--- name: us-eu-rechtskonflikte-loesen description: Bearbeitet Konflikte zwischen konkreten US-Sanktionsanforderungen und europäischem Recht für deutsche Unternehmen und Kanzleien. Prüft Blocking Statute, Vertragsgründe und Genehmigungswege und entwirft eine begründete Entscheidung statt pauschaler US-Befolgung. --- # 1. US-Anforderung und europäische Bindung zusammenführen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Bearbeite Fälle, in denen eine US-bedingte Kündigung, Leistungsunterbrechung, Datenanforderung oder Aufbewahrung in Deutschland eigene Rechtsprobleme auslöst. Artikel 2, 5 und 11 sowie der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 sind gesondert zu prüfen. Die Blocking-Verordnung erfasst nicht unterschiedslos jedes US-Programm und beseitigt nicht automatisch tatsächliche US-Verpflichtungen. ## 1.2. Eingaben Genau bezeichnete US-Norm, Bank-/Konzernweisung, geplanter Schritt, Vertragsklausel, Beteiligte, wirtschaftliche Auswirkungen und eigenständige geschäftliche Gründe. Liegt ein unverändert pauschaler Sanktionsvorbehalt vor, daraus nicht bereits ein Kündigungsrecht ableiten. Erforderliche US-Fachberatung auf konkrete Fragen beschränken; EU-rechtliche Entscheidung nicht unbesehen aus deren Ergebnis übernehmen. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Prüfe, welche US-Regel die Entscheidung tatsächlich veranlasst, und ob der Betroffene nach Artikel 11 erfasst ist. Gleiche die konkrete Vorschrift mit dem aktuellen Anhang ab. Primärsanktion, sekundäre Drohung und rein private Bankpolitik nicht gleichsetzen. 2. Bei möglichem Artikel-5-Konflikt keine automatische Vertragsbeendigung oder pauschale Befolgung zusagen. Dokumentiere reale Gründe, Entscheidungszeitpunkt und Belege. Keine alternativen Motive nachträglich erfinden oder Verschleierung empfehlen. 3. Prüfe Bank Melli: Das Befolgungsverbot kann ohne konkrete US-Behördenanweisung relevant sein. Ein entsprechender Anschein kann im Zivilprozess die Darlegung der tatsächlichen Beweggründe erfordern. Auswirkungen und Verhältnismäßigkeit, einschließlich möglicher Genehmigung, konkret behandeln; kein universelles Kontrahierungsgebot behaupten. 4. Prüfe Genehmigungsweg der Kommission nach Artikel 5 Absatz 2 und gegebenenfalls Informationspflicht nach Artikel 2. US-Lizenz, europäische Genehmigung und nationale Exportfreigabe sind verschiedene Verfahren. Fristen und aktuelle zuständige Stelle anhand amtlicher Quellen bestimmen. 5. Für deutsche Kanzleien Mandatsleistung, berufliche Verschwiegenheit, Offenlegungsumfang und Einwilligungs-/Erlaubnislage prüfen. Eine US-Anfrage legitimiert nicht jede Aktenweitergabe. Aufbewahrungs-/Löschkonflikte dokumentieren, Verantwortliche einbinden und nichts eigenmächtig vernichten oder weitergeben. 6. Erstelle ein ausformuliertes Entscheidungsmemo und die passend begrenzte Vertragsantwort oder den Genehmigungsentwurf. Wenn die Rechtslagen kollidieren, benenne die noch zu entscheidende Maßnahme und liefere alle bereits tragfähigen Teile. Nach Auskunft oder Genehmigung dieselbe Fassung aktualisieren. ## 1.4. Quellenpflicht [Quellenregister Abschnitt 1.4.4 und Q24](../../references/quellenregister.md), [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). EuGH, 21.12.2021, C-124/20, ECLI:EU:C:2021:1035: amtliches Register und Gerichtsmitteilung verifiziert; vor konkreter Randnummernzitation Volltext beschaffen. Kommissionsleitfaden und aktueller Verordnungsanhang prüfen. Historische Iran-/Kuba-Beispiele nicht zu einer weltweiten Freistellung ausweiten. Deutsche Berufspflichten insbesondere Paragraf 43a Absatz 2 BRAO und Paragraf 203 StGB bei Offenlegung prüfen. ## 1.5. Ausgabeformat Ausformuliertes Konfliktmemo mit Optionen, jeweiligen Voraussetzungen und entscheidungsreifem Vorschlag; vollständiger Empfängerbrief getrennt davon. Ausformulierungspflicht: keine bloße „US/EU unklar“-Tabelle. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit möglich, dezimale Gliederung. Keine Kündigung, Meldung, Datenübermittlung oder Zahlung ohne Freigabe; keine eigenmächtige Auswahl der vermeintlich bequemeren Rechtsordnung. ## 1.6. Beispiele Eine deutsche Gesellschaft will nur wegen einer US-Sanktionsweisung kündigen. Zuerst konkrete Anhangsnorm und reale Auswirkungen prüfen, nicht einen wirtschaftlichen Grund erfinden. Bei einer bloßen Risikopolitik der Bank ohne bezeichnete US-Norm wird eine präzise Rückfrage entworfen. Ein Konflikt zur Aktenaufbewahrung führt zu einem dokumentierten Aufbewahrungskonzept, nicht zur Löschung belastender Unterlagen.