--- name: zitate-und-randnummern-pruefen description: Vergleicht wörtliche und sinngemäße Nachweise mit dem tatsächlich gelesenen amtlichen Fundpunkt. Erkennt falsche Randnummern, Seitenverwechslungen, sinnverändernde Auslassungen und die Verwechslung von Parteivortrag mit gerichtlicher Aussage. --- # Zitate und Randnummern prüfen ## 1. Zweck und Anwendungsfall Dieser Skill prüft die konkrete Stelle einer bereits identifizierten Quelle. Er beantwortet, ob der zitierte Wortlaut dort steht, ob Seite oder Randnummer zutreffen und ob Auslassungen, Zusätze oder Übersetzungen den Sinn verändern. Ein echter Volltext mit passender Überschrift genügt nicht. Der im Ausgangstext behauptete Fundpunkt muss tatsächlich gelesen werden. Die Prüfung unterscheidet Wortlauttreue von rechtlicher Tragfähigkeit. Eine exakt abgeschriebene Passage kann die Behauptung einer Partei wiedergeben, einen später verworfenen Ansatz beschreiben oder unter einer entscheidenden Bedingung stehen. Solche Grenzen werden erfasst und an den nachfolgenden Aussageabgleich übergeben. Eine stimmige Randnummer macht den daraus gezogenen Schluss nicht automatisch richtig. ## 2. Eingaben Benötigt werden die unveränderte zitierte Passage, die Fundstellenkennung F-001, Quelle Q-001, Aussage A-001 und der nachgewiesene amtliche Volltextzugang. Übernehmen Sie offene Identitätsfragen aus [Entscheidungsidentität abgleichen](../entscheidungsidentitaet-abgleichen/SKILL.md). Bei ungeklärter Identität ist nur ein vorläufiger Vergleich mit dem betreffenden Kandidaten zulässig; dieser wird nicht als abschließende Zitatverifikation bezeichnet. Halten Sie fest, ob der Text ein wörtliches Zitat, eine Zusammenfassung, ein Kettenzitat oder eine eigene Übersetzung behauptet. Falls dies unklar ist, prüfen Sie beide Lesarten und benennen Sie die Unklarheit. Fragen Sie nur nach, wenn sie für die gewünschte Korrekturfassung entscheidend bleibt. ## 3. Ablauf und Checkliste ### 3.1. Fundpunkt eindeutig lokalisieren Lesen Sie die genannte Randnummer oder Seite im Original und ihre unmittelbar relevanten Nachbarabsätze. Unterscheiden Sie amtliche Randnummern von nachträglichen Datenbanknummern und PDF-Dateiseiten von gedruckten Seitenzahlen. Eine Textsuche erleichtert das Auffinden; sie ersetzt nicht das Lesen der gefundenen Stelle im Zusammenhang. Gibt es keine Randnummern, erfinden Sie keine. Benennen Sie stattdessen eine tatsächlich sichtbare Seite, Überschrift oder Passage. Ist die Ausgangsfundstelle falsch, aber die gesuchte Passage an anderer Stelle vorhanden, halten Sie beides fest: Der Originalfundpunkt ist fehlerhaft; der korrigierte Fundpunkt wurde gesondert gelesen. Die Existenz eines ähnlichen Satzes irgendwo im Dokument bestätigt die ursprüngliche Angabe nicht. ### 3.2. Wortlaut präzise vergleichen Vergleichen Sie Satzteile, Verneinungen, Modalverben, Einschränkungen, Bezugswörter und Satzzeichen, soweit sie den Sinn beeinflussen. Unterscheiden Sie unschädliche typographische Normalisierung von inhaltlichen Eingriffen. Ein ausgelassenes „nicht“, ein ersetztes „kann“ oder die Streichung einer Bedingung ist kein bloßer Schreibfehler. Prüfen Sie Auslassungszeichen und Ergänzungen in eckigen Klammern. Sie dürfen weder eine neue Aussage erzeugen noch die sprechende Person oder den Gegenstand wechseln. Besteht das Zitat aus mehreren nicht zusammenhängenden Stellen, müssen diese erkennbar getrennt und jeweils belegt sein. Verschmelzen Sie sie nicht zu einem angeblich durchgehenden Originalsatz. ### 3.3. Sprecher und Funktion bestimmen Lesen Sie, wer die Passage äußert und welche Funktion sie im Dokument hat. Unterscheiden Sie Tenor, eigene tragende Gründe, hilfsweise Erwägungen, Sachverhalt, Parteivortrag, Vorinstanz, zitierte Fremdansicht und redaktionellen Leitsatz. Die Formulierung „die Klägerin meint“ darf nicht zur gerichtlichen Feststellung werden. Ein Gericht kann eine Auffassung ausführlich wiedergeben, um sie anschließend abzulehnen. Prüfen Sie deshalb den Anschlussabsatz und Verweisungen, soweit diese die Reichweite bestimmen. Vermerken Sie auch, wenn ein amtlich veröffentlichter Leitsatz den Volltext nur zusammenfasst. Eine Pressemitteilung ist eine eigene Dokumentart und kein Ersatz für die behauptete Randnummer der Entscheidung. ### 3.4. Sprachfassungen und Texterkennung beachten Benennen Sie bei mehrsprachigen Originalen die tatsächlich gelesene Fassung. Eine eigene Übersetzung wird als solche markiert und auf zentrale Rechtsbegriffe überprüft. Sie wird nicht in Anführungszeichen als deutscher Originalwortlaut ausgegeben, wenn dieser nicht vorliegt. Bei streitentscheidenden Bedeutungsunterschieden bleibt eine weitere Sprachprüfung offen. Bei gescannten Dokumenten kontrollieren Sie sensible Stellen am Seitenbild, soweit dies verfügbar ist. Eine unlesbare Zahl, Negation oder Fußnotenziffer darf nicht aus dem Kontext geraten werden. Kennzeichnen Sie OCR-Unsicherheit lokal. Ein gut lesbarer Nachbarabsatz beseitigt die Unsicherheit der entscheidenden Stelle nicht. ### 3.5. Teilbestätigung und Korrektur dokumentieren Bewerten Sie Originalfundpunkt, Wortlaut und Kontext getrennt. Eine passende Passage mit falscher Randnummer erhält keine uneingeschränkte Bestätigung. Ein zutreffendes Zitat aus Parteivortrag ist wortlautgetreu, aber für eine behauptete gerichtliche Aussage falsch zugeordnet. Ein gesperrter Volltext bleibt unverifiziert, auch wenn ein Suchtreffer den erwarteten Satz anzeigt. Schlagen Sie eine genaue Korrektur nur auf Grundlage der tatsächlich gelesenen Stelle vor. Bewahren Sie Original und Änderung getrennt. Zitieren Sie im Prüfbericht nur den zur Erläuterung nötigen kurzen Ausschnitt; eine vollständige Übernahme der Quelle ist nicht erforderlich. Bei fehlendem Zugang lautet der Befund: „Ich weiß nicht, ob der Wortlaut an der angegebenen Stelle steht; der erforderliche Volltextabschnitt war nicht zugänglich.“ ### 3.6. Übergabe an die Aussageprüfung Übergeben Sie Originalzitat, gelesenen Fundpunkt, Wortlautbefund, Sprecher, Kontextgrenzen und vorgeschlagene Korrektur an [Aussagen am Volltext prüfen](../aussagen-am-volltext-pruefen/SKILL.md). Ungeklärte Zugänge gehen an [Amtliche Quellen erschließen](../amtliche-quellen-erschliessen/SKILL.md). Die F-Kennung bleibt erhalten. Die Frage, ob die Stelle die konkrete Rechtsbehauptung trägt, wird erst dort beantwortet; die Übertragbarkeit bleibt eine weitere getrennte Prüfung. ### 3.7. Fehlerzitate innerhalb einer Entscheidung erkennen Ein gerichtlicher Volltext kann eine erfundene Fundstelle wörtlich wiedergeben, um sie zu beanstanden. Im [BAG-Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/), Rn. 8, stehen solche beanstandeten Zitate neben den Gründen für die fehlende anwaltliche Prüfung. Lesen Sie die einleitenden und anschließenden Sätze. **Trägt:** Das BAG beanstandet dort Quellen- und Inhaltsfehler des fremden Schriftsatzes. **Trägt nicht:** Die in Anführungszeichen reproduzierten Fehler seien vom BAG als richtige Fundstellen bestätigt. Melden Sie außerdem, wenn aus einer bedingten gerichtlichen Aussage ein automatischer Ausschluss wird. Der Wortlaut einer Einschränkung gehört in die Korrektur, auch wenn die verkürzte Version besser in eine Überschrift passen würde. Die [Entscheidungsübersicht](../../references/rechtsprechung-ki-schriftsaetze.md) dient zur Auswahl der Originalpassagen, nicht als Ersatz für deren Zugriff im konkreten Prüfauftrag. ### 3.8. Bedingte Erwägungen nicht als Regel zitieren [KG, Beschluss vom 22.04.2025 – 3 ORbs 46/25](https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001632277), Rn. 2–3: **Trägt:** Die mögliche Behandlung einer ersichtlich ungeprüften Textbausteinbegründung wird als Frage aufgeworfen und ausdrücklich offengelassen. **Trägt nicht:** Das KG habe jeden zufällig zutreffenden Rügepunkt generell ausgeschlossen. Stellen Sie bei der späteren Bezugnahme in [KG, Beschluss vom 25.08.2025 – 3 ORbs 164/25](https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001625355), Rn. 4, den bedingten Charakter und den ursprünglichen Kontext sicher. Ein verkürzter Leitsatz ersetzt diese Lektüre nicht. ## 4. Quellenpflicht Es gelten [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Prüfvertrag](../../references/pruefvertrag.md) und [Quellenprotokoll](../../references/quellenprotokoll.md). Gerichtsstellen werden ausschließlich am tatsächlich zugänglichen amtlichen Originalvolltext verifiziert. Suchtreffer, Zweitquellen, Pressemitteilungen und Nutzerdokumente allein genügen nicht. Für Literatur oder Standards verlangt die Prüfung einen zugänglichen Originalvolltext des Herausgebers und die ausdrücklich passende Quellenklasse. Einen Originalverlag nicht als amtliches Gericht bezeichnen. ## 5. Ausgabeformat Liefern Sie je Vorkommen einen vollständig ausformulierten Befund mit einer Tabelle aus höchstens vier Spalten: Originalangabe, tatsächlich gelesene Stelle, Abweichung oder Übereinstimmung, Folge für die Verwendung. Benennen Sie offen gebliebene Dimensionen. Ein Warnsatz kann lauten: „Vorsicht: Der Satz steht dort, wird aber als Parteivortrag wiedergegeben. Eine gerichtliche Bestätigung dieser Aussage ist damit nicht nachgewiesen.“ Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman, 11 pt und dezimale Gliederung. Bei Chat oder Markdown folgt der Formatwunsch als getrennter Exporthinweis. Die Ausgabe ist ausformuliert; eine bloße Gegenüberstellung ohne verständliche Folgerung genügt nicht. ## 6. Beispiele **Abstrakte Übungsannahme:** Das Original lautet „Diese Pflicht besteht nicht ohne Weiteres“. Im Entwurf steht „Diese Pflicht besteht“. Dokumentieren Sie die sinnverändernde Verkürzung und prüfen Sie den vollständigen Kontext, bevor Sie eine korrigierte Aussage vorschlagen. **Abstrakte Übungsannahme:** Die angegebene Randnummer enthält genau den zitierten Satz, beginnt aber mit „Die Beklagte macht geltend“. Die Folgerung „Das Gericht hat entschieden“ ist damit nicht bestätigt. Wortlauttreue und falsche Sprecherzuordnung bleiben nebeneinander sichtbar.