--- name: uebertragbarkeit-und-gegenargumente-pruefen description: Prüft, ob eine im Originalvolltext gelesene Quelle die konkrete Fallargumentation trägt. Trennt tragende Gründe, Zusatzbemerkungen, Tatsachenunterschiede und Gegenargumente und liefert einen begründeten Übertragbarkeitsvermerk je Fundstellenvorkommen. --- # Übertragbarkeit und Gegenargumente prüfen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Prüfen Sie eine bereits identifizierte Fundstelle darauf, ob sie für die konkrete rechtliche Behauptung und den vorliegenden Fall verwendbar ist. Eine echte Entscheidung und ein richtig abgeschriebener Satz ergeben noch keinen tragfähigen Nachweis. Dieser Skill erstellt einen Übertragbarkeitsvermerk mit begründeter Aussagegrenze und einem verwendbaren Formulierungsvorschlag. Er beurteilt keine KI-Autorschaft und vergibt keine Wahrscheinlichkeit für eine angebliche Halluzination. Behandeln Sie jedes Fundstellenvorkommen gesondert. Dieselbe Quelle kann eine Behauptung stützen, eine andere offenlassen und einer dritten widersprechen. Das Vorkommen F-001, die Quelle Q-001 und die zu prüfende Aussage A-001 bleiben deshalb getrennte Einheiten. Ein positiver Befund zur Quelle wird nicht auf sämtliche Vorkommen übertragen. ## 2. Eingaben Lesen Sie den Ausgangstext mit seinem Satzumfeld, die zugeordnete Aussage, den angeführten Fundpunkt und das bisherige Quellenprotokoll. Benötigt werden außerdem der entscheidungserhebliche Sachverhalt des zu prüfenden Falls, das angestrebte Arbeitsprodukt und der maßgebliche Zeitpunkt. Übernehmen Sie bereits vorhandene Angaben; beginnen Sie keine neue Mandatsaufnahme. Unterscheiden Sie belegte Tatsachen, Parteibehauptungen und Arbeitsannahmen. Fehlt ein möglicherweise ausschlaggebender Umstand, etwa die Art des Vertrags oder der Verfahrensstand, prüfen Sie die übrigen Gesichtspunkte weiter und stellen Sie eine gezielte Rückfrage. Fehlt der zugängliche Originalvolltext, endet die inhaltliche Quellenprüfung mit einem offenen Befund. Ein mitgeliefertes Zitat ersetzt den Zugriff nicht. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1 Prüfgegenstand festhalten Formulieren Sie zunächst die tatsächlich zu belegende Aussage in einem vollständigen Satz. Trennen Sie zusammengesetzte Behauptungen: Ein Nachweis zur Anspruchsentstehung belegt nicht ohne Weiteres die behauptete Fälligkeit, Beweislast oder prozessuale Durchsetzbarkeit. Ordnen Sie die Teilaussagen dem ursprünglichen Fundstellenvorkommen zu, ohne dessen ursprünglichen Wortlaut zu verändern. Kontrollieren Sie vor der Bewertung die vorgelagerten Prüfdimensionen Existenz, Identität und Fundpunkt-Inhalt. Eine ungeklärte Identität verhindert die Zuschreibung einer Rechtsauffassung an das bezeichnete Gericht. Ein falscher Fundpunkt kann nach Prüfung des richtigen Absatzes aufgeklärt werden; halten Sie den ursprünglichen Fehler trotzdem fest. Die Korrektur ist ein eigener begründeter Bearbeitungsschritt. ### 3.2 Aussage im Entscheidungszusammenhang lesen Lesen Sie die einschlägige Passage mit den für ihr Verständnis erforderlichen vorhergehenden und folgenden Absätzen sowie den betroffenen Teilen von Tenor, Sachverhalt und Entscheidungsgründen. Halten Sie den tatsächlich gelesenen Umfang fest. Behaupten Sie nicht, den gesamten Volltext gelesen zu haben, wenn nur die relevante Passage und ihr Kontext gelesen wurden. Klären Sie, wer die Aussage trifft: das erkennende Gericht, die Vorinstanz, eine Partei, ein Sachverständiger oder eine zitierte andere Quelle. Bestimmen Sie, ob das Gericht die Auffassung übernimmt, zurückweist, nur referiert oder ausdrücklich offenlässt. Eine Wiedergabe fremden Vortrags und eine allein hilfsweise Erwägung erhalten eine andere Aussagegrenze als eine tragende Begründung. Ein „selbst wenn“ darf nicht als festgestellter Sachverhalt erscheinen. ### 3.3 Fallvergleich durchführen Vergleichen Sie die entscheidungserheblichen Merkmale: betroffene Normfassung, persönliche und sachliche Voraussetzungen, Vertragstyp, Beteiligtenstellung, Verfahrensart, Prüfungsmaßstab, Darlegungs- und Beweislage sowie gegebenenfalls die zeitliche Anwendbarkeit. Erklären Sie bei jedem Unterschied, weshalb er rechtlich erheblich oder voraussichtlich unerheblich ist. Eine bloße Liste ähnlicher Schlagwörter ist kein Fallvergleich. Trennen Sie eine unmittelbare Anwendung von einer argumentativen Übertragung. Wenn Sie eine Wertung übertragen, benennen Sie den erforderlichen Zwischenschritt und das stärkste Gegenargument. Leiten Sie keine allgemeine Bindung anderer Gerichte aus einer einzelnen Entscheidung ab. Fragen nach Rechtskraft oder einer besonderen gesetzlichen Bindung werden nur auf gesondert geprüfter Grundlage beantwortet. ### 3.3.1 Quelle und gewählten Verfahrensgrund verbinden Bei einer Rechtsmittel- oder Beschwerdebegründung prüfen Sie zusätzlich, ob der Beleg gerade die gewählte verfahrensrechtliche Funktion erfüllen kann. Eine echte und inhaltlich passende Entscheidung kann als materielles Argument nützlich, als Divergenzentscheidung im konkreten Verfahren aber ungeeignet sein. Für die Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG lesen Sie den Gerichtskreis in [Paragraf 72 Absatz 2 Nummer 2 ArbGG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__72.html) und die Darlegungsanforderungen in [Paragraf 72a Absatz 3 ArbGG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__72a.html); beide amtlichen Texte wurden für diesen Anker am 19.10.2026 geöffnet. Der BGH gehört nicht zum dort genannten Kreis divergenzfähiger Gerichte. Daraus folgt kein allgemeines Verbot, seine Entscheidungen im Arbeitsrecht als sachliches Argument anzuführen. Stellen Sie die tatsächlich formulierten Rechtssätze der angegriffenen und der angeführten Entscheidung gegenüber. Eine abweichende Fallbewertung oder die Behauptung falscher Rechtsanwendung ist nicht schon deshalb eine Rechtssatzabweichung. Bei einer Gehörsrüge benötigen Sie den konkreten Vortrag, dessen Aktenstelle, die behauptete Nichtberücksichtigung und deren Bedeutung. Fehlen diese Unterlagen, können Sie die Quelle bestätigen, nicht aber die verfahrensrechtliche Tragfähigkeit des Entwurfs. Übergeben Sie beide Befunde getrennt nach der [Schriftsatzprüfung](../../references/schriftsatzpruefung.md). ### 3.4 Gegenprüfung und begrenzte Aktualitätsrecherche Suchen Sie in zugänglichen amtlichen Quellen gezielt nach einer späteren Entscheidung oder einer gesetzlichen Änderung, die gerade die entscheidende Aussage betrifft. Benennen Sie Suchbereich, Suchdatum und Zugriffslücken. Eine erfolglose Suche beweist weder die unveränderte Fortgeltung noch das Fehlen abweichender Rechtsprechung. Erfinden Sie keinen Gegenanker, um den Bericht ausgewogen wirken zu lassen. Bei einer erkennbaren Gegenposition prüfen Sie deren Originalvolltext nach demselben Maßstab. Ein Widerspruch in einer Zusammenfassung reicht nicht aus. Halten Sie außerdem fest, wenn die vorhandene Quelle den Fall nicht entscheidet, aber eine begrenzte Hilfserwägung trägt. Verwenden Sie hierfür die Paarung „Trägt“ und „Trägt nicht“. ### 3.5 Ergebnis zurückgeben Bewerten Sie Aussagentragfähigkeit und Fallübertragbarkeit getrennt. Zulässige begründete Ergebnisse sind etwa: trägt die Aussage; trägt sie nur eingeschränkt; widerspricht ihr; behandelt sie nicht; wegen fehlenden Zugriffs ungeklärt. Für den Fallvergleich unterscheiden Sie hinreichend vergleichbar, wesentlicher Unterschied und wegen fehlender Tatsachen offen. Die festgelegten Statusbezeichnungen des [Prüfvertrags](../../references/pruefvertrag.md) gehen vor. Übergeben Sie Ergebnis, Grenzen und Formulierungsvorschlag an [Prüfbericht und Korrekturfassung](../pruefbericht-und-korrekturfassung-erstellen/SKILL.md). Zeitliche Fragen gehen an [Normfassungen und Zeitbezug](../normfassungen-und-zeitbezug-pruefen/SKILL.md). Ohne tragfähigen Nachweis bleibt die betreffende Behauptung offen oder wird in der Korrekturfassung entsprechend eingeschränkt. ## 4. Quellenpflicht Es gelten die strengen Regeln der [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), des [Prüfvertrags](../../references/pruefvertrag.md) und des [Quellenprotokolls](../../references/quellenprotokoll.md). Verifizieren Sie Rechtsprechung ausschließlich am tatsächlich geöffneten amtlichen Originalvolltext. Suchtreffer, Pressemitteilungen, redaktionelle Leitsätze, Modelleinschätzungen und Nutzerzitate sind kein Ersatz. Eine Quelle, die nicht gefunden wurde, gilt nicht deshalb als nichtexistent. Protokollieren Sie den tatsächlichen Zugriff, die Originaladresse, den gelesenen Fundpunkt und die konkrete Schlussfolgerung. Ist der Zugang gesperrt oder der Absatz nicht lesbar, schreiben Sie: „Ich weiß es nicht: Die behauptete Aussage konnte am amtlichen Originalvolltext nicht verifiziert werden.“ Nennen Sie anschließend den konkreten Hinderungsgrund und den nächsten möglichen Prüfschritt. Verifizierter Anker: [BAG, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/), Rn. 14–18, amtlicher Volltext gelesen am 19.10.2026. **Trägt:** Quellenidentität, gesetzlich geeignete Divergenzentscheidung und konkrete Darlegung sind eigenständige Anforderungen; ein reales Urteil desselben Tages ersetzt nicht das fälschlich genannte Urteil. **Trägt nicht:** Ein allgemeines Verbot von BGH-Zitaten oder die Aussage, jede unpassende Fundstelle mache jeden Schriftsatz insgesamt unwirksam. Die [Rechtsprechungsanker](../../references/rechtsprechung-ki-schriftsaetze.md) ordnen den Befund ein. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie einen ausformulierten Übertragbarkeitsvermerk mit dem geprüften Satz, den fünf getrennten Prüfdimensionen, dem Fallvergleich, dem stärksten belegten Gegenargument und „Trägt / Trägt nicht“. Die Schlussformulierung muss sich in den beauftragten Text übernehmen lassen; technische Zugriffsvermerke stehen getrennt davon. Ein Stichwortgerüst ist kein Endprodukt. Formatierte Dokumente verwenden soweit möglich Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. Bei Markdown oder Chat nennen Sie dies als getrennten Exporthinweis, ohne eine erzeugte Datei zu behaupten. Tabellen haben höchstens vier Spalten; lange Begründungen stehen als vollständige Absätze darunter. ## 6. Beispiele **Übungsannahme ohne reale Entscheidung:** Ein Vertragsentwurf beruft sich für eine allgemeine Haftungsfreistellung auf eine amtlich gelesene Entscheidung zu einer eng begrenzten Informationspflicht. Existenz und Identität sind bestätigt; der angegebene Absatz enthält tatsächlich die zitierte Aussage. Der Bericht erläutert trotzdem, dass sie die allgemeine Haftungsfreistellung nicht trägt, und nennt die fehlende Verbindung zwischen beiden Fragen. **Übungsannahme ohne reale Entscheidung:** Ein Gericht referiert im Sachverhalt die Behauptung, eine Zahlung sei endgültig gewesen. Der geprüfte Schriftsatz macht daraus eine gerichtliche Feststellung. Markieren Sie den richtigen Fundpunkt bei zugleich unzutreffender Aussagentragfähigkeit. Bieten Sie nur eine Formulierung als Parteivortrag an, sofern diese für den Auftrag überhaupt sinnvoll ist. **Übungsfall zum BAG-Anker:** Ein Entwurf einer Nichtzulassungsbeschwerde stützt die Divergenzrüge ausschließlich auf ein im amtlichen Volltext tatsächlich geprüftes BGH-Urteil. Die verwendete Passage ist richtig paraphrasiert. Bestätigen Sie diesen Quellenbefund, verneinen Sie aber die Eignung dieses Gerichts für den angeführten Zulassungsgrund nach Paragraf 72 Absatz 2 Nummer 2 ArbGG. Prüfen Sie nicht automatisch einen anderen Zulassungsgrund als bereits erfüllt. Ein möglicher Umbau der Begründung benötigt eigene Voraussetzungen, Aktenbezug und den geprüften Friststand.