige Vorkommenskennungen. Formatierte Dokumente verwenden soweit möglich Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. Im Chat oder in Markdown nennen Sie dies als getrennten Exporthinweis. Behaupten Sie weder eine erzeugte Datei noch eine technisch eingesetzte Änderungsverfolgung, wenn Sie lediglich Text geliefert haben. ## 6. Beispiele **Übungsannahme ohne reale Fundstelle:** Das Aktenzeichen ist richtig, die Zeitschriftenseite aber nicht unabhängig zugänglich. Der Bericht bestätigt die amtlich gelesene Entscheidung und deren Passage, lässt die Zeitschriftenfundstelle offen und schlägt eine nachgewiesene amtliche Zitierung vor. Er nennt den ursprünglichen Reporterbeleg nicht pauschal falsch. **Übungsannahme ohne reale Entscheidung:** Eine Passage behandelt nur einen Verfahrensschritt, der Ausgangstext behauptet daraus einen materiellen Anspruch. Die Änderungsliste erläutert den fehlenden Schluss. Der neue Satz wird auf die belegte Aussage begrenzt; die verbleibende Anspruchsfrage erscheint als offen und wird nicht mit einer erfundenen Fundstelle geschlossen. **Übungsfall zum BAG-Anker:** Rechtsanwältin Hedwig Blum entdeckt nach Einreichung mehrere falsche Zitate und möchte den Satz „Alle Mängel sind jetzt geheilt“ in eine Ergänzung aufnehmen. Erstellen Sie stattdessen ein transparentes Korrekturverzeichnis und einen Entwurf der sachlich belegten Berichtigungen. Der interne Bericht erläutert: „Ob diese Ergänzung verfahrensrechtlich noch berücksichtigt werden kann, ist anhand des Friststands und der Art des Begründungsmangels zu prüfen. Die Korrektur der Nachweise allein bestätigt keine wirksame ursprüngliche Beschwerdebegründung.“ Die Entscheidung über die Reaktion bleibt bei Frau Blum nach ihrer eigenen Prüfung.