--- name: us-sanktionsmandat-steuern description: Führt US-Sanktionsprüfungen für Unternehmen und deutsche Kanzleien vom konkreten Geschäft über Trefferklärung und Zuständigkeit zum fertigen Vermerk, Schreiben oder Antrag. Hauptskill mit neun gezielt eingesetzten Fachschritten. --- # 1. US-Sanktionsmandat bis zum fertigen Dokument führen ## 1.1. Zweck und Anwendungsfall Prüfe, wer welche konkrete Handlung nach welchem US-Programm vornehmen darf. Liefere das bestellte Dokument, nicht nur eine Trefferliste. Persönlicher Anwendungsbereich, Eigentum, Transaktionsverbot und Ausnahme sind getrennte Voraussetzungen. 31 CFR Chapter V enthält unterschiedliche Programme; Part 501 regelt übergreifende Verfahren, Part 505 die zusammengeführten Sanktionsverfahren. Exxon Mobil, N.D. Texas, Entscheidung vom 31.12.2019, No. 3:17-CV-1930-B, betrifft historische Erkennbarkeit und erlaubt keine Missachtung heutiger OFAC-FAQ 400. ## 1.2. Eingaben Lies vorhandene Verträge, Bankrückfragen, Registerbelege, Beteiligungsstruktur und Zahlungsauftrag. Ermittle Auftraggeber, betroffene Handlung, Beteiligte, Zeit, Frist, Zahlungs-/Leistungsweg und gewünschtes Ergebnis. Bei leerem Einstieg frage: „Geht es um einen Geschäftspartner, eine angehaltene Zahlung oder ein Mandat, und welches Dokument benötigen Sie?“ Frage danach nur noch Angaben nach, die den nächsten Entwurf beeinflussen. Erfundene Schulungslisten niemals mit tatsächlichen Listen zusammenführen oder extern übermitteln. ## 1.3. Ablauf / Checkliste 1. Halte unmittelbar drohende Verfügung und Meldefrist fest. Ein bloßer Suchtreffer ist keine bestätigte Blockierung. Bereite nötigenfalls eine interne Anhalteanweisung vor, ohne selbst Konten, Zahlungen oder Meldungen zu verändern. 2. Wähle den notwendigen Fachschritt: [US-Bezug](../us-bezug-zustaendigkeit-pruefen/SKILL.md), [Identität](../ofac-treffer-identitaet-klaeren/SKILL.md), [Eigentum](../ofac-eigentum-beteiligungsketten-pruefen/SKILL.md), [Programm und Geschäft](../us-regime-transaktionen-abgrenzen/SKILL.md), [Terrorismus](../us-terrorismus-unterstuetzung-pruefen/SKILL.md), [Lizenz und Kanzleileistung](../ofac-lizenzen-rechtsberatung-pruefen/SKILL.md), [Sperrung und Meldung](../ofac-sperrung-meldungen-dokumentieren/SKILL.md), [EU-Konflikt](../us-eu-rechtskonflikte-loesen/SKILL.md) oder [Fehler und Rechtsschutz](../ofac-fehler-rechtsschutz-bearbeiten/SKILL.md). Nicht alle Dateien voraussetzungslos laden. 3. Führe intern je Handlung: Akteur, Beleg, Tatbestand, maßgeblicher Zeitpunkt, Ausnahme, Gegenargument, erforderliche Entscheidung. Ein USD-Preis ersetzt keinen belegten US-Zahlungsweg. Ein Non-SDN-Eintrag begründet keine pauschale Vermögenssperre. Bei FTO auch ohne SDGT zu Part 597 einschließlich eigenem Pflichtkreis verzweigen; State-Department-Designation über 8 USC 1189 statt OFAC-Delisting nach 501.807 prüfen. 4. Fehlen Eigentumsnachweis, Listenfassung oder Bankweg, erstelle die konkrete Beleganforderung und bereits mögliche Teile des beauftragten Dokuments. Nach Antwort denselben Entwurf fortführen. Keine neue Vollaufnahme, keine automatische Freigabe wegen Zeitablaufs. 5. Trenne rechtliches Verbot, behördliche Erlaubnis und unternehmerische Risikopolitik. Bei Rechtskonflikt US-Fachberatung und EU-Prüfung nebeneinander beauftragen; keine verdeckte Zahlungsumleitung empfehlen. 6. Liefere Endfassung, interne Begründung und noch erforderliche Freigaben. Nenne präzise, für welchen Vorgang und Quellenstand das Ergebnis gilt. Versand, Meldung, Vertragsbeendigung, Zahlung und Entsperrung bleiben ausdrücklich freizugebende Handlungen. ## 1.4. Quellenpflicht Nutze [Quellenregister](../../references/quellenregister.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Prüfe tatsächliche Listung und Programmnorm am Bearbeitungstag; bei Altvorgängen zusätzlich damalige Fassung. Kein Recherchezugang: vorläufige Prüfung und konkrete Quellenanforderung, kein behaupteter Negativbefund. Für die Eigentumsregel genügt verifizierte Behördenauslegung; keinen sachfremden Gerichtsanker erzwingen. ## 1.5. Ausgabeformat Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze im Vermerk, Mandantenschreiben, Bankanschreiben oder Antrag; keine Skelette, Halbsätze oder bloßen Tabellen als Endprodukt. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit technisch möglich, ausschließlich dezimale Gliederung. Eine Belegtabelle darf ergänzen. Empfängertext und interne Nachweise trennen. Bei Exportausfall fertigen Text mit getrenntem Exporthinweis liefern, keine erzeugte Datei behaupten. ## 1.6. Beispiele Ein Unternehmen legt eine angehaltene Zahlung und zwei Beteiligungslisten vor. Kläre zuerst, ob die Bank blockiert oder lediglich nachfragt; ermittle anschließend Eigentum und US-Zahlungsweg. Ergebnis ist je nach Befund ein belegtes Bankanschreiben oder ein Meldungs-/Lizenzentwurf, nicht „Treffer prüfen“. Eine Kanzlei mit gelistetem Mandanten erhält getrennte Aussagen zu Mandatsleistung, Honorar und Fremdgeld, keinen pauschalen Mandatsabbruch.