--- name: us-regime-transaktionen-abgrenzen description: Ordnet konkrete Waren-, Dienstleistungs-, Finanzierungs- und Kryptogeschäfte dem einschlägigen US-Sanktionsprogramm zu. Trennt SDN, Non-SDN und Exportkontrolle und erstellt eine transaktionsbezogene Entscheidungsvorlage statt einer Länderampel. --- # 1. Das tatsächliche Geschäft am richtigen Verbot prüfen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Prüfe nicht, ob ein Land allgemein „sanktioniert“ ist, sondern welche Handlung welchem Verbot unterliegt. Listung, Länder-/Gebietsmaßnahme, sektorale Beschränkung und personenbezogenes Bereitstellungsverbot können nebeneinander bestehen. OFAC-Programme erfassen unter anderem Terrorismus, Proliferation, Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Cyberaktivitäten und organisierte Kriminalität. Die Reichweite steht im einzelnen Rechtsakt, nicht im Schlagwort der Pressemitteilung. ## 1.2. Eingaben Gegenstand, Leistungsbeschreibung, Vertragsdatum, Lieferung, Endnutzer, Bestimmung, Bankweg, Finanzierungsbedingungen, Beteiligte und identifizierte Listenkennungen. Bei Software oder Kryptogeschäft zusätzlich Betreiber, administrative Schlüssel, Änderbarkeit, Gebührenberechtigte und tatsächliche Verfügungsgewalt, soweit entscheidend. Bei sektoralen Finanzrestriktionen Instrument, Ausgabedatum, Laufzeit und relevante Directive vollständig lesen. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Übernimm nur belegte Identitäts- und US-Bezugsbefunde. Bestimme für jede Handlung die aktuelle Programmnorm einschließlich Executive Order, geografischer Reichweite, Definition und zeitlicher Anwendung. Ein aufgehobenes Länderprogramm nicht aus einer alten FAQ fortschreiben. 2. Bei SDN oder anderweitig blockierter Person deren Interesse am konkreten Vermögen prüfen. Bei Non-SDN den Listen-/Directive-Typ feststellen: etwa beschränkte Finanzierung, Wertpapiergeschäft oder Korrespondenzkonto. Nicht automatisch blockieren und nicht automatisch jedes andere Geschäft freigeben; parallele SDN-Listung kontrollieren. 3. Ein fehlender Listenfund beendet weder die Eigentumsprüfung noch nicht listenbasierte Verbote. Vertrag, Leistung, Nutzung, Finanzierung und Zahlung getrennt subsumieren. Endnutzererklärungen mit konkreten Widersprüchen abgleichen, ohne automatisch jede Branchenvermutung als Wissen zu behandeln. 4. BIS-Entity-List-, EAR-, ITAR- oder Zollfragen als eigenständige Prüfaufträge abgrenzen. Keine OFAC-50-Prozent-Regel unbesehen als aktuelle BIS-Regel verwenden. Aktuelle Exportnorm, Güterklassifizierung, Endverwendung und Genehmigung separat belegen. 5. Bei digitalen Werten unterscheiden: unveränderlicher Code, kontrollierbarer Dienst, blockierter Betreiber und Vermögenswerte eines Nutzers. Van Loon ist kein pauschales Kryptoprivileg. Rechtsprechung, spätere Streichung einer Listung und heutige Adresse getrennt verifizieren. 6. Prüfe Ausnahmen und Lizenzen für jede betroffene Verbotsgrundlage. Ermöglicht eine Lizenz nur eine Abwicklung, berechtigt sie nicht zum beliebigen Neugeschäft. Begründeten Entscheidungstext mit konkreter Nachforderung erstellen; nach Antwort nur betroffene Tatbestände aktualisieren. ## 1.4. Quellenpflicht [Quellenregister Q01, Q04, Q05 und Abschnitt 1.4](../../references/quellenregister.md), [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Epsilon Electronics, D.C. Circuit, 26.05.2017, No. 16-5118: spezifischen Reexport und Gegenbelege transaktionsbezogen würdigen, kein universeller Wissensmaßstab. Van Loon, Fifth Circuit, 26.11.2024, No. 23-50669: dort unveränderliche Smart Contracts kein blockierbares Eigentum nach IEEPA; kein allgemeiner Ausschluss anderer Sanktionen. Beides anhand amtlicher Volltexte mit Aussagegrenze verwenden. ## 1.5. Ausgabeformat Ausformulierter Transaktionsvermerk mit Ergebnis je Handlung, geltender Norm, belegtem Sachverhalt, Gegenargument und benötigter Autorisierung. Vollständige Sätze, keine Länderampel als Ersatz; Times New Roman 11 pt soweit möglich und dezimale Gliederung. Interne Belegtabelle vom Empfängertext trennen. Keine Zahlung, Umleitung, Meldung oder Freigabe ohne ausdrückliche Entscheidung des Berechtigten. ## 1.6. Beispiele Ein Non-SDN-Treffer betrifft nur bestimmte neu begebene Finanzinstrumente; eine gewöhnliche Rechnung wird nicht allein deshalb als blockiertes Vermögen behandelt. Ein Entwickler beruft sich auf Van Loon, besitzt aber administrative Schlüssel und vereinnahmt Entgelte: technische Befugnisse und Beteiligte müssen zuerst geklärt werden; die Bezeichnung „unveränderlich“ im Marketing reicht nicht.